Lebensdaten
1416 – 1471
Geburtsort
Grimma (Sachsen)
Sterbeort
Rochlitz (Sachsen)
Beruf/Funktion
Herzog von Sachsen ; Bischof von Würzburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 119476525 | OGND | VIAF: 62359172
Namensvarianten
  • Sigismundus
  • Sigismund
  • Sigmund von Würzburg
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Zitierweise

Sigmund, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119476525.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschlecht d. Wettiner;
    V Friedrich IV. (d. Streitbare), Mgf. v. Meißen, Lgf. v. Thüringen, seit 1425 auch Hzg. u. Kf. v. S. (1370–1428, s. NDB V), S d. Friedrich III. (d. Strenge), Mgf. v. Meißen, Lgf. v. Thüringen (1332–81), u. d. Katharina v. Henneberg ( 1397);
    M Katharina (um 1390–1442, T d. Heinrich II., Hzg. v. Braunschweig-Lüneburg (um 1355–1416, s. ADB XI), u. d. Sophie v. Pommern ( 1406);
    3 B Friedrich II., Kf. v. S., Mgf. v. Meißen (1412–64, s. NDB V), Heinrich (1422–35), Wilhelm III., Mgf. v. Meißen, Hzg. v. S. (1425–82, s. ADB 43);
    2 Schw Anna ( Ludwig I., Lgf. v. Hessen, 1402–58, s. NDB 15), Katharina (1421–76, Friedrich II., Kf. v. Brandenburg, 1413–71, s. NDB V); – 1425 Eheabredung mit Barbara, T d. Miklós (Nikolaus), Großgf. v. Gera (Ungarn).

  • Biographie

    Nach dem Tod Kf. Friedrichs übernahm von den vier halbwüchsigen Söhnen zunächst S.s älterer Bruder Friedrich die Regierung unter einem Vormundschaftsrat mit der Mutter. 1436 mußte Friedrich nach dem Tod des drittgeborenen Heinrich 1435 in eine eingeschränkte Landesteilung („Örterung“) mit seinen beiden Brüdern einwilligen, die ihm Meißen als Hauptort, S. Weißenfels und Coburg und Wilhelm das Osterland zuwies. Die Motive, weshalb S. ein Jahr in den geistlichen Stand wechselte und auf alle Herrschaftsansprüche verzichtete, bleiben im Dunkeln (angebliches Verhältnis mit einer „entlaufenen Nonne“). Am 28.12.1437 bezog er die Univ. Erfurt, zumal für ihn noch kein Bistum in Aussicht stand. Auf brüderliche Pressionen deutet seine militärische Verbindung mit dem Burggrafen von Meißen hin, die auf eine Revision seines Verzichts zielte und nach Bekanntwerden zu seiner Inhaftierung in Freiberg führte (Ende 1437/Anfang 1438). Hieraus wurde er erst entlassen, als es den Brüdern gelungen war, ihm den Bischofsstuhl in Würzburg zu verschaffen. Noch 1439 erhielt S. eine Domherrenstelle und im Vertrag vom 14.12.1439 die Stiftspflegschaft für Bf. Johann v. Brunn (reg. 1411–40). Nach dessen Tod wurde er am 10.1.1440 zum Bischof gewählt, mußte zuvor jedoch eine seinen Handlungsspielraum als Landesherr stark einschränkende Wahlkapitulation beschwören, die u. a. die Einsetzung eines von seinen Brüdern, Kapitel und Ritterschaft bestimmten Regentschaftsrats vorsah. Nachdem er seinen Erb- und Herrschaftsverzicht erneuert hatte, wurde er am 22.1.1440 durch Räte und seinen Bruder Wilhelm nach Würzburg geleitet, der dann als der eigentliche Landesherr agierte. S. hat sich im Gegenzug auf die Seite der fränk. Hohenzollern geschlagen, die ihm durch das Basler Konzil den Dispens von allen gegenüber dem Domkapitel eingegangenen Verpflichtungen verschafften, so daß er im Okt. 1440 in Ansbach die Bischofsweihe erlangen konnte. Nach einem Ausgleich zwischen seinen Brüdern und den Hohenzollern (3.3.1441) wurde im Sept. wiederum ein Regentschaftsrat durch Kapitel und Ritterschaft eingesetzt, wodurch S. entmachtet wurde. Die Anrufung Kg. Friedrichs III. durch beide Parteien brachte schließlich S.s Enthebung als Landesherrn, die Einsetzung eines neuen Administrators (sein Nachfolger Gottfried Schenk zu Limburg) und die Lösung der Untertanen von ihren Eiden gegen eine Rentenabfindung (14.8.1442). Versuche, die Bischofsstadt auf seiner Seite zu halten, blieben erfolglos. Anfang 1443 verließ S. das Stift und führte in der Folgezeit in Thüringen ein „umherschweifendes“ Leben mit einer Nonne (N. N. v. Lohmen). Seit dem 19.11.1443 wurde S. durch den Kurfürsten erst auf dem Scharfenstein, dann in Rochlitz bis zu seinem Tod unter Aufsicht gestellt.

  • Literatur

    ADB 34;
    K. F. Leidenfrost, Kf. Friedrich II. u. seine Brüder, Hzg. S. u. Hzg. Wilhelm v. Sachsen, 1827;
    O. Posse, Die Wettiner, Genealogie d. Gesammthauses Wettin, 1897, Repr. mit Berichtigung u. Erg. v. M. Kobuch, 1994, S. 64 f., S. 200–23;
    J. F. Albert, Die Wahlkapitulationen d. Würzburger Bischöfe bis z. Ausg. d. 17. Jhs., in: Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfranken 46, 1904, S. 27–186, bes. S. 70 f.;
    E. W. Kanter, Mgf. Albrecht Achilles v. Brandenburg, Burgf. v. Nürnberg, 1911, S. 200–23;
    E. Schubert, Landstände d. Hochstifts Würzburg, 1967, S. 85–89;
    A. Wendehorst, Das Bistum Würzburg, T. 2 (Germania Sacra), 1969, S. 164–73;
    Th. Frenz, Ratsbuch 2 im Würzburger StadtA, e. „flankierende Maßnahme“ im Streit zw. Bf. S. v. S. u. d. Würzburger Domkap., in: Würzburger Diözesangesch.bll. 42, 1980, S. 11–66;
    J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung u. Fam.organisation im fürstl. Hochadel, 2002, S. 136–57;
    Gatz IV.

  • Porträts

    Grabplatte im Dom zu Meißen, Flachrelief, Messingguß aus d. Nürnberger Vischer-Werkstatt, Abb. in: M. Kirsten, Die Grabplatten in d. Fürstenkapelle, in: Forsch. z. Bau- u. Kunstgesch. d. Meissner Domes I: Das Portal an d. Westturmfront u. d. Fürstenkapelle, S. 322–25 u. 338, Abb. 471.

  • Autor/in

    Gerhard Streich
  • Zitierweise

    Streich, Gerhard, "Sigmund" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 365-366 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119476525.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Sigmund, Herzog von Sachsen, Fürstbischof von Würzburg, geboren am 28. Februar 1417, am 24. December 1463. Nach dem Tode seines Vaters, des Kurfürsten Friedrich I. (gen. der Streitbare) von Sachsen ( am 1. Januar 1428) führte zunächst der älteste der vier hinterbliebenen Brüder, Kurfürst Friedrich II., die Regierung allein, und als der eine von ihnen, Heinrich, starb und S. zu seinen Jahren kam, mit diesem in Gemeinschaft, während der jüngste, Wilhelm, erst später, aber sicher im J. 1436 als mithandelnder erscheint. In diesem Jahre trafen nämlich die drei Brüder eine friedliche Theilung ihrer Erblande, wobei S., der zweite in der Reihe, Weißenfels, Freiburg a. d. Unstrut, Jena, Weida, Orlamünde, Saalfeld, Coburg mit den fränkischen Besitzungen u. a. m. zugesprochen erhielt. Aber schon das Jahr darauf, im März 1437, resignirte er den ihm zugefallenen Landestheil, trat in den geistlichen Stand und nahm in Weida, im später sogen. Vogtland, seinen Aufenthalt. Diesen Ort hatte er sich nebst bestimmten Einkünften vorbehalten. Welche Gründe S. zu diesem Entschluß bewogen, ist mit Sicherheit kaum zu sagen; die Frage wird noch verwickelter durch die Thatsache, daß er fast gleichzeitig feindselig gegen seine Brüder, in erster Linie gegen den Kurfürsten Friedrich II. auftrat und als ein Verbündeter des Meißner Burggrafen Heinrich von Plauen erscheint, als dieser angriffsweise gegen dieselben vorging. Diese Parteinahme für den Burggrafen hatte zunächst die Folge, daß seine Brüder sich rasch entschlossen, ihn in Weida überfielen und als Gefangenen nach Freiberg führten. Aber nicht gar lange darauf trat eine merkwürdige Wendung in dem Schicksale des jugendlichen Fürsten ein, der sich trotz seiner priesterlichen Würde so unnütz gegen seine nächsten Blutsverwandten gemacht hatte. Diese Wendung hängt in ihren letzten Gründen mit der hoch gediehenen Spannung zusammen, die zwischen den beiden Häusern der Wettiner und der Zollern (Burggrafen von Nürnberg und Markgrafen von Brandenburg) bestand. Ueberhaupt aber begreift es sich ganz gut, daß Sigmund's Brüder nicht daran denken konnten, den unzuverlässigen und, wie es scheint, ehrgeizigen jungen Fürsten für alle Zeit in ihren Erblanden zurückzuhalten. Der Gedanke lag nahe, ihn irgendwo in einem der vielen und reichen geistlichen Stifte des Reiches unterzubringen. Ließ sich damit die Förderung des Interesses des Hauses Wettin vereinigen, um so besser! So verfielen sie auf den Plan, S. den Weg in das Hochstift Würzburg zu ebnen, das ihnen ja in unmittelbarer Nähe lag. Gelang es zugleich, S. auf den Stuhl des h. Burkard zu erhöhen, so gewannen sie in Franken eine unschätzbare Position für ihre Hauspolitik und erzielten der Machtstellung der Zollern gegenüber in den fränkischen Gebieten ein empfindliches Gegengewicht. Bei diesem Plane täuschten sie sich freilich in mancher Beziehung, in erster Linie in dem Charakter ihres Bruders, der sich zwar gern durch sie emporheben ließ, aber durchaus nicht der Meinung war, ihnen seine Selbständigkeit zum Opfer zu bringen und sich zur willenlosen Puppe in ihren Händen herzugeben. Zunächst ließ sich zwar im Sinne der wettinischen Brüder alles gut an. Im Hochstift Würzburg herrschte infolge der heillosen Regierung des Fürstbischofs Johann II. von Brünn seit einer Reihe von Jahren eine gräuliche Zerrüttung, gegen welche bis jetzt auf verschiedenen Wegen vergeblich angekämpft worden war. Zwischen Bischof und Capitel bestand ein fortgesetzter Krieg, der die gesammte Landschaft in Mitleidenschaft zog. Schon einmal hatte man dem unverbesserlichen Fürsten|einen sogenannten „Stiftspfleger“ als bevormundenden Mitregenten an die Seite gesetzt, aber er hatte es verstanden, diesen Vormünder wieder abzuschütteln und die volle Gewalt in seine Hände zurückzubekommen. Im Verlaufe weniger Jahre wirthschaftete er jedoch von neuem und so vollständig ab, daß er es sich gefallen lassen mußte, daß das Capitel und die Ritterschaft zum zweiten Male, und ohne daß er es hindern konnte, auf die Erhebung eines Stiftspflegers zurückgriffen. Diese Zustände und Vorgänge im Bisthum Würzburg hatten die sächsischen Fürsten gewiß schon längst ins Auge gefaßt und säumten nun nicht, als die Frucht reif war, zuzugreifen. Sie hatten offenbar bereits eine Partei im Capitel und in der Ritterschaft für sich gewonnen und setzten es so durch, daß nach tagelangen Verhandlungen in Coburg der jugendliche S. durch Abgeordnete des Capitels und der Ritterschaft zum Stiftspfleger auf „Bischof Johann's Lebenszeit“ erwählt wurde. Diese Wahl bezeugte allerdings den Einfluß der Wettiner im Bisthum Würzburg, aber es hätte sich kaum behaupten lassen, daß das Interesse des Hochstifts bei der Erhebung gerade dieser Persönlichkeit den Ausschlag gegeben habe. Wie man maßgebender Seits die dem jugendlichen Fürsten zugedachte Stellung sich vorstellte, geht schon zur Genüge aus der Thatsache hervor, daß man ihm einen Regentschaftsrath von vier Personen an die Seite setzte, bei deren Zusammensetzung ihm selbst das Wort nicht gestattet war. Allerdings wurde auch der Fall der Eventualnachfolge Sigmund's in der bischöflichen Würde bei dieser Gelegenheit förmlich und nachdrücklich und unter gewissen Bedingungen in allem Ernste beredet. Indeß erwies sich die ganze Maßregel als überflüssig, weil Fürstbischof Johann bereits (am 9. Januar 1440) starb, ehe der erwählte Stiftspfleger sein Amt hatte antreten können. Nun war Sigmund's Zeit erst recht gekommen, das Würzburger Capitel wählte ihn bereits am Tage darauf (10. Januar 1440) zum Nachfolger. Er erschien auch ungesäumt in Würzburg und erklärte die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl, obwohl sie mit nicht geringen Beschränkungen verbunden worden war. Zunächst mußte er die endliche Zusage machen, die bischöfliche Regierung im Hochstift nicht antreten zu wollen, bis er von dem Papste bestätigt sein würde, welchen das deutsche Reich, bez. das Würzburger Capitel als den rechtmäßigen anerkannt haben würde. Diese Bedingung entsprach der Politik der sogen. „Neutralität“, sie bedeutete jedoch zugleich einen unbestimmten Aufschub des Antrittes der wirklichen Regierung, da Niemand die Beendigung des Schismas vorausbestimmen konnte. Außerdem mußte der „Erwählte“ sich gefallen lassen, daß eine verstärkte Regentschaft ihm an die Seite gesetzt wurde, deren Zusammensetzung die Brüder des Erwählten, das Capitel und die Ritterschaft des Hochstifts bestimmen sollten. Erst nachdem S. sich diesen Beschränkungen seiner fürstbischöflichen Stellung eidlich unterworfen, wurde ihm gehuldigt und bestätigte ihn der Metropolitan von Mainz.

    Mit dieser Erhebung ihres Bruders auf den Würzburger Bischofsstuhl mochten die beiden wettinischen Brüder einen namhaften Erfolg gegen die zollernschen Nebenbuhler errungen zu haben wähnen. Es kam indeß alles ganz anders. Der jugendliche „Erwählte“ von Würzburg war nicht geneigt, sich in die ihm zugedachte Rolle der Unmündigkeit gutwillig zu finden. Er sann vielmehr schon in der nächsten Zeit darauf, die Fesseln, die man ihm angelegt hatte, abzuschütteln. Unter dem Würzburgischen Stiftsadel fehlte es nicht an Elementen, die, um des eigenen Vortheils willen, bereit waren, ihm dabei hülfreich zu sein, wie die Thüngen's, Grumbach's, Schwarzenberg's u. s. w. Ein Bundesgenosse ganz anderer Art war aber der Markgraf Albrecht (Achilles) von Brandenburg, der in der Unterstützung des ehrgeizigen „Erwählten“ von Würzburg das sicherste Mittel erkannte, die nebenbuhlerischen Wettiner um den Erfolg, den sie durch|die Erhöhung ihres Bruders gewonnen, aufs empfindlichste zu täuschen. Bereits hatte die Fehde zwischen beiden Häusern jenseits des Waldes begonnen. In S. lebte ein so geringes dynastisches Gefühl, daß er keinen Anstand nahm, sich dem Markgrafen in die offenen Arme zu werfen, in der Hoffnung, durch die Dazwischenkunft desselben die so schmerzlich vermißte Freiheit der Bewegung und die volle fürstliche Selbständigkeit zu erlangen. So wurde eine Bewegung hervorgerufen, die bald einen guten Theil des Reiches in Mitleidenschaft zog und vor allem die Verwirrung im Hochstift Würzburg, deren Beilegung man von dem „Erwählten“ erhofft hatte, ins Ungemessene steigerte. Der Bruch zwischen S. und seinen Verbündeten auf der einen, und dem Capitel und den „Regenten“ auf der anderen Seite, war das Nächste, was geschah. S. flüchtete im Einvernehmen mit dem Markgrafen nach Ansbach, erkannte den Papst (Felix V.) des Basler Concils an und ließ sich von einem Anhänger desselben zum Bischof weihen — alles dies gegen die beschworenen Abmachungen mit dem Capitel und seinen Brüdern. Auf Verlangen des Capitels ließen diese nun eine bewaffnete Macht im Hochstift einrücken, die mit den Truppen des Markgrafen anband, aber den Kürzeren zog und hierauf wieder abzog, während ein Anschlag des Markgrafen auf Ochsenfurt — ein Besitzthum des Capitels — mit schweren Verlusten mißlang (1441). Nun wurde jenseits und diesseits des Waldes hin und her verhandelt, um eine Verständigung und Waffenruhe herbeizuführen; besondere Mühe in dieser Richtung gab sich u. a. der Metropolitan von Mainz, aber S., so viel es auf ihn ankam, widerstrebte nach Kräften, obgleich die beiden kriegführenden Parteien die Hand zum Frieden boten. So kam man im Hochstift wieder auf den Gedanken zurück, bis zu definitiven Ordnung der Dinge und um den wortbrüchigen „Erwählten“ zu zügeln, eine neue Regentschaft zu bestellen oder die früher bestellte zu reorganisiren. S. kehrte sich aber nicht an diesen Beschluß seiner Gegner; es gelang ihm, sich die Thore von Würzburg zu öffnen und dort seinen Sitz aufzuschlagen; die Veste verblieb freilich nach wie vor in den Händen des Capitels. Einen Teil der Bürgerschaft hatte S. offenbar auf seine Seite gebracht, so daß er es wagen durfte, bischöfliche Functionen und fürstliche Rechte auszuüben. Endlich erschien, anfangs Juni 1442, König Friedrich III., auf seiner Krönungsreise nach Aachen begriffen, in Würzburg, ohne daß es ihm aber gelang, sogleich Friede und Ordnung zu schaffen. Erst auf einer Tagsatzung in Frankfurt, wo der König auf dem Rückweg von Aachen längeren Aufenthalt nahm, wurde auch (im August desselben Jahres) ein Austrag des Streites insofern erzielt, als der König S. auf die Seite schob, in der Person des Würzburger Domherren Gottfried Schenk von Limburg einen Stiftspfleger ernannte, ihn mit den Regalien belehnte und allen Städten und der Ritterschaft des Stiftes gebot, demselben zu gehorchen. S. konnte sich aber auch jetzt nicht entschließen, sich widerstandslos dem königlichen Spruche zu unterwerfen und machte den Versuch, gewaltsamen Widerstand zu leisten, zumal er in einigen Städten des Landes Anhang fand. Der neue Stiftspfleger, in welchem man mit Recht den designirten Fürstbischof erblicken durfte, ist in Person gegen den Widersetzlichen ausgezogen und hat ihn bald derart in die Enge getrieben, daß er mit Schimpf und Spott den Rückweg antreten mußte. Von Sigmund's früheren Bundesgenossen ist in dieser Zeit keine Rede mehr, seine Rolle war ausgespielt, er war ein verlorener Mann. Auch der Papst des Basler Concils ließ ihn fallen und strengte sich an, ihm eine goldene Brücke zu bauen, insofern er ihn zum Patriarchen von Alessandrien in p. infid. ernannte und ihm eine jährliche Pension von 1000 fl. ausmachte (1443). Das kam einer vollständigen Verzichtleistung Sigmund's auf das Bisthum Würzburg gleich, der Stiftspfleger Gottfried ist dann auch bald in aller Form sein Nachfolger geworden. Weiterhin hat auch Papst Eugen IV. diese Abmachung anerkannt und über S. die Absetzung ausgesprochen. S. selbst ging in seine väterlichen Erblande zurück, mußte aber erleben, daß die ihm ausgemachte Pension nicht immer regelmäßig ausbezahlt wurde, so daß noch Papst Nicolaus V. (1452) zu seinen Gunsten als Vermittler auftrat. Freilich hatte S. noch als Fürstbischof Schulden contrahirt, für welche nach seiner Beseitigung das zerrüttete Hochstift in Anspruch genommen wurde. Von den Urhebern der geschilderten Vermittelung hat sich keiner der erzielten Erfolge oder gemachten Anstrengungen erfreuen dürfen. S. selbst wurde, heimgekehrt, von seinen Brüdern nicht gerade freundlich behandelt, und hatte auch keinen Grund dazu gegeben. Zuletzt soll er sogar von ihnen aufs neue in Haft genommen worden sein. Es war die für die wettinischen Lande schwere Zeit des sogen. Bruderkrieges und die herrschende Verwirrung hat ihm vielleicht die Versuchung nahe gelegt, seine alten Künste zu versuchen. Erst 20 Jahre nach seinem Rückzug aus Franken ist er zu Rochlitz gestorben (24. December 1463). Der Gesammteindruck des Erzählten ist ein verfehltes und verlorenes Leben, das um der Sache willen immer noch verdient, eingehend und auf sicherer Grundlage dargestellt zu werden.

    • Literatur

      Vgl. J. S. Müller, Annalen des Kur- und Fürstl. Hauses Sachsen seit 1400. Weimar 1700 f. (veraltet). — Böttiger-Flathe, Geschichte des Kurstaates und Königreichs Sachsen. 1. Bd. (unzureichend für unsere Zwecke). —
      Droysen, Geschichte der preuß. Politik II, 1. —
      Tr. Märker, Das Burggrafenthum Meißen (Leipzig 1842). — L. Fries, Chronik der Bischöfe von Würzburg (bei Ludewig, Geschichtschreiber des Bisthums Würzburg). —
      Ussermann, Episcopatus Wirceburg.
      Lünig, Des teutschen Reichsarchives Partis spec. Contin. II. Leipzig 1712, S. 211—211. —
      Riedel, Codex diplomat. Brandenb. II, 3.Codex diplom. Saxon. III, V. —
      Chmel, Regesten des Kaiser Friedrich IV (III). 1. Bd. —
      Hennebergisches Urk.-Buch, 7. Bd. —
      J. A. Schuttes, Geschichte der Grafen von Henneberg, 1. Thl. — Für ungedrucktes die Urkunden des Kreisarchivs Würzburg.

  • Autor/in

    Wegele.
  • Zitierweise

    Wegele, Franz Xaver von, "Sigmund" in: Allgemeine Deutsche Biographie 34 (1892), S. 297-300 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119476525.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA