Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Grafen von Kleve ; rheinische Dynasten
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 120390434 | OGND | VIAF: 37746548
Namensvarianten
  • Kleve

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Zitierweise

Kleve, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd120390434.html [19.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Als Stammvater des klevischen Grafenhauses gilt jener um 1020 von Kaiser Heinrich II. mit Reichsgut bei Kleve am Niederrhein und um die Mitte des 11. Jahrhunderts vom Kölner Erzbischof mit der Burg Tomberg am Nordrand der Eifel belehnte flämische Adlige Rutger von Antoing. Grafen von K. oder Grafen von Tomberg nennen sich Rutgers Nachkommen Dietrich (1092–1117/18) – von der Forschung unterschiedlich als II. oder III. gezählt – und dessen Sohn Arnold I. (wohl 1117-34), die ersten urkundlich bezeugten Angehörigen des die Herrschaft Tomberg bis 1303 innehabenden, sich aber bereits im 12. Jahrhundert ausschließlich nach der Stammburg Kleve benennenden Geschlechts. Durch die Heiraten Arnolds I. oder Arnolds II. (wohl 1134/35-50) mit Ida, Tochter des Grafen Gottfried von Löwen, Herzogs von Niederlothringen, Dietrichs III. [IV.] (1150-72) mit Aleidis von Sulzbach, Dietrichs IV. [V.] (1172-93) mit Margarete von Holland und Arnolds III. (1193–1202) mit Aleidis von Heinsberg verbindet es sich mit den angesehensten Dynastenfamilien. Ausgehend von zunächst bescheidenem Besitz am nördlichen linken Niederrhein um Kleve, Grieth-Wissel und Kalkar-Monterberg, können die Grafen im 12. Jahrhundert durch Kölner Lehen und Vogteien über die Stifter Zyfflich, Xanten, Fürstenberg und Wesel ihren Machtbereich ausweiten. Die Regierungszeit Dietrichs V. [VI.] (1202-60, 1] ?, 2] Hedwig von Meißen), beginnend mit dem Erwerb von Uedem und Sonsbeck-Winnekendonk auf Kosten Kölns, steht im Zeichen verstärkter Binnenkolonisation vor allem durch holländische Einwanderer, der Sicherung verstreuter Besitz- und Hoheitsrechte durch Städtepolitik und Burgenbau sowie insgesamt friedlicher, wenn auch durch Gemengelage von Besitz und Rechten häufigen Belastungen unterworfener, verwandtschaftlicher Beziehungen zu Geldern, einer nach zahlreichen Fehden seit 1247 prokölnischen Politik und freundschaftlich-bundesgenössischer Verbindungen mit Utrecht, Holland und Brabant. Bereits zu Lebzeiten des Altgrafen verwalten und regieren dessen Söhne selbständig Teile der Grafschaft: der ihm nach dem frühen Tode des erstgeborenen Dietrich ( 1245) in der Grafenwürde und den Kernlanden nachfolgende zweite Sohn Dietrich VI. [VII.] (1260-75, ⚭ Aleidis von Heinsberg) außer Tomberg den 1255 durch seine Heirat erworbenen, aus der saynschen Erbschaft stammenden, und dem linksrheinischen Teil Saffenburgs an der Ahr sowie die Grafschaft Hülchrath umfassenden Besitz; der 3. Sohn Dietrich Luf (I., 1242–77) die westlichen Außenbesitzungen Kranenburg und Maiden, die nördlichen zwischen Elten und Arnheim sowie den rechtsrheinischen Besitz um Wesel, der durch den Erwerb Ringenbergs gemehrt und durch die Stadterhebung Dinslakens (1273) gesichert wird.

    Dietrich VII. [VIII.] (1275-1305, 1] Margarete von Geldern, 2] Margarete von Habsburg-Kiburg), der im Streit um die limburgische Erbschaft durch kluge Vertragspolitik Neutralität wahren kann und in engen Beziehungen zu den deutschen Königen sich reichspolitisch gegen den Kölner Erzbischof und am Niederrhein wie in den Niederlanden für eine Stärkung der königlichen Macht engagiert, erlangt die reichsrechtliche Anerkennung seiner Landeshoheit. Dem Erwerb der Reichsstadt Duisburg, der königlichen Bestätigung aller klevischen Rheinzölle, von denen Orsoy und Huissen zu Städten ausgebaut werden, und dem Gewinn der Edelherren von Moers als Vasallen steht der Verlust der Burgherrschaften Tomberg und Saffenburg (1303) sowie der Grafschaft Hülchrath (1323) an den Kölner Erzbischof – bedingt durch eine erfolglos auf den Ausbau einer eigenen Landesherrschaft abzielende Politik der klevischen Nebenlinie unter Dietrichs Bruder Dietrich Luf (II., 1285–1308) und dessen Sohn Dietrich Luf (III., 1309–32) – gegenüber. Der insbesondere im westfälischen Raum aktive Graf Otto (1305–10, ⚭ Mechtild von Virneburg), Sohn Dietrichs aus 1. Ehe, gerät in eine solche Abhängigkeit vom Kölner EB Heinrich von Virneburg, daß sein ihm nachfolgender Halbbruder Dietrich VIII. [IX.] (1310-47, 1] Margarete von Geldern, 2] Maria von Jülich) nur mit Mühe dessen Anspruch auf Kleve als erledigtes Kölner Lehen abwehren kann. Nach Niederlagen und Mißerfolgen in Westfalen als von Ludwig dem Bayern bestellter Landfriedenswahrer und nach erheblicher Schmälerung seiner Machtgrundlage durch die Gebietsverluste im Süden sowie zahlreiche Besitzverpfändungen sich außenpolitisch neutral verhaltend, konzentrierte sich Dietrich im klevischen Kernland beiderseits des unteren Niederrheins auf eine erfolgreiche, der Schaffung eines räumlich geschlossenen Territoriums dienende Erwerbspolitik. Johann (1347–68, 1348 Mechtild von Geldern; s. NDB X), der nach Dietrichs söhnelosem Ableben seine bedeutende geistliche Stellung zugunsten der Regierungsübernahme aufgibt, führt die Politik seines Halbbruders fort. Weniger durch den finanziell aufwendigen Erwerb geldrischen Besitzungen als vielmehr durch seine städtefördernden, die Amtsverfassung vollendenden und eine fähige Landesverwaltung schaffenden Maßnahmen gelingt ihm die Ausgestaltung der Grafschaft zu einem modernen Territorialstaat. Mit dem 1368 kinderlos verstorbenen Johann erlischt das alte klevische Grafenhaus. – Graf Adolf I. von der Mark ( 1394, s. NDB I) setzte sich 1368 gegen alle Mitbewerber durch. Sein Sohn Adolf II. ( 1448, s. NDB I) wurde 1417 zum Herzog von Kleve (als Adolf I.) erhoben.

  • Literatur

    Ann. Rodenses, hrsg. v. P. C. Boeren u. G. W. A. Panhuysen, 1968, S. 24-27;
    Th. Lacomblet, UB f. d. Gesch. d. Niederrheins I-III, 1840-53;
    A. v. Haeften, Überblick üb. d. Niederrhein.-Westfäl. Territorial-Gesch. b. z. Anf. d. 15. Jh., in: Zs. d. Berg. Gesch. Ver. 2, 1865, S. 23-39;
    R. Scholten, Stammtafel d. Clev. Grafen u. Herzöge, in: G. van d. Schuren, Clev. Chronik, 1884, S. 185-209;
    Th. Ilgen, Hzgt. Kleve I, Ämter u. Gerichte I-III, 1921-25;
    Möller II;
    F. Gorissen, Land am Niederrhein, 1949;
    F. W. Oediger, Die ältesten Grafen v. K., in: Anm. d. Hist. Verr. f. d. Niederrhein 153/54, 1953, S. 263-68;
    D. Kastner, Die Territorialpol. d. Grafen v. K., 1972.

  • Autor/in

    Dieter Weber
  • Zitierweise

    Weber, Dieter, "Kleve" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 58-59 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120390434.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA