Dates of Life
1765 – 1837
Place of birth
Solothurn
Place of death
Solothurn
Occupation
schweizerischer Staatsmann ; Geschichtsforscher
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 101079303 | OGND | VIAF: 22497091
Alternate Names
  • Lüthy, Urs Joseph
  • Lüthy, Urs Joseph
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Citation

Lüthy, Urs Joseph, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd101079303.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Philipp ( 1769), Bäckermeister;
    M Margarita Lambert ( 1815);
    Solothurn 1797 Anna Maria, T d. Großmetzgers Peter Joseph Hirt in S. u. d. Maria Katharina Affolter; kinderlos;
    N Friedrich Fiala (1817–88), Dompropst, seit 1885 Bischof v. Basel, erster Biograph L.s.

  • Biographical Presentation

    L. absolvierte am ehemaligen Solothurner Jesuitenkollegium das Gymnasium und den philosophischen Kursus (1784). Da ihm von Geburt an die rechte Hand fehlte (was ihm den Beinamen „Stumparm“ eintrug und ihn für den Beruf des Geistlichen untauglich machte), hatte er frühzeitig die Spiele seiner Altersgenossen gemieden und sich statt dessen mit deutscher Dichtung und vaterländischer Geschichte beschäftigt. Die Geistlichen Franz Jakob Hermann ( 1768), Begründer der Stadtbibliothek Solothurn, Joseph Schmid und P. Joseph Ignaz Zimmermann SJ ( 1797), Lehrer Johann Michael Sailers, prägten ihn nachhaltig. Über sie fand L. Anschluß an die gelehrte „Helvet. Gesellschaft“ und Verbindung zu Lavater und Sailer, der ihm ein vertrauter Gewissensrat und Freund wurde. Als Verfasser der anonymen Sammlung satirischer Briefe „Theodorus Rabiosus über den schweizer. Freistaat Solothurn“ (1785) entdeckt, wurde er, weil er in ihr das patrizische Regierungssystem und das zurückgebliebene Schul- und Erziehungswesen Solothurns hart anprangerte, zu einjähriger Zuchthausstrafe und anschließender achtjähriger Verbannung aus der Eidgenossenschaft verurteilt. Wegen Kränklichkeit nach drei Monaten aus der Haft entlassen, begab sich L. zum Studium der Jurisprudenz, wohl auch der Philosophie und Geschichte, nach Wien (1786–89). Im übrigen übte er sich in der Dichtkunst; er gab „Fabeln“ (1787) sowie „Scherzhafte Gedichte“ (1788) heraus.

    1789 wurde L. die vorzeitige Rückkehr in die Heimat erlaubt, zuerst nach Luzern, 1791 endlich nach Solothurn, wo er sich 1794 als Notar etablieren konnte. Seit 1796 Vorstandsmitglied der „Helvet. Gesellschaft“, begann er sich im Vorfeld der helvet. Revolution alsbald auch politisch zu betätigen. Im „Patriotenklub“ verfocht er unter dem Einfluß der zeitgenössischen deutschen Philosophie, zumal Kants, und unter dem Eindruck der naturrechtlichen Ideen der Franz. Revolution eine gemäßigt liberale Richtung, was ihn erneut ins Gefängnis brachte. Nach kurzer Haft von den inzwischen in den Kanton Solothurn eingefallenen Franzosen befreit, wurde L. 1798 Generalsekretär der vom franz. Militär eingesetzten provisorischen Regierung und Mitglied des helvet. Senats. In diesem leistete er, ein überzeugter Anhänger des helvet. Einheitsstaates und Vorkämpfer strenger Gewaltenteilung, in zahlreichen Kommissionen grundlegende gesetzgeberische Arbeit (Patriotenentschädigung, Ablösung bzw. Aufhebung der Feudallasten, Handels- und Gewerbefreiheit, Abschaffung der Judensteuer usw.). Wiederholt wurde er zum Präsidenten des Senats gewählt. Als man sich für Bern als helvet. Landeshauptstadt entschied, setzte er sich hier mit Erfolg für die Errichtung einer kath. Kirchgemeinde (1799) ein. 1801/02 Regierungsstatthalter seines Heimatkantons, stellte er sich im Februar 1802 der Verwaltungskammer als einfaches Mitglied zur Verfügung, ließ sich sodann in die neue Verfassungskommission wählen und redigierte maßgeblich den neuen kantonalen Verfassungsentwurf. Im selben Jahr trat L. als Präsident an die Spitze des (1798 ins Leben gerufenen) solothurn. Erziehungsrates; bis zu seinem Tod bemühte er sich in diesem Amt um die Hebung des Bildungsniveaus (Gründung neuer Volksschulen, solidere Ausbildung und materielle Absicherung der Lehrer). Er wurde hierbei unterstützt vom Konstanzer Generalvikar Ignaz Heinrich v. Wessenberg sowie von einigen aufgeschlossenen Geistlichen.

    Während der Periode der Mediation (1803–14), die den Einheitsstaat der Helvetik wieder in einen Bund souveräner Einzelstaaten verwandelte, war L. gewähltes Mitglied des Großen und des Kleinen Rates, Präsident verschiedener Kammern und Kommissionen und Oberamtmann von Lebern (1803–09). Er machte sich insbesondere um die wegweisende Neuordnung des gesamten solothurn. Gerichtswesens verdient sowie um die Einführung einer modernen Forstgesetzgebung, die Gründung einer Brandversicherungsanstalt und eine neue Armenverordnung (1813), welche die Grundlage bildete für das Armengesetz von 1817. Als Präsident des Kirchenrates trat er für die konfessionelle Gleichberechtigung ein. – Der durch den Sturz Napoleons 1814 ausgelöste Staatsstreich, mit dem die ehemaligen patrizischen Räte die Herrschaft wieder an sich rissen (und auch ein reaktionärer Klerikalismus wieder hochkam), bedeutete für L.s staatsreformerisches Wirken einen schweren Rückschlag. Bei der Verfassungsrevision, zu der man ihn heranzog, konnte er wenigstens einige liberale Zugeständnisse durchsetzen (für jeden Kantonsbürger Zutritt zu den Ämtern, Gewerbe- und Verkehrsfreiheit in Stadt und Land, Liberalisierung des Ortsbürgerrechts). Maßgeblichen Anteil hatte L. an der Errichtung und Organisation des neuen Bistums Basel (1828) mit Solothurn als Bischofssitz und dem konkordatär verankerten (bis heute geltenden) freien Bischofswahlrecht des Domkapitels (im Zusammenwirken mit den Diözesanständen). – Krank und fast erblindet, stellte L., wieder mit dem Präsidium der Verfassungskommission betraut, seine letzten Kräfte in den Dienst der durch die Pariser Juli-Revolution 1830 eingeleiteten demokratischen Umgestaltung Solothurns (u. a. stärkere Vertretung des Volkes in der obersten Kantonsbehörde, grundsätzliche Trennung der Gewalten, Abschaffung lebenslänglicher Verbeamtung).

    Neben seinem politischen Engagement fand L. noch Zeit zu schriftstellerischer Tätigkeit und geschichtlichen Quellenstudien. Durch die Herausgabe eines „Solothurner Kalenders“ suchte er erzieherisch auf das Volk zu wirken. Zusammen mit dem schweizer. Geschichtsschreiber Robert Glutz gründete er 1810 das „Solothurn. Wochenblatt“, das er bis 1834 redigierte. Seinen Rang erhielt das Wochenblatt dadurch, daß L. in ihm die Erträge seiner gelehrten archivalischen Forschungen publizierte: eine Sammlung von weit über 3000 meist ungedruckten Urkunden des 11. bis 16. Jh. insbesondere zur Geschichte Solothurns und der Westschweiz, in den ersten Jahrgängen mit erläuternden Aufsätzen oder Miszellen. Durch diese Edition und durch die von ihm besorgte Herausgabe der „Solothurner Stadtrechte“ (1817) wurde L. zu einem Wegbereiter einer an den Quellen orientierten schweizer. Geschichtsschreibung.

  • Literature

    ADB 19;
    F. Fiala, U. J. L., 1857;
    H. Flach, Die Bestrebungen d. Helvet. Ges. d. 18. Jh., 1916;
    J. Derendinger, Gesch. d. Kt. Solothurn v. 1830–41, 1919;
    A. Lätt, Ratsherr U. J. L. 1765-1837, Vierzig J. solothurn. Gesch., 1926 (L, P, grundlegend);
    F. v. Arx, Bilder aus d. Solothurner Gesch. II, 1939;
    Hdb. d. Schweizer Gesch. II, 1980;
    HBLS IV (P).

  • Portraits

    Gem. v. H. Jenny (Solothurn, Mus.), Abb. b. Lätt s. L.

  • Author

    Manfred Weitlauff
  • Citation

    Weitlauff, Manfred, "Lüthy, Urs Joseph" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 480-481 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd101079303.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Lüthy: Urs Joseph L., schweizerischer Geschichtsforscher und Staatsmann. — Urs Joseph Fidel L. ist am 22. Octbr. 1765 in Solothurn geboren. Er war noch nicht fünf Jahre alt, als sein Vater, ein rühriger Bäckermeister, bei einem Uebungslager der solothurnschen Artilleristen von einer Kanonenkugel getödtet wurde. Der Broterwerb der Familie lag nun ganz der Mutter ob, welche ihre unmündigen Kinder in ernster Zucht und christlicher Frömmigkeit erzog. Da dem talentvollen Knaben von Geburt an die rechte Hand fehlte, zog er sich schon in früher Jugend von den Spielen seiner Altersgenossen zu seinen lieben Büchern zurück und in den Stadtschulen und an dem von Ezjesuiten geleiteten Collegium der Vaterstadt zeichnete er sich vor allen seinen Mitschülern aus. In seiner Abgeschlossenheit bildete sich sein lebhafter Geist eine eigene ideale Welt, und es war sein eifrigstes Streben, sich über die ehrsame Handwerksinnung zu erheben, in die er durch Geburt und Vorurtheil der Zeit hinuntergedrückt war. So entwickelte er sich zu einer Frühreife, welche mit revolutionärer Bitterkeit gepaart war. L. wollte Schriftsteller, wollte Dichter werden und in diesem Sinne wandte sich der sechszehnjährige Jüngling in einem überschwenglichen Briefe an Johann Kaspar Lavater in Zürich und trug dem im Zenithe seines Ruhmes stehenden Schriftsteller seine Freundschaft und fortdauernden Briefwechsel an. Lavater wies ihn ernst-freundlich zurecht, nahm sich aber seiner an und brachte ihn in Verbindung mit den litterarischen Kreisen|in Zürich, insbesondere mit seinem Secretär Armbruster. Dies wurde entscheidend für Lüthy's Lebensschicksale. Armbruster gab damals sein „Schwäbisches Museum“ heraus. Er drängte den Freund um einen Beitrag und Z., gerade damals in seinen Plänen für weitere Ausbildung zurückgestoßen, machte seinem Unwillen in satyrischen Briefen Luft, welche Armbruster, trotz dem wiederholten Abmahnen des Verfassers, unter dem Titel „Theodorus Rabiosus über den schweizerischen Freistaat Solothurn“ in den ersten Band seines Museums (Kempten 1785) aufnahm. Der Aufsatz mit seinen harten Ausfällen gegen Regierung, Schule und Leben mußte in Solothurn einen Sturm hervorrufen. Auf Ansuchen des Rathes wurde Armbruster in Zürich verhaftet und nach dem Verfasser inquirirt. L., welcher sich zur Ausbildung in der französischen Sprache nach Dijon begeben hatte, stellte sich im März 1786 freiwillig in Solothurn zur Bestrafung und wurde zu einjähriger Zuchthausstrafe und zu achtjähriger Verbannung aus der Eidgenossenschaft verurtheilt. Wegen Kränklichkeit nach einem Vierteljahre aus dem Zuchthause entlassen, verließ L. am 5. Juli 1786 die Vaterstadt, um an der Universität Wien den Rechtsstudien obzuliegen. Noch vor seiner Verurtheilung hatte L. in Verbindung mit schweizerischen und deutschen Dichtern (J. G. Jacobi, Armbruster, Hegner, Salis u. A.) in Basel 1785 den „Schweizerischen Musenalmanach“ herausgegeben. Im Zuchthaufe hatte er fort gesammelt und gedichtet, ohne einen zweiten Jahrgang zu Stande zu bringen. In Wien gab er 1787 seine „Fabeln“, 1788 seine „Scherzhaften Gedichte“ heraus, Poesien in der Manier von Lichtwer, Gleim und Jacobi; in Wien machte er auch die Bekanntschaft des verdienten P. Michael Denis, der ihn auf den Werth der alten Volkslieder hinwies. Im J. 1789 durfte der Verbannte nach Luzern, 1791 in die Vaterstadt zurückkehren. In Solothurn arbeitete sich L. in die juristische Praxis ein; er war 1794 Notar und bald ein geachteter Geschäftsmann. Daneben pflegte er die Poesie mit gleichgesinnten Freunden in dem von dem geistreichen Buchdrucker Franz Jos. Gaßmann herausgegebenen „Solothurnischen Wochenblatt“ (1788—1795), und bei dem von Frankreich ausgehenden Ideenumschwunge wurde das litterarische Kränzchen zum politischen Patriotenclub, der mit Freunden in und außer der Schweiz an einer Umgestaltung derselben arbeitete. Im Februar 1798 wurde er mit seinen Freunden verhaftet und erst am 2. März bei der Einnahme Solothurns durch das französische Heer aus dem Gefängnisse befreit. Damit erfolgte die Einsetzung einer provisorischen Regierung. L. wurde ihr Generalsecretär, der Festredner bei Aufrichtung des Freiheitsbaumes und nach Einsetzung der helvetischen Einheitsregierung Mitglied des Senates in Aarau, Luzern und Bern, und mehrmals Präsident dieser Behörde. L. gehörte mit P. Usteri und J. K. Escher zu den Führern der spottweise genannten Gelehrten und Grundsätzler, die mit idealem Streben für Bildung und Freiheit den in damaligen Umständen aller Anerkennung werthen Muth verbanden, selbst der jedes Unabhängigkeitsgefühl erdrückenden Mutterrepublik Frankreich und den Gewaltthätigkeiten der französischen Beamten und Generale entgegenzutreten. L. trat in Opposition gegen diesen rücksichtslosen Unitarismus der Directoren Ochs und Laharpe und ebenso gegen Föderativgelüste; er trat als Redner auf, wo es höheren Interessen galt oder wo ein Wort edler Mäßigung und Leidenschaftslosigkeit Noth that; er nahm 1800 thätigen Antheil am Sturze des helvetischen Directoriums und wurde der erste Präsident des neuen gesetzgebenden Rathes; er betheiligte sich bei der Redaction des helvetischen Tagblattes und des Freiheitsfreundes, war Mitglied der Commission zur Anlegung der Nationalbibliothek und der im Juli 1800 zu Bern gegründeten Gesellschaft, um Pestalozzi's neue Unterrichtsmethode in Burgdorf näher zu prüfen. Nach den politischen Umgestaltungen vom Herbste 1801 wurde L. zum Regierungsstatthalter des Kantons Solothurn und nach drei Monaten zum Mitglied der Verwaltungskammer gewählt. Im September 1802 ward er Präsident des solothurn’schen Erziehungsrathes, und diese Stelle bekeidete er 35 Jahre lang bis zu seinem Tode, durch die politischen Veränderungen der Mediations- und Restaurationszeit hindurch, in welchen beiden Perioden er als Mitglied des Großen und Kleinen Rathes und des Staatsrathes, als oftmaliger Tagsatzungsgesandter und Abgeordneter zu wichtigen Conferenzen für die Eidgenossenschaft und den Kanton, namentlich für Organisation der kantonalen Rechtsverhältnisse und des Erziehungswesens, einflußreich thätig war. Je weniger der durch die Revolutionsstürme geläuterte, gereifte Mann an den Parteikämpfen Antheil nahm, welche besonders in den Jahren 1814 und 1815 den Kanton Solothurn ergriffen, um so mehr wandte er seine Thätigkeit neben den Verbesserungen im Erziehungswesen litterarischen Bestrebungen zu. Auch in den politisch bewegten Zeiten der Helvetik war seine Vorliebe für Poesie nicht gelähmt. Er trug im helvetischen Senate darauf an, dem Dichter Wieland das nationale Ehrenbürgerrecht zu schenken; er ließ von seinen eigenen Gedichten in Zeitschriften und poetischen Sammlungen erscheinen und suchte in dem während vieler Jahre von ihm herausgegebenen Solothurner Kalender, anerkannt dem besten schweizerischen Volkskalender damaliger Zeit, in Belehrung und Unterhaltung veredelnd auf das Volk zu wirken. Insbesondere aber war L. für schweizerische Geschichtsforschung thätig. Mit seinem jüngeren Freunde, dem schweizerischen Geschichtschreiber Robert Glutz gründete er 1810 das „Solothurnische Wochenblatt“, und als Glutz bald zurücktrat, redigirte L. 1810—1834 dasselbe und legte darin, mit Hülfe theilnehmender Freunde aus mehreren Kantonen der Schweiz, insbesondere des Arztes Peter Ignaz Scherer in Solothurn, einen Schatz von gegen 4000 meistens ungedruckten Urkunden aus dem 10. bis 16. Jahrhundert nieder, welche über die Geschichte der nordwestlichen Schweiz reiche und vielfach neue Aufschlüsse geben. In den früheren Jahrgängen, welche fast ausschließlich die Geschichte des Kantons Solothurn behandeln, sind die Urkunden in historische Aufsätze, mit vielen kleineren Miscellen, verwoben; in den späteren Jahrgängen sind sie, oft ohne alle Einleitung und Bemerkungen, in Sammlungen mit zuweilen humoristischen Titeln chronologisch an einander gereiht. Aber nicht nur in den engeren Kreis hauptsächlich der westlichen oder burgundischen Schweiz bannten sich seine Forschungen. „Ein neues Feld“, sagt der Geschichtschreiber Jos. Eutych Kopp bei Beurtheilung von Lüthy's Verdiensten um die schweizerische Geschichte, „eröffnete sich allmählich dem weiter schauenden Auge; durch eine Reihe vieler Jahrhunderte rollten sich die Schicksale der Kaiser und Könige ab; im Vordergrund späterer Zeit werfen auch die Geschicke der Herzöge von Oesterreich ihren Schatten auf das Land. Neben dem Gewichte solcher Gewalten standen die kleinen Ereignisse des täglichen Lebens; auch diese durften der Aufzeichnung des Forschers nicht entgehen. So hauchte L. einem unscheinbaren Blättchen seinen historischen Odem ein und wurde dadurch der Schöpfer der neueren Forschung für die schweizerische Geschichte“. Auch jetzt noch sind die 25 Jahrgänge des Solothurnischen Wochenblattes eine reiche urkundliche Fundgrube geblieben. In anstrengender Arbeit war L. vor der Zeit alt geworden. Wohl wurde er bei der Verfassungs- und Regierungsänderung von 1830 von seinen dankbaren Mitbürgern wieder zum Mitgliede des Großen Rathes und des neuen Regierungsrathes und zum Chef des Erziehungswesens gewählt; aber seine Kraft nahm ab und seine erblindenden Augen nöthigten ihn die Redaktion des Wochenblattes niederzulegen. Er starb nach kurzer Krankheit in der Nacht des 13. Januars 1837.

  • Author

    Fiala.
  • Citation

    Fiala, Friedrich, "Lüthy, Urs Joseph" in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 694-696 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd101079303.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA