Lebensdaten
erwähnt 1249, gestorben 1262
Beruf/Funktion
Bischof von Schwerin
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138063532 | OGND | VIAF: 86211569
Namensvarianten
  • Rudolf I.
  • Rudolf I., Schwerin, Bischof
  • Rudolf, von Schwerin
  • mehr

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Rudolf I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138063532.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Herkunft aus rügen, oder sächs. Fürstengeschl. oder aus d. Fam. Kossebade oder Bülow hypothetisch.

  • Biographie

    Bevor in der zweiten Jahreshälfte 1249 R.s Wahl zum Bischof erfolgte – am 5.11.1249 wird er bereits als „electus“ bezeichnet –, war er nachweislich seit 1228 Domherr, 1229-45 Scholaster und 1248/49 Propst des Schweriner Domkapitels. Darüber hinaus hatte er spätestens 1237 das Amt des Propstes von St. Blasien zu Braunschweig inne. Sein Magistertitel könnte auf eine besondere wissenschaftliche Ausbildung hindeuten, die ihn für die Würde des Schweriner Scholasters empfohlen hatte.

    Fast die gesamte Amtszeit R.s ist gekennzeichnet von seiner Auseinandersetzung mit dem mecklenburg. Fürsten Pribislaw I. von Parchim-Richenberg um die Hoheit über das Schweriner Stiftsgebiet, das Pribislaws Herrschaftsbereich umspannte. Um sich gegenüber Pribislaw zu behaupten, verschaffte sich R. ein – vielleicht gefälschtes – Privileg Kg. Konrads IV. von 1240, das ihm Befestigungs-, Zoll- sowie Münzrecht einräumte, und begann 1252 mit der Befestigung von Bützow und der Errichtung einer zusätzlichen Burg. Pribislaw antwortete mit deren Zerstörung und R.s Gefangennahme, aus der sich jener nur durch Zahlung eines Lösegelds befreien konnte. Nun forderte R. seinerseits rückständige Zehnten aus dem Land Parchim ein. Obwohl sich Pribislaw – nicht zuletzt, weil R. Kg. Wilhelm von Holland und Papst Alexander IV. einschaltete – schließlich im April 1255 zu Doberan dem Schiedsspruch einer Herrenversammlung beugte, erfolgte 1256 seine Gefangennahme und Auslieferung an R. Nur der Verzicht auf sein Land, das unter den Nachbarn aufgeteilt wurde, verhalf Pribislaw zur Freiheit. Hatte sich R. in dieser Frage also vollständig behauptet, verliefen seine Bemühungen um Absicherung der Diözesangrenzen gegenüber Havelberg und Kammin weniger erfolgreich. Circipanien, Vorpommern und Güstrow gingen um 1255 endgültig verloren. Freilich verlieh Hzgn. Helene von Sachsen-Lauenburg 1261 dem Bistum das rügensche Festland (Land Tribsees), indem sie es dem Reich zugunsten der Schweriner Kirche übertrug.

    Im selben Jahr unternahm R. eine Reise nach Frankreich, wo er einen Partikel der Dornenkrone Christi aus dem Besitz Kg. Ludwigs d. Hl. für den Schweriner Dom erwarb. Verschiedene liturgische Besonderheiten im mittelalterlichen Bistum Schwerin könnten auf R.s Tätigkeit in Braunschweig zurückgehen.

  • Literatur

    ADB 29;
    Die dt. Bischöfe bis z. Ende d. sochszehnten Jh., bearb. v. F. W. Ebeling, 1858, S. 429 f.;
    Meckl. Urk.b., I-II: A. Rische, Verz. d. Bischöfe u. Domherren v. Schwerin mit biogr. Bemerkungen, 1900, S. 14;
    J. Traeger, Die Bischöfe d. ma. Bm. Schwerin, 1984, S. 49-52 (P);
    Lex. MA;
    Gatz IV.

  • Porträts

    Siegeldarst. mit sitzender Bischofsgestalt (Umschrift S RODOLFI DEI GRA ZWERINENSIS EPI), Abb. in: Traeger (s. L), S. 52;
    Darst. e. segnenden Bischofs auf d. Grabstein aus „gotländischem Stein“, laut späterer (Ende 15. Jh.?) Inschr. vor 1314 auf Kosten Bf. Gottfrieds v. Schwerin erstellt, heute an d. Westwand d. Chorumgangs im Schweriner Dom, Abb. in: F. Schlie (Bearb.), Die Kunst- u. Gesch.-Denkmäler d. Ghzgth. Mecklenburg-Schwerin, II. ²1899, S. 560 ff., u. in: Traeger (s. L), Abb. 5.

  • Autor/in

    Oliver Auge
  • Zitierweise

    Auge, Oliver, "Rudolf I." in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 188 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138063532.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Rudolf I., Bischof von Schwerin (1249—1262). Ob R. aus rügischem Fürstengeschlechte stamme, wie Lisch und Beyer schließen möchten, ist sehr unsicher. Er hatte anscheinend, schon ehe er Bischof wurde, Lehen im Lande zu vergeben, da er aus einem solchen, das der Starost (Burchgravius) Thetlev v. Gadebusch, Herr v. Loitz, ihm aufließ, 1250 die Cantorei am Dome begabte. Er hat historisch dadurch eine Bedeutung gewonnen, daß er den Parchim’schen (Richenberg’schen) Zweig des mecklenburgischen Fürstenhauses aus seinem Erbe gedrängt hat, welches darnach unter den Häusern Mecklenburg, Werle und den Grafen von Schwerin zur Theilung kam. Unter den unruhigen mecklenburgischen Knesen saßen die Bischöfe von Schwerin auf ihrem Tafelgute Bützow unsicher genug, sie waren auch in Bezug auf die Zehnten-Erhebung auf den guten Willen der Fürsten angewiesen; im Parchim’schen Theile jedenfalls erhielt der Fürst die eine Hälfte, wofür er die andere für den Bischof einzuziehen hatte — ein Anlaß zu ewigem Streite. Namentlich seit der jüngste der Söhne Heinrich's Burwy II. von Rostock und der schottischen Königstochter Christine, Pribislav, volljährig und seit 1247 Herr der Herrschaft Parchim geworden war, ließ der Streit dieses herrischen und auf seine Macht eifersüchtigen Fürsten gegen die Bischöfe nicht auf sich warten. Die Begründung der Städte Goldberg (Golce, Golz) und Sternberg, namentlich aber der Burg Richenberg an der Warnow, wonach sich Pribislav von 1229—56 Herr v. Richenberg nannte, umspannte beklemmend das stistische Gebiet, über welches das fürstliche Haus ohnehin immer von neuem die Landesherrschaft zu behaupten suchte. R. umgekehrt suchte sich von der letzteren vollständig zu lösen, und vielleicht ist zu diesem Zwecke das für gefälscht angesprochene Privileg König Konrad's IV. von 1240 „des Stiftes Städte und Häuser zu bauen bessern und befestigen“ etc. geschaffen. R. begann daher 1252 die Befestigung von Bützow und die Erbauung einer neuen bischöflichen Burg daneben; wurde aber, als er auf Pribislav's Verlangen den Bau nicht einstellte, von ihm überfallen und, während seine eigene Burg in Flammen aufging, gegangen auf die Burg Richenberg geführt. Er mußte sich durch ein Lösegeld befreien und geloben, die Befestigung nicht zu erneuern. Dann erhob sich der Zehntenstreit abermals, die Klagen des Bischofs liefen an den König Wilhelm (von Holland) und den Papst Alexander IV., vermuthlich fiel der Bann auf das Land, und Pribislav mußte sich am 3. März 1255 zu einem vorläufigen Vergleiche, und nach dem Schiedsspruche einer großen Herrenversammlung zu Doberan zu einem demüthigen Nachgeben im April desselben Jahres bequemen. Einer seiner Vasallen, Wedekind von Walsleben, aber bemächtigte sich aus völlig unbekannten Gründen im J. 1256 durch einen Ueberfall des Fürsten, der möglicherweise abermals wegen eines Güterstreites mit dem Abte von Cismar vom Abte Theodorich von Stade gebannt sein könnte, und lieferte ihn dem Bischof aus. Die Gefangennahme war ohne Frage in seinem Auftrage geschehen. Nur der volle Verzicht auf sein Land konnte den Fürsten im Vertrage vom 28. Nov. 1256 lösen. Seine zwei mit ihren Besitzungen angrenzenden Brüder, Johann von Mecklenburg und Nicolaus von Wenden, und sein Schwager Graf Gunzel von Schwerin übernahmen die Verpflichtungen Pribislav's, zahlten für ihn 400 M. löth. Silbers und entschädigten sich durch Theilung des Landes Parchim, von dem ein Theil des Sternberger Gebietes aber zunächst dem Bischofe verpfändet werden mußte. Dieser hatte vollständig gesiegt und die Landeshoheit|abgeschüttelt. Ein Versuch durch einen Vertrag mit dem Markgrafen Johann von Brandenburg (zu Sandow, am 3. September 1261), unter Vermittelung seines Schwiegervaters, des edlen Herrn Richard v. Frisack und Jerichow, wieder zu seinem Lande zu kommen, blieb für Pribislav ohne Erfolg. Sonst wäre auch die Rache an R. noch kurz vor dessen Tode schwerlich ausgeblieben. R. starb nach Beyer am 19. December, nach Potthast am 18. November 1262 und wurde im Dom zu Schwerin begraben.

    • Literatur

      Mag. Bernh. Hederich, Verzeichn. der Bischöfe zu Schwerin in Gerdes, Samml. V, 378 ff. — Beyer in Lisch's Jahrbb. XI, 57. 73; XIV. 292; XVII, 95; XXXVI, B. 166 Anm. 1 (wo Rudolf I. statt II. zu lesen). Die Untersuchungen Beyer's über Pribislav in Lisch, Jahrbb. XI sind sehr erheblich berichtigt durch Wigger, Jahrb. L, 268—275. — Meckl. Urk.-Buch II.

  • Autor/in

    Krause.
  • Zitierweise

    Krause, "Rudolf I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 29 (1889), S. 561-562 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138063532.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA