Dates of Life
erwähnt 915, gestorben 930 oder 931
Occupation
Erzbischof von Trier
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 103147209 | OGND | VIAF: 37446654
Alternate Names
  • Rutger
  • Rudger
  • Ruotger
  • more

Places

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Citation

Ruotger, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd103147209.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Aus adeliger Fam., wahrscheinl. in Lotharingien, möglicherweise nördl. v. Metz (Thionville).

  • Biographical Presentation

    Über die frühen Jahre und die Ausbildung R.s ist nichts bekannt. 915 wurde er als Nachfolger des am 30. März gestorbenen Radbod zum Erzbischof von Trier erhoben, möglicherweise unter Anwendung des der Trierer Kirche zwei Jahre zuvor von Kg. Karl III. dem ‚Einfältigen' von Westfranken gewährten Wahlprivilegs. Diese ‚Wahl' R.s, dessen Bischofsstadt ein geistliches wie politisches Zentrum Lotharingiens darstellte und seit 911 zum Herrschaftsbereich Karls III. gehörte, war wahrscheinlich von diesem selbst initiiert und gefördert worden. Bereits im Jan. 916 ist R. erstmals als Erzkanzler Karls für Lotharingien bezeugt, das auch unter westfränk. Herrschaft seine eigene Kanzlei behielt. In den folgenden Jahren war R. ein wichtiger Akteur in der westfränk. Lotharingien-Politik, zeitweise (z. B. in d. Auseinandersetzung um d. Abtei St. Servatius in Maastricht) in Konfrontation mit dem ebenfalls seit 915 amtierenden Hzg. Giselbert von Lotharingien. Den Höhepunkt dieser Tätigkeit R.s markiert die Beeidung des Bonner Vertrags vom Nov. 921 auf Seiten Karls, in dem dieser den ostfränk. Dynastiewechsel von den Franken zu den Sachsen, und Kg. Heinrich I. im Gegenzug die Zugehörigkeit Lotharingiens zum westfränk. Reich anerkannte. Seit Juni 922, und damit ein ganzes Jahr vor der Gefangennahme des Königs in den Thronstreitigkeiten mit den Robertinern, ist R. jedoch in Karls Diplomen nicht mehr bezeugt. Ob dieser Umstand schon den späteren Kurswechsel R.s andeutet, ist aufgrund des Fehlens weiterer Indizien nicht mit Sicherheit zu sagen. Jedenfalls unterstützte R. 923 Heinrich I. bei dessen erstem, noch gescheiterten Versuch, nach dem Sturz Karls Lotharingien zu erwerben, durch die Teilnahme an der Belagerung von Metz. In der Folge läßt er sich unter den Geistlichen Lotharingiens als Hauptträger des Übergangs an das ostfränk.-frühdt. Reich bestimmen, der 925 endgültig vollzogen war. Seit 927 ist R. wieder als Erzkanzler, nun des ostfränk. Königs, bezeugt.

    R.s kirchliche Tätigkeit konzentrierte sich auf Wiederaufbau und Reorganisation der durch Normannen und Ungarn schwer geschädigten Trierer Diözese. In diesem Zusammenhang stehen auch die Capitula, die er als Metropolit im Rahmen einer in Trier tagenden Provinzialsynode 927 (oder 929 ?) auch seinen Suffraganen Verdun, Metz und Toul vorlegte. Trotz der fragmentarischen Überlieferung – erhalten sind nur 28 Kapitel – vermittelt der Text den adhortativen Tenor eines Leitfadens für die Amtsführung der Priester in der Diözese. In Form, Anlage und Inhalten sind westfränk. Vorlagen deutlich zu erkennen, insbesondere die nach 853 verfaßten Capitula Ebf. Radulfs von Bourges (840–66). Doch hat R. diese in erheblichem Ausmaß überarbeitet und an die Trierer Verhältnisse seiner Zeit angepaßt. R.s Capitula markieren in Lotharingien den Endpunkt dieses im wesentlichen karolingerzeitlichen Instruments bischöflicher Gesetzgebung.

  • Primary Sources

    Qu Capitula des R. v. Trier. MGH Capitula episcoporum. Bd. 1, ed. P. Brommer, 1984, S. 61-70.

  • Literature

    ADB 30;
    M. Blasen, Die Canonesslg. d. Ebf. R. v. Trier vom J. 927. in: Pastor bonus 52, 1941, S. 6172;
    ders., Ebf. R. v. Trier, 915-930, u. seine Bedeutung f. d. kirchl. Rechtsgesch., Mit e. Ausg. seines Capitulare, Diss. Bonn 1944;
    ders., Die Bußbücher u. d. Reformbestrebungen d. Ebf. R. v. Trier (915–930) auf d. Gebiete d. Bußdisziplin, in: Archiv f. mittelrhein. KGesch. 3, 1951, S. 56-76;
    P. Brommer. Die Kanonesslg. R.s v. Trier, Qu.unters. u. Analyse d. Arbeitsweise, ebd. 27, 1975, S 35-48;
    ders., R. v. Trier u. d. Konzil v. Agde (506), in: Jb. f. westdt. Landesgesch. 3, 1977, S. 1-4;
    ders., Der Brief Ebf. R.s v. Trier an seine Priester, in: Kurtrier. Jb. 8, 1978, S. 28-30;
    R. Pokornv. Die Kanones d. Trierer Synode d. J. 927 (?), Ein textfund zu d. Capitula R.s v. Trier, in: DA 38, 1982, S. 1-25;
    R. Meens. Fragmente d. Capitula episcoporum R.s v. Trier u. d. Scarapsus Pirminii, ebd. 48, 1992, S. 167-74;
    H. H. Anton, Trier v. d. Spätantike bis z. ausgehenden Karolingerzeit, in: 2000 J. Trier, II, hg. v. dems. u. A. Haverkamp, 1996, S. 1-117. hier S. 83-85, 99-101;
    Thomas Bauer. Lotharingien als hist. Raum, 1997, S. 318-33;
    B. Apsner, Bischöfe, Bm. u. kirchl. Entwicklung in hoch- u. spätkaroling. Zeit, in: Gesch. d. Bm. Trier. I, hg. v. H. H. Anton, H. Heinen u. W. Weber, 2003, S. 255-82;
    Lex. MA;
    BBKL;
    LThK³.

  • Author

    Thomas Bauer
  • Citation

    Bauer, Thomas, "Ruotger" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 269 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd103147209.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Rutger (Ruotger), Erzbischof von Trier 915 bis 27. Januar 930 oder 931, scheint einer angesehenen, wahrscheinlich lothringischen Familie angehört zu haben, wie man aus den wenigen Nachrichten über seine Verwandten wird folgern dürfen. Es wird uns ein Bruder, Beroald mit Namen, genannt, dem es gelang, die Abtei St. Martin in Trier an sich zu reißen, und eine Nichte, die im Rizzigau in der Ardennengrafschaft begütert war. — Ueber das Leben Rutger's und sein Wirken als Erzbischof von Trier sind wir sehr spärlich unterrichtet. Nur einigemal tritt er aus dem Dunkel der Geschichte erkennbar hervor, und alsdann wesentlich im Zusammenhang der Ereignisse im westfränkischen Reiche. Denn das Erzstift gehörte zur Zeit seiner Wahl als Theil von Lothringen noch zu Westfranken, und die schwankenden Verhältnisse dieses Reiches, der Streit der Großen unter sich und mit dem Könige Karl III., namentlich der Gegensatz, in dem der lothringische Herzog Giselbrecht zu dem König stand, berührte auch das Erzstift auf das lebhafteste und zog es in die hierdurch veranlaßten Unruhen hinein. Die Stellung des Erzbischofs war in diesen Streitigkeiten von vornherein gegeben; denn das gewaltthätige Wesen des Herzogs bedrohte das Land auf das schwerste, zumal er den reichen Besitz der Klöster, wie das Kirchengut überhaupt, als gute Beute betrachtete. Noch hielt er ein werthvolles Besitzthum der Trierer Kirche, die St. Servatiusabtei in Mastricht, die ihr einst König Arnulf geschenkt hatte, und die des Herzogs Vater, Graf Reginar, ihr gewaltsam entzog, in seinen Händen fest. So mußte der Erzbischof von Trier nothwendig im Interesse seines Stifts auf die Seite des westfränkischen Königs gedrängt werden. — Als R. 915 gewählt wurde, wird sich seine Wahl unter der Wirkung eines von Karl III. seinem Vorgänger Ratpod im J. 913 gewählten Privilegiums vollzogen haben, durch welches die Geistlichkeit und das Volk von Trier die freie Wahl des Erzbischofs zugesichert erhielt; denn schwerlich wird Karl gerade bei der ersten Wahl, die nach Ausstellung jenes Privilegs erfolgte, gegen dasselbe gehandelt haben. Daß sie dem König genehm war, ist auch daraus abzunehmen, daß er R., wie früher seinen Vorgänger, als Erzkanzler an die Spitze der westfränkischen Reichskanzlei stellte und in dieser Stellung beließ, so lange er selbst im Besitz seiner königlichen Würde war. Bald nach Rutger's Wahl muß der Gegensatz zwischen dem König und dem Herzog Giselbrecht zum Ausbruch und zu einer Entscheidung gebracht worden sein, und es bekundet das gemeinsame Interesse, das den König mit dem Erzbischof verband, wie auch vielleicht einen vorübergehenden Sieg ihrer Partei, daß Karl im J. 919 zu Diedenhofen auf Rutger's Klage die Servatiusabtei in Mastricht dem Erzstift Trier zurückgab, wenn man vielleicht auch zweifeln kann, ob der Erzbischof wirklich in den Besitz der Abtei gelangte, oder ob dieselbe nicht trotzdem in den Händen Giselbrecht's verblieb. Wie dem auch sein mag, man erkennt wenigstens das enge Zusammenhalten des Königs und des Erzbischofs. Auch in der folgenden Zeit dauerte dasselbe fort. Wir finden R. mehrfach am Hofe des Königs und in nahen Beziehungen zu ihm. So erschien er 920 zu Tournay bei Karl, der auf seine Bitte der Quintinskirche in Narbonne einen Gnadenbrief ertheilte, und 922 in Disborch (Duisburg?), wo wieder durch Rutger's Vermittelung das Stephansstift in Toul eine Bestätigung seiner Besitzungen erhielt. Inzwischen aber war in Deutschland der Sachsenherzog Heinrich zum König gewählt worden, und so wenig derselbe auch anfänglich an eine Eroberung Lothringens gedacht hat, die unsicheren Verhältnisse und das Verhalten Karl's selbst lenkten seine Blicke hierher und zwangen ihn, sich mit diesen lothringischen Wirren zu beschäftigen. Im J. 921 hatte er zum Abschluß eines feierlichen Freundschaftsvertrages eine Zusammenkunft mit König Karl auf dem Rhein in der Nähe von Bonn, bei welcher auch R. zugegen war, der hier wol zuerst dem thatkräftigen Könige von Deutschland begegnete. Als nun im Lauf der nächsten Jahre die Verhältnisse im westfränkischen Reiche sich immer mehr verwirrten, ein neuer König gegen Karl ausgerufen wurde, erst Robert, dann Herzog Rudolf von Burgund, Karl sogar 923 in die Gefangenschaft eines Grafen Heribert gerieth, da veranlaßte das eigene Interesse, wie das des Landes, einzelne Großen, von neuem den König von Deutschland nach Lothringen zu rufen und durch ihn eine Entscheidung herbeiführen zu lassen. In diesem Punkte begegneten sich die Interessen der beiden alten Gegner, des Herzogs Giselbrecht und Rutger's. Auf ihre Veranlassung erschien König Heinrich 923 in Lothringen, bis an die Maas vordringend, und in Verbindung mit ihnen soll er Metz erobert haben, dessen Bischof Wigerich, ein Suffragan von Trier, sich dem Gegenkönige Rudolf angeschlossen hatte. Noch unterwarf sich nicht ganz Lothringen, aber ein Theil der Großen des Landes erkannte ihn schon als König an, darunter R. In Trierer Urkunden rechnete man von 923 ab die Jahre seiner Regierung. Erst 925 nahm das ganze Land die Herrschaft des deutschen Königs an, um fortan einen Bestandtheil des deutschen Reiches zu bilden. Als Folge des neuen Regiments trat hierauf eine etwas größere Beruhigung ein. Heinrich verstand es, den unruhigen Herzog Giselbrecht zu zügeln und dauernd an sein Interesse zu fesseln, indem er ihn als Herzog von Lothringen anerkannte und später zu seinem Schwiegersohn machte. R. ließ er als Erzkanzler an der Spitze der Kanzlei für Lothringen. Auch wird er sich haben angelegen sein lassen, um einem erneuten Ausbruch des Streites zwischen dem Erzbischof und dem Herzog von Lothringen vorzubeugen, einen Hauptgrund des Zwistes zu beseitigen. Denn wol vorwiegend seiner Vermittlung wird es gelungen sein, den Streit um die St. Servatiusabtei durch einen Vergleich zu beseitigen. In seiner Gegenwart und mit seiner und der versammelten Großen Zustimmung kam im Sommer des Jahres 928 zu Mastricht ein Vertrag zu Stande, nach welchem R. allerdings die Abtei dem Herzog auf dessen Lebenszeit als Precarie überlassen mußte, dafür aber von ihm den Ort Burgen an der Mosel, aus den Gütern der Servatiusabtei den Ort Güls bei Coblenz und aus den Gütern der Abtei St. Maximin das Dorf Thalfang, letzteres so lange der Herzog lebte, erhielt. Vorsichtig war R. zurückgewichen und hatte nicht auf sofortiger Herausgabe der streitigen Abtei bestanden, da dies sich von dem mächtigen Herzoge, den auch König Heinrich wird haben schonen wollen, nicht erzwingen ließ. Indem er aber in kluger Weise nachgab, sicherte er seinem Erzstift den Besitz für die Folgezeit, und in der That gelangte die Abtei nach Giselbrecht's Tode an die Trierer Kirche zurück.

    Wie sich R. in diesen allgemeinen politischen Dingen als ein thätiger und umsichtiger Vertheidiger der Rechte seiner Kirche erwies, so scheint er sich, nachdem einigermaßen geordnete Zustände herbeigeführt waren, auch die inneren Angelegenheiten des Erzstifts, vornehmlich die Besitzungen desselben, die Pflege der geistlichen Stifter seines Sprengels, die unter den Normanneneinfällen früherer Zeiten so schwer gelitten, endlich die Zucht seiner Geistlichkeit eifrig haben angelegen sein lassen. In mehreren Precarienverträgen aus den Jahren 924, 926 und 929 lernen wir ihn als einen sorgsamen Verwalter und Mehrer des Kirchen- und Klosterguts kennen. Seine Fürsorge für die Klöster soll er auch dadurch bethätigt haben, daß er die Uebertragung der Heiligen Potentius Simplicius und Felix aus dem Kloster Karden an der Mosel in die Abtei Steinfeld gestattete, und nach einer aus dem Kloster St. Maximin stammenden Ueberlieferung ließ er den Körper des heiligen Maximin, den man zu Zeiten seines Vorgängers wieder aufgefunden und in der Klosterkirche ausgestellt hatte, dem Wunsche des Heiligen entsprechend, angeblich im J. 921, an seinem früheren Orte wieder beisetzen. Endlich hören wir auch von einem Provinzialconcil, das er wahrscheinlich im J. 929 mit seinen Suffraganbischöfen in Trier abhielt, und auf dem eine angeblich auf seine Veranlassung verfaßte Sammlung von kanonischen Beschlüssen die Billigung des Concils erhielt. Nicht lange darauf — am 27. Januar 930 oder 931, das Jahr steht nicht genau fest — ist er gestorben. Sein Leichnam wurde in der Walburgiskirche des Stifts St. Paulin zu Trier beigesetzt, wo man noch im 17. Jahrhunderte seinen Grabstein sehen konnte.

    Continuator Reginonis. — Flodoardi Annales. — Gesta Trevirorum. — Broweri et Masenii antiquitates et annales Trevirenses I. — Hontheim, Historia Trev. diplom. I. — Goerz, Mittelrheinische Regesten I. — Waitz, Jahrbücher unter König Heinrich I. — Wittich, Die Entstehung des Herzogthums Lothringen. — Diel, Der h. Maximin und der h. Paulin. — Schmidt, Die Kirche des h. Paulinus.

  • Author

    P. Wagner.
  • Citation

    Wagner, P., "Ruotger" in: Allgemeine Deutsche Biographie 30 (1890), S. 39-41 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd103147209.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA