Dates of Life
um 1353 – 1416
Place of death
Arnstadt
Occupation
Graf von Schwarzburg ; Verweser der Mark Brandenburg
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 136152317 | OGND | VIAF: 80545742
Alternate Names
  • Günther von Schwarzburg
  • Günther
  • Günther von Schwarzburg
  • more

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Citation

Günther, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136152317.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Gf. Günther XXI. v. Sch.-Blankenburg ( 1368), erbt 1356 Sondershausen, S d. Gf. Heinrich X. v. Sch.-B. ( 1336) u. d. Elisabeth v. Orlamünde;
    M Elisabeth ( um 1381), T d. Gf. Heinrich V. v. Honstein-Sondershausen; Groß-Ov Günther ( 1349), dt. Gegenkg. (s. NDB VII);
    B Heinrich XX. ( 1413);
    - 1375 Anna ( 1423), T d. Landgf. Johann I. v. Leuchtenberg;
    4 S, 1 T, u. a. Günther (1382–1445), EB v. Magdeburg (seit 1403), unter ihm erlebte d. Erzstift e. inneren Verfall, Gf. Heinrich XXIV. v. Sch.-B. (1388–1444).

  • Biographical Presentation

    G. hat zusammen mit seinem Bruder Heinrich (XX.) zwischen 1368 und 1411 in den schwarzburger Herrschaften Blankenburg und Sondershausen (Honsteiner Erbe) regiert.

    Eine Teilung 1411 blieb ohne Folgen, da Heinrich (XX.) bereits 1413 verstarb, ohne Nachkommen zu hinterlassen. G. wurde damit Stammvater aller Linien des bis 1918 regierenden Hauses Schwarzburg. Über den engeren Herrschaftsraum hinausgreifend erscheinen die Brüder in den mitteldeutschen Landfriedensbündnissen der 90er Jahre. König Wenzel bestellte G. 1398 (22.1.) zum Hauptmann im Vogtland. Die Erhebung seines Sohnes Günther zum Erzbischof von Magdeburg veranlaßte G., auf die Politik des Erzstifts und seiner Nachbarn Einfluß zu nehmen. Nach der Einsetzung seines Sohnes Günther als Koadjutor (27.3.1403) hatte sich dieser erfolgreich um einen Frieden mit Brandenburg bemüht (10.6.1403). Daraufhin übertrug Markgraf Jost von Mähren für die Zeit seiner Abwesenheit (1404– Mitte 1409) den gräflichen Brüdern als seinen Vögten und Amtleuten die an das Erzstift nördlich anschließende Altmark (28.10.1403) und wenig später auch die Mittelmark (24.11.). Trotz der formgerechten Einsetzung mit Zustimmung der mittelmärkischen Stände haben sich die Schwarzburger als Landeshauptleute gegenüber den in der Mittelmark relativ mächtigen Herren von Quitzow nicht behaupten können. G., dessen Bruder als Landeshauptmann wenig hervorgetreten ist, schloß zwar 1405 (6.6.) als „Vorsteher“ der Mark einen Landfriedens- und Bündnisvertrag mit seinem Sohn, EB Günther, und den Herzögen Rudolf (III.) und Albrecht (III.) von Sachsen-Wittenberg, doch blieb seine Macht auf die Altmark beschränkt. Bereits Anfang 1404 hatte Dietrich von Quitzow G.s Gefolge bei Tangermünde überfallen und beraubt. Seitdem hielt sich G. abwechselnd in Magdeburg und Tangermünde auf. Spätestens in der 1. Maihälfte 1406 haben die Schwarzburger ihren Auftrag an Jost von Mähren zurückgeben müssen, da die mittelmärkischen Stände Mitte Mai 1406, wohl im Einverständnis mit Markgraf Jost, den Grafen Ulrich (IV.) und Günther (V.) von Lindow-Ruppin die Obhut über die Mark übertragen haben. An dem Landfrieden mitteldeutscher Fürsten von 3.7.1406 sind die Grafen bereits ohne Hinweis auf ihre brandenburgische Funktion beteiligt. Die Bedeutung der Landeshauptmannschaft der Schwarzburger liegt in der Beendigung der Feindseligkeiten zwischen Brandenburg und dem Erzstift, deren Wurzeln sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen lassen. Die territoriale Integrität der Mark, unter der schwachen Herrschaft Josts von Mähren besonders gefährdet, blieb fortan von Südwesten her unangefochten.

  • Literature

    ADB X;
    J. Schultze, Die Mark Brandenburg II, 1961, S. 208-12.

  • Author

    Gerd Heinrich
  • Citation

    Heinrich, Gerd, "Günther" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 263-264 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136152317.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Günther von Schwarzburg, geb. um 1353, am 16. Juli 1416, bekleidete von 1403—6 das Amt eines Verwesers der Mark Brandenburg in|Gemeinschaft mit seinem älteren Bruder Heinrich, mit welchem er auch gemeinschaftlich bis 1411 die Gebiete Sondershausen, Frankenhausen, Arnstadt und Blankenburg besaß. Zu Verwesern der Mark Brandenburg ernannte sie Jobst von Mähren, der damalige Inhaber des Kurlandes, aus folgendem Grunde. Die Mark litt nicht allein durch die wüsten Fehden des einheimischen Adels, sondern auch durch die Angriffe des Erzbischofs Albert von Magdeburg, welcher Ansprüche auf das feste Schloß Plaue bei Brandenburg a. d. H. erhob. Nach 20jähriger Fehde kam endlich ein Friede zwischen Albert und der Mark am 10. Juni 1403 durch Vermittelung Günther's zu Stande (Riedel, Cod. dipl. Br. II, 3, 161). Zwei Tage darauf starb Albert und an seine Stelle trat als Erzbischof Günther's gleichnamiger Sohn. Unter diesen Umständen mußten G. und sein Bruder Heinrich als Persönlichkeiten erscheinen, die geeignet waren das gute Einvernehmen zwischen dem Erzstift und der Mark zu erhalten. Am 23. Oct. 1403 ernannte sie Jobst zunächst zu Amtleuten über die Altmark (Riedel, a. a. O. S. 162) und am 24. November 1403 überwies er ihnen zu Berlin auch die Mittelmark unter Zustimmung der Stände (ebend. S. 165). Am 5. December 1403 wies er sie an, im Falle seines Todes seinen Schwager Wilhelm von Meißen, dem er 1393 die Mark gegen ein Darlehen als Pfand eingesetzt hatte, so lange als ihren Herrn anzuerkennen, bis das Darlehen abgezahlt sei. Mit den besten Absichten übernahmen jetzt die Grafen, besonders G., die Verwaltung; der letztere aber erfuhr auch sofort die ganze Schwierigkeit seiner neuen Stellung. Als er sich im Anfange des J. 1404 nach Tangermünde begeben wollte und eben über die Elbe setzte, überfiel plötzlich Dietrich v. Quitzow sein noch am Ufer weilendes Gefolge und bemächtigte sich seines Gepäckes und seiner Schätze. Diese That blieb nicht nur straflos, sondern scheint sogar das Ansehen Dietrich v. Quitzow's gehoben zu haben, denn von jener Zeit an schreibt sich die Popularität, deren er sich unter den Märkern einige Jahre hindurch erfreute. Unrichtig dagegen ist die Angabe des märkischen Chronisten Engelb. Wusterwitz, daß G. sofort nach jenem Ueberfalle auf sein Amt verzichtet habe, denn er führte die Verwaltung des Landes noch am 20. Mai und 3. Juni 1404 nach den Urkk. b. Riedel I, 17, 264 und 265. Ferner verband er sich am 16. Juni 1405, als ein „Vorstender der Marke z. Brand.“ mit den Herzögen Rudolf und Albrecht von Sachsen-Wittenberg und mit Günther von Magdeburg zu gemeinsamer Bekämpfung der Räuber in ihren Landesgebieten (Riedel II, 3, 169). Aber nicht G. allein, sondern auch sein Bruder Heinrich führte 1405 noch die Verweserschaft, denn beide belehnten als „Vorstendere der Marke z. Br.“ am 14. Juli 1405 zu Tangermünde Günther von Bartensleben mit dem Dorfe Berkau (Riedel I, 17, 265). Urkundliche Erlasse der Brüder hinsichtlich der Mittelmark sind jedoch nicht vorhanden und in einem Kampfe gegen Pommern 1404 führte nicht G., sondern Dietrich v. Quitzow die mittelmärkischen Städte zum Siege. Die Grafen scheinen sich daher auf die Verwaltung der Altmark beschränkt zu haben. An eine Unterdrückung des gerade in der Mittelmark überwuchernden Fehdewesens durften sie überhaupt nicht denken, und so mögen sie endlich auf ihr Amt verzichtet haben. Dies muß im J. 1406 geschehen sein, denn am 18. Mai 1406 übertrug Jobst den Schutz über die Mittelmark den Grafen Ulrich und Günther von Lindow-Ruppin (Riedel I, 4, 87), während von 1406 ab Günther von Bartensleben als Vertreter Jobst's in der Altmark fungirte und im Namen des Markgrafen Lehenbriefe ausstellte (Riedel, I, 17, 269). — Das Hauptverdienst der Grafen um die Mark ist die Bewahrung des Friedens mit Magdeburg. Der Burggraf Friedrich von Nürnberg fand 1412—14 in Günther von Magdeburg sogar einen Bundesgenossen und ein Bruder desselben half jenem 1414 das Schloß Plaue erobern.

  • Author

    Heidemann.
  • Citation

    Heidemann, "Günther" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 140 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136152317.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA