Lebensdaten
1755 – 1826
Geburtsort
Grauwinkel bei Wittenberg
Sterbeort
Dresden
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118908499 | OGND | VIAF: 67222735
Namensvarianten
  • Globig, Hans Ernst von
  • Globig, Ernst von
  • Globig, Hans Ernst von
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Zitierweise

Globig, Ernst von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118908499.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus kursächs. Adelsgeschl.;
    V Christoph Ernst (1723–90), auf G. u. Schönwalde, Kreissteuereinnehmer d. Kurkreises, Hofger.assessor z. Wittenberg, S d. Christoph Heinr., auf G. u. Schönwalde, u. d. Maria Dor. v. Leipziger;
    M Christiane Wilh. ( 1766), T d. Joh. Christoph v. Natzmer (1691–1743), kursächs. Gen., zuletzt Kommandant v. Hamburg, u. d. N. N. v. Hartitsch;
    Ov Hans Gotthelf (1719–79), kursächs. GR u. Konsistorialpräs.;
    Vt Fürchtegott (1773–1832), sächs. Konsistorialpräs., Bundestagsgesandter;
    1789 Henriette v. Bothmer ( 1814);
    3 S, 1 T.

  • Biographie

    G. erhielt eine Ausbildung, die ihn zum höheren Staatsdienst befähigen sollte. Deshalb wurde er auch nach seinem Studium an der Universität Wittenberg (1771–74) zunächst beim Leipziger Oberhofgericht und dann bei der kursächsischen Gesandtschaft in Regensburg planmäßig mit der juristischen Praxis vertraut gemacht. Anschließend war er als Richter beim Appellationsgericht in Dresden (1778–89) und beim Reichskammergericht in Wetzlar (1789–99) tätig. Seit 1799 stand G. wieder in kursächsischen Diensten als Gesandter in Regensburg und nach 1806 als Geheimrat, Konferenzminister und Direktor der Gesetzeskommission in Dresden. – Während seiner praktischen Tätigkeit fand G. immer wieder Gelegenheit, sich theoretisch mit den zu seiner Zeit aktuellen Fragen einer Strafrechtsreform im Geiste der Aufklärung zu beschäftigen. So beteiligte er sich mit der „Abhandlung von der Kriminalgesetzgebung“, die er gemeinsam mit seinem alten Freund Johann Georg Huster verfaßte, an der von Voltaire und der Berner Ökonomischen Gesellschaft 1777 ausgeschriebenen Preisfrage „für den vollständigsten und ausführlichsten Plan einer guten Kriminalgesetzgebung“ und erhielt 1782 unter 44 Bewerbern den 1. Preis zugesprochen, wie auch später anläßlich seines Gutachtens über den Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die preußischen Staaten. Beachtenswert ist auch seine Kritik am Entwurf des bayerischen Strafgesetzbuches (1808) sowie sein 4bändiges „System einer vollständigen Kriminal-, Polizei- und Zivilgesetzgebung“, das er für die russische Gesetzgebungskommission schrieb.

  • Werke

    Weitere W Vier Zugaben zu d. im J. 1782… gekrönten Schr. v. d. Kriminal-Gesetzgebung, Altenburg 1785;
    Versuch e. Theorie d. Wahrscheinlichkeit z. Gründung d. hist. u. gerichtl. Beweises, 1806;
    Kritik e. peinlichen Gesetzbuches f. Baiern, 1808;
    Entwurf e. Maßstabes d. gesetzl. Zurechnung u. d. Strafverhältnisse, 1808.

  • Literatur

    ADB IX; Autobiogr.
    in: Beylage zu No. 178 d. Intelligenzbl. d. Leipziger Lit.ztg., 1826;
    NND I;
    Ersch-Gruber;
    Stintzing-Landsberg III, 1, S. 413 f., Noten 268 ff.

  • Autor/in

    Rolf Lieberwirth
  • Zitierweise

    Lieberwirth, Rolf, "Globig, Ernst von" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 456-457 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118908499.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Globig: Hans Ernst von G., verdienter Criminalist, wurde geb. am 2. Novbr. 1755 auf dem Gute seines Vaters zu Grauwinkel im Wittenberger Kreise, studirte in Wittenberg und Leipzig, wo er 1774 am Oberhofgericht als Auditor eintrat. Nach kurzer Thätigkeit bei der Regensburger Gesandtschaftskanzlei, wurde er bei dem Appellationsgerichte in Dresden Assessor, 1781 wirklicher Rath. Mit seinem Freunde, dem geheimen Finanzsecretär Huster, beantwortete er 1779 die von Voltaire und der ökonomischen Gesellschaft zu Bern ausgeschriebene Preisfrage über die Criminalgesetzgebung, die, 1782 preisgekrönt, 1783 erschien (4 Zugaben 1785). Ebenso trug er den Preis davon für eine von Friedrich dem Großen ausgeschriebene Arbeit: „Betrachtungen bei dem Entwurfe eines Criminalgesetzbuchs für die preuß. Staaten“, 1788. Seit 1789 Assessor in Wetzlar, widmete er sich mit unermüdlichem Eifer der juridischen Praxis und sammelte Materialien für eines seiner Hauptwerke: „Versuch einer Theorie der Wahrscheinlichkeit, zur Gründung des historischen und gerichtlichen Beweises“, 1806. In seinem neuen Wirkungskreis als kurfürstlicher Reichstagsgesandter und evangelischer Directorialis zu Regensburg schrieb er: „Kritik eines peinl. Gesetzbuchs für Baiern“, 1808; „Entwurf eines Maßstabs der gesetzlichen Zurechnung und der Strafverhältnisse“, 1808 und sein wichtigstes Werk: „System einer vollständigen Criminal-Polizei- und Civilgesetzgebung (für Rußland)“, 1809, 4 Octavbände, 2. Aufl. 1815—18. In Anerkennung seiner Verdienste erhielt er von Kaiser Alexander das Ritterkreuz des St. Annenordens. Später wurde G. Geheimrath und Conferenzminister des Königs von Sachsen und rechtfertigte als Director der Gesetzcommission durch unermüdete Thätigkeit und Berufstreue das in ihn gesetzte Vertrauen. Nach herben Familienverlusten starb er am 21. Nobr. 1826.

    • Literatur

      Heinrich Döring in Ersch und Gruber. — Neuer Nekrolog 1826, I. 283. —
      Berner, Strafgesetzgebung in Deutschland seit 1751, Leipzig 1867. S. 35, 37. 38. —
      Holtzendorff, Handbuch des deutschen Strafrechts I, 83, 84. —
      Hälschner, Das preußische Strafrecht, 1855, I. S. 169, 170. —
      Nypels, Bibliothèque choisie, 1864, p. 64, 128, 129. —
      Wächter, Beilagen zu Vorlesungen über das deutsche Strafrecht, 1877, S. 139. — Temme, Lehrb. des preuß. Strafrechts, 1853, S. 41.

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann, "Globig, Ernst von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 237-238 unter Globig, Hans Ernst von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118908499.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA