Dates of Life
unbekannt
Occupation
Adelsfamilie aus dem Herzogtum Berg
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 138807531 | OGND | VIAF: 95431527
Alternate Names
  • Kalchun, von
  • Calichum, von
  • Calcum genannt Leuchtmar, von
  • more

Places

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Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

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Citation

Calcum, von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138807531.html [19.04.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    v. Calcum (Kalchun, Calichum), gen. Leuchtmar. Aus dieser dem Adel des Herzogthums Berg angehörigen Familie haben zwei Brüder in der brandenburgischen Geschichte des siebzehnten Jahrhunderts sich einen Namen gemacht. Der eine von ihnen, Johann Friedrich v. Leuchtmar (dieser Name wurde vorzugsweise geführt), ist bekannt als der Erzieher des nachmaligen großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm; vom Jahre 1627 an, wo er das Amt übernahm, widmete er sich seiner Aufgabe zuerst mehrere Jahre lang in der Zurückgezogenheit von Cüstrin; dann begleitete er den jungen Prinzen auf der zu seiner weiteren Ausbildung unternommenen Reise nach den Niederlanden, wo er mit ihm fast vier Jahre lang blieb. Ein enges freundschaftliches Verhältniß verknüpfte zuletzt Lehrer und Schüler, und auch nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms (1640) sehen wir den „Hofmeister“ noch einige Jahre bis zu seinem Tod in angesehener Vertrauensstellung an dem Hofe seines ehemaligen Zöglings. — Der andere Bruder, Gerhard Romilian (geb. 1589, 1644), war gleichfalls in brandenburgischen Staatsdienst eingetreten. Unter dem Kurfürsten Georg Wilhelm zählte er zu der Partei von Staatsmännern am Berliner Hofe, die, meist dem reformirten Bekenntniß angehörig, Brandenburg auf den einst von Johann Sigismund eingeschlagenen Wegen einer entschlossen protestantischen Politik zu halten suchten; vom Jahr 1628 an ist er für diese politische Richtung in der einflußreichen Stellung als Director des Kriegsraths thätig gewesen; auch wurde er zu mehreren wichtigen Gesandtschaften, an Gustav Adolf von Schweden u. a., benutzt. Als dann im Jahr 1635 der Umschwung erfolgte, der die brandenburgische Politik unter der Leitung des katholischen Grafen Adam v. Schwartzenberg ganz in das Schlepptau des Wiener Hofes brachte, so mußte L. nicht nur seine Stelle als Director des Kriegsraths an Blumenthal abgeben, sondern es gelang auch bald darauf dem allmächtigen Minister, ihn nebst anderen hervorragenden Führern der Gegenpartei ganz aus der Theilnahme an den Geschäften zu verdrängen. Von 1636 an bis zum Tode Georg Wilhelms lebte L. alles Einflusses beraubt in Verbannung von dem Hofe. Sobald aber der junge Kurfürst Friedrich Wilhelm die Regierung antrat, war es eine seiner ersten Maßregeln, gerade diese Verbannten und unter ihnen auch den Bruder seines Erziehers zurückzuberufen. In den ersten Jahren des großen Kurfürsten hat dann Gerhard Romilian als Mitglied des geheimen Rathes und bei mehrfachen diplomatischen Sendungen noch einen wesentlichen Antheil an dem nun erfolgenden völligen Umschwung der brandenburgischen Politik gehabt. Er war es namentlich, der den Waffenstillstand mit Schweden vom 14. Juli 1641 verhandelte, den ersten entscheidenden Schritt auf der neu einzuschlagenden Bahn. Auch im folgenden Jahr wurde er noch einmal nach Schweden geschickt, um neben anderen Geschäften namentlich über die delicate Angelegenheit der damals geplanten Verheirathung des Kurfürsten mit der Königin Christine zu verhandeln; es gelang indeß ihm und seinem Mitgesandten, dem Kanzler Sigismund v. Götze, nicht, das unentschlossene Schwanken, womit man in Stockholm die Sache betrieb, zu überwinden.

    • Literature

      Cosmar und Klaproth, Der wirkl. geheime Staats-Rath (Berlin 1805). Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (Berlin 1864 ff.).

  • Author

    Erdmannsdörffer.
  • Citation

    Erdmannsdörffer, Bernhard, "Calcum, von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 692-693 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138807531.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA