Rebmann, Kurt
- Lebensdaten
- 1924 – 2005
- Geburtsort
- Heilbronn
- Sterbeort
- Stuttgart
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Generalbundesanwalt ; Bundesanwalt ; Honorarprofessor
- Konfession
- evangelisch-lutherisch
- Normdaten
- GND: 119016729 | GND-Explorer | OGND | VIAF
- Namensvarianten
-
- Rebmann, Kurt Eugen
- Rebmann, Kurt
- Rebmann, Kurt Eugen
- Rebmann, Curt
- Rebmann, Curt Eugen
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Rebmann, Kurt Eugen
1924 – 2005
Jurist, Generalbundesanwalt
Kurt Rebmann war in der Bundesrepublik als Richter, Verwaltungsleiter beim ZDF, Ministerialbeamter und Autor juristischer Kommentare tätig. Von 1968 bis 1970 war er Vorsitzender der Eherechtskommission, die dazu beitrug, dass im bundesdeutschen Scheidungsrecht 1977 das Verschuldensprinzip durch den Zerrüttungsgrundsatz ersetzt wurde. Allgemein bekannt wurde Rebmann als Nachfolger des 1977 von der Roten Armee Fraktion ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (1920–1977) und seine konsequente Strafverfolgung dieser Terrorgruppe.
Lebensdaten
Kurt Rebmann, BArch / Bildarchiv (InC) -
Autor/in
→Klaus Pflieger (Sersheim)
-
Zitierweise
Pflieger, Klaus, „Rebmann, Kurt“, in: NDB-online, veröffentlicht am 01.10.2026, URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd119016729.html#dbocontent
Rebmann besuchte die Karlsoberschule in Heilbronn. Er erhielt 1942 das Abitur, wurde im selben Jahr Mitglied der NSDAP und absolvierte den Reichsarbeitsdienst. Von Oktober 1942 bis 1945 leistete er Kriegsdienst, 1942 wurde er schwer verwundet. Seit 1945 studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen, Göttingen und Heidelberg, wo er 1947 das Erste juristische Staatsexamen ablegte und mit der Arbeit „Das richterliche Prüfungsrecht“ zum Dr. iur. promoviert wurde. Nach der Referendarzeit in der baden-württembergischen Justiz und dem Zweiten juristischen Staatsexamen 1950 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein und durchlief verschiedene Stationen, 1962/63 war er Verwaltungsdirektor des ZDF. Seit 1965 arbeitete er als Ministerialdirektor im Justizministerium in Stuttgart.
1968 wurde Rebmann Vorsitzender einer von Bundesjustizminister Gustav Heinemann (1899–1976) eingesetzten Kommission, deren Arbeit zur Eherechtsreform 1977 und der Einführung des Zerrüttungsprinzips anstelle des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen führte. Als Ministerialdirektor war Rebmann für den sog. Baader-Meinhof-Komplex zuständig, weil der Prozess wegen des Verdachts von sechs 1972 verübten Sprengstoffanschlägen mit vier getöteten US-amerikanischen Soldaten gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), Andreas Baader (1943–1977), Gudrun Ensslin (1940–1977), Ulrike Meinhof (1934–1976, Holger Meins (1941–1974) und Jan-Carl Raspe (1944–1977), in Stuttgart-Stammheim stattfand. Rebmann verantwortete die Errichtung des sog. Mehrzweckgebäudes für den Prozess neben dem Stammheimer Gefängnis, v. a. um eine gewaltsame Befreiung der Häftlinge zu verhindern.
Am 1. Juli 1977 wurde Rebmann Nachfolger des von der RAF kurz vor der Urteilsverkündung gegen Baader, Ensslin und Raspe Anfang April 1977 erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback (1920–1977) und zählte damit zu den am meisten gefährdeten Personen in der Bundesrepublik mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Er war Mitglied der sog. Kleinen Lage unter Vorsitz von Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918–2015), die nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer (1915–1977) durch die RAF im September 1977 entschied, die Forderung der Schleyer-Entführer nicht zu erfüllen. Darauf folgte die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ durch vier Palästinenser, die Befreiung der Geiseln durch die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei in Mogadischu, der Suizid Baaders, Ensslins und Raspes im Stammheimer Gefängnis und die Ermordung Schleyers.
In Rebmanns Amtszeit fielen große Erfolge bei der Bekämpfung der RAF, v. a. Verhaftungen: zwischen 1978 und 1981 der RAF-Mitglieder, die Schleyer entführt hatten, und 1982 der führenden Köpfe der RAF, Brigitte Mohnhaupt (geb. 1949), Christian Klar (geb. 1952) und Adelheid Schulz (geb. 1955). Die 1990 in der DDR verhafteten zehn ehemaligen RAF-Mitglieder nutzten teilweise die von Rebmann initiierte Kronzeugenregelung, die seit 1989 bei Mord anstelle der lebenslangen eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ermöglichte, wenn z. B. Mittäter verraten werden, was wesentlich dazu beitrug, dass sich die RAF 1998 auflöste.
Rebmanns Behörde war auch für die Ermittlungen zum rechtsradikal motivierten, durch Gundolf Köhler (1959–1980) verübten Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest zuständig, bei dem am 26. September 1980 13 Menschen zu Tode kamen. Rebmann verantwortete außerdem, dass die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft 1989 auf besonders schwere Straftaten erweitert wurde, die geeignet sind, Bestand und Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen. Das erste Verfahren dieser Art betraf den Mord an drei Türkinnen bei den fremdenfeindlichen Brandanschlägen von Mölln am 23. Oktober 1992. Seither findet diese Regelung häufig Anwendung.
Seine konsequente Strafverfolgung verschaffte Rebmann, der, auch nach eigener Aussage, die strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten der bundesdeutschen Gesetze bis zur Grenze des Vertretbaren ausschöpfte, das Image des Law-and-Order-Mannes, weshalb er u. a. als „Scharfmacher der Nation“ kritisiert wurde.
| 1973 | Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1981 Großes Verdienstkreuz, 1984 mit Stern, 1990 mit Stern und Schulterband) |
| 1973–1998 | Vorsitzender des Landesverbands der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg |
| 1981 | Bul le mérite des Bundes Deutscher Kriminalbeamter |
| 1984 | Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg |
| 1991 | Outstanding Civilian Service Award der USA |
Nachlass:
Bundesarchiv, Koblenz, N1795.
Weitere Archivmaterialien:
Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, R 72. (Personalakten)
Bundesministerium der Justiz, P 41–R 46. (Personalakten)
Das richterliche Prüfungsrecht. Eine Studie zum Problem des Verfassungsschutzes, 1947. (ungedr. Diss. iur., Universität Heidelberg)
Kurt Rebmann/Martin Ott/Werner Storz, Kommentar zum Landespressegesetz Baden-Württemberg, 1964.
Kurt Rebmann/Werner Roth/Siegfried Herrmann, Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 1968, 35. Aktualisierung 2025.
Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1978, Bd. 4, Sachenrecht, §§ 854–1296, u. Bd. 6, Erbrecht, §§ 1922–2385, 1978.
Die alte RAF ist zu Ende gegangen. Nach Klar-Verhaftung: Die Fahnder fürchten eine neue Terroristen-Generation, in: Der Spiegel Nr. 47 v. 21.11.1982. (Onlineressource)
Ursel Sieber/Oliver Tolmein, Rebmann kriegt seinen Kronzeugen, in: taz v. 22.10.1986. (Onlineressource)
Martin Knobbe, Der Ankläger und sein Informant, in: Stern v. 27.4.2007. (Onlineressource)
Vorwort in: Klaus Pflieger, Die Rote Armee Fraktion – RAF – 14.5.1970 bis 20.4.1998, 1996, 32011, S. 7.
Klaus Pflieger, Gegen den Terror. Erinnerungen eines Staatsanwalts, 2016.
Klaus Pflieger, Rebmann, Kurt Eugen. Jurist, Generalbundesanwalt, in: Baden-Württembergische Biographien, Bd. 8, 2022, S. 308–312. (Qu, W, L) (Onlineressource)
Nachrufe:
Wolfgang Gast, Ein harter Hund, der sich auch selbst so sah, in: taz v. 22.4.2005. (Onlineressource)
Frank Jansen, Rigoros bis in den Ruhestand, in: Tagesspiegel v. 22.4.2005.
Fotografie, 1987, Privatbesitz.
Fotografien, 1977–1986, Digitales Bildarchiv des Bundesarchivs. (Onlineressource)