Lebensdaten
1553 oder 1555 – 1616
Geburtsort
Kochstedt (Harz)
Sterbeort
Halberstadt
Beruf/Funktion
Reichspublizist ; braunschweig-lüneburgischer Kanzler ; Staatsmann
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 116069570 | OGND | VIAF: 122043287
Namensvarianten
  • Paurmeister a Kochstedt, Tobias
  • Baurmeister Kochstedensis, Tobias
  • Baurmeister von Kochstedt, Tobias
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Zitierweise

Paurmeister von Kochstedt, Tobias, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116069570.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Bauernfam. in d. Oberpfalz;
    V Johann P ( 1595), Kirchschreiber u. -diener, ging v. Amberg nach K.;
    M Gesa v. Holten ( v. 1595), aus mecklenburg. Adelsfam.;
    1582 Elisabeth Marta Weihsen (Weissin) (um 1544–1618), Wwe d. Heinrich Paxmann ( 1580), Rektor d. Univ. Frankfurt/Oder (s. Jöcher-Adelung), T d. N. N. Weihsen v. Ehtigk ( v. 1560), kurbrandenburg. Rat, u. d. N. N. Knoespel;
    1 S (früh †).

  • Biographie

    Nach dem Schulbesuch in Egeln (Börde) und Magdeburg studierte P. seit 1576 in Frankfurt/Oder Poetik und die Rechte. Eine längere Studienreise führte ihn 1580 über Marburg, Heidelberg und Freiburg (Br.) bis nach Besançon; 1581 schloß er sein Studium mit der Promotion zum Doktor beider Rechte in Freiburg ab und lehrte dort kurzzeitig als ao. Professor. Noch im selben Jahr ließ er sich als Syndikus in Halberstadt nieder und erwarb sich den Ruf eines kenntnisreichen Prozessualisten. Er wurde Domherr in Halberstadt, Kanzleidirektor des Damenstifts in Quedlinburg und wichtigster juristischer Berater des luth. Fürstbischofs von Halberstadt, Hzg. Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg. Wiederholt wurde P. zum kaiserl. Hof in Wien und zum Reichstag in Regensburg entsandt; seit 1594 war er als Geh. Rat und|Kanzler ausschließlich für den Hof in Wolfenbüttel tätig. Das Amt des Kanzlers übte P., mit einer Unterbrechung durch eine publizistische Pause 1603–13, bis zu seinem Tod über 35 Jahre lang aus. P. war musisch begabt und verfaßte auch neulat. Dichtungen. Eine aus seinem Nachlaß errichtete wohltätige Stiftung bestand bis 1910.

    P. zählte zu den einflußreichsten luth. Staatsdenkern zwischen dem Augsburger Religionsfrieden und dem Dreißigjährigen Krieg. Mit dem Werk „De iurisdictione imperii Romani libri duo“ (1608, ²1616, ³1670 mit Vorrede v. J. Eichel) gelang ihm die noch im 18. Jh. führende Darstellung der Reichspublizistik. Vorausgegangen war dem Werk ein jahrelanges Aktenstudium, wobei P. seine praktische Erfahrung mit der Verfassungswirklichkeit des Reichs zugute kam. Ihm gelang es erstmals, die Rechtswissenschaft vom „ius Romanum“ zu lösen und im Sinne einer neu entstehenden prot. Strömung durch deutsche Quellen zu ersetzen. Der Reichstag fand ausführliche Behandlung, den Reichsständen wurde, ohne die kaiserl. Position zu schwächen, Anteil an der „maiestas personalis“ zugestanden. Später bemängelte etwa Christian Gottlieb Buder (1693–1763) das Fehlen einer echten politischen Wissenschaft; P. sei zu sehr aristotelischen Begriffen verhaftet geblieben. Allgemein anerkannt ist sein Werk bis heute als „das erste deutsche Reichsstaatsrecht großen Stils“ (F. H. Schubert).

  • Werke

    Weitere W Epistola responsoria ad literas Joannis Marsilii, quibus imperii Veneti majestas, ab affecto dominatu pontificio, übern et involata adsanitur, 1611;
    Entwurf z. Halberstädt. Kanzleiordnung, 1615. – Vom umfangreichen dichter. Werk (lat. Gedichte u. Prosaschrr.) zeugt nur noch d. Briefwechsel mit d. Studienfreund u. späteren Prof. in Helmstedt, Heinrich Meibom (Niedersächs. Landesbibl. Hannover);
    ein Teil d. Amtsschrr. befindet sich im Niedersächs. StA Wolfenbüttel.

  • Literatur

    ADB 2 u. 25;
    T. Herold, Lpr. Tobiae Paurmeistri, 1616 (Hzg.-August-Bibl. Wolfenbüttel);
    J. H. Lucanus, Btrr. z. Gesch. d. Stadt Halberstadt, 1744 1, § 8 f. (Stadtarchiv Halberstadt);
    J. A. Mertens, Gedächtnisrede auf T. P., 1809;
    F. H. Schubert, Die dt. Reichstage in d. frühen Neuzeit, 1966, S. 495 ff.;
    H.-J. Radestock, Die Paurmeistersche Fam.stiftung, 1973, 126 ff. (ungedr., P);
    D. Wyduckel, Ius publicum, 1984, S. 143;
    Jöcher;
    Stintzing/Landsberg;
    M. Stolleis, Gesch. d. öff. Rechts in Dtld., I, 1988, S. 162.

  • Porträts

    Kupf. nach Zeichnung von J. J. Boissard, in: ders., Icones Virorum Illustrium, 1598, XI (auch in Radestock, Tafel V).

  • Autor/in

    Martin Otto
  • Zitierweise

    Otto, Martin, "Paurmeister von Kochstedt, Tobias" in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 139-140 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116069570.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Baurmeister: Tobias v. B., (wie sich jetzt die Familie schreibt, oder wie er selbst schreibt Paurmeister a Kochstedt) ist im J. 1555 geboren und stammt aus dem Flecken Kochstedt bei Halberstadt, wohin sein Vater von Amberg aus gezogen war. Er studirte zu Heidelberg und später zu Freiburg die Rechtswissenschaft und erhielt nach absolvirten Studien im J. 1581 durch die Empfehlung des Freiherrn Lazarus von Schwendt, mit dem er eng befreundet war, die Stelle als Syndicus des Domcapitels zu Halberstadt; zugleich ernannte ihn die Aebtissin von Quedlinburg zum Kanzleidirector. Namentlich in dem zuerst genannten Amte gelang es ihm großen Nutzen zu stiften, da er dem Capitel in vielen wichtigen Processen zum Siege verhalf. Im J. 1594 wurde B. vom Fürstbischof Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, zum Kanzler und geheimen Rath ernannt, nachdem er in dessen Auftrage zwei Mal (1592 und 1594) nach Wien gesandt und so glücklich gewesen war, alle ihm aufgetragenen Angelegenheiten nach Wunsch zu erledigen. Auch erwarb er sich dabei die Gunst des Kaisers Rudolf II. in dem Maße, daß er zum Pfalzgrafen ernannt und sammt seiner ganzen Familie in den Adelstand unter dem Namen Baurmeister von Kochstedt erhoben wurde. B. starb 17. Aug. 1616, wie u. a.|durch sein Epitaph in der Halberstädter Martinskirche erwiesen wird. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: der „Entwurf zur halberstädtischen Kanzlei-Ordnung“, „Commentarium rerum politicarum et juridicarum“, „De jurisdictione imperii Romani libri II“, 1616, ein im 17. und 18. Jahrhundert sehr geschätztes und unzählige Mal citirtes Werk.

    • Literatur

      Vgl. Reimann, Einleit. zur Hist. der Gelahrth. Venzky, Schriften d. prüfenden Gesellschaft IX. Lucanus, Beitr. zur Gesch. von Halberstadt. 1774.

    • Korrektur

      Korrektur: Nachzutragen ist, daß er im J. 1576 als „Tobias Baurmeister Kochstedensis“ in Frankfurt a. O. immatriculirt ist und daß er am 19. September 1581 in Freiburg promovirt hat. Zum kaiserlichen Pfalzgrafen ist er am 5. Juli 1594 ernannt. Sein Testament vom 28. September 1609 und ein Codicill vom 12. Juni 1616 beruhen abschriftlich im Geh. Staatsarchive zu Berlin. Die königl. Bibliothek in Hannover bewahrt seinen Briefwechsel mit dem berühmten Heinrich Meibom von 1596 bis 8. Juli 1616, der auch ein lateinisches Epitaph auf Tobias, dessen Frau und dessen einzigen Sohn verfaßt hat.

    • Literatur

      Vergl. über ihn: Stintzing, Gesch. der Rechtswissenschaft I. S. 671. — Jöcher, Gelehrten-Lexikon s. v. und Joann. Ant. Martens, Memoriam Tobiae Paurmeisteri a Kochstedt ... resuscitat.. simulque lectiones publicas Albertinae stud. ad diem XXIV. Apr. MDCIX indicit ... Friburgi 1609. 4°. Nach den Angaben des Letzteren ist B. im J. 1608 gestorben, was mit den oben mitgetheilten Thatsachen nicht in Einklang steht. Fr.

  • Autor/in

    Friedlaender.
  • Zitierweise

    Friedlaender, "Paurmeister von Kochstedt, Tobias" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 181-182 unter Baurmeister [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116069570.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA