Lebensdaten
1803 – 1890
Geburtsort
Hünshoven bei Aachen
Sterbeort
Köln
Beruf/Funktion
Politiker ; Bankier ; Handelskammerpräsident
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118518704 | OGND | VIAF: 74644015
Namensvarianten
  • Camphausen, Gottfried Ludolf
  • Camphausen, Ludolf
  • Camphausen, Gottfried Ludolf
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Zitierweise

Camphausen, Ludolf, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118518704.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gerh. Gottfr. (1771–1813), Tabak- u. Ölkaufmann in Hünshoven, S des Kaufm. Joh. Dan. in Hünshoven u. der Kath.|Marg. Molls (Mohls);
    M Wilhelmine (1770–1826), T des Kaufm. Wilh. Nic. Peuchen in Rheydt u. der Kath. Lenssen (aus ursprünglich mennonitischer Fam.);
    B Aug. (1801- nach 1880), Geschäftspartner C.s, Otto s. (2);
    Vt (2. Grades) Wilh. C. (1818–85), seinerzeit sehr populärer Schlachtenmaler, bekannt u. a. durch seine Kolossalgemälde preußischer Könige (s. ADB XLVII, ThB [L];
    Rheydt 1828 Joh. Elise (1804–90, Cousine), Tochter des Diedrich Lenssen, Spinnereibesitzer, Bgm. v. Rheydt, u. der Wilh. Luise Melsbach;
    6 S (alle vor C. †), 2 Töchter.

  • Biographie

    Nach Handelsschule, Gymnasium und vierjähriger Lehre trat C. 1821 in das väterliche Geschäft ein. Mit seinem Bruder August erweiterte er es 1826 durch eine zweite Ölmühle in Köln, wohin er 1830 übersiedelte; später wurden ein Getreidehandel und 1840 ein über alle Krisen hinweg gutgehendes Bankhaus angeschlossen. 1831-37 und 1839-47 im Stadtrat, 1833-37 und 1839-47 in der Handelskammer, die unter seiner Führung (seit 1834 Berichterstatter, seit 1839 Präsident) die angesehenste des ganzen Rheinlandes wurde, wie auch als Abgeordneter auf den Rheinischen Provinziallandtagen von 1843 und 1845 gab er in Reden, Berichten sowie bald auch amtlicherseits eingeforderten Denkschriften und Gutachten fast auf allen wirtschaftspolitischen Gebieten weitschauende Anregungen mit dem Ziel, im Rahmen einer überlokalen Konzeption Köln wieder zur Handelsmetropole des Rheinlandes zu machen. Dem dienten in erster Linie die Rheinische Eisenbahn von Köln nach Antwerpen und die Kölner Dampfschleppschiffahrt, die den Kölner Handel von den durch Holland verursachten Transportschwierigkeiten befreien sollten und die C. - da der Staat sich zu ihrer Ausführung unfähig zeigte - ganz aus dem Geist des rechnenden Kaufmannes aufbauen wollte. Zwar mißlang ihm dies bei der Eisenbahn, wo sein Konkurrent und Gegner Dav. Hansemann ihn aus der Leitung des Direktoriums (1835–37) verdrängte, als er die ursprünglich geplante, dann aber wegen zu großer Terrainschwierigkeiten und der damit verbundenen Kosten von C. aufgegebene Linienführung über Aachen durchsetzte und dem Staat derartigen Einfluß auch auf die wirtschaftliche Leitung des Unternehmens einräumte, daß C. die berechtigten privatwirtschaftlichen Interessen der Aktionäre nicht mehr genügend gewahrt schienen. Voller Erfolg dagegen war ihm als Leiter der Kölner Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft (gegründet 1841) beschieden: Durch Kombination von Transport und Fracht vermittels eigens konstruierter leicht und flach gebauter, fast bei jedem Wasserstand verwendbarer Schleppschiffe und eigener eiserner Lastkähne gelang es ihm, ein der alten Rangschiffahrt auf dem Rhein an Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Billigkeit weit überlegenes und doch für die Unternehmer rentierendes Transportmittel zu schaffen; 1844 konnte er sogar eine direkte Schiffahrtslinie nach Stettin anschließen, die sich jedoch wegen des Rückganges des Kölner Häute- und Rohzucker- und Siruphandels nicht dauerhaft bewährte. Gleichzeitig beteiligte er sich auch an Gründung und Leitung der Köln-Mindener Eisenbahn sowie verschiedener Versicherungsgesellschaften.

    Als nüchterner Rechner erwies sich C. gleichermaßen in seinen Auseinandersetzungen mit L. von Roenne, G. Mevissen, H. von Beckerath und A. Duckwitz, denen er, als Publizist wie auch in seiner Eigenschaft als Präsident der Handelskammer die zuständigen Behörden beratend, die Zweckmäßigkeit von Schutz- und Differentialzöllen bestritt. Er trat dagegen - übrigens ganz im Sinne der kameralistischen Praxis (zum Beispiel P. Beuth) - für eine Förderung von Produktion und Schiffahrt vermittels staatlicher Prämien ein, wenn er auch den Zollschutz in Einzelfällen nicht völlig verwarf; vor allem hielt er Differentialzölle für ein wenig geeignetes Mittel, die auch von ihm dringend gewünschte Ausdehnung des Zollvereins auf die Küstenstaaten zu erreichen. Nicht gleich ausschließlich wirtschaftlich-rechnerischen Motiven, sondern in erster Linie wohl seinem politischen Mißtrauen gegen die Bürokratie des absolutistischen Staates entsprang seine durch die spätere Entwicklung freilich nicht gerecht fertigte scharfe Ablehnung der Reorganisation der Preußischen Bank (1846) und sein Eintreten für private Notenbanken, wie er sich auch früher schon mit Plänen für eine Art Crédit mobilier getragen hatte. Für die „soziale Frage“ brachte er kein wirkliches Verständnis auf; wenn er auf die Gefahren einer in wenigen Großstädten konzentrierten Industrie aufmerksam machte oder mit den anderen rheinischen Liberalen auf dem 1. Vereinigten Landtag 1847 für eine Einkommensteuer statt der bisherigen Mahl- und Schlachtsteuer eintrat, so geschah dies - im Gegensatz etwa zu Mevissen - mehr aus humanitären Motiven.

    Auch als Politiker gehörte C., neben Hansemann, Beckerath und später Mevissen, bald zu den Führern des rheinischen Liberalismus: unter anderem beantragte er auf dem 8. Rheinischen Provinziallandtag 1845 eine reichsständische Verfassung und forderte 1847 die Periodizität des Vereinigten Landtags, während er im übrigen eine relativ sehr gemäßigte Haltung einnahm und sich für eine Zusammenarbeit mit der Regierung einsetzte. So ist es erklärlich, daß|er 1848 Friedrich Wilhelm IV. als der für eine Regierungsneubildung noch immer erträglichste der rheinischen Oppositionsführer erschien. Sein am 29.3. gebildetes Ministerium, mit Hansemann als Finanzminister, sah seine Hauptaufgabe in der möglichst bruchlosen Überleitung Preußens vom absolutistischen zum konstitutionellen Staat und in der Erfüllung der Märzversprechungen des Königs, obwohl C. gleich Hansemann dem allgemeinen Wahlrecht mehr als skeptisch gegenüberstand und auch der von beiden ausgearbeitete Verfassungsentwurf die königliche Prärogative noch stark in den Vordergrund stellte. Da es dem Ministerium indessen trotz Friedrich Wilhelms IV. persönlicher Zuneigung zu C. weder gelang, den König gegen die durch das ministère occulte des Gerlachkreises auf ihn einwirkenden Kräfte der allmählich erstarkenden Reaktion auf eine aufrichtig konstitutionelle Linie festzulegen und eine entsprechende gesetzgeberische Aktivität zu entfalten, noch dem in der Berliner Bevölkerung und der Preußischen Nationalversammlung sich vollziehenden Radikalisierungsprozeß wirksam entgegenzutreten, mußte es ein Ministerium des Übergangs bleiben: Nach dem Berliner Zeughaussturm (15.6.) wurde es am 20.6. durch das tatkräftigere Ministerium (Auerswald-) Hansemann abgelöst. C. lehnte - übrigens gegen den Willen des Königs und des Ministeriums - den Posten eines Ministerpräsidenten und Außenministers in Frankfurt ab und wurde dort Mitte Juli preußischer Bevollmächtigter bei der provisorischen Zentralgewalt (Rücktritt 22.4.1849).

    Als solcher, wie schon als preußischer Ministerpräsident, hat C. energisch und sehr selbständig die deutsche Politik Preußens maßgebend bestimmt (vergleiche besonders die berühmte von ihm entworfene preußische Zirkularnote vom 23.1.1849). Sein Programm wollte von vornherein ein Aufgehen Preußens in Deutschland verhindern, es vielmehr als Führungsmacht an die Spitze eines deutschen Bundesstaates stellen, dessen Verfassung zwischen der Nationalversammlung und den deutschen Regierungen vereinbart werden sollte; nach der Konsolidierung der Habsburgermonarchie unter Fürst Felix Schwarzenberg neigte er dabei stark dem Gagernschen Plan eines engeren und eines weiteren Bundes zu. Betonte er gegenüber der Paulskirche stets nachdrücklich die Selbständigkeit Preußens, wie besonders im Falle des Malmöer Waffenstillstandes und in der Vereinbarungsfrage, so bemühte er sich - obgleich das Verfassungswerk keineswegs in seinem Sinne ausfiel - doch immer wieder in Denkschriften und Briefen (unter anderem Briefwechsel mit Prinzessin Augusta) wie im persönlichen Gespräch um die Annahme der Verfassung durch Preußen unter gewissen Modifikationen, wobei er mit großer Wendigkeit der jeweiligen Situation angemessene Mittel und Wege vorzuschlagen wußte (zuletzt Plan einer vorläufigen Einigung der 28 Staaten, die die Reichsverfassung anzunehmen bereit waren, unter Preußens Führung). Der entscheidende Fehler seines politischen Kalküls war, daß er nicht erkannt hatte, wie sich Friedrich Wilhelm IV. nach seiner ganzen romantisch-absolutistischen Mentalität niemals auf die Dauer für ein Zusammengehen mit den Exponenten der Revolution gewinnen lassen konnte. Neben den objektiv gegebenen Schwierigkeiten verschuldete so zu einem guten Teil die mangelnde Fähigkeit C.s, Kontakt mit seinen Mitmenschen zu bekommen - sie in ihrem Wesen zu verstehen -, die ihn auch der öffentlichen Meinung immer fremd bleiben ließ, das politische Scheitern des wirtschaftlich so erfolgreichen nüchtern rechnenden, immer sehr zurückhaltenden und etwas unverbindlichen Intellektuellen.

    C.s Mitgliedschaft in der Ersten Kammer (seit 1849), im Erfurter Parlament (1850) und später im Reichstag, war nur noch ein Nachspiel. Auch er zog sich in der für einen Teil des altliberalen Großbürgertums so charakteristischen Weise nach der Revolution aus der Politik zurück, zu der es ihn nie gedrängt hatte, weil ihm die nötige „umherlaufende Rührigkeit“ fehle. Der überaus gebildete Autodidakt lebte nun im wesentlichen seinen naturwissenschaftlichen Studien, von denen sich vor allem die mit Hilfe seiner Privatsternwarte in Rüngsdorf bei Godesberg durchgeführten astronomischen Untersuchungen über das Dilettantische erhoben. 1868 zog er sich auch aus dem geschäftlichen Leben zurück.|

  • Auszeichnungen

    Dr. phil. h. c. der Universität Berlin (1860), WGR, Roter Adlerorden I. Klasse mit Eichenlaub.

  • Werke

    Zahlr. Reden. Denkschrr., Berr., Briefe u. a. Äußerungen pol., wschft.-, bes. handels-, Verkehrs-, zoll- u. finanzpol. Inhalts, auch Statutenentwürfe u. dgl. (Nachlaß C. im Rhein.-Westfäl. Wschft.archiv), z. T. abgedr. b. Schwann (s. L). u. a. Versuch eines Btr. z. Eisenbahngesetzgebung, 1838 (I, S. 363-453), u. Üb. d. Förderung d. Schiffahrt d. dt. Zollver. (1846, II, S. 286-316);
    Frdr. Wilh.s IV. Briefwechsel mit L. C., hrsg. v. E. Brandenburg, 1906;
    astronom. Schrr. s. Pogg. I u. II.

  • Literatur

    ADB XLVII (L);
    A. Caspary, L. C.s Leben, 1902 (P, dazu H. Oncken, in: Preuß. Jbb. 110, 1902, S. 321-28);
    J. Hansen, Kg. Frdr. Wilh. IV. u. d. liberale Märzministerium C.-Hansemann im J. 1848, in: Westdt. Zs. f. Gesch. u. Kunst 32, 1913, S. 133 ff., 204;
    ders., Rhein. Briefe u. Akten z.|Gesch. d. pol. Bewegung 1830-1850 I, 1919, = Dt. Gesch.qu. d. 19. Jh. I;
    M. Schwann, L. C., 3 Bde. (I: L. C. als Wschft.politiker, II: L. C.s Denkschrr., Wschft.pol. Arbb. u. Briefe, III: L. C. als Mitgl. u. Vorsitzender d. Kölner Handelskammer), 1915, = Veröff. d. Archivs f. Rhein.-Westfäl. Wschft.gesch. III-V (W, P);
    E. Brandenburg, Unterss. u. Aktenstücke z. Gesch. d. Reichsgründung, 1916;
    G. Beyerhaus, L. C., Staat u. Wschft. 1848, in: Dt. Rdsch. 205 (Jg. 52), 1925, S. 24-36;
    V. Valentin, Gesch. d. dt. Rev. 1848-49, 2 Bde., 1930/31 (L);
    K. Loose, in: Rhein.-Westfäl. Wschft.-biogrr. II, 1937, S. 254-75 (L, P);
    J. Köster, Der rhein. Frühliberalismus u. d. soz. Frage, 1938, = Hist. Stud. 342;
    s. a. DW 13243, 13271, 14274, 14849, 15036, 15042.

  • Porträts

    Hschn. in: LIZ 9, 1847, S. 164.

  • Autor/in

    Erich Angermann
  • Zitierweise

    Angermann, Erich, "Camphausen, Ludolf" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 112-115 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118518704.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Camphausen: Gottfried Ludolf C., preußischer Staatsmann, wurde am 10. Januar 1803 geboren im Flecken Hünshoven, Kreis Geilenkirchen im preußischen Regierungsbezirke Aachen. Der Vater war Kaufmann Gerhard Gottfried C. aus einer in Handel und Industrie hervorragenden Familie des Rheinlands. Die Mutter war Maria Wilhelmine geb. Peuchen. Vorgebildet auf dem Gymnasium zu Weilburg sowie auf den Handelsschulen zu Rheydt und Burg a. d. Wupper, widmete er sich dem Handelsstande, brachte seine geschäftliche Lehrzeit in Düsseldorf zu und begründete 1826 mit seinem älteren Bruder August in Köln das Bankgeschäft A. & L. Camphausen. Hier zeichnete er sich durch großen Eifer in Förderung gemeinnütziger Angelegenheiten bald so sehr aus, daß er zu den ersten und angesehensten Bürgern zählte. Größere Aufmerksamkeit lenkte er auf sich, nachdem er dem damaligen Oberbürgermeister eine Denkschrift wegen Aufnahme einer städtischen Anleihe mit progressivem Tilgungsplan und genauer Ausarbeitung der Tilgungsraten überreicht hatte. Er wurde Mitglied des Stadtraths und bald auch der Handelskammer, deren Präsident er von 1838 bis 1848 gewesen ist. Ganz besonders ließ C. sich angelegen sein, auf Verbesserung der Verkehrsmittel hinzuwirken. Die Frage über die Möglichkeit der Erbauung von Eisenbahnen beherrschte damals die Gemüther in Preußen und sie war zugleich eine politische, weil in jedem Falle, auch für Leistung von Zinsbürgschaft an baubereite Gesellschaften, die Berufung der Reichsstände gesetzlich vorgeschrieben, vom König Friedrich Wilhelm III. und von seinem Nachfolger jedoch nicht gewünscht war. C. war einer der ersten in Preußen, die aus dem Studium der englischen Eisenbahngesetzgebung Nutzen für die heimischen Verhältnisse zu ziehen suchten. Ueber eine Eisenbahn von Köln nach Antwerpen verfaßte er zwei Schriften (1832 u. 35). Im J. 1833|hatte er über denselben Gegenstand eine längere Unterredung mit dem damaligen Kronprinzen. Seine hauptsächlichste Schrift war der „Versuch eines Beitrags zur Eisenbahngesetzgebung“ (1838). Behufs Herstellung einer Eisenbahnverbindung vom Rhein zur Schelde bildete sich eine Gesellschaft, als deren Vorsitzender C. die Vorarbeiten leitete bis ihm die Anstrengungen für Durchsetzung der von ihm als richtig erkannten Grundsätze so groß wurden, daß er 1837 austrat. Bei der Ausführung der Köln-Mindener und der Köln-Bonner Eisenbahn war er lebhaft betheiligt, ebenso bei der Gründung der rheinischen Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft „Colonia“ wie auch der älteren „Rheinischen Zeitung“ in Köln. Jene Gesellschaft sollte die Befreiung der rheinischen Schifffahrt von den Niederlanden vollenden, und seinen Bemühungen gelang es, daß seit 1845 das Schiff „Die Hoffnung“ direct zwischen Köln und Stettin wie auch mit London verkehrte. 1843 Vertreter Kölns im rheinischen Provinziallandtage, bewog er diesen, für Preßfreiheit und für Berufung einer Volksvertretung gemäß den Bestimmungen des Wiener Congresses und der Verordnung vom 2. Mai 1815 aufzutreten. So in die Reihe der deutschen Vorkämpfer für politische Reformen eingerückt, war seine Wahl in den Vereinigten Landtag von 1847 selbstverständlich, in welchem er sodann, neben v. Beckerath, Hansemann, v. d. Heydt, Mevissen, Graf Schwerin und v. Vincke, als Führer der Opposition für Erweiterung der Volksrechte auftrat. Gleich bei Berathung der auf die Thronrede zu erlassenden Adresse machte er dem königlichen Commissar gegenüber geltend, daß das Recht zur Berathung allgemeiner Gesetze nur einer Körperschaft, nicht den Provinzialständen neben dem Vereinigten Landtage zustehen könne, und daß überhaupt die ständische Vertretung nicht mehr eine fünffache sein dürfe, sondern eine einheitliche sein müsse. Er tadelte an der Verordnung vom 3. Februar, durch welche der Vereinigte Landtag ins Leben gerufen war, den Mangel der Bestimmung seiner periodischen Berufung, die mehrfache Beschränkung seines Bittschriftenrechts und Anderes. Nachdem aber der Versuch mißglückt war, eine besondere Wahrung der ständischen Rechte in der Adresse niederzulegen, war C. mit v. Beckerath und v. d. Heydt der Ansicht, daß in der Verfassungsfrage nunmehr bloß noch der Weg der Petition betreten werden könne. Die Genannten schlossen sich daher von der Unterzeichnung der „Declaration“ aus, welche von 139 Mitgliedern dem Marschall der Dreiständecurie überreicht wurde. Weiter trat C. auf für v. Beckerath's Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Aufhebung des die Wählbarkeit an das religiöse Bekenntniß knüpfenden Gesetzes. Ferner ging von ihm die Anregung aus, den Hauptfinanzetat und die Uebersicht der Finanzhauptverwaltung an eine Abtheilung zur Prüfung und Berichterstattung zu weisen. Bei Berathung der Verordnung wegen Ausschließung bescholtener Personen von den ständischen Verhandlungen verwandte er sich mit theilweisem Erfolge für eine mildere Norm. Mit Entschiedenheit forderte er, namentlich dem Minister des Innern gegenüber, die periodische Berufung des Landtags. Nicht überall stand er jedoch in Opposition, vielmehr hielt er eine längere Rede für den Gesetzentwurf wegen Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer sowie für Einführung einer Einkommensteuer, die, wie v. Vincke sich ausdrückte, wegen ihrer überzeugenden Klarheit dem Besten zuzuzählen sei, was im Landtage gesprochen worden. In einer Denkschrift zur Steuerreform empfahl er die reine Selbsteinschätzung. Als es sich dann schließlich darum handelte, ob die Liberalen den die Verfassung betreffenden Anträgen in der Gestalt, wie sie aus der Herrencurie zurückgekommen waren, zustimmen sollten, stimmte C. am 25. Juni für Nachgiebigkeit, damit nur überhaupt ein gemeinsamer Beschluß der Curien|und damit ein Boden erreicht werde, auf dem sich weiter bauen ließe; nachher aber erklärte er es in einer längeren Rede als seine Pflicht, die Regierung nicht in Zweifel darüber zu lassen, daß der Zwiespalt nicht geschlichtet sei und daß der von ihr eingeschlagene Weg ihn mit tiefer Betrübniß und Sorge für die Zukunft erfülle. Bald darauf fand der Umschwung vom März 1848 statt. Als dem Ministerium v. Bodelschwingh das Ministerium des Grafen v. Arnim-Boytzenburg folgte, war vom Könige dem ihm von früher her bekannten C. ein Ressort zugedacht, er verweigerte jedoch den Eintritt, weil die Hauptpersönlichkeit dieses Ministeriums zu wenig seinen politischen Anschauungen entsprach; als aber Graf Arnim sich der Lage nicht gewachsen zeigte, wurde am 29. März C. zur Bildung eines Ministeriums berufen. Dieses war, wie er selbst später öffentlich gesagt hat, „ein Ministerium, nach seiner persönlichen Zusammensetzung geeignet, den Staat ohne lebensgefährliche Zuckungen über die Kluft, welche das alte System von dem neuen trennt, hinüber zu führen“, er nannte es auch wol „ein Ministerium des Uebergangs, der Vermittlung“. Seine Regierung knüpfte nicht an die Revolution an, sondern an die Zeit vor ihr; in dem Bestreben aber, das überrumpelte Königthum wieder auf die Beine zu stellen, fand er nur eine schwache Stütze gegen das von allen Seiten gegen ihn anstürmende Demokratenthum; in stärkerem Maaße als den übrigen deutschen Märzministerien war ihm die Schwierigkeit der Lage beschieden, einerseits sich von den weitergehenden Liberalen bedrängt zu sehen, andererseits sich dem stilleren Wirken der nach der vormärzlichen Zeit zurück strebenden Elemente gegenüber stark genug zu fühlen. Erstere verübelten C., daß er, statt ein Wahlgesetz zu einer constituirenden Versammlung zu erlassen, am „Rechtsboden“ festhielt und den zweiten Vereinigten Landtag berief, ja an diesem Boden auch gegenüber den unvermuthet weitergehenden Forderungen dieser Versammlung festhielt. Diese nöthigte ihn jedoch zur Vorlegung eines Wahlgesetzes für eine Constituante, mit deren demokratischer Mehrheit er sodann vielfach in Streit gerieth. Sehr ungehalten war sie über die Rückberufung des Prinzen von Preußen aus England und über die plötzlich, ohne Camphausen's Wissen erfolgte Abbestellung der Musterung der Berliner Bürgerwehr durch den König. Als er sodann „infolge der Verheißungen des Patents vom 18. März“ der preußischen Nationalversammlung einen Verfassungsentwurf „zur Erklärung“ vorlegte, sah deren demokratische Mehrheit darin eine völlige Nichtanerkennung der Revolution. Trotzdem scheute sie sich längere Zeit, das Ministerium ins Wanken zu bringen und sie wies deshalb den Verfassungsentwurf, den sie lieber gleich verworfen hätte, an eine Commission. Nachdem aber C. am 31. Mai in längerer Rede für Vereinbarung der Verfassung aufgetreten, die Versammlung dagegen am 15. Juni, unter Beseitigung jenes Entwurfs, eine Commission zur Bearbeitung einer demokratischen Verfassung eingesetzt hatte, trat C. am 26. Juni vom Amte zurück mit der Erklärung, die Zwecke seines Ministeriums seien erreicht, das Ministerium der Vermittlung müsse sich in eins der Ausführung umwandeln. Zuletzt warnte er die Versammlung: sie könne das erwünschte Ziel erreichen, in ihrer Hand liege es, wie bald die Verfassung zur Feststellung gelange. Auch jetzt noch hätte die Versammlung gern an C. festgehalten, sie hatte nur ein kräftigeres und sichereres Auftreten von ihm gewünscht, C. und Genossen wollten sich jedoch nicht zum Werkzeug der näherrückenden „Reaction“ machen. Die geschichtlichen Urtheile über das Ministerium Camphausen gingen einerseits dahin, daß es mit Aufopferung so lange als möglich den Schild vor das Königthum gehalten, andererseits dahin, daß es durch große Schwäche die „Reaction“ wieder habe erstarken lassen. Ende Juli 1848 wurde C. zum preußischen Bevollmächtigten bei der provisorischen deutschen Centralgewalt ernannt. Kurz zuvor hatte H. v. Gagern versucht, ihn zum Eintritt in das Reichsministerium zu bewegen; die Unterredung, welche Beide hierüber hatten, blieb jedoch erfolglos, weil C. zu sehr den preußischen Standpunkt vertrat und in mehreren Maßregeln der Centralgewalt eine Mediatisirung Preußens erblickte. Als dessen Vertreter in Frankfurt a. M. entwarf er die preußische Circularnote vom 23. Januar 1849, in der die deutschen Regierungen aufgefordert wurden, zum Zweck einer Verständigung ihre Erklärungen über die Reichsverfassung vor deren zweiter Lesung in der Nationalversammlung abzugeben, um so dem Principienkampfe über die Frage der Vereinbarung auszuweichen. Als aber der König von Preußen die Reichsverfassung abgelehnt hatte, legte C. seine Stelle nieder, verließ Frankfurt am 1. Mai 1849 und trat aus dem Staatsdienste. 1849—50 wirkte er als Mitglied der preußischen Ersten Kammer mit Erfolg vermittelnd, im Volkshause des Reichstags zu Erfurt vertheidigte er als Referent des Verfassungsausschusses die En bloc-Annahme der Verfassung, und in der Ersten Kammer von 1850—51 gehörte er zur Opposition. Später ward er Mitglied des Herrenhauses. Sodann betheiligte er sich aufs neue an der Leitung des Kölner Bankhauses A. & L. Camphausen, zog sich aber 1868 ins Privatleben zurück und pflegte sich während des Sommers aus seiner Sternwarte Rüngsdorf bei Bonn mit astronomischen Studien zu beschäftigen. Die Auffindung einer neuen Methode für Ortsbestimmungen trug ihm von der Universität Bonn die Doctorwürde ein. Es war ihm beschieden, mit seiner Gemahlin Elise geb. Lenssen die diamantne Hochzeit zu feiern. Seine Tochter vermählte sich mit Justizrath Nacken in Köln. Hier ist er am 3. December 1890 gestorben.

    • Literatur

      K. Biedermann, Gesch. d. 1. pr. Reichstags. Lpz. 1847. — Reden u. Redner d. 1. Ver. Landtags 1847, S. 303. —
      Gutzkow, Deutschl. am Vorabend u. s. w., Werke Bd. 10, S. 260. —
      Edg. Bauer, Die Parteien. Pol. Revue Heft 1. Hamb. 1849. —
      Die d. Volks-Erheb. i. J. 1848, v. Lasker u. Gerhard, m. Bild Camphausen's. Danzig 1848. —
      Grenzboten 1849, 2. Sem. Bd. 3 ("C. u. d. d. Pol.") u. 1850, 4. Quart. ("Deutsche Staatsm. L. C."). —
      v. Unruh, Skizzen a. Preuß. neuest. Gesch. Magdeb. 1849. —
      Gneist, Berlin. Zustände. Berlin 1849. —
      Gegenwart, Bd. 2, Lpz. 1849, S. 155. —
      Hansemann, Das pr. u. dtsch. Verf.-Werk. Berlin 1850, S. 91. —
      Stahr, Die pr. Revol. Oldenb. 1850. —
      Parl. Größen. Berl. 1850, Bd. 1. —
      Wolff, Berlin. Revol.-Chron., Bd. 3, Berlin 1854, S. 575. —
      Bunsen, Briefe, Bd. 3, S. 165. —
      v. Stockmar, Denkwürdigk. Brnschw. 1872, S. 602. —
      Nat.-Zeitg. v. 3. März 1878. —
      Temme, Erinnerungen. Lpz. 1883. —
      v. Sybel, Die Gründg. d. D. Reichs; Köln. Ztg. Nr. 346 v. 1890. —
      v. Unruh, Erfahrungen a. d. letzten 3 Jahren. Magdeb. 1851. — Nach Abschluß vorst. Art. erschien: Lud. Camphausens Leben. Nach s. handschr. Nachl. dargest. v. Anna Caspary. Stuttg. 1902. Das Werk enthält u. a. Briefe Fr. Wilhelm's IV. u. d. Prinzen v. Preußen an C. aus 1848, namentlich über die Rückberufung des Prinzen Wilhelm u. über den Wunsch des Königs, diesen seinen Bruder neben Erzh. Johann u. Prinz Johann v. Sachsen zu einem der Directoren der deutschen Centralregierung bestellt zu sehen, die 1849 kurze Zeit an Stelle des Reichsverwesers geplant war.

  • Autor/in

    Wippermann.
  • Zitierweise

    Wippermann, Karl, "Camphausen, Ludolf" in: Allgemeine Deutsche Biographie 47 (1903), S. 425-428 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118518704.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA