Lebensdaten
um 1195 – 1249
Sterbeort
in Bingen
Beruf/Funktion
Erzbischof von Mainz
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 12066898X | OGND | VIAF: 77152274
Namensvarianten
  • Siegfried III. von Mainz
  • Sigfrid III. von Eppstein (ADB)
  • Siegfried III.
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Zitierweise

Siegfried III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd12066898X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus hess. Fam. edelfreier Herren, benannt zunächst nach Burg Hainhausen, dann nach Burg Eppstein (Taunus) (s. NDB IV);
    V Gottfried I. v. E. (erw. 1189, 1223?);
    M Theodora (?), Gfn. v. Wied;
    Ov Siegfried II. v. E., Ebf. v. Mainz (um 1165–1230, s. NDB 24), Dietrich II., Gf. v. Wied, Ebf. v. Trier (erw. 1189, 1242, s. NDB III);
    B Gerhard II. v. E. (erw. 1218, 1249), Gottfried II. v. E. (erw. 1223, 1276);
    N Werner, Ebf. v. Mainz ( 1284, s. ADB 42; Nassau. Lb. IV; LexMA; Gatz IV), Gerhard II., Ebf. v. Mainz (um 1230–1305, s. NDB VI).

  • Biographie

    S. wurde um 1220 Domherr in Mainz, Propst von St. Bartholomäus in Frankfurt/M. und von St. Peter und Alexander in Aschaffenburg. Offenbar problemlos wurde er als Nachfolger seines Onkels Siegfried II. im Nov. 1230 gewählt und im Jan. 1231 geweiht. Unmittelbar nach der Weihe war er auf dem Wormser Hoftag Kg. Heinrichs (VII.) anwesend, auf welchem ein Verbot der Städtebünde ausgesprochen und das „Statutum in favorem principum“ (1.5.1231) ausgestellt wurde. In dem Konflikt zwischen Kg. Heinrich (VII.) und Ks. Friedrich II. stand S. auf Seiten des Kaisers und hielt sich 1232 und 1234 mehrere Monate in Italien auf, zuletzt als erfolgloser Vermittler zwischen Vater und Sohn. Nach der Rückkehr Friedrichs II. in das Reich fand der Hoftag mit der Verkündung des Reichslandfriedens für Deutschland in Mainz statt, allerdings läßt sich die Beteiligung S.s an diesem Reichsgesetz nicht genauer bemessen. Gemeinsam tätig waren Kaiser und Erzbischof dann am 1.5.1236 bei der Translation der Gebeine der 1235 heilig gesprochenen Elisabeth von Thüringen. Nach der Wahl des unmündigen Konrad IV. zum König wurde S. 1237 zum procurator imperii ernannt (bis zu seinem Abfall von den Staufern 1241) und nannte sich im selben Jahr erstmals Reichserzkanzler. S. begleitete den jungen König zum Hoftag nach Verona und nahm an der erfolglosen Belagerung von Brescia teil. In dem sich zuspitzenden Streit zwischen Ks. Friedrich II. und Papst Gregor IX. bemühte sich S., die Fürsten zu einem Vermittlungsversuch zu bewegen (Juni 1239 Hoftag in Eger), und wandte sich direkt an den Papst, unterband jedoch die Verkündigung des am 20.3.1239 ausgesprochenen päpstl. Banns gegen den Kaiser in Deutschland. Daraufhin wurde er ebenso wie die Erzbischöfe von Köln und Trier 1240 durch den Legaten Albert Behaim suspendiert und exkommuniziert (ohne daß diese Maßnahme Wirkung zeitigte). 1241 verband sich S. dann mit dem Kölner Ebf. Konrad von Hochstaden zu einem antistauf. Bündnis. Der Grund für diesen Bund lag zum einen in den territorialen Interessen der beiden Erzbischöfe, zuletzt aber auch in der nach ihrer Einschätzung „perspektivlosen“ Reichspolitik des Kaisers.

    1244 und 1249 wurde S. von Papst Innozenz IV. zum Legaten ernannt. An der Absetzung Friedrichs II. auf dem Konzil von Lyon 1245 war er wohl nicht beteiligt, betrieb jedoch in der Folge die Wahl Heinrich Raspes zum Gegenkönig (22. Mai 1246) und nahm am 3.10.1247 an der Wahl des Gf. Wilhelm von Holland zum Gegenkönig teil. Seine sehr aktive Reichspolitik konnte S. auch territorialpolitisch ummünzen. Vor allem der – von seinem Vorgänger bereits vorbereitete, nun aber endgültige – Gewinn des Klosters Lorsch erweiterte das Territorium der Mainzer Kirche, trug dieser aber auch dauerhafte Spannungen mit den Pfalzgrafen ein. Der Stadt Mainz gewährte S. in der Zeit des Kampfes gegen Kg. Konrad IV. am 13.11.1244 das wichtige Stadtprivileg. Die gleiche Aktivität wie in der Reichs- und Territorialpolitik zeigte S. in geistlichen Dingen. Neben der Kanonisation Elisabeths von Thüringen 1236 ragt die Weihe des Mainzer Doms nach Abschluß des Westwerks am 4.7.1239 heraus. Außerdem hielt S. zahlreiche Synoden (1233/34, 1239, 1243, 1244, 1246) und wirkte mäßigend auf die Ketzerbekämpfung Konrads von Marburg ein.

    S. war ein ausgesprochen tatkräftiger und durchsetzungsfähiger Erzbischof, der sein Territorium zu erweitern und die reichspolitische Bedeutung des Mainzer Erzbischofs zu stärken wußte. Dies war mit erheblichen Kosten verbunden, doch scheint unter S. auch eine Verwaltungsintensivierung im Erzstift stattgefunden zu haben (Mainzer Heberolle). Von den Zeitgenossen wurde S.s Amtszeit unterschiedlich beurteilt (polemisch: Chronicon Moguntinum), zumal auch der Krieg gegen Kg. Konrad besonders am Mittelrhein wütete (1242 Zerstörung d. Reichsstadt Wiesbaden). 1249 erkrankte S.|bei der Belagerung von Ingelheim und starb kurz darauf in Bingen.

  • Quellen

    Qu Regg. z. Gesch. d. Mainzer Erzbischöfe, bearb. v. J. F. Böhmer u. C. Will, Bd. II.: Von Konrad I. bis Heinrich II. 1161–1288, 1886, Nachdr. 1966, S. 121–211; Regg. Imperii V.

  • Literatur

    ADB 34;
    G. W. Sante, in: Nassau. Lb. I, 1940, S. 17–32;
    I. Reichel-Müller, Mainzer Territorialpol. in d. ersten Hälfte d. 13. Jh. als Element d. Reichs- u. Erzstiftsgesch., Diss. Mainz 1995;
    A. Gerlich, Könige, Fürsten, Adel u. Städte am Mittelrhein u. in Franken zw. Thronstreit u. Mainzer Reichslandfrieden 1198–1235, 2001;
    LThK1–3;
    BBKL X;
    LexMA;
    Gatz IV.

  • Porträts

    Grabmal im Mainzer Dom: S. als Coronator Heinrich Raspes u. Wilhelms v. Holland;
    vgl. dazu: V. Kessel, Sepulkralpol., Die Krönungssteine im Mainzer Dom u. d. Auseinandersetzung um d. Führungsposition im Reich, in: Der Mainzer Kf. als Reichserzkanzler, hg. v. P. C. Hartmann, 1997, S. 9–34.

  • Autor/in

    Regina Schäfer
  • Zitierweise

    Schäfer, Regina, "Siegfried III." in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 349-350 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12066898X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Sigfrid III. von Eppstein, Erzbischof von Mainz (1230—1249), Neffe seines Vorgängers, wurde als Domherr zu Mainz und Propst zu Frankfurt im December 1230 gewählt, also wenige Monate nach Abschluß des zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. zu San Germano abgeschlossenen Friedens, für den nebst anderen Reichsfürsten S. die Garantie übernahm. Infolge dieses Friedens geschah es, daß des Kaisers Sohn, König Heinrich VII. auf zwei zu Worms abgehaltenen Hoftagen von den Reichsfürsten, zu denen in erster Linie Erzbischof S. gehörte, genöthigt wurde, seine den Städten in Betreff ihrer Vereinigungen eigenwillig gemachten Zusagen zu widerrufen und ihnen, geistlichen wie weltlichen, das ihre Landesherrlichkeit begründende Privileg vom 1. Mai 1231 zu ertheilen. Das Jahr darauf fehlte S. nicht unter den Fürsten, welche zu Ostern in Aquileja der Unterwerfung des ungehorsamen Heinrich VII. unter den Willen des Vaters beiwohnten und von diesem die Bestätigung jenes ihnen wichtigsten Privilegs empfingen. Eine besondere Gnade wurde dem Erzbischof durch die Verleihung des in Verfall gerathenen Klosters Lorsch zu Theil, dessen Reformirung und Hebung seine nächste und andauernde Sorge war. Als König Heinrich kurz nach seiner Rückkehr aus Italien eigenwillig sich für die Wormser gegen ihren Bischof entschied, vertrat natürlich Erzbischof S. die Sache des Letzteren im August 1232 auf dem Hoftage zu Frankfurt, und wurde das Haupt der Reichscommission, die mit der Uebernahme der Stadtverwaltung an Stelle des aufgehobenen Raths die Verfassung von Worms neu gestalten sollte. Großes Verdienst erwarb sich der Erzbischof dadurch, daß er in den beiden nächsten Jahren, 1233 und 1234, seinen ganzen Einfluß zur Abwehr der auf Gebot des Papstes Gregor IX. durch Konrad von Marburg und seine fanatischen Helfershelfer in Deutschland betriebenen Ketzerverfolgungen|zur Geltung brachte. Im Spätherbst des Jahres 1234 begab er sich mit dem Bischof von Bamberg nach Unteritalien, um dem Kaiser das keineswegs ehrlich gemeinte Versprechen seines Sohnes zu überbringen, sich dessen Willen in allen Stücken unterwerfen zu wollen. Als er dann im neuen Jahre mit dem Manifest des Kaisers vom 28. Januar zurückkehrte, worin dieser die Fürsten an ihre übernommenen Verpflichtungen erinnerte, seine Ankunft in nahe Aussicht stellte, und eine letzte Mahnung an seinen Sohn richtete, hatte dieser sich bereits zu der ihm selbst unheilvollsten Empörung fortreißen lassen. Dem Kaiser zur Seite hat dann der Erzbischof an der zur Wiederherstellung des Rechtszustandes am 15. August 1235 zu Mainz eröffneten berühmten Reichsversammlung den thätigsten Antheil genommen; er ist dem Kaiser das Jahr darauf nach Italien gefolgt, hat in Gemeinschaft mit zehn anderen Fürsten im Februar 1237 zu Wien dessen Sohn von der Isabella von Brienne als Konrad IV. zum König erwählt und seit dem Ende dieses Jahres bis zum Jahre 1241 als Reichsverweser an der Spitze der Regierung gestanden. Als solcher erschien er nach Beilegung eines mit dem Herzog Otto von Baiern über das Kloster Lorsch ausgebrochenen heftigen Streites im Sommer 1238 mit dem erst zehnjährigen Konrad auf dem Hoftage zu Verona und folgte dem Kaiser zur Belagerung Brescias. Auch im J. 1239 hat der Erzbischof, da die auf die Aufstellung eines Gegenkönigs gerichteten Machinationen des bekannten päpstlichen Agitators Albert des Böhmen zu einer Spaltung der Reichsfürsten führten, auf dem Fürstentage zu Eger, im Juni, und auf dem im nächsten Monat zu Mainz abgehaltenen Concil seinen Eiden und Pflichten gegen Kaiser und Reich nichts vergeben. Er hat, als im Frühjahr 1241 die Mongolengefahr näher und näher rückte, alle zur Abwehr erforderlichen Maßregeln getroffen; kaum aber ist die Gefahr vorüber und die Angst gewichen, so erhebt er sich, seit dem 10. September 1241 mit dem Erzbischof von Köln, Konrad von Hochstaden, auf das engste verbündet, zum offenen Kampf gegen den Kaiser, indessen reicht sein Arm nicht weit, denn diesem gelingt es, den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen durch die Uebertragung der Würde des Reichsverwesers für sich zu gewinnen. Der Erzbischof von Köln wird im Frühjahr 1242 Gefangener des Grafen Wilhelm von Jülich. Er selbst aber sieht sich in diesem und dem folgenden Jahre in seinen rheinischen Besitzungen von König Konrad IV. hart bedrängt. Während der danach zwischen dem Kaiser und dem neugewählten Papst Innocenz IV. gepflogenen Unterhandlungen verhält er sich beobachtend, zögert aber nicht, schon im Frühjahr 1244, da diese noch keineswegs völlig abgeschlossen sind, in Deutschland die Excommunication des Kaisers zu verkündigen, dessen Sturz im Geheimen betrieben wird. Dann begibt er sich mit dem Erzbischof von Köln, Ostern 1245, auf das Concil zu Lyon, verpflichtet sich für den Fall der Absetzung des Kaisers zur Erhebung eines Gegenkönigs, ist im Juni wieder in Deutschland, bringt am 22. Mai 1246 zu Hochheim bei Würzburg die Wahl des längst in Aussicht genommenen Landgrafen Heinrich von Thüringen, und als dieser machtlos am 16. Februar 1247 auf der Wartburg gestorben, auch die des zweiten Pfaffenkönigs, Wilhelm von Holland, schon am 3. October dieses Jahres zu Stande. Die erhoffte Hülfe bleibt aber aus. Während dem König Wilhelm Aachen und Kaiserswerth den heftigsten Widerstand entgegensetzen, sieht sich der Erzbischof wiederum von Konrad IV. bedrängt. Da ist er im belagerten Ingelheim schwer erkrankt und zu Bingen, wohin man ihn brachte, am 9. März 1249 gestorben.

    • Literatur

      Neuere Darstellungen: Hermes, Die Erzbischöfe von Mainz. 3. Aufl. Mainz 1879. — Schirrmacher, Kaiser Friedrich II., Bd. 1—4. —
      Winkelmann, Geschichte Kaiser Friedrichs II., 1212—1235, Berlin 1863, und:|Jahrbücher der deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. 2 Bände; — Kaiser Friedrich II., erster Band, 1218—1228.

  • Autor/in

    Schirrmacher.
  • Zitierweise

    Schirrmacher, Friedrich, "Siegfried III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 34 (1892), S. 260-261 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12066898X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA