Lebensdaten
1875 – 1945
Geburtsort
Bielefeld
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Sozialpolitiker
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 116277750 | OGND | VIAF: 40125843
Namensvarianten
  • Potthoff, Heinrich Philipp
  • Potthoff, Heinrich
  • Potthoff, Heinz
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Potthoff, Heinz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116277750.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hermann, Fabr.;
    M N. N.

  • Biographie

    Nach Absolvierung des Realgymnasiums in Bielefeld 1893, einer kaufmännischen Lehre in Barmen bis 1895 und eines Staats- und rechtswissenschaftlichen Studiums in München (1895–97), Leipzig (1898–1900) und Berlin (1901), wurde P. 1901 in Leipzig zum Dr. phil. promoviert (Das Leinenleggen in d. Gfsch. Ravensberg, 1900). Bis 1905 Geschäftsführer des von Georg v. Siemens gegründeten Handelsvertragsvereins (Berlin), war er seit 1906 Redakteur der „Volkswirtschaftlichen Blätter“, der Zeitschrift des Reichsverbands Deutscher Volkswirte, und bis 1910 Syndikus des Deutschen Werkmeister-Verbands Düsseldorf, des zahlenstärksten Technikerverbands. 1903 für Waldeck-Pyrmont in den Deutschen Reichstag gewählt, hospitierte P. in der Fraktion der Freisinnigen Vereinigung; seit 1910 bis zu seinem Verzicht auf eine erneute Kandidatur gehörte er der Fortschrittlichen Volkspartei an. Friedrich Naumann nahestehend, kämpfte er gegen das Dreiklassenwahlrecht, trat für das Frauenstimmrecht ein und äußerte sich programmatisch über „Die sozialen Aufgaben des Liberalismus“ (1911). Als einflußreicher Sozialpolitiker und Publizist war P. um Sammlung aller damaligen Reformkräfte bedacht und betätigte sich in der „Vereinigung für Sozialpolitik“ (Unterss. üb. d. Vers.wesen in Dtld., Schrr. Bd. 137, 1909) und der „Gesellschaft für soziale Reform“ (Die Vertretung d. Angestellten in Arbeitskammern [1905]). Bemüht um die Vereinheitlichung des Angestelltenrechts, entwarf er 1908 ein „Reichsarbeitsgesetz“. Darüber hinaus gehen seine programmatischen Schriften „Soziale Rechte und Pflichten, Aphorismen zu brennenden Fragen“ (1911) und „Probleme des Arbeitsrechts, Rechtspolitische Betrachtungen eines Volkswirts“ (1912). 1914-33 gab er die Zeitschrift „Arbeitsrecht, Zeitschrift für das gesamte Dienstrecht der Arbeiter, Angestellten und Beamten“ (bis 1919 mit Hugo Sinzheimer) heraus.

    1917 nach München übergesiedelt, führten ihn seine früheren volkswirtschaftlichen Arbeiten (Handelspol. u. Wehrkraft, 1909) unter dem Eindruck des „Kriegssozialismus“ (Aufs.bd. „Erziehung z. soz. Kultur“ u. „Krieg u. Sozialpol.“, beide 1916) zur Bejahung der Gemeinwirtschaft (Was heißt Volkswirtsch.?, 1919). Nach einem Zwischenspiel als Referent für Arbeitsrecht im bayer. Ministerium für Soziale Fürsorge (11.11.1918-1.6.1920)|freier Schriftsteller, war P. an den Arbeiten für ein Arbeitsgesetzbuch beteiligt, gestaltete als Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses beim Reichsarbeitsministerium Entwurf und Begründung des Arbeitsvertragsgesetzes (1923) maßgeblich und war Mitglied der Ausschüsse über das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz. Genauer Beobachter der tatsächlichen Entwicklung des Arbeitsrechts, äußerte er sich zusammenfassend in „Arbeitsrecht, Das Ringen um werdendes Recht“ (1928 u. 1931). Stets für neue Fragestellungen aufgeschlossen (Das Arb.recht d. Schriftsteller, 1922), gelang es P. nicht, seine vom Standpunkt des leitenden Angestellten (zuletzt Art. „Privatangestellte“ in: Hdwb. d. Staatswiss., ⁴1925) entwickelte, den Beamten einschließende, vom Kriegssozialismus stark beeinflußte Konzeption eines personenrechtlichen Organisationsverhältnisses, in dem die Gemeinschaft beider Arbeitsparteien im Betrieb der Versorgung der Volksgesamtheit dient, durchzusetzen. 1928 zum Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium mit einem bedeutungslosen Referat ernannt, wurde er 1933 entlassen. In seiner letzten Schrift „Das deutsche Arbeitsrecht, Handbuch für Vertrauensräte, Betriebsführer und Gefolgschaft“ (1935) setzte er positivistisch das Arbeitsrecht des Nationalsozialismus von dem der Weimarer Republik ab. Fortan war er im Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und leitete den Verlag Heß in Stuttgart.

    P. verkörpert den Übergang der sozialrefomerischen Bewegung und des nationalen Sozialismus Friedrich Naumanns in das Arbeitsrecht der Weimarer Republik, als deren hervorragendster Rechtspolitiker er gelten kann. Er war ein wichtiger Wegbereiter der Arbeitsrechtsentwicklung der Bonner Republik.

  • Werke

    Weitere W Wesen u. Ziel d. Arbeitsrechts, 1923;
    Die Einwirkung d. Reichsvfg. auf d. Arbeitsrecht, 1925;
    in P.s bibliogr. noch nicht erfaßtes Schrifttum führen d. RT-Hdb. 1910 (P), Kürschner, Gel.-Kal. 1931, S. 376, v. a. seine zahlr. Selbstzitate ein.

  • Literatur

    O. Haußleiter, in: Zs. f. Sozialreform 1965, S. 429-33;
    Th. Ramm (Hg.), Arbeitsrecht u. Pol., 1966, S. 267 f.;
    ders., Entwürfe zu e. Dt. Arbeitsvertragsgesetz, 1992;
    Th. Bohle, Einheitl. Arbeitsrecht in d. Weimarer Rep., 1990;
    Max-Weber-Gesamtausg. II/5;
    Kosch, Biogr. Staatshdb. II.

  • Autor/in

    Thilo Ramm
  • Zitierweise

    Ramm, Thilo, "Potthoff, Heinz" in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 662-663 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116277750.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA