Rebmann, Kurt

Lebensdaten
1924 – 2005
Geburtsort
Heilbronn
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
Jurist ; Generalbundesanwalt ; Bundesanwalt ; Honorarprofessor
Konfession
evangelisch-lutherisch
Normdaten
GND: 119016729 | GND-Explorer | OGND | VIAF
Namensvarianten

  • Rebmann, Kurt Eugen
  • Rebmann, Kurt
  • Rebmann, Kurt Eugen
  • Rebmann, Curt
  • Rebmann, Curt Eugen

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Zitierweise

Rebmann, Kurt, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/gnd119016729.html#indexcontent [20.10.2026].

CC0

  • Rebmann, Kurt Eugen

    1924 – 2005

    Jurist, Generalbundesanwalt

    Kurt Rebmann war in der Bundesrepublik als Richter, Verwaltungsleiter beim ZDF, Ministerialbeamter und Autor juristischer Kommentare tätig. Von 1968 bis 1970 war er Vorsitzender der Eherechtskommission, die dazu beitrug, dass im bundesdeutschen Scheidungsrecht 1977 das Verschuldensprinzip durch den Zerrüttungsgrundsatz ersetzt wurde. Allgemein bekannt wurde Rebmann als Nachfolger des 1977 von der Roten Armee Fraktion ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (1920–1977) und seine konsequente Strafverfolgung dieser Terrorgruppe.

    Lebensdaten

    Geboren am 30. Mai 1924 in Heilbronn
    Gestorben am 21. April 2005 in Stuttgart
    Konfession evangelisch-lutherisch
    Kurt Rebmann, BArch / Bildarchiv (InC)
    Kurt Rebmann, BArch / Bildarchiv (InC)
  • 30. Mai 1924 - Heilbronn

    1930 - 1942 - Heilbronn

    Schulbesuch (Abschluss: Abitur)

    Karlsgymnasium, seit 1938 Karlsoberschule

    13.7.1942 - 26.9.1942

    Reichsarbeitsdienst

    1.9.1942 - 1945

    Mitglied

    NSDAP

    15.10.1942 - 31.5.1945

    Kriegsdienst

    1945 - 14.5.1947 - Tübingen; Göttingen; Heidelberg

    Studium der Rechtswissenschaften (Abschluss: Erstes juristisches Staatsexamen)

    Universität

    1.10.1947 - 28.4.1950 - Baden-Württemberg

    Referendar (Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen)

    Justiz

    16.12.1947 - Heidelberg

    Promotion (Dr. iur.)

    Universität

    29.4.1950 - 9.6.1952 - Künzelsau

    Zivilrichter

    Amtsgericht

    19.6.1952 - 11.4.1954 - Karlsruhe

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Bundesverfassungsgericht

    12.4.1954 - 8.1.1956 - Baden-Württemberg

    Gerichtsrat

    Landessozialgericht

    9.1.1956 - 23.7.1959 - Bonn

    Regierungsdirektor

    Landesvertretung Baden-Württemberg

    24.7.1959 - 31.12.1961 - Stuttgart

    Ministerialrat

    Justizministerium Baden-Württemberg

    1.1.1962 - 14.1.1963 - Mainz

    Verwaltungsdirektor

    ZDF

    15.1.1963 - 30.6.1977 - Stuttgart

    Ministerialdirigent; 1965 Ministerialdirektor

    Justizministerium Baden-Württemberg

    1968 - 1970 - Bonn

    Leiter

    Sachverständigenkommission beim Bundesjustizministerium

    1.7.1977 - 31.3.1989 - Karlsruhe

    Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

    Bundesanwaltschaft

    1978 - 1992 - Konstanz

    Honorarprofessor

    Universität

    21. April 2005 - Stuttgart

    Rebmann besuchte die Karlsoberschule in Heilbronn. Er erhielt 1942 das Abitur, wurde im selben Jahr Mitglied der NSDAP und absolvierte den Reichsarbeitsdienst. Von Oktober 1942 bis 1945 leistete er Kriegsdienst, 1942 wurde er schwer verwundet. Seit 1945 studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen, Göttingen und Heidelberg, wo er 1947 das Erste juristische Staatsexamen ablegte und mit der Arbeit „Das richterliche Prüfungsrecht“ zum Dr. iur. promoviert wurde. Nach der Referendarzeit in der baden-württembergischen Justiz und dem Zweiten juristischen Staatsexamen 1950 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein und durchlief verschiedene Stationen, 1962/63 war er Verwaltungsdirektor des ZDF. Seit 1965 arbeitete er als Ministerialdirektor im Justizministerium in Stuttgart.

    1968 wurde Rebmann Vorsitzender einer von Bundesjustizminister Gustav Heinemann (1899–1976) eingesetzten Kommission, deren Arbeit zur Eherechtsreform 1977 und der Einführung des Zerrüttungsprinzips anstelle des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen führte. Als Ministerialdirektor war Rebmann für den sog. Baader-Meinhof-Komplex zuständig, weil der Prozess wegen des Verdachts von sechs 1972 verübten Sprengstoffanschlägen mit vier getöteten US-amerikanischen Soldaten gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), Andreas Baader (1943–1977), Gudrun Ensslin (1940–1977), Ulrike Meinhof (1934–1976, Holger Meins (1941–1974) und Jan-Carl Raspe (1944–1977), in Stuttgart-Stammheim stattfand. Rebmann verantwortete die Errichtung des sog. Mehrzweckgebäudes für den Prozess neben dem Stammheimer Gefängnis, v. a. um eine gewaltsame Befreiung der Häftlinge zu verhindern.

    Am 1. Juli 1977 wurde Rebmann Nachfolger des von der RAF kurz vor der Urteilsverkündung gegen Baader, Ensslin und Raspe Anfang April 1977 erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback (1920–1977) und zählte damit zu den am meisten gefährdeten Personen in der Bundesrepublik mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Er war Mitglied der sog. Kleinen Lage unter Vorsitz von Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918–2015), die nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer (1915–1977) durch die RAF im September 1977 entschied, die Forderung der Schleyer-Entführer nicht zu erfüllen. Darauf folgte die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ durch vier Palästinenser, die Befreiung der Geiseln durch die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei in Mogadischu, der Suizid Baaders, Ensslins und Raspes im Stammheimer Gefängnis und die Ermordung Schleyers.

    In Rebmanns Amtszeit fielen große Erfolge bei der Bekämpfung der RAF, v. a. Verhaftungen: zwischen 1978 und 1981 der RAF-Mitglieder, die Schleyer entführt hatten, und 1982 der führenden Köpfe der RAF, Brigitte Mohnhaupt (geb. 1949), Christian Klar (geb. 1952) und Adelheid Schulz (geb. 1955). Die 1990 in der DDR verhafteten zehn ehemaligen RAF-Mitglieder nutzten teilweise die von Rebmann initiierte Kronzeugenregelung, die seit 1989 bei Mord anstelle der lebenslangen eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ermöglichte, wenn z. B. Mittäter verraten werden, was wesentlich dazu beitrug, dass sich die RAF 1998 auflöste.

    Rebmanns Behörde war auch für die Ermittlungen zum rechtsradikal motivierten, durch Gundolf Köhler (1959–1980) verübten Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest zuständig, bei dem am 26. September 1980 13 Menschen zu Tode kamen. Rebmann verantwortete außerdem, dass die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft 1989 auf besonders schwere Straftaten erweitert wurde, die geeignet sind, Bestand und Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen. Das erste Verfahren dieser Art betraf den Mord an drei Türkinnen bei den fremdenfeindlichen Brandanschlägen von Mölln am 23. Oktober 1992. Seither findet diese Regelung häufig Anwendung.

    Seine konsequente Strafverfolgung verschaffte Rebmann, der, auch nach eigener Aussage, die strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten der bundesdeutschen Gesetze bis zur Grenze des Vertretbaren ausschöpfte, das Image des Law-and-Order-Mannes, weshalb er u. a. als „Scharfmacher der Nation“ kritisiert wurde.

    1973 Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1981 Großes Verdienstkreuz, 1984 mit Stern, 1990 mit Stern und Schulterband)
    1973–1998 Vorsitzender des Landesverbands der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg
    1981 Bul le mérite des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
    1984 Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
    1991 Outstanding Civilian Service Award der USA

    Nachlass:

    Bundesarchiv, Koblenz, N1795.

    Weitere Archivmaterialien:

    Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, R 72. (Personalakten)

    Bundesministerium der Justiz, P 41–R 46. (Personalakten)

    Das richterliche Prüfungsrecht. Eine Studie zum Problem des Verfassungsschutzes, 1947. (ungedr. Diss. iur., Universität Heidelberg)

    Kurt Rebmann/Martin Ott/Werner Storz, Kommentar zum Landespressegesetz Baden-Württemberg, 1964.

    Kurt Rebmann/Werner Roth/Siegfried Herrmann, Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 1968, 35. Aktualisierung 2025.

    Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1978, Bd. 4, Sachenrecht, §§ 854–1296, u. Bd. 6, Erbrecht, §§ 1922–2385, 1978.

    Die alte RAF ist zu Ende gegangen. Nach Klar-Verhaftung: Die Fahnder fürchten eine neue Terroristen-Generation, in: Der Spiegel Nr. 47 v. 21.11.1982. (Onlineressource)

    Ursel Sieber/Oliver Tolmein, Rebmann kriegt seinen Kronzeugen, in: taz v. 22.10.1986. (Onlineressource)

    Martin Knobbe, Der Ankläger und sein Informant, in: Stern v. 27.4.2007. (Onlineressource)

    Vorwort in: Klaus Pflieger, Die Rote Armee Fraktion – RAF – 14.5.1970 bis 20.4.1998, 1996, 32011, S. 7.

    Klaus Pflieger, Gegen den Terror. Erinnerungen eines Staatsanwalts, 2016.

    Klaus Pflieger, Rebmann, Kurt Eugen. Jurist, Generalbundesanwalt, in: Baden-Württembergische Biographien, Bd. 8, 2022, S. 308–312. (Qu, W, L) (Onlineressource)

    Nachrufe:

    Wolfgang Gast, Ein harter Hund, der sich auch selbst so sah, in: taz v. 22.4.2005. (Onlineressource)

    Frank Jansen, Rigoros bis in den Ruhestand, in: Tagesspiegel v. 22.4.2005.

    Fotografie, 1987, Privatbesitz.

    Fotografien, 1977–1986, Digitales Bildarchiv des Bundesarchivs. (Onlineressource)

  • Autor/in

    →Klaus Pflieger (Sersheim)

  • Zitierweise

    Pflieger, Klaus, „Rebmann, Kurt“, in: NDB-online, veröffentlicht am 01.10.2026, URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd119016729.html#dbocontent

    CC-BY-NC-SA