Dates of Life
1806 – 1879
Place of birth
Dresden
Place of death
Loschwitz
Occupation
sächsischer Archivdirektor ; Historiker
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 104154624 | OGND | VIAF: 61981882
Alternate Names
  • Weber, Karl von
  • Weber, Carl von
  • Weber, Carolus de
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Places

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Citation

Weber, Karl von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104154624.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    Weber: Dr. Karl v. W., königlich sächsischer Geheimer Rath und Director des sächsischen Hauptstaatsarchivs, geboren zu Dresden am 1. Januar 1806, in der Nacht vom 17. zum 18. Juli 1879 auf seinem Sommerlandsitz zu Loschwitz bei Dresden. — Karl v. W. entstammte einer Beamtenfamilie, deren Mitglieder mehrere Generationen hindurch hervorragende Stellungen in der Verwaltung und dem Justizdienst Sachsens bekleideten. Sein Vater, Karl Gottlieb W. (geboren am 28. August 1773 zu Leipzig, am 25. Juli 1849 zu Zöschau bei Oschatz), bekannt als Verfasser des noch heute hochgeschätzten Werkes „Systematische Darstellung des im Königreiche Sachsen geltenden Kirchenrechts“ (1. Aufl., Leipzig 1818 ff., 2. Aufl. das. 1843—1845), wurde am 24. November 1829 als Vice-Appellations-Gerichtspräsident in den Adelstand erhoben und stand bis an sein Lebensende als Geheimer Rath und Präsident an der Spitze des Landesconsistoriums. — Der streng religiöse Sinn seines Elternhauses und die mannichfachen Anregungen einer durch geistige und künstlerische Genüsse veredelten Geselligkeit, die sich ihm hier darboten, erwiesen sich als außerordentlich förderlich für die Jugenderziehung Karl v. Weber's, der, von Natur reich beanlagt, unter sorgfältig ausgewählten Lehrern im Privatunterricht so rasche Fortschritte machte, daß er — ein seltenes Beispiel der Frühreife für die damalige Zeit, — erst zwölf Jahre alt, in die Secunda der alten Kreuzschule zu Dresden eintreten konnte. Vollendet wurde seine Gymnasialbildung auf der Fürstenschule St. Afra zu Meißen, die seit länger als drei Jahrhunderten den Ruhm der vornehmsten Pflanzstätte des sächsischen Beamtenthums und Gelehrtenstandes behauptet hat. Die umfassende classisch-humanistische Bildung, zu welcher W. während seines 4½jährigen Besuchs der Fürstenschule, von Michaelis 1819 bis Ostern 1824, den Grund legte, war für seine spätere Wirksamkeit, die ihn weit über die Aufgaben und Ziele der juristischen Laufbahn hinausführen sollte, von unschätzbarem Werth; auch trug der persönliche Verkehr mit dem durch seine Liviusforschungen hoch angesehenen zweiten Professor der Fürstenschule, Johann Gottlieb Kreyßig (A. D. B. XVII, 157), in dessen Hause er als Extraneer Aufnahme fand, wesentlich dazu bei, den Sinn für die geschichtlichen Studien in ihm zu erwecken. Nach Ablegung des Abiturientenexamens widmete W. sich den Rechtswissenschaften, zunächst von Ostern 1824 bis Michaelis 1825 auf der Landesuniversität in Leipzig, dann bis Ostern 1827 auf der Universität Göttingen, und bestand am 18. Februar 1828 in Leipzig die Prüfung als Baccalaureus mit der ersten Censur, — was damals allerdings, wie er selbst in den von ihm handschriftlich hinterlassenen Lebenserinnerungen bemerkt, nichts Seltenes war. Eine Reise nach Frankreich und der Schweiz, die er im Frühjahr und Sommer 1828 unternahm, gab ihm Gelegenheit zur Erweiterung seiner Kenntnisse und Anschauungen. So begann er, mit einer vielseitigen Vorbildung ausgestattet, seine praktische Thätigkeit als Accessist bei dem Justizamt Zwickau und erfuhr zunächst — eine Enttäuschung. Er hatte auf weitere Ausbildung gehofft und sah sich statt dessen zu unfruchtbarem Actenlesen verurtheilt: sein juristischer Scharfsinn|fand höchstens Anlaß, sich in der Ausfertigung von Strafmandaten zu erproben, die meist gegen Werdauer Holzdiebe gerichtet waren. Größere Befriedigung gewährte ihm die Beschäftigung bei dem Oberconsistorium, bei welcher Behörde er zunächst vom Mai bis August 1829 als Accessist arbeitete und später, 1831, als Referendar Anstellung fand, nachdem er am 6. Mai 1830 mit einer Abhandlung „De fiscis viduarum imprimis clericorum“ in Leipzig promovirt und die vorbereitenden Stadien für das zweite juristische Examen, darunter namentlich auch die Probearbeiten für die Advocatur, durchgemacht hatte. Neben dem Referendariat bei dem Oberconsistorium versah er seit dem 16. August 1833 auch die Stelle eines Referendars bei dem Landesjustizcollegium und wurde infolge der veränderten Organisation der Justizbehörden am 1. Mai 1835 zum Beisitzer beim Appellationsgericht ernannt. Am 1. October 1839 folgte seine Beförderung zum Appellationsrath, und bald darauf eröffnete sich für ihn neben seinem Hauptamt eine weitere Thätigkeit, die für die Gestaltung seiner dienstlichen Laufbahn von großem Einfluß werden sollte, indem er am 30. April 1840 das Referat bei den Ministern in Evangelicis erhielt. Da W. sich in dieser Stellung in kurzer Zeit das Vertrauen der Minister erwarb, wurde ihm, unter Ernennung zum Ministerialrath, am 27. September 1843 auch das Referat für den ganzen Geschäftsbetrieb der obersten Staatsbehörde, des Gesammtministeriums, übertragen. Er leistete diesem Rufe anfangs nur mit einem gewissen Widerstreben Folge, denn die ausschließlich juristische Thätigkeit schien seiner Natur mehr zu entsprechen, als die administrative, allein seine vielseitige Bildung und die Sicherheit in der Beherrschung der geschäftlichen Praxis, die er sich erworben hatte, ermöglichten es ihm, den mannichfaltigen Aufgaben der Verwaltung, Gesetzgebung und Politik, mit denen sein ministerielles Amt ihn in Berührung brachte, sich mit großem Geschick anzupassen; außerdem gestattete ihm seine unermüdliche Arbeitskraft, auch auf juristischem Gebiete weiter zu wirken. Im October 1843 trat er als Mitglied in die Prüfungscommission des Justizministeriums ein und im November 1846 wurde er zur Theilnahme an den Berathungen über den Entwurf eines Civilgesetzbuches herangezogen. Von der stürmischen Bewegung, die im J. 1848 über Sachsen hereinbrach, wurde Weber's persönliche Stellung nicht berührt. Er gehörte zu denjenigen Männern, die sich unter schwierigen Verhältnissen einen freien Kopf und die Ruhe des Gemüthes zu bewahren wissen. Er hat weder damals noch später seinen politischen Standpunkt, der im wesentlichen ein freisinniger war, je verleugnet, aber dem Parteileben gegenüber stets eine vornehme Zurückhaltung bewahrt, und gerade in jener schweren Zeit, in welcher nach seinem eigenen Urtheil die augenblickliche Strömung selbst manche Beamte in unsichere Bahnen lenkte, bei dem raschen Wechsel unter den Räthen der Krone sich durch seine Sachkenntniß und seine ausgleichende Vermittlung manche Verdienste um die Fortführung der Geschäfte des leitenden Ministeriums erworben. Die Anerkennung der Regierung blieb nicht aus: im December 1848 wurde W. zunächst in Vertretung des erkrankten Geheimen Archivars Dr. Tittmann mit der Verwaltung des sächsischen Staatsarchivs betraut und dann am 10. März 1849 zum Director des Hauptstaatsarchivs ernannt. Ein volles Menschenalter hindurch hat er dieses Amt mit unermüdlicher Thätigkeit und mit außerordentlichem Erfolge bekleidet.

    Wie einst nach dem nationalen Aufschwung der Befreiungskriege die deutsche Geschichtsforschung bestrebt war, auf Grund der zum großen Theil in Vergessenheit gerathenen Quellen des Mittelalters unserem Volk ein neues Bild seiner Vergangenheit zu erschließen, — so gehört es mit zu den Errungenschaften der liberalen Geistesrichtung, die in den mittleren Jahrzehnten unseres Jahrhunderts allgemach in allen Theilen Deutschlands über die reactionären Gegenbestrebungen|den Sieg davon trug, daß die Arcana Imperii, die Archive, ihre meist noch ungehobenen Schätze den wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellten. Dabei ergiebt sich freilich die Wahrnehmung, daß diese Entwicklung keineswegs urplötzlich, wie die Minerva aus dem Haupte des Zeus, ins Leben trat. In Preußen z. B. machte sich bis in die sechziger Jahre in Bezug auf die Benutzung der Staatsarchive eine gewisse Aengstlichkeit geltend, die erst mit dem Eintritt Max Duncker's als Director (1867) ein und für alle Male beseitigt wurde, während das alte Culturland Sachsen schon anderthalb Jahrzehnte früher auf diesem Gebiete mit rühmlichem Beispiel voranging. Unbestritten ist Karl v. W. der erste deutsche Archivdirector gewesen, der rückhaltlos die Ansicht vertrat, daß es den Interessen des Staates nur förderlich sein kann, die Aufklärung seiner Geschichte mit den Hülfsmitteln der Archive zu unterstützen. In einem Aufsatz über das Hauptstaatsarchiv (Archiv für die Sächsische Geschichte, Bd. 2, S. 23) deutet er darauf hin, daß selbst die Darstellung unerfreulicher Thatsachen aus den unmittelbaren Quellen nicht selten geeignet sei, die Beweggründe der handelnden Personen in günstigerem Lichte erscheinen zu lassen. — In den ersten Jahren seiner Leitung des Dresdner Archivs blieb W. dem Gesammtministerium zu besonderen Aufträgen attachirt. Als Vertreter Sachsens bei den Vorberathungen über die Verfassung für die von Preußen, Sachsen und Hannover gestiftete Union nahm er vom Juli 1849 bis Mai 1850 mehrfach an den Sitzungen der Regierungscommissare in Erfurt theil; ebenso war er bei den Dresdner Conferenzen (December 1850) beschäftigt. So wenig diese wohlgemeinten Anläufe zur Lösung der deutschen Frage von Erfolg begleitet waren, bildeten sie für W. eine werthvolle Lebenserinnerung; er kam noch in späteren Jahren gern darauf zurück, daß der Entwurf eines Bundesschiedsgerichtes, der mit zu dem Programm der Dresdner Conferenzen gehörte, aus seiner Feder geflossen sei. Nachdem das ihm ertheilte Mandat in den deutschen Verfassungsangelegenheiten erledigt worden war, concentrirte sich die Arbeitskraft Weber's anderthalb Jahrzehnte hindurch ausschließlich auf sein Hauptamt. Die Verdienste, die er sich um das sächsische und durch sein anregendes Beispiel mittelbar auch um das deutsche Archivwesen erwarb, lassen sich unter drei Gesichtspunkte zusammenfassen. In erster Linie befähigte ihn sein organisatorisches Talent, die inneren Einrichtungen des Hauptstaatsarchivs durch zweckmäßige Ordnung zu vervollständigen und weiter zu führen. Einen noch heute viel beneideten Besitz des sächsischen Staatsarchivs bilden die nach Hunderten von Bänden zählenden Repertorien, deren erste Anlage bis in das 17. Jahrhundert zurückgeht und die sich über die verschiedenen Gruppen von Urkunden und Acten erstrecken: chronologische Regesten oder alphabetisch geordnete Sach- und Personenregister, die den Benutzer in den meisten Fällen in die glückliche Lage versetzen, das für seine Nachforschungen verwendbare Material mit Leichtigkeit übersehen zu können. Die Lücken dieser Repertorien auszufüllen, betrachtete W. als seine Hauptaufgabe, deren Umfang leicht zu ermessen ist, wenn man berücksichtigt, daß unter seiner Amtsführung, hauptsächlich durch die Einverleibung des Finanzarchivs, die Actenmasse des Hauptstaatsarchivs einen Zuwachs um das Doppelte ihres Bestandes erfuhr. In der oben erwähnten Abhandlung hat W. die Zahl der unter ihm neu angefertigten Verzeichnisse auf zweihundert Foliobände angegeben. Dabei beschränkte er sich nicht nur darauf, für diese oft sehr einförmigen Arbeiten die Directive zu ertheilen, sondern er nahm an der Ausführung derselben persönlich den lebhaftesten Antheil: fast auf jedem Blatt der Registranden begegnet man seiner emsigen Hand. — Eine zweite Eigenschaft, durch die W. sich in seinem Wirkungskreise allgemeine Sympathie erwarb, war die wohlwollende Unterstützung, die er allen Benutzern des Archivs erwies,|mochte es sich nun um gelehrte wissenschaftliche Studien oder um die oft mehr dilettantischen Versuche bei genealogischen und familiengeschichtlichen Nachforschungen handeln. Namhafte Historiker, wie Joh. Gust. Droysen, Ernst Herrmann (der Verfasser der Russischen Geschichte), Karl v. Noorden, um nur derer zu gedenken, die nicht mehr am Leben sind, — haben dankend anerkannt, daß ihnen die Auffindung der Quellen für ihre umfangreichen Werke durch Weber's Bereitwilligkeit wesentlich erleichtert worden ist. Es hängt hiermit zusammen, daß erst seit dem Directorat Weber's der fast unerschöpfliche Reichthum des sächsischen Staatsarchivs in weiteren Kreisen der deutschen Geschichtsforscher allgemein bekannt wurde. Vier Jahre lang haben die Mitarbeiter der historischen Commission bei der Münchner Akademie der Wissenschaften, Weizsäcker, Kluckhohn, v. Druffel u. A. für die Sammlung der älteren Reichtagsacten und der politischen Correspondenzen des 16. Jahrhunderts in dem alten Archivgebäude am Taschenberg in Dresden unter Weber's Obhut in behaglicher Muße ihren Studien obgelegen. In dieselbe Zeit fällt die Begründung des Codex diplomaticus Saxoniae Regiae (1860), für dessen Förderung W. vielfach thätig war, ohne sich an der Herausgabe zu betheiligen. Noch weit enger waren seine Beziehungen zu dem „Archiv für sächsische Geschichte“, indem er seit 1863, anfangs in Gemeinschaft mit E. W. Wachsmuth, später bis an sein Lebensende allein die Redaction desselben führte. Mit den Mitteln, welche das Cultusministerium unter dem freisinnigen und wissenschaftlich hochbegabten Freiherrn v. Falkenstein gewährte, gelang es W. einen ansehnlichen Stamm von Mitarbeitern um sich zu sammeln, durch deren vereinte Bemühungen das Archiv sich den Ruf als eine der besten Zeitschriften auf dem Gebiete deutscher Territorialgeschichte erwarb. — Endlich, aber nicht an letzter Stelle, ist die eigene schriftstellerische Thätigkeit Weber's zu erwähnen. An historischen Arbeiten, die unter selbständigem Titel erschienen, veröffentlichte er 1857 ein zweibändiges, als Manuscript gedrucktes Werk über die Kurfürstin Marie Antonie Walpurgis, geb. Herzogin von Baiern, Gemahlin Friedrich Christian's und Mutter Friedrich August's, eine Fürstin, die sich namentlich durch ihre musikalischen Compositionen einen Namen gemacht hat und, ohne gerade zu den charakteristischen Gestalten der Aufklärungsepoche zu gehören, gleichwol mit dem Philosophen von Sanssouci in regem Briefwechsel stand. In demselben Jahre 1857 erschien eine Sammlung von Aufsätzen Weber's unter dem Titel: „Aus vier Jahrhunderten“, enthaltend theils biographische Skizzen von Persönlichkeiten des sächsischen Regentenhauses oder von Staatsmännern und Mitgliedern der Hofgesellschaft, theils politische Episoden und Darstellungen aus der Cultur- und Sittengeschichte, neben einem bunten Allerlei kleiner anekdotenhafter Züge aus dem intimen Leben der Höfe oder über Rechtsalterthümer (Hexenprocesse), die der ehemalige Jurist den von ihm mit Vorliebe durchforschten älteren Gerichtsacten entnahm. Daran schlossen sich 1859 Veröffentlichungen zur Chronik Dresdens, 1861 die Neue Folge des Sammelwerkes: Aus vier Jahrhunderten, 1863 eine biographische Studie über Graf Moritz von Sachsen, den Sohn der Gräfin v. Königsmark und Feldmarschall Ludwig's XV., sowie 1865 eine Lebensbeschreibung der Kurfürstin Anna, Gemahlin August's von Sachsen. Die gelehrte Quellenkritik war weniger die Sache Weber's als das Geschick, die Ergebnisse seiner unermüdlichen Forschungen in ansprechender Form zu erzählen. Das persönliche, biographische Element reizt ihn mehr als der innere Zusammenhang der politischen Ereignisse oder die Auseinandersetzung verwickelter diplomatischer Unterhandlungen. Auch seine Darstellungsweise trügt eine stark subjective Farbe, insofern er niemals mit seinem staatsmännischen oder sittlichen Urtheil zurückhält. In den zahllosen kleineren Mittheilungen, die theils in den „Vier Jahrhunderten“, theils|im Archiv für sächsische Geschichte zerstreut sind, weiß er die Fülle der Notizen, die sich dem Archivar beim Lesen der Urkunden und Acten alltäglich, gleichsam von selbst ergeben, oft in treffender Weise schriftstellerisch zu verwerthen. Wer ihn im Leben kannte, wie er mit sprudelnder Laune über Vergangenes und Gegenwärtiges zu sprechen verstand, wird auch in diesen Miscellen oder, wie er zu sagen pflegte, Curiositäten die Züge seines Wesens wieder erkennen, — vor allem eine glückliche Gabe des Humors und eine erstaunliche Vielseitigkeit der geistigen Interessen.

    Neben dieser vielgestaltigen Thätigkeit am Archiv eröffnete sich für W. am Anfang der sechziger Jahre noch einmal ein ehrenvolles Arbeitsfeld auf dem Gebiete der höheren Verwaltung und Politik. Nachdem er im Auftrage des Gesammtministeriums mehrere Denkschriften über die staatsrechtliche Seite des Erbfolgestreites in den Elbherzogthümern verfaßt hatte, wurde er im Januar 1865 wieder mit dem regelmäßigen Vortrage im Ministerium betraut und verblieb in dieser Stellung bis an sein Lebensende. Während der Krisis des Jahres 1866 versah er die Geschäfte eines Referenten bei der Landescommission, die vom Juni bis October die Centralstelle für die Verwaltung des Königreichs Sachsen bildete. Obwol durch Geburt, Erziehung und Lebensstellung mit den Verhältnissen seines Heimathlandes eng verwachsen, gehörte W. zu den Männern jener Uebergangsepoche, die von der Nothwendigkeit der Opfer im Interesse der deutschen Gesammtheit überzeugt waren und die Versöhnung auf dem Boden der vollendeten Thatsachen anstrebten. So wenig er persönlich in die Oeffentlichkeit trat, wußte man doch, daß er in vielen wichtigen politischen Fragen der Vertrauensmann sowol der Minister als des Königs Johann war, der sich häufig seines Rathes bediente. An äußerer Anerkennung fehlte es ihm nicht: zwei Mal, 1849 und 1866, wurde ihm der Charakter als Geheimer Rath angeboten; beide Male lehnte er ab und nahm diesen Titel erst an, als er ihm im November 1872 bei Gelegenheit der goldenen Hochzeit des Königspaares in besonders huldvoller Weise verliehen wurde. Ebenso erging zwei Mal an ihn ein Ruf zum Eintritt in das Ministerium, für die Portefeuilles der Justiz und des Cultus; in seinem bescheidenen Sinn aber zog W. es vor, in der unscheinbareren Stellung am Pfluge der Wissenschaft zu verharren. Sein thatenfrohes Leben fand einen harmonischen Abschluß dadurch, daß er bis zum letzten Athemzuge seine dienstlichen Pflichten erfüllen konnte.

    • Literature

      Ein von dem Minister Freiherrn von Falkenstein verfaßter Nekrolog: Den Manen Karl von Weber's. Wissenschaftl. Beil. d. Leipz. Ztg., Nr. 65 vom 14. Aug. 1879, theilweise mit wörtlicher Benutzung der eigenhändigen Aufzeichnungen Weber's in der Chronik des Hauptstaatsarchivs. — Ein biographischer Aufsatz: Dr. Karl v. Weber, verfaßt von dem Nachfolger Weber's, Geh. Rath v. Witzleben, im Archiv f. d. Sächsische Geschichte. Neue Folge. VI. Bd., 1880. — Außerdem ungedruckte Notizen und mündl. Mittheilungen des ältesten Sohnes von Weber, Landgerichtsdirector und Ober-Justizrath Gustav v. Weber in Dresden.

  • Author

    Paul Hassel.
  • Citation

    Hassel, Paul, "Weber, Karl von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 41 (1896), S. 345-349 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104154624.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA