Lebensdaten
1803 – 1865
Geburtsort
Merseburg
Sterbeort
Jena
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 116657197 | OGND | VIAF: 74609001
Namensvarianten
  • Heimbach, Karl Wilhelm Ernst
  • Heimbach, C. G. E.
  • Heimbach, C.G.E.
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Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Heimbach, Karl Wilhelm Ernst, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116657197.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Heimbach: Karl Wilhelm Ernst H., der ältere des par nobile fratrum der Heimbache, wurde geboren zu Merseburg am 29. September 1803 als Sohn des späteren Stadtgerichtsraths Werner Konrad Ernst H. ( 1850), besuchte die Thomasschule zu Leipzig, wohin sein Vater 1810 versetzt worden, auch die Kreuzschule in Dresden unter Leitung seines Oheims Baumgarten-Crusius, übernahm bis Ostern 1821 eine Hauslehrerstelle bei dem Criminalisten K. A. Tittmann zu Dresden, der ihn durch Vorlesungen über Encyklopädie zur Universität vorbereitete, bezog dann die Universität Leipzig, wo er Haubold, Biener, Weiße, auch Gottf. Hermann hörte. Er erlangte Ostern 1824 das Baccalaureat, bestand am 30. April 1824 das Doctorexamen und erhielt am 8. März 1825 die juristische Doctorwürde. Zu Ostern 1828 folgte er einem Rufe als ordentlicher Professor nach Jena für sächsisches Recht, auch zur Stellvertretung für Zimmern in Vorlesungen über Institutionen und Pandecten (bis Francke eintrat). Auf mehrjährigen Reisen in Frankreich und Italien, welche der jüngere Bruder Gustav Ernst in seinem Auftrage auf Kosten des sich hiebei wieder sehr verdient machenden Verlegers Wilhelm Ambrosius Barth zu Leipzig unternahm, wurde bei Vergleichung mehrerer noch unbenützter Handschriften der Stoff zu der werthvollen Ausgabe der Basiliken, Lips. 1843—50, herbeigeschafft. Nachdem H. 1832 seine Professur mit der Stelle eines nicht akademischen Rathes bei dem Oberappellationsgericht zu Jena vertauscht, wandte er sich particularrechtlichen Untersuchungen zu und schrieb: „Lehrbuch des partic. Privatrechts der zu den Obergerichten zu Jena und Zerbst vereinten Länder“, 1848, Nachtr. 1851—53. „Erörterungen aus dem genteinen und sächsischen Civilrecht und Proceß“, 1849. „Lehrbuch des sächsischen und bürgerlichen Processes“ 1852. 1853. Erwähnenswerth sind seine „Diss. C. Aelii Galli de verborum, quae ad jus pertinent,significatione fragmenta“, 1823. „De Basilicorum origine, fontibus, hodierna conditione atque nova editione adornanda“, 1825. „De dominii probatione ex principiis jur. tam Rom. quam Saxonici“, 1827. „Ungedruckte Constitutionen des Just. Codex aus der Coislin’schen Handschrift“ (nach Haubold's Abschrift) in Ztsch. f. gesch. R. wiss., Bd. VIII. „Ueber den Nutzen der Basiliken und der sog. alten Schotten für die Kritik des Digestentextes“ in Ztsch. f. R. gesch., II. 319 ff. „Beitr. zur Revision des Just. Codex", 1833 (mit Wiener). Viele umfangreiche Artikel in Weiske's Rechtslexikon, auch „Griechisch-römisches Recht im Mittelalter und in der Neuzeit" in Ersch und Gruber. „Deutsche Monarchie oder Republik“, 1848? „Andeutung über eine allgemeine deutsche Civilgesetzgebung“, 1848. Er starb am 4. Juli 1865. Nach seinem Tode erschien Bd. VI der Basiliken: „Prolegomena et Manuale Basilicorum continens“, Lips. 1870, dessen zweiter Abschnitt das bisherige Manuale Haubold's verdrängte. Mit Ortloff, Schüler, Guyet, Vermehren, gab er „Juristische Abhandlungen und Rechtsfälle“ heraus (Bd. I. Jena 1847, Bd. II. 1857).

    • Literatur

      Hänel, Lebensskizzen einiger in Sachsen außerhalb Leipzig geborenen Juristen (1878), S. 37—40. Günther, Lebensskizzen, Jena 1858, S. 92. 93.

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann, "Heimbach, Karl Wilhelm Ernst" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 326-327 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116657197.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA