Lebensdaten
1140 – 1206
Beruf/Funktion
Herzog von Lothringen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136860885 | OGND | VIAF: 81136317
Namensvarianten
  • Simon II.
  • Simon II., de Lorraine

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Zitierweise

Simon II., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136860885.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Matthäus, Hzg. v. L. ( 1176, s. NDB 16), S d. Simon I., Hzg. v. L. (1096–1139, s. NDB 24);
    M Bertha (Judith) (1123–94/95), T d. Friedrich II., Hzg. v. Schwaben ( 1147, s. NDB V);
    Om Friedrich I. Barbarossa, röm.-dt. Ks. (1122–90, s. NDB V);
    B Friedrich, Herr v. Bitsch ( 1204, Ludmilla v. Polen), Matthäus, Gf. v. Toul, Châtenois u. Gondreville ( vor 1208), Dietrich ( 1181), Propst zu St-Dié, 1173–79 Elekt v. Metz, Schw Alix ( um 1200, 1165/83 Hugo III., Hzg. v. Burgund, 1192), Judith ( um 1170 Etienne II., Gf. v. Auxonne, 1173);
    1) Agnes, T d. Gerlach, Gf. v. Veldenz, 2) Ida ( n. 1220, wahrsch. Abtei Sainte-Marie de Goailles, 1] Humbert, Herr v. Coligny), lebte nach S.s Tod in d. Franche-Comté, T d. Gerhard, Gf. v. Vienne u. Mâcon, u. d. Maurette v. Salins; kinderlos;
    N Friedrich II., Hzg. v. L. ( 1213, s. LexMA).

  • Biographie

    S. ist erstmals urkundlich belegt um 1158. In den ersten Monaten nach dem Tod seines Vaters beteiligte sich seine Mutter an der Verwaltung des Herzogtums und betrieb möglicherweise die Nachfolge ihres jüngeren Sohnes Friedrich, der noch vom Vater mit Bitsch und dem zugehörigen Waldland ausgestattet worden war. Gegen Jahresende 1176 konnte sich S. jedoch durchsetzen, gestützt auf das Votum einer Versammlung des Adels.

    Friedrichs Streben nach Besitzerweiterung löste 1178 einen Bruderkrieg aus, der erst im folgenden Jahr durch Vermittlung Gf. Philipps von Flandern beigelegt werden konnte. Der diesbezügliche Vertrag von Ribémont und spätere Verfügungen Friedrichs lassen allerdings nur den summarischen Schluß zu, daß ihm wohl der gesamte germanophone Bereich des Hzgt. Lothringen mit Ormes und Gerbéviller mit Zubehör zugefallen waren. Der verfassungsrechtliche Charakter des Vertrags bleibt unklar, da Friedrich sich zwar als Lehensmann seines Bruders erklärte, in der Folge jedoch gelegentlich den Titel eines „Herzogs von Bitsch“ führte und damit den Anspruch auf eine seinem Bruder S. quasi gleichrangige Stellung zum Ausdruck brachte.

    Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung begegnet S. häufiger im Gefolge Ks. Friedrichs I. Daß 1178 ein Streit mit der Äbtissin von Remiremont durch kaiserl. Vermittlung in einer S. nicht befriedigenden Weise beendet wurde, löste möglicherweise eine längere Verstimmung aus; jedenfalls ist seine Teilnahme an Reichsangelegenheiten danach nicht mehr belegbar. Auch Kontakte mit Ks. Heinrich VI. sind nicht bezeugt. Seine Anwesenheit bei der Krönung Philipps von Schwaben in Aachen 1205 zeigt dagegen seine Parteinahme für den Staufer und gegen den Welfen Otto.

    Bedeutsam wurde S.ss Lehensverhältnis zu den Grafen von Champagne, die ihn mit den Kastellaneien Vitry-en-Perthois (nicht identisch mit dem heutigen Vitry-le-François) und Château-Thierry belehnten. Da die Grafen von Champagne von den Königen von Frankreich beerbt wurden, erlangte dies erhebliche Tragweite für die weitere Entwicklung des Hzgt. Lothringen.

    S.s Verhältnis zu den Klöstern und Stiften in seinem Herzogtum gestaltete sich ähnlich wie unter seinem Vater und seinem Großvater. Aus der Art und Weise, wie die vogteilichen Rechte ausgeübt wurden, entstanden wiederholt Konflikte v. a. mit der Abtei Remiremont, aber auch mit dem Stift St-Dié. Sein Zwist mit Remiremont war auch in der Einigung von 1187 nicht dauerhaft beigelegt worden, führte zu einer mehrmonatigen Exkommunikation S.s und wurde erst im Febr. 1205 unter Vermittlung der Bischöfe von Speyer und Toul, Konrad von Scharfenberg (um 1165–1224) und Matthäus von Lothringen ( 1217), des elsäß. Landgrafen (Sigbert?)|und Kg. Philipps beendet. Einige Klöster jüngerer Orden erfreuten sich jedoch der Förderung durch S.

    Nach zwei Ehen kinderlos geblieben, traf S. in seinen letzten Lebensjahren Regelungen über seine Nachfolge (Vertrag v. Nov. 1202). Dabei überging er seinen Bruder Friedrich, dem er im Vertrag von Ribémont die Nachfolge zugesagt hatte, zugunsten von dessen gleichnamigem Sohn. Dieser folgte schließlich 1206 im Herzogtum nach, S.s jüngerer Bruder Matthäus, Gf. v. Toul, erhielt Châtenois und Gondreville mit Zubehör. Die Formulierung der Nachfolgeregelung ist nach Ansicht W. Mohrs nicht allein auf den Todesfall ausgerichtet, sondern läßt auch einen freiwilligen Verzicht S.s zu Lebzeiten denkbar erscheinen. Tatsächlich griff sie dann mit S.s Tod.

  • Literatur

    E. Duvernoy, Catalogue des actes des ducs de Lorraine de 1049 à 1139 et de 1176 à 1220, 1915 (erg.bedürftig);
    W. Mohr, Gesch. d. Hzgt. Lothringen, T. III: Das Hzgt. d. Mosellaner (11.–14. Jh.), 1979;
    M. Parisse, Noblesse et chevalerie en Lorraine médiévale, Les familles nobles du XIe au XIIIe siècle, 1982;
    G. Poull, La maison ducale de Lorraine, 1991;
    H. Bogdan, La Lorraine des ducs, sept siècles d'histoire, 2005;
    LexMA.

  • Autor/in

    Hans-Walter Herrmann
  • Zitierweise

    Herrmann, Hans-Walter, "Simon II." in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 427-428 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136860885.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA