Dates of Life
um 1460 – 1546
Occupation
Ratsherr ; Bürgermeister von Hamburg
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 137583931 | OGND | VIAF: 81756713
Alternate Names
  • Hohusen, Dietrich

Relations

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Citation

Hohusen, Dietrich, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137583931.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Hinrich ( vor 1506), Kaufm., Flandernfahrer;
    M Lucia (tot 1487), T d. Dietrich Luneborg ( 1475), Kaufm., Flandernfahrer, Ratsherr in H., u. d. Beke von Hildersem;
    ⚭ Lucia ( 1557), T d. Wandschneiders Eggert Ostermolen; kinderlos.

  • Biographical Presentation

    H., anscheinend schon 1482 Jurat des führenden Sankt Petrikirchspiels, seit 1505 Ratsherr, wurde 1517, im Jahr von Luthers Thesenanschlag, Bürgermeister. Er kann als Typ des besonnenen Bürgerrepräsentanten angesehen werden, der in zahlreichen Städten Norddeutschlands eine Reformation der Kirche und meist auch des politischen Lebens ohne Blutvergießen und Gewalt ermöglichte. H. gewann eine für einen kaufmännischen Ratsherrn damals schon nicht mehr selbstverständliche führende Stellung auch deshalb, weil seine juristisch vorgebildeten Mitbürgermeister, Licentiatus Gerhard vom Holte ( 1537, siehe Literatur) und Dr. Hinrik Salsborch, Anhänger der alten Lehre blieben. Ein Eiferer für Luther und seinen Glauben war H. offenbar nicht. Mit Salsborch arbeitete er loyal zusammen und überließ ihm die glänzenderen Missionen, etwa zur Krönung des dänischen Königs. Im Glaubensstreit suchte H. zunächst zu vermitteln und lud mehrfach Vertreter beider Seiten zu Disputationen. Als dann jedoch die überwiegende Mehrheit der Bürger für die Reformation eintrat, setzte er die Respektierung dieses Wunsches durch, verhinderte aber auch die geforderte „Bestrafung“ von Katholiken. Unter seiner Leitung berief der Rat 1528 den Reformator Johannes Bugenhagen und vereinbarte 1529 mit der Bürgerschaft den „Langen Rezess“, der das Kirchenvermögen – anders als in Fürstenstaaten – vor dem Zugriff der Kämmerei schützte, der außerdem – man ist versucht zu sagen: kennzeichnend für Hohusen – gleichsam eine Revisionsklausel für die Kirchenordnung enthielt (falls die Christen „etwas Besseres und Beständiges aus dem Worte Gottes verordnen“) und der vor allem die ständige Beteiligung der Bürger am Stadtregiment, das notwendige Zusammengehen von Rat und Bürgerschaft, in einer Form regelte, die im wesentlichen für fast 350 Jahre Bestand hatte. So ist H. beispielhafter Vertreter einer Bürgergeneration, die in einer Zeit des Umbruchs nüchtern und sicher reagierte, ohne schon auf gelehrte Verfassungstheorien oder ein fürstliches Vorbild zu achten, und der die „Bürgereintracht“ das Wichtigste war.

  • Literature

    F. G. Buek, Genealog, u. Biograph. Notizen üb. d. seit d. Ref. verst. hamburg. Bgm., 1840, S. 1-4 (auch f. Gerh. d. Holte);
    J. M. Lappenberg, Hamburg. Chron. in nd.sächs. Sprache, 1861, S. 559, 581, 586.

  • Author

    Jürgen Bolland
  • Citation

    Bolland, Jürgen, "Hohusen, Dietrich" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 510 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137583931.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA