Lebensdaten
erwähnt 1411, gestorben 1435
Beruf/Funktion
Herzog von Sachsen-Lauenburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136847641 | OGND | VIAF: 81125089
Namensvarianten
  • Erich V. von Sachsen-Lauenburg
  • Erich V.
  • Erich V. von Sachsen-Lauenburg
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Zitierweise

Erich V., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136847641.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Erich IV (1354-21.6.1411), Hzg. seit 1368;
    M Sophie (um 1358 - vor 1416), T des Hzg. Magnus II. v. Braunschweig ( 1373);
    B Johann ( 1414), Mitregent seit 1411, Albrecht ( 1421), Domherr, Propst v. St. Moritz in Hildesheim, Magnus ( 1452), 1410-24 Bischof v. Cammin, Mai 1424-52 v. Hildesheim, Bernhard II ( 16.7.1463), folgt|1435/36;
    Schw Agnes ( 1415, Hzg. Albrecht II. v. Holstein, 1403), Katharina ( n. 12.11.1448, 1] Gf. Johann VII. v. Werl, 2] 1416 Hzg. Johann II. v. Mecklenburg, 1422), Sophie ( Hzg. Wartislaw IX. v. Pommern, 1457);
    1) 1404 Elisabeth ( vor 1416), T des Gf. Nikolaus v. Holstein, Wwe des Hzg. Albrecht von Mecklenburg ( 1388), 2) vor 1422 Elisabeth ( 1470 ?), T des Konrad Frhr. v. Weinsberg u. der Anna v. Hohenlohe;
    S aus 2) Heinrich ( 1437 als Kind).

  • Biographie

    E. setzte 1411, zunächst in gemeinsamer Regierung mit seinem Bruder Johann, die Politik seines Vaters fort, Lübecks weitere Ausdehnung auf lauenburgisches Gebiet, besonders um Mölln und Bergedorf, zu verhindern. Nach vielen Streitigkeiten und Verwicklungen in die meisten der damaligen Fehden Norddeutschlands erreichte E.s Klage vor dem Reichshofgericht 1418 vorübergehend die Verhängung der Acht über Lübeck. Aber in einer Fehde zwischen E., den Herzögen von Mecklenburg und Pommern einer-, dem Markgrafen von Brandenburg, Hamburg und Lübeck andererseits nützten die Hansestädte den Einfall E.s in die Mark zur Eroberung Bergedorfs, das E. mit den Vierlanden im Vertrag von Perleberg am 24.8.1420 endgültig an die Städte abtreten mußte. Seine gleichzeitige geheime Protestation dagegen blieb ohne Folgen, da er seit 1422 nur mehr seinen auf eine Erbeinigung von 1374 gestützten Anspruch auf das durch den Tod Albrechts III. von Sachsen-Wittenberg ledig gewordene, von König Sigmund jedoch am 6.1.1423 aus vorwiegend politischen Gründen an Friedrich den Streitbaren von Meißen verliehene Kursachsen verfocht. Vergeblich ließ E. 1422 mit Hilfe seines Schwiegervaters Konrad von Weinsberg und dessen Schwager, des Kanzlers Sigmunds, Bischof Georgs von Passau, einen Lehnbrief fälschen und auf 1414 zurückdatieren. Auch E.s Anrufung Papst Martins V. (1427) wie des Basler Konzils (1434), das sich trotz Sigmunds Protest mit dem Kurstreit befaßte, führte nicht zum Ziel. Der Anspruch wurde von E.s Bruder und Nachfolger Bernhard II. aufrechterhalten und zuletzt von Herzog Julius Franz (1665–89) erneuert.

  • Literatur

    ADB VI; Regg. Imp. XI;
    RTA VIII, S. 111 f. u. ö., bes. Nr. 345, XI, S. 372 ff. u. ö.;
    Concilium Basiliense, 1896 ff., III-V (Register s. „Ericus“ u. „Sachsen“);
    J. Aschbach, Gesch. Ks. Sigmunds III, 1841, S. 218 ff., IV, 1845, S. 166 ff.;
    P. v. Kobbe, Gesch. u. Landesbeschreibung d. Hzgt. Lauenburg II, 1836, S. 118 ff., 122-56;
    J. W. Lappenberg, Von d. Schlössern d. Sachsen-Lauenburg. Raubritter, in: Vaterländ. Archiv f. d. Hzgt. Lauenburg 1, 1857, S. 173 ff.;
    A. v. Duve, Mitt. z. näheren Kunde … d. Hzgt. Lauenburg, 1857, S. 162 ff., 191-209, 387 f.;
    Th. Lindner, Das Urkk.wesen Karls IV. u. s. Nachfolger, 1882, S. 201 f.;
    E. Hinze, Der Übergang d. sächs. Kur auf d. Wettiner, Diss. Halle 1906, S. 46 ff.;
    I. v. Broesigke, Friedrich d. Streitbare, Mgf. v. Meißen u. Kf. v. Sachsen, Diss. Berlin 1938, S. 74 ff., 89 f.; Ehrh. Schulze, Das Hzgt. Sachsen-Lauenburg u. d. lüb. Territorialpol., in: Qu. u. F z. Gesch. Schlesw.-Holsteins 33, 1957, bes. S. 105 ff., 117 ff.Zu B Magnus: A. Bertram, Gesch. d. Bistums Hildesheim I, 1899, S. 390-411 (P).

  • Autor/in

    Joachim Leuschner
  • Zitierweise

    Leuschner, Joachim, "Erich V." in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 588-589 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136847641.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Erich V., Herzog von Sachsen-Lauenburg, war der älteste Sohn des Herzogs Erich IV. ( 1412) und Sophia's, einer Tochter des Herzogs Magnus von Braunschweig. Schon zu Lebzeiten seines Vaters, der durch den Anfall der Länder der sachsen-lauenburgischen Linie zu Mölln und Bergedorf (1401) das ganze Herzogthum Sachsen-Lauenburg wieder vereinigte, nahm er vielfach an den Regierungsgeschäften Theil und ward namentlich durch seine Bestrebungen, den durch Erich III. einst verpfändeten Mölln-Bergedorfer Antheil wieder in seine Hand zu bekommen, mit den Pfandinhabern, den benachbarten Hansestädten, vor allen mit Lübeck, in mancherlei Händel verwickelt, welche, obschon durch die Vermittlung benachbarter und befreundeter Fürsten wiederholt beigelegt, doch die erste Zeit seiner Regierung fast ausschließlich erfüllten. Die Lübecker beschuldigten ihn außerdem, daß er die Räubereien auf den Landstraßen begünstige, trotz des Schutzgeldes von 300 Mark jährlich, welche sie ihm für die Sicherung derselben zahlten. Der Herzog erwirkte zwar bei dem Kaiser Sigismund die Reichsacht gegen Lübeck (1418), vertrug sich dann aber am 24. August 1420 zu Perleberg friedlich mit den Bürgern von Lübeck und Hamburg. Seit dem J. 1422 beschäftigten ihn vorwiegend die Bemühungen, die Nachfolge in dem sachsen-wittenbergischen Lande und in der damit verbundenen Kur zu erlangen. Diese Kur war seit dem Tode des Herzogs Johann I. (1285) ein Gegenstand des Haders zwischen den beiden Linien der Askanischen Herzöge von Sachsen zu Wittenberg und Lauenburg gewesen, bis sie Karl IV. nach einigem Schwanken den Herzögen von Sachsen-Wittenberg zusprach. Als nun 1422 diese Linie mit Albrecht III. im Mannesstamme erlosch, glaubte E. V. nicht nur die Ansprüche seines Hauses auf das erledigte Herzogthum Wittenberg sondern auch auf die|Kur mit Erfolg geltend machen zu können. Allein König Sigismund hatte bereits Friedrich dem Streitbaren, Markgrafen von Meißen, aus dem Wettiner Hause, die Anwartschaft auf Wittenberg und die sächsische Kur ertheilt, und dieser erlangte trotz Erichs Protestationen am 1. August 1425 von dem Könige die förmliche Belehnung und Bestätigung mit allen zur Kur und zum Herzogthum Sachsen gehörenden Rechten und Freiheiten. Vergebens waren Erichs V. fortgesetzte Bemühungen, diese Belehnung zu Gunsten seines Hauses rückgängig zu machen. Man beschuldigte ihn, ob mit Recht, mag dahin gestellt sein, sogar zur Erreichung seines Zweckes einen angeblich ihm von Sigismund 1414 ertheilten Lehnbrief gefälscht zu haben. Auch seine Beschwerden beim Papste Martin V. und endlich bei dem damals in Basel tagenden Concilium wegen verweigerter Rechtspflege blieben ohne Erfolg, obschon die Baseler Väter wirklich eine Commission zur Untersuchung der Wittenberger Streitsache ernannten. Der Kaiser legte hiergegen Verwahrung ein, und ehe die Angelegenheit, die dann wieder an den Kaiser verwiesen ward, zu einer neuen Verhandlung kam, starb E. V. 1436 ohne Kinder. Er hinterließ den Ruf eines kriegerischen, unruhigen, für die Interessen seines Hauses eifrig bemühten Fürsten.

  • Autor/in

    v. Heinemann.
  • Zitierweise

    Heinemann, Otto von, "Erich V." in: Allgemeine Deutsche Biographie 6 (1877), S. 211-212 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136847641.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA