Lebensdaten
1493 – 1531
Geburtsort
Rügenwalde
Sterbeort
Stettin
Beruf/Funktion
Herzog von Pommern-Wolgast
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 104352744 | OGND | VIAF: 22574627
Namensvarianten
  • Georg I. von Pommern-Wolgast
  • Georg I.
  • Georg I. von Pommern-Wolgast
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Zitierweise

Georg I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104352744.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Bogislaw X. v. P. ( 1523, s. NDB II);
    M Anna ( 1503), T d. Kg. Kasimir IV. v. Polen ( 1492) u. d. Elisabeth v. Österreich;
    B Hzg. Barnim IX. v. P.-Stettin ( 1573, s. NDB I);
    1) Stettin 22.5.1513 Amelia (1490–1525), T d. Kf. Philipp v. d. Pfalz ( 1508) u. d. Margarete v. Bayern, 2) Berlin 23.1.1530 Margareta (* 1511, n. 3.12.1577), T d. Kf. Joachim I. v. Brandenburg ( 1535) u. d. Elisabeth v. Dänemark;
    1 S aus 1) Hzg. Philipp I. v. P. ( 1560), 2 T aus 2).

  • Biographie

    G., dessen Bild durch das seines Vaters und das des Sohnes verdunkelt wird, war gleichwohl eine energische Persönlichkeit, die die Hauptlinien der Politik Bogislaws X. – Beschränkung der Macht von Adel und Städten zugunsten der Fürstengewalt und Abschüttlung der brandenburgischen Lehnshoheit – zielstrebig weiter verfolgte. Ende 1523 übernahm er die Regierung gemeinsam mit seinem ihm ungleichen Bruder Barnim IX. Während dieser seit seinem Wittenberger Universitätsbesuch den reformatorischen Bestrebungen nicht abgeneigt war, blieb G., auf dessen Erziehung vor allem während des dreijährigen Aufenthaltes am Hofe seines Oheims, Georg von Sachsen, Erasmus von Manteuffel, seit 1522 (der letzte katholische) Bischof von Cammin, besonderen Einfluß gehabt hatte, ein überzeugter Anhänger der alten Kirche. Die eigentliche Regierungsgewalt übte G. aus, der schon zu Lebzeiten des Vaters an ihr beteiligt gewesen war, 1520 am Hofe Kaiser Karls V. geweilt und als Begleiter seines Vaters die Reichstage zu Worms 1521 und zu Nürnberg 1523 besucht hatte. Als der Streit mit Brandenburg kriegerische Formen anzunehmen drohte, ging G. 1524 ein Bündnis mit König Sigismund I. von Polen, seinem Mutterbruder, ein, das gegen den brandenburgischen Hochmeister des Deutschen Ordens, aber auch gegen die Anhänger ketzerischer Lehren gerichtet war, die auch in Pommern (zum Beispiel in Stolp, wo G. persönlich eingriff, und in Stralsund) die öffentliche Ordnung bedrohten. Damals begannen die Herzöge mit der Inventarisierung und Beschlagnahme der Klosterschätze. Im Frühjahr 1526 beteiligte sich G. am Strafgericht König Sigismunds gegen Danzig, was ihm außer finanziellen Vorteilen die Anerkennung des Besitzes von Lauenburg und Bütow einbrachte. Zur Unterdrückung der reformatorischen Strömungen im eigenen Lande aber war G. nicht imstande, da die Städte, mit denen erst nach schwierigen Verhandlungen ein Übereinkommen erzielt worden war, die Reformation unterstützten, besonders seit die politische und religiöse Gärung in der Bürgerschaft in gemäßigte Bahnen gelenkt werden konnte. Auf sie mußten die Herzöge Rücksicht nehmen, solange ihr Hauptinteresse auf die Frage der Lehnshoheit gerichtet war. Den politisch-konfessionellen Blockbildungen im Reiche standen sie in geteilter Zuneigung (G. liebäugelte mit dem katholischen Dessauer Bund), jedoch zurückhaltend gegenüber, weil sie es mit niemandem verderben wollten, der ihren Anspruch auf Session bei den Reichstagen unterstützen konnte. Auf dem Reichstag zu Speyer 1526, den G. besuchte, blieb ihm dieses Recht versagt. Von nun an suchte er den Ausgleich mit Brandenburg, wozu auch der Kaiser aufforderte. Die Verhandlungen zu Jüterbog, zu denen König Ferdinand und viele Fürsten Gesandte geschickt hatten, führten ebensowenig zu einem Ergebnis wie die Beratungen zu Regensburg April 1528, wohin sich G. in Erwartung des Reichstages begeben hatte, und zu Speyer April 1529, wo G. mit großem Gefolge auf dem Reichstag erschien und die pommerischen Ansprüche mit Nachdruck vortragen ließ. Durch Vermittlung der katholischen Herzöge Erich I. und Heinrich II. von Braunschweig wurde schließlich eine Zusammenkunft zwischen Kurfürst Joachim I. von Brandenburg und G. im Jagdschloß Grimnitz zustande gebracht, bei der am 26.8.1529 ein Kompromiß vereinbart und beschworen wurde, der durch die Ehe G.s mit einer Tochter des Kurfürsten besiegelt werden sollte. Brandenburg gestand die unmittelbare Belehnung der Pommernherzöge durch den Kaiser zu, erkannte also ihre Reichsunmittelbarkeit an; doch sollte die Belehnung in Gegenwart von Vertretern des Kurfürsten, der weiterhin die pommerischen Titel und Wappen führte, erfolgen und von den pommerischen Ständen bei jedem Thronwechsel erneuert werden. Nur zögernd und unwillig stimmten diese zu, so daß der Vertrag am 25.10.1529 beurkundet und am 23.12.1529 durch eine Erbeinigung ergänzt werden konnte. Die feierliche Belehnung G.s und Barnims IX. durch Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg am 26.7.1530 war der Höhepunkt der Regierung G.s. Der außenpolitische Erfolg verschärfte jedoch die Spannungen im Innern. Mit Barnim IX. kam es zum endgültigen Bruch, so daß dieser auf Teilung des Landes bestand. Der Adel war wegen der finanziellen Lasten, die der Grimnitzer Vertrag auferlegte, verbittert, während die Städte fürchteten, daß G. nach der Aussöhnung mit Brandenburg die Reformation in Pommern mit Entschiedenheit unterdrücken würde. Sein plötzlicher Tod veränderte die Lage, indem nun der Weg frei wurde für die von den herzoglichen Räten (wie zum Beispiel Jobst von Dewitz) längst befürwortete Sanktionierung und Regelung der Reformation von Staats wegen, zu der Barnim IX. bereit war und für die der junge Philipp gewonnen werden konnte.

  • Literatur

    Ch. Schöttgen u. G. Ch. Kreysig, Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi III. Altenburg 1760;
    G. C. Dähnert, Slg … Pomm. u. Rügischer Landes-Urkk., Bd. 1 u. 3, Stralsund 1765/67, Suppl. Bd. 1 u. 3, ebd. 1782/99;
    Ch. G. N. Gesterding, Chronol. Verz. d. bisher … abgedr. pomm. u. rugian. Urkk. … bis ins J. 1548, Rostock 1781/82;
    J. C. C. Oelrichs, Verz. … Pomm. Urkk., Alten-Stettin 1795;
    A. F. Riedel, Cod. dipl. Brandenburgensis II, 6, 1858, u. IV, 1, 1862;
    RTA, Jüngere R., Bd. 2-4, Bd. 7, 1, 2;
    Th. Kantzow, Chronik v. Pommern, hrsg. v. G. Gaebel (nd.dt. 1929;
    hochdt., letzte Bearb., 1897);
    (N. v. Klempzen), Pomerania, hrsg. v. G. Gaebel, II, 1908;
    V. v. Tetleben, Protokoll d. Augsburger Reichstages 1530, hrsg. v. H. Grundmann, 1958, bes. S. 91-94. - F. L. Baron v. Medem, Gesch. d. Einführung d. ev. Lehre im Hzgt. Pommern, 1837;
    R. Heling, Pommerns Verhältnis z. Schmalkald. Bunde, in: Balt. Stud. NF 10, 1906, bes. S. 1-14;
    P. J. v. Nießen, Der Ausgang d. staatsrechtl. Kämpfe zw. Pommern u. Brandenburg, ebd. 12, 1908, bes. S. 107-13;
    M. Wehrmann, Pommern z. Z. d. beginnenden Ref., ebd. 21, 1918, S. 1 ff.;
    ders., Gesch. v. Pommern II, ²1921;
    O. Plantiko, Pomm. Ref.gesch., 1922, S. 43 ff.;
    G. Linke, Die pomm. Landesteilungen d. 16. Jh., in: Balt. Stud. NF 37, 1935, S. 3-10;
    M. Wehrmann, Geneal. d. pomm. Hzg.hauses, 1937, Nr. 97 (L);
    H. Heyden, KG Pommerns I, ²1957, S. 224-26;
    J. Schultze, Die Mark Brandenburg III, 1963, bes. S. 220 f.;
    Schottenloher 32 437 a ff., bes. 32 466-70.

  • Porträts

    H. Bethe, Die Bildnisse d. pomm. Hzg.hauses, in: Balt. Stud. NF 39, 1937, S. 83 f. u. ebd. 41, 1939, S. 100;
    Roderich Schmidt, Der Croy-Teppich d. Univ. Greifswald, ein Denkmal d. Ref. in Pommern, in: Johann Bugenhagen, Btrr. z. s. 400. Todestag, hrsg. v. W. Rautenberg, 1958, S. 89-107;
    ders., Pommern u. Sachsen in d. Z. d. Ref., in: Balt. Stud. NF 46, 1959, zum Croy-Teppich (L) S. 65-70.

  • Autor/in

    Roderich Schmidt
  • Zitierweise

    Schmidt, Roderich, "Georg I." in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 223-224 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104352744.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA