Lebensdaten
1495 oder 1496 – 1554
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
katholisch?
Normdaten
GND: 138674779 | OGND | VIAF: 90939134
Namensvarianten
  • Arcas, Fabius (eigentlich)
  • Narnia-Romanus, Fabius Arcas de
  • Arcas, Fabius (eigentlich)
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Orte

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Zitierweise

Narnia-Romanus, Fabius Arcas de, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138674779.html [16.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Narnia: Fabius Arcas de N.-Romanus, Rechtsgelehrter. Sein eigentlicher Familienname ist Arcas; nach seinem Geburtsorte führte er den Beinamen „de Narnia“, nach seiner Nationalität den: „Romanus“. — Arcas, in der 2. Hälfte des Jahres 1495 oder in der ersten des folgenden Jahres zu Narnia, einem kleinen Bischofssitze des früheren Kirchenstaates geboren, war aus edler Familie. Er zählte zu seinen Verwandten den Cardinal Cesis, wird|von den Zeitgenossen „vir nobilis“ genannt, und führte ein Wappen, in dessen Schilde sich eine Lade (Arche) zwischen zwei Pyramiden befand. Aus der Jugendzeit des Arcas ist uns sehr wenig überliefert worden; wir wissen nur, daß er auf einer der heimischen Universitäten die Rechte studirte und dort den juristischen Doctorgrad erwarb. Hierauf bestieg er muthmaßlich den Lehrstuhl, und erfreute sich bald eines Namens, der auch im Auslande guten Klang hatte. Im Sommer 1529 berief ihn der auf die Blüthe seiner Hochschule eifrig bedachte Herzog Wilhelm V. nach Ingolstadt. Das Münchner Universitätsarchiv besitzt noch das Herzogt. Rescript, welches der Hochschule befiehlt: dem N. und dem kurz vorher berufenen Canonisten Nicolaus Everhard dem Aelteren aus Amsterdam ein prandium zu geben, wobei 6 canthari Wein: 2 cretici, d. h. Muskatell, 2 italici und 2 de rheno vorzusetzen seien. Das Empfangsbankett fand im Juli 1529 statt, die Vorlesungen aber, welche Civil- und Strafrecht umfaßten, nahmen erst im October ihren Anfang. Unter den frühesten Schülern befand sich der nachmals hochberühmte Wigulejus Hund v. Lauterbach, welcher in seiner Selbstbiographie ausdrücklich des Arcas gedenkt, der ihn mit den juristischen Anfangsgründen bekannt gemacht habe. Daß N. in seiner neuen Heimath rasch zu hoher Geltung emporstieg, beweist u. a. der Umstand, daß bereits am 23. April 1530 bei der Rectorwahl die Artistenfacultät in Ermanglung einer geeigneten Persönlichkeit aus ihrer Mitte N. vorschlug, der auch gewählt wurde, welche Auszeichnung ihm noch sechsmal (1533, 36, 43, 44, 45, 47) widerfuhr. Demungeachtet verließ N. wegen einer gegen ihn angestrengten Vaterschaftsklage im April 1536 Ingolstadt, und wandte sich wahrscheinlich nach Wien, von wo er jedoch schon im Jahre 1540) als Professor legum primarius wieder zurückkehrte. Wenn Hoynck von Papendrecht im Leben des Viglius Zuichem (analecta belg. T. 1. Pars 1 p. 17 und 131) auf Grund einer Stelle eines von Zuichem am 17. Jan. 1538 an Nicolaus Everhard gerichteten Briefes anzunehmen scheint, daß in Ingolstadt zwei Fabii, zuerst ein Fabius Arcas Romanus und dann ein Fabius Arcas Narniensis gelehrt hätten, so entbehrt diese Aufstellung jeder Begründung, wie bereits der Universitätschronist Mederer in seinen Annalibus Ingolst. (T. 1 p. 170) ausführt, welchen Ausführungen auch v. Prantl in seiner Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität (Bd. I, S. 195 u. Bd. II, S. 487) beipflichtet. Die Zeit der Rückkehr des Arcas fällt zusammen mit der ersten Blüthe der Hochschule (1540 u. folg.). Auf den juristischen Lehrstühlen finden wir in dieser Periode neben unserem Gelehrten: den um Baiern hochverdienten Wigulejus Hund, den Friesen Nicolaus Everhard den Aeltern, dann Viglius Zuichem ab Ayta, nachmals Statthalter von Holland und Geldern, den späteren Kanzler von Freising, Wolfgang Hunger, und den Mailänder Marc Anton Caymus, der jedoch im genannten Jahre nach Pavia (Ticinum) ging. Aber auch in den übrigen Facultäten wirkten Männer von seltener Begabung; so der berühmte streitbare Theologe Johann Maier, genannt Eck (Eccius), der Humanist Vitus Amerbach, der große Mathematiker Peter Apianus (Bienewitz), der gekrönte Dichter Johann Lorichius, der Mediciner Cäsar Delphinus, der in der Redekunst glänzende Sebastian Linkh aus Schwaben und einige Andere. 1547 bekleidete N. zum siebentenmale das Rectorat, dessen Geschäfte er am 13. Juni niederlegte, da er an diesem Tage die Reise nach Portugal antrat, um einer ehrenvollen Einladung des Königs Johann II. nach Coimbra Folge zu leisten. König Johann hatte bereits im Mai 1546 den Universitätssecretär Diego de Azevedo Cotinha zu Balthasar de Faria, dem portugiesischen Gesandten beim päpstlichen Stuhle angeblich in Angelegenheiten der Inquisition, in Wahrheit aber deßhalb abgeordnet, damit er mit Faria einige Gelehrte für die neugegründete Hochschule Portugals gewinne. Die Genannten knüpften mit einigen Männern hervorragenden Rufes, darunter auch mit N. wegen seines hohen wissenschaftlichen Ansehens in der Gelehrtenwelt Unterhandlungen an. Nach den Berichten dieser Vermittler kostete es keine geringe Mühe, N. zur Annahme zu vermögen; sie scheuten indeß keine Mühe alle Hindernisse zu beseitigen, indem Faria den bereits erwähnten Cardinal Cesis, dann den Bischof de Gesi, endlich den Bruder unsres Doctors, Justino Arcas in Narnia für seine Sache gewann. Endlich — Anfangs Juni 1547 — sagte N. zu, worauf der König dem Cardinal wie dem Bischof in eigenhändigen Bliesen für ihren Antheil an dem Entschlusse des Dr. Fabius dankte, und Elsterem zugleich versprach, er werde dem vorzüglichen Professor, den er seiner trefflichen Eigenschaften wegen schon an und für sich hoch schätze, und den er als Verwandten des Cardinals noch mehr achte, alle Gnaden erweisen. Im August 1547 kehrte Continha über Italien nach Portugal zurück, nahm nach des Königs Befehl N. und den gleichfalls gewonnenen Ascanio Sexto mit sich, und traf im September wieder in seiner Heimath ein. Nach der am 3. October 1547 ausgefertigten Bestallungsurkunde übernahm N. gegen einen Jahresgehalt von 900 Krusaden oder 360 Milreis (was heute 1,378,800 Reis gleichkömmt) auf die Dauer von 4 Jahren den ersten Lehrstuhl der Juristenfacultät, an welcher neben dem Spanier Goncalo Rodriguez de Sancta Cruz, die Portugiesen Antonio Loares und Goncalo Vaz Pinto lehrten. — Die Vorlesungen begannen erst am 29. October. Die Vortrefflichkeit der Leistungen des Berufenen bewog die Krone nach Umfluß des Quadriennium den Dienstvertrag unter den früheren Bedingungen zu erneuern, wobei die Wohnungs- oder richtiger Hausmiethe auf 22 Milreis festgesetzt wurde. Coimbra sollte sich aber nicht mehr lange des gefeierten Lehrers erfreuen; N. starb rasch und unerwartet am 10. Juli 1554 Nachmittags 4 Uhr, und wurde in der großen Kapelle der Kirche St. Christoforo bestattet. N. war unverheirathet, liebte aber wie ein zärtlicher Vater einen jungen Mann. Sebastian Stochammer (Stockhammer?), den Sohn eines baierischen Beamten, der schon in Ingolstadt zu dessen eifrigsten Schülern gezählt hatte, und dem Meister ohne Vorwissen der Seinigen über Italien nach der pyrenäischen Halbinsel gefolgt war. Was Stochammer zu dieser auffälligen Handlungsweise bewogen, ist unaufgedeckt geblieben. Er sorgte bereits während der Reise so umsichtig für seinen Lehrer, daß ihm dieser, welcher nur für seine Wissenschaft gelebt zu haben scheint, die Verwaltung seines Vermögens und bald darauf die Besorgung seines gesammten Hausstandes übertrug, um sich desto ungestörter den juristischen Studien widmen zu können. Aber auch im litterarischen Schaffen unterstützte der diensteifrige Schüler der verehrten Lehrer, indem er dessen Manuscripte, welche nur er entziffern konnte, für den Druck ins Reine schrieb und dessen Fortgang überwachte. Für so viele Gefälligkeit beabsichtigte N. seinem Schützlinge den dritten Theil seines Vermögens zu hinterlassen, während die Hauptmasse der einzige Bruder, Justino erben sollte. Allein der plötzliche Tod vereitelte die Testamentserrichtung und so verlor Stochammer durch diesen nicht bloß den väterlichen Freund, sondern auch die in Aussicht gestellte Erbschaft. Er befand sich daher unversehens in mißlichster pecuniärer Lage, aus der ihn die wohlwollende Fürsorge König Johanns II. befreite, indem er ihm die Stelle eines Correctors der Universitätsdruckerei verlieh, deren bescheidene Erträgnisse, von 30 Milreis jährlich, Stochammer durch gediegene litterarische Arbeiten, namentlich durch das Honorar aus seinem zum neunten Mal aufgelegten „Dictionarium aliud de propriis nominibus celebrium virorum etc.“ (Coimbra 1570) merklich erhöhte. Stochammer errichtete später dem Gönner und Meister in der Grabcapelle zu St. Christoforo ein hübsches Mausoleum aus Marmor, geschmückt mit dem Familienwappen des N. und nachstehender zehnzeiliger Inschrift: Fabius Arcas, a Narnia, nodilis Romanus, Juris Utriusque Doctor, primaria in Academiis professione, consiliis gravibus, ac etiam legationibus universam per Europam celebris — — — Jus Caesareum proprio loco professus, diem clausit extremum aetatis suae 59. Im Laufe der Zeiten wurde die Kirche San Christoforo in ein Theater umgewandelt, das Monument entfernt, die irdischen Ueberreste Narnia's zerstreut, und keiner der Professoren Coimbra's kennt die Stätte, wo die Gebeine seines berühmten Vorgängers ruhen. Von ähnlichem Schicksale wurden die Werke Narnia's betroffen. Wir wissen, daß er, unterstützt durch eine reichhaltige und ausgewählte Bibliothek, juristische Bücher verfaßte; aber auch sie sind spurlos verschwunden; kein Katalog erwähnt ihre Namen, kein portugiesischer Bibliograph kennt auch nur deren Titel. Ebensowenig ist uns das Geschick jener ausgearbeiteten Manuscripte bekannt, welche Stochammer im Nachlasse seines Gönners vorfand. Etwas besser ist es um die vor der Reise nach Portugal veröffentlichten Werke bestellt, obwol wir auch von diesen keine Originalausgaben kennen, geschweige besitzen. 1597 besorgte Zacharias Pulthenius zu Frankfurt die Herausgabe der „Decisiones aureae sive tractatus utilissimus casuum quotidianorum in materia criminali, feudali et dotali quondam ad Arcade Romano recitatae“ (Prantl citirt Bd. II, S. 487 eine Ausg. Francof. 1595). Die zahlreichen sinnstörenden Druckfehler dieses 1606 aufs neue aufgelegten Werkes bewogen Petrus Pappus v. Trutzberg 1625 zu Gröningen eine von diesen Fehlern gereinigte Ausgabe herzustellen, welche den Titel führt:„Tractatus casuum criminalium sive decisiones criminalis aureae“. Wenn Kobolt eines „tractatus rerum criminalium Fabii Arcadis“, Grön. 1526, gedenkt, so handelt es sich offenbar um das vorgenannte Buch mit verdrucktem Editionsjahr (1525 statt 1625). Die in Lipenii biblioth. juridica T. I p. angeführten „casus criminales F. Arcadis Narniae“ (Grön. 1675) — ein sehr seltenes Buch — sind muthmaßlich ein Nachdruck oder eine Neubearbeitung der Ausgabe des Pappus v. Trutzberg. Fabius Arcas de Narnia war ein Jurist von seltener Geistesschärfe, der sich großen Ansehens erfreute. Wir haben hierfür das vollgiltige Zeugniß des obengenannten Viglius ab Ayta, aus Ingolstadt's Blüthezeit, welcher N. ausdrücklich „den berühmtesten unter seinen Amtsgenossen“ nennt. Auch Mederer widmet in den Annal. Ingolst. (I, 204) demselben bei seinem Abgange von der Hochschule höchst anerkennende Worte.

    • Literatur

      Prantl, Gesch. d. Universit. München Bd. I, 194, 195; II, 487 (N. 28). — Mederer, Annal. Ingolst. I, 137, 138, 165, 204. —
      Kobolt, Baier. Gel.-Lex. 53. —
      Hoynck van Papendrecht, Analecta belg. T. 1, P. 1 (Vita Viglii) p. 17 u. 131. — Besonders aber: Ramos Coelho, Fabio Arcas e Sebastião Stochamer in O'Instituto „Revista scientifica e literaria“. Vol. XXXIII. Agosto 1885. pag. 116—140. Coimbra.

  • Autor/in

    Eisenhart.
  • Zitierweise

    Eisenhart, August Ritter von, "Narnia-Romanus, Fabius Arcas de" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 253-256 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138674779.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA