Einert, Carl
- Lebensdaten
- 1777 – 1855
- Geburtsort
- Leipzig
- Sterbeort
- Dresden
- Beruf/Funktion
- Jurist
- Konfession
- lutherisch
- Normdaten
- GND: 116425059 | OGND | VIAF: 77066930
- Namensvarianten
-
- Einert, Karl
- Einert, Carl
- Einert, Karl
- Einert
- Einert, Carolus
- Einert, Carolvs
- Einertus, Carolus
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- Einert, Karolus
- Einert, Karolvs
- Einertus, Karolus
- Einertvs, Karolvs
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Einert, Carl
Jurist, * 31.12.1777 Leipzig, † 25.2.1855 Dresden. (lutherisch)
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Genealogie
V →Christian Gottlob (1747–1823), Dr. iur., ao. Univ.-Prof., 3. Bgm. v. Leipzig, Beisitzer des Schöffenstuhls (s. ADB V), S des Gabriel (1719–98) aus Bergmannsfamilie in Conradsdorf b. Freiberg (Sachsen), Buchhalter b. der Steuerkreditkasse in Leipzig;
M Karoline Friederike (1759–94), T des Carl Frdr. Kober († 1786), Stadtkämmerer u. kurfürstlicher Floßmeister in Freiberg;
B →August (1786–1831), Dr. iur., Advokat b. Oberhofgericht u. Konsistorium in Leipzig;
⚭ Püchau b. Wurzen 1813 Henriette Wilh. (1791–1860), T des Aug. Gottlieb Dörrien (1746–1813), Geh. Kammerrat u. Oberpostamtsdirektor in Leipzig, u. der Anne Dufour;
2 S, →Paul (1815–90), →Bernhard (1819–83), beide Gerichtsdirektoren in Dresden, 3 T. -
Biographie
E. studierte seit 1794 an der Universität Leipzig, wurde 1799 Baccalaureus und promovierte 1807 zum Dr. iur. 1802-17 praktizierte er als Advokat in Leipzig und kam dabei frühzeitig zur Beschäftigung mit dem im Leipziger Handelsleben bedeutsamen Wechselrecht. Ältere Handbücher und Gesetze sahen den Wechsel noch als eine Urkunde über den zwischen nur 3 Personen abgeschlossenen Wechselkontrakt an. Dagegen legte E. dar, daß der Wechsel in der kaufmännischen Praxis längst infolge seiner Begebungsfreiheit ein dem Papiergeld ähnliches Zahlungsmittel geworden war, das auf dem Kredit des Ausstellers beruht. Diese Auffassung wurde bald allgemein anerkannt. Seit 1816 war E. Mitglied der Leipziger Juristenfakultät und hielt 1821-30 als Privatdozent Vorlesungen über Wechselrecht. 1824 wurde er Oberhofgerichtsrat und 1828 Vorsitzender des städtischen Handelsgerichts. 1831 berief man E. nach Dresden in das Landesjustizkollegium und 1835 als Geheimer Justizrat für die Zivilgesetzgebung ins Justizministerium. Hier entwarf er eine Wechselordnung, die 1841 gedruckt und 1845 im sächsischen Landtag beraten wurde. Auf einer Konferenz der deutschen Bundesstaaten in Leipzig 1847 hatte E. wesentlichen Anteil an einem Wechselgesetzentwurf, der 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung zum Reichsgesetz erklärt, später aber als übereinstimmendes Landesrecht in den deutschen Staaten eingeführt wurde. – Von 1842 an führte E. als Vizepräsident im Oberappellationsgericht zu Dresden die Direktion des Zivilsenats. Er war kunstliebend und gesellig und gehörte 1809-31 der Gesellschaft „Harmonie“ an.
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Werke
Das Wechselrecht nach d. Bedürfnissen d. Wechselgeschäfts im 19. Jh., 1839; Erörterungen einzelner Materien d. Zivilrechts, 1840, ²1846;
Entwurf e. Wechselordnung f. d. Kgr. Sachsen, 1841; Über d. Wesen u. d. Form d. Literalkontrakts, 1852. -
Literatur
ADB V;
Bernh. Einert (S), Dr. K. E., namentlich in s. Beziehungen zu d. jüngsten Entwicklung d. dt. Wechselrechts, 1855 (W-Verz.);
Bernh. Einert (Ur-E), Ahnenliste E., in: Dt. Fam.archiv, hrsg. v. G. Geßner, II, 1954/55, S. 77-82 (L);
ders., Das Geschl. E. aus Conradsdorf/Sa., ebd. V, 1956, S. 129-48. – Zu V Chrstn. Gottlob: NND, 1823, S. 822 ff.; zu S Bernh. u. Paul:
H. Wunderlich, in: Ecce Landesschule Grimma, 1883, S. 37-40, u. 1890, S. 116-19. -
Autor/in
Gerhard Schmidt -
Zitierweise
Schmidt, Gerhard, "Einert, Carl" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 396 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116425059.html#ndbcontent