Lebensdaten
1737 – 1816
Beruf/Funktion
Jurist ; österreichischer Justizbeamter
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 136743013 | OGND | VIAF: 81036614
Namensvarianten
  • Haan, Mathias Wilhelm von
  • Haan, Matth. Wilhelm
  • Haan, Matthias Wilhelm
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Porträt(nachweise)

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Haan, Mathias Wilhelm von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136743013.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Haan: Math. Wilhelm v. H., geboren am 27. November 1737, am 10. December 1816. Seine Familie stammte aus dem Elsaß, übersiedelte jedoch um 1664 nach Wien und blieb hier eingebürgert. Die Laufbahn Haan's zeigt eine schnelle Beförderung, da er schon im J. 1775 als Hofrath der obersten Justizstelle seinen Platz bei den Reformen der Rechtsgesetzgebung und Verwaltung ausfüllt. Auch in der wichtigsten Frage der Criminaljustiz des theresianischen Zeitalters, welche die Abschaffung der Tortur betraf, nahm er als gelehrter Jurist und Praktiker neben einem Hormayr, Sonnenfels, Bannitza u. A. Stellung, wie dies 1776 seine Schrift „Ueber die Tortur“ bezeugt. 1792 Vicepräsident des niederösterreichischen Appellationsgerichtes, drei Jahre später Oberlandesgerichtspräsident, stand er 1809 als Präsident der vereinigten Hofcommission in politischen und Justizsachen auf der Höhe seiner Beamtenlaufbahn. Für seine Tüchtigkeit als Rechtsgelehrter hatte, abgesehen von jener obenberührten Schrift, die mit Sonnenfels herausgegebene Arbeit: „Specim. juris germanici de remediis juris, juri romano incognitis“ (Wien 1787) ein günstiges Zeugniß abgelegt, da er sich darin als gründlicher Kenner der Eigenthümlichkeiten des römischen und gemeindeutschen Rechtes bewährt. Doch lag, seinem Berufe entsprechend, Haan's Bedeutung vorzugsweise auf dem Boden der Legislation. Den Beweis dafür liefert das Strafgesetzbuch für Westgalizien (1796), welches Gebiet durch die dritte Theilung Polens (1795) gewonnen ward. Auch bei der Vorlage des Criminalgesetzes vom J. 1803 und bei dem Abschlusse des bürgerlichen Gesetzbuches (1811) zeigt sich H. in hervorragender Weise betheiligt. Er starb, hochbetagt, im Alter von 80 Jahren.

    • Literatur

      Ersch-Gruber's Encyklop. II. S. I. S. 11. Oest. Nation.-Encykl. II. 457. C. Wurzbach. Biogr. Lex., 6. Bd. Vgl. auch v. Harrasowsky, Gesch. d. Codif. des östr. Civilrechts. (Wien 1878).

  • Autor/in

    Krones.
  • Zitierweise

    Krones, Franz von, "Haan, Mathias Wilhelm von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 259-260 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136743013.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA