Lebensdaten
um 1420 – 1480
Geburtsort
Andlau (Oberelsaß)
Sterbeort
Basel
Beruf/Funktion
Humanist ; Jurist ; Staatsrechtslehrer ; Propst zu Lauterbach
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 100957730 | OGND | VIAF: 14897916
Namensvarianten
  • Andelow, Petrus de
  • Andlo, Petrus de
  • Andlaw, Petrus de
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Andlau, Peter von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100957730.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Andlau entstammt wahrscheinlich dem elsässischen Adelsgeschlecht gleichen Namens; wahrscheinlich Ov Georg von Andlau

  • Biographie

    A. wurde am 22.4.1439 in die Heidelberger Matrikel eingetragen und studierte 1443 römisches Recht in Pavia. Nach seiner Rückkehr wurde er Kanonikus von St. Martin in Kolmar. Von 1449 an wirkte er in Basel als Kaplan am Münster und Lehrer an der Münsterschule. Er leitete dort 1450 als licentiatus juristische Disputationen, war als Advokat tätig und nahm damit auch als praeceptor artium Anregungen des Basler Konzils zur Begründung eines studium generale auf, in der Absicht, das geistige Leben Basels zu wecken. Mit diplomatischen Sendungen betraut, verhandelte er 1458 mit der Kurie (Papst Pius II.) über die Gründung der Universität Basel, deren erster Vizekanzler er war. Er wurde 1460 zum ersten Ordinarius des Kanonischen und zweiten Ordinarius des römischen Rechtes ernannt. Bei der Neuaufstellung der Statuten (1465) setzte er die Gleichberechtigung der beiden philosophischen Wege durch (via antiqua und via moderna). Dekan der juristischen Fakultät war er dreimal und einmal (1471) Rektor. Als Nachfolger Georg von A.s wurde er 1466 Propst von St. Michael in Lautenbach, um dessen Wiederaufbau er sich besonders verdient machte. Sein „Libellus de Caesarea Maiestate“ 1460 begründete das deutsche Staatsrecht. Ebenso läßt sich das Werk in die Reihe der politischen Reformschriften stellen. Es will den Juristen ähnliche Vorrechte wie den Rittern sichern, tritt für eine geschichtlich gewordene monarchische Standesordnung ein, unterscheidet sieben Grade des Adels, hält, auf der päpstlichen Autorität fußend, die Befugnisse des Rex und Imperators auseinander und weist dem römischen Recht reformierende Aufgaben zu. In die Reformbewegung greift sein „Tractatus de canonica clericorum saecularium vita“ (zwischen 1471 und 1478) ein, in dem er sich, von christlich-paulinischen Gedanken ausgehend, um die Wiederherstellung des Priestertums und die Rückkehr zu christlich-hochmittelalterlichen Idealen bemüht.

  • Werke

    Weitere W Libellus, hrsg. v. M. Freher, Straßburg 1603, zuletzt v. J. Hürbin, in: ZSRGG 12, 1891, S. 34-103, 13, 1892, S. 163-319, 16, 1895, S. 41-62.

  • Literatur

    ADB I (unter Andlaw);
    O. Stobbe, Gesch. d. dt. Rechtsqu. I, 1860, S. 346 ff., 456 ff., J. Hürbin, P. v. A., Luzern 1894, ²1897;
    R. Wackernagel, Gesch. d. Stadt Basel II, 1-2, 3, Basel 1911–24;
    HBLS I, 1921;
    Schweizer Lex. I, 1945. – Qu.:
    ZSRGG 18, 1897, S. 1-106.

  • Autor/in

    Richard Newald
  • Zitierweise

    Newald, Richard, "Andlau, Peter von" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 270 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100957730.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Andlaw: Peter v. A., (Andlau, Andlo), aus einem alten elsässischen, noch heute in mehreren Linien blühenden Geschlechte, wurde nach absolvirten Studien zu Pavia Dr. jur. can., seit 1460 Professor der Rechte und Vicecanzler der Universität Basel, Propst zu Lauterbach und Canonicus zu Colmar, nach 1475 (das Jahr ist gleich dem Geburtsjahr nicht bekannt). Berühmt weniger durch seine „deutsche Chronik“ (bis 1400) als sein um 1460 geschriebenes, dem Kaiser Friedrich III. gewidmetes Werk „De Imperio Romano-Germanico libri II.“, (vgl. die längere Besprechung bei Pütter, Litt. des d. Staatsrechts I. 77), welches der erste Versuch einer wissenschaftlichen Darstellung des gesammten deutschen Staatsrechts ist, nach geistlichen und weltlichen Quellen; zuerst edirt durch Marquard Freher, Straßb. 1603 mit Anmerk., auch in dessen „Repraesentatio reip. Germ.“ Norimb. 1657.

    • Literatur

      v. Stintzing, Ulrich Zasius, S. 82 ff. 340 ff. Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechtsquellen I. 456 ff. Hugo, in der Zeitschr. f. gesch. Rechtswiss. I. 346 ff.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Andlau, Peter von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 431 unter Andlaw [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100957730.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA