Lebensdaten
1739 – 1802
Beruf/Funktion
preußischer Generalleutnant
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 121236978 | OGND | VIAF: 59935368
Namensvarianten
  • Schwerin-Schwerinsburg, Wilhelm Graf von
  • Schwerin, Wilhelm Friedrich Karl Graf von
  • Schwerin-Schwerinsburg, Wilhelm Graf von
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Porträt(nachweise)

Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Schwerin, Wilhelm Friedrich Karl Graf von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd121236978.html [16.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Schwerin: Wilhelm Friedrich Karl Graf v. S., preußischer Generallieutenant, ein Sohn des Landjägermeisters Hans Bogislaw v. S., des|Bruders des Generalfeldmarschalls Kurd Christoph v. S., am 11. December 1739 zu Berlin geboren und bei seinem Oheim in Schwerinsburg erzogen, trat 1753 als Gefreitencorporal in das Regiment des letzteren und ward bei Ausbruch des Siebenjährigen Krieges Adjutant bei Winterfeld, dessen am 7. September 1757 bei Moys erfolgten Tod er dem König Friedrich dem Großen meldete. Der König behielt ihn jetzt als Flügeladjutanten in seiner eigenen Umgebung, in welcher er verblieb, bis er 1758 bei Zorndorf verwundet in russische Gefangenschaft fiel. Nach Petersburg gebracht, gewann er die Gunst des Großfürsten Peter, ward 1760 ausgewechselt und 1762, als Peter Zar geworden war, mit jener Sendung zu ihm betraut, welche den Uebertritt Rußlands zur Partei seiner bisherigen Feinde zur Folge hatte. Nach dem Hubertusburger Frieden kehrte er in die Front zurück und war zum Generallieutenant, Chef eines Infanterieregiments, Generalinspecteur der Infanterie der westpreußischen Inspection und zum Gouverneur von Thorn aufgestiegen, als der Kampf des Jahres 1794 gegen die polnische Insurrection seiner soldatischen Laufbahn ein unerwünschtes Ende machte. Der Krieg hatte während des Sommers einen wenig glücklichen Verlauf genommen, König Friedrich Wilhelm II. verließ im Unmuth am 18. September den Schauplatz desselben und übertrug S. den Oberbefehl über die auf dem linken Weichselufer stehenden preußischen Truppen. Seine Leistungen in dieser Stellung befriedigten durchaus nicht, die Polen waren die Herren im Lande, die S. unterstellten Truppen erlitten mehrfache Niederlagen. Dafür und für alle Fehlschläge der preußischen Kriegführung, welche gegen Suworow's thatkräftiges Vorgehen grell abstach, ward S. verantwortlich gemacht. Am 2. November erhielt dieser, „da seine Gesundheit noch schwankend sei“, die Weisung, das Commando abzugeben und nach Thorn zu gehen. S. glaubte, daß ihm Unrecht geschehen sei und bat um strengste Untersuchung seines Verhaltens. Der König rieth ihm auf die Untersuchung zu verzichten, S. aber bestand auf seinem Verlangen und es ward daher das gerichtliche Verfahren gegen ihn eröffnet. Es geschah in Königsberg, Generallieutenant v. Brünneck leitete dasselbe. Am 9. Mai 1795 ward zu Berlin unter Vorsitz des Generals v. Rohdich das Kriegsrecht abgehalten. Der Spruch lautete auf Verlust des Regiments und des Gouvernements, einjährigen Festungsarrest und Erstattung aller Untersuchungskosten. Auch eine 1790 vom Könige zur Partialzahlung seiner Gläubiger ihm bewilligte jährliche Zulage von 2000 Thaler ward eingezogen. Strafgründe waren lediglich militärische Fehler und Unterlassungssünden, keinerlei unehrenwerthe Handlungen. Feigheit, Verrath oder dergleichen. S. büßte seine Strafe in Graudenz ab, wo er die Erlaubniß hatte, in der Stadt zu wohnen. Als Friedrich Wilhelm II. gestorben war, bemühte er sich um Wiederanstellung. Seine Bitte ward abgeschlagen, dagegen gestattete König Friedrich Wilhelm III. ihm, um was er der Form wegen gleichfalls gebeten hatte, in fremde Dienste zu gehen. Er starb auf einer Reise nach Hamburg am 17. August 1802 zu Doberan. Zu seiner Rechtfertigung schrieb er eine „Wahre und mit Aktenstücke belegte Darstellung der Veranlassung, auf welche ich nach 43 Dienstjahren aus dem Königlichen Preuß. Militärdienste entlassen worden bin“ (Leipzig 1798); ein zweites Titelblatt der 2. Auflage (Leipzig 1799) lautet: „Muster für Stabsofficiere Rapporte zu machen“. Eine Gegenschrift veröffentlichte der am meisten von ihm angegriffene seiner Unterbefehlshaber, General Graf Klinkowström, als „Berichtigungen einiger Angaben, welche in dem Buche u. s. w. enthalten sind“ (Berlin 1799).

    • Literatur

      Genealogisch-Militärischer Kalender, Berlin 1792. — L. Gollmert, Wilhelm und Leonhard v. S., Geschichte des Geschlechts v. S., 2. Bd., Berlin 1878. — O. Schwebet, Die Herren und Grafen von S., Berl. 1885.

  • Autor/in

    B. Poten.
  • Zitierweise

    Poten, Bernhard von, "Schwerin, Wilhelm Friedrich Karl Graf von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 33 (1891), S. 427-428 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121236978.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA