Lebensdaten
1856 – 1913
Geburtsort
Zierenberg bei Kassel
Sterbeort
Berlin-Grunewald
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 116690445 | OGND | VIAF: 54906840
Namensvarianten
  • Hellwig, Konrad Maximilian
  • Hellwig, Konrad
  • Hellwig, Konrad Maximilian
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Zitierweise

Hellwig, Konrad, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116690445.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann (1812–59), Dr. med., Amtswundarzt u. prakt. Arzt in Z., S d. Joh. Christian (1778–1860), Ratsschreiber u. Univ.probator in Marburg;
    M Henriette (1819–65), T d. kurhess. Geh. Regierungsrats Wilh. Schwarzenberg u. d. Amalie Rullmann;
    Marie, T d. Brauereibes. Vitus Krauß in Kassel; wohl kinderlos.

  • Biographie

    Nach dem Studium der Rechtswissenschaft promovierte H. 1878 in Straßburg („Über die Haftung des veräußernden, gutgläubigen Besitzers“). Er habilitierte sich 1883 als Gerichtsassessor in Leipzig für römisches Recht mit der Schrift „Verpfändung und Pfändung von Forderungen“. 1885 erhielt er den Lehrstuhl für römisches und Zivilprozeßrecht in Gießen, 1888 wurde er Ordinarius in Erlangen. Nach langen Jahren literarischen Schweigens veröffentlichte er in kurzer Folge seine drei großen Monographien „Verträge auf Leistung an Dritte“ (1899), „Anspruch und Klagrecht“ (1900) und „Wesen und subjektive Grenzen der Rechtskraft“ (1901); daraufhin wurde er 1902 nach Berlin berufen, wo er bis zu seinem Tode lehrte. – Von seinem auf 5 Bände angelegten „Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts“ erschienen 2 Bände 1903 und 1907 und die erste Abteilung des 3. Bandes 1909. Dann gab er das Werk zugunsten einer kürzeren Darstellung im „System des deutschen Zivilprozeßrechts“ auf (1. Band 1912). Bei seinem Tode war vom 2. Band der Teil „Besondere Prozeßarten und schiedsrichterliches Verfahren“ und damit das ganze Erkenntnisverfahren vollendet; Paul Oertmann ergänzte den Band mit der Darstellung der Zwangsvollstreckung (1919). – H. war der große Dogmatiker des deutschen Prozeßrechts zu Beginn des Jahrhunderts. Er betrachtete den Prozeß als Mittel zur Bewährung des Privatrechts und machte die naturgegebene Verbindung beider Ordnungen bis ins Detail sichtbar. Von seinem Lehrer Adolf Wach übernahm er den (noch heute vertretenen) „Rechtsschutzanspruch“ des Klägers gegen den Staat (Klagerecht und Klagemöglichkeit, 1905). Neben Fritz Stein ist er der Urheber der heute herrschenden „prozessualen Rechtskrafttheorie“, nach der das Urteil nur den Richter im nachfolgenden Prozeß bindet. Sein Buch über die subjektiven Grenzen der Rechtskraft wurde für die Lehre nach 1945 grundlegend. Daneben steht sein Anteil an der Fortbildung des Prozeßrechts durch die damals wegweisend kühne Auslegung der Prozeßordnung und durch Reformvorschläge, welche die Gesetzgebung später aufnahm. Seine zivilrechtlichen Ansichten bleiben dagegen überwiegend konservativ (Gläubigernot, Sicherungsübereignungen und andere Schiebungen, 1912).

  • Werke

    Weitere W u. a. Grenzen d. Rückwirkung, 1907;
    Justizreform, 1908;
    Prozeßhandlung u. Rechtsgeschäft, 1910;
    Die Vorbildung d. Juristen, in: Zs. f. Zivilprozeß 40, 1910, S. 519-32. - Neudr. v. Anspruch u. Klagrecht, Lehrb … u. System … vorgesehen.

  • Literatur

    E. Seckel, in: Dt. Juristenztg., 1913, Sp. 1181-83;
    H. Reichel, in: Zs. f. Zivilprozeß 44, 1914, S. V ff.;
    R. Bovensiepen, in: Lb. aus Kurhessen u. Waldeck III, 1942, S. 130-36 (L);
    BJ 18 (Tl. 1913, L).

  • Autor/in

    Arwed Blomeyer
  • Zitierweise

    Blomeyer, Arwed, "Hellwig, Konrad" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 490 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116690445.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA