Lebensdaten
um 1440 – 1492
Beruf/Funktion
Jurist ; katholischer Theologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 100686648 | OGND | VIAF: 71745478
Namensvarianten
  • Voerda, Nicasius de
  • Nicasius von Voerda
  • Voerda, Nicasius von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Voerda, Nicasius von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100686648.html [25.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Nicasius von Voerda, geb. um das Jahr 1440 in dem Dorfe Heyst op den Berg bei Mecheln, wird von seinen Zeitgenossen als Wunder an Gedächtniß, Gelehrsamkeit und Scharfsinn gepriesen. Schon im vierten Jahre erblindete er, was ihn nicht hinderte, sich den gelehrten Studien zu widmen. In Löwen studirte er zuerst die Artes, dann Theologie und wurde Licentiat, ging dann nach Köln, wo sein Bruder Universitätspedell war, trat 1486 in die Artistenfacultät, wendete sich aber später der Jurisprudenz zu, promovirte zum Doctor Decretorum und hielt als Professor vor zahlreichem Auditorium Vorlesungen. Als Priester predigte er, hörte Beichte und ministrirte am Altar. Er starb 1492. Bald nach seinem Tode erschien sein ziemlich umfangreiches Werk „Enarrationes Nicasii de Voerda in quatuor libros Institutionum“, Colon. 1493, dann Lugd. 1550. Daraus entnommen ist eine 1505 und 1506 in vier Auflagen verbreitete „Arborum trium consanguinitatis affinitatis cognationis spiritualis lectura“, welche Sebastian Brant herausgab. Zu dem Arbor actionum des Joh. Bassianus (Cremonensis) hatte N. einen Commentar geschrieben. Diese Schriften bilden einen Anhang des genannten Institntionenwerkes.

    • Literatur

      Stintzing, Gesch. d. populären Literatur d. römisch-kanonischen Rechts in Deutschland, Leipz. 1867, S. 182 ff., 460. — Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft, 1880, S. 30. — Koelhof’sche Chronik (Deutsche Städtechroniken XIV, S. 875, 881, 886).

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann; Eisenhart, August Ritter von, "Voerda, Nicasius von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 568 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100686648.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Voerda: Nicasius von V. (de Voerda), Rechtsgelehrter. Zu den Pflanzstätten der Wissenschaft, an welchen die Jurisprudenz im 15. Jahrhunderte zu besonderer Blüthe gelangte, gehört neben Erfurt und Leipzig die 1388 gestiftete Hochschule Köln, und namentlich waren es Heinrich von dem Birnbaum (s. A. D. B. II, 664), Haryngus Sifridus Sinnama (XXXIV, 394) und Nicasius v. Voerda, die den Ruf der rheinischen Juristenfacultät begründeten. Letzterer um|1440 in dem Dorfe Heyst op dem Berge unweit Mecheln geboren (daher in der Regel „Mechlinensis“ genannt), erblindete in Folge einer Pockenkrankheit im 4. Jahre, studirte in Löwen die artes, erwarb daselbst den Grad eines magister in artibus, und leitete dann einige Zeit die gelehrten Schulen in Mecheln. Nach Löwen zurückgekehrt widmete er sich dem Studium der Theologie, wurde licentiatus Theologiae, und mit päpstlicher Dispens zum Priester geweiht. In Löwen soll er die „Libri sententiarum“ erklärt und über sie „Quaestiones“ verfaßt haben. Später wandte er sich nach Köln, wo sein Bruder Johann die Stelle eines Universitätspedelles bekleidete; dortselbst am 20. September 1486 in die Artistenfacultät aufgenommen, ging er jedoch alsbald zum Rechtsstudium über, und wurde mit Zustimmung sämmtlicher Doctoren zum Doctor juris canonici erwählt. V. hielt nun als Professor juris canonici Vorlesungen, welche sich eines außergewöhnlichen Zuspruches erfreuten. Leider war seine Lehrthätigkeit von kurzer Dauer, da er schon am 16. August 1492 — also in einem Alter von etwas über 50 Jahren — starb, und wurde er in der Kirche des heil. Columban (?) begraben. V. wechselte mit Trithemius einige Briefe, und wird von Letzterem als ein Wunder von Gelehrsamkeit, Geistesschärfe und Gedächtniß gerühmt, der erblindet, die ihm vorgelesenen Materien sofort mit überraschender Genauigkeit behielt. Als Laienpriester saß er Beicht, hielt Predigten, wobei er die einschlägigen Evangelien frei aus dem Kopfe vortrug, und fungirte am Altare als Ministrant, ohne jedoch selbst das Meßopfer darzubringen. Kurz nach seinem Tode erschienen seine Institutionenvorlesungen, ein umfangreiches Werk, im Druck unter dem Titel: „Lectura Institutionum“ (Col. 1493), auch „Enarrationes Nic. d. V. in quatuor libros Institut.“ (Lugd. 1549, 50, 58 und 80). Auf dem Titelblatte ist er: „Artium liberalium et pontificii juris professor nec non in sacra theologia Licentiatus“ genannt. Einen Bestandtheil dieser Publication bildet die „Arborum trium consanguinitatis — — lectura“, die als eigenes Buch erschien; sie ist somit eine Arbeit unsres Gelehrten, dem der arbor des Joh. Andreas als Vorbild gedient haben mag. Sebastian Brant versah die Schrift mit einem empfehlenden Epigramme, und dieselbe fand eine äußerst rasche Verbreitung, da sie innerhalb sieben Jahren — von 1502 bis 1508 — fünf zu Köln erschienene Auflagen erlebte. Als Anhang ist dem vorerwähnten Institutionencommentar der „Arbor actionum“ des Italieners Johann Bassanius aus Cremona beigefügt, wozu V. einen eingehenden Commentar abfaßte.

    • Literatur

      Jos. Hartzheim, bibl. Colon. p. 254, woselbst auch die ältere Litteratur erschöpfend aufgeführt. — Trithemius, Catalogus, p. 167. —
      Savigny Bd. 6, S. 490. —
      Bianco, Die alte Univers. Köln, S. 766. —
      Stintzing, Gesch. der popul. Litteratur, S. 184. — Muther, Zur Gesch. der RW., S. 100.

  • Autor/in

    Esnhrt.
  • Zitierweise

    CC-BY-NC-SA