Dates of Life
1793 – 1867
Place of birth
Rudolstadt
Place of death
Rudolstadt
Occupation
Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt
Religious Denomination
lutherisch
Authority Data
GND: 129732915 | OGND | VIAF: 50314980
Alternate Names
  • Friedrich Günther
  • Friedrich Günther, Schwarzburg-Rudolstadt, Fürst
  • Friedrich Günther, Schwarzburg, Fürst
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Citation

Friedrich Günther, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd129732915.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Fürst Ludw. Frdr. II. v. Sch.-R. (1767–1807), S d. Fürsten Friedrich v. Sch.-R. (1736–93);
    M Karoline (1771–1854, s. ADB XV), T d. Landgf. Friedrich Ludwig v. Hessen-Homburg ( 1820, s. NDB V);
    1) Rudolstadt 1816 Auguste (1793–1854), T d. Erbprinzen Friedrich v. Anhalt-Dessau (1769–1814), preuß. Gen.Major (s. Priesdorff II, S. 410, P), 2) Dresden 1855 Helene Gfn. v. Reina (1835–60), T d. Prinzen Georg v. Anhalt-Dessau (1796–1865), 3) (morganat.) Schwarzburg 1861 Marie (1840–1909, 1861 Frfr., 1864 Gfn. v. Brockenburg), T d. preuß. Kreisphysikus Dr. Schultze in Insterburg;
    3 S aus 1) (2 früh †), 1 S, 1 T aus 2), u. a. Prinz Günther Sizzo v. Leutenberg (1860–1926), der 1896 f. ebenbürtig u. thronfolgeberechtigt erklärt wurde.

  • Biographical Presentation

    Mit der 53jährigen Regierungszeit F.s verbindet sich für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt die Entwicklung vom patriarchalisch regierten Teilstaat des Reiches zum konstitutionell-monarchischen Verfassungsstaat im Rahmen des Deutschen und Norddeutschen Bundes. Obgleich F., angeregt durch Erlebnisse der Kriegsereignisse seit 1806, ursprünglich mehr dem Soldaten- als dem Regentenberuf zuneigte, lebte er sich unter dem Einfluß seiner Mutter, die nach dem frühen Tod ihres Mannes die Regentschaft geführt hatte, und tüchtiger Beamter wie F. W. L. von Beulwitz und K. G. von Ketelhodt so in den 1814 übernommenen Pflichtenkreis ein, daß er den vielfältigen Aufgaben, die die Zeit zwischen den Befreiungskriegen und der Bildung des Norddeutschen Bundes einem deutschen Landesfürsten stellte, gerecht werden konnte. Schon 1816 gab er dem Lande eine Verfassung, in der dem Landtag, der allerdings erst seit 1821 zusammentrat, die Mitwirkung an der Gesetzgebung zuerkannt wurde. Nach der Revolution von 1848, die sich im Fürstentum im wesentlichen in Forst- und Jagdvergehen austobte, kam es zu umfassenden Reformen; Trennung von Justiz und Verwaltung, Neuorganisation der Staatsverwaltung, Einführung eines gleichen, indirekten Wahlrechts, Aufhebung der Feudallasten und der Patrimonialgerichtsbarkeit. Besondere persönliche Aufmerksamkeit widmete F. Heimatschutz, Denkmalpflege und Heimatgeschichte. Durch sparsame Wirtschaftsführung, Leutseligkeit und persönliche Bedürfnislosigkeit erwarb er sich im Lande große Popularität.

  • Literature

    ADB VIII;
    F. Sigismund, Das tolle J. 1848 in Schwarzburg-Rudolstadt, 1909, in: Jber. d. Gymnasiums Weimar;
    B. Rein, Die Rudolstädter Fürsten im 19. Jh., in: Zs. d. Ver. f. Thür. Gesch. u. Altertumskde. NF 39, 1939, S.430 ff. (P);
    U. Heß, Gesch. d. Behördenorganisation d. Thür. Staaten u. d. Lendes Thüringen v. d Mitte d. 16. Jh. bis z. J. 1952, 1958.

  • Author

    Wolfgang Huschke
  • Citation

    Huschke, Wolfgang, "Friedrich Günther" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 591 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd129732915.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, geboren den 6. Nov. 1793, den 28. Juni 1867, war 60 Jahre Fürst und regierte, nachdem er die ersten sieben Jahre unter der Obervormundschaft seiner Mutter gestanden hatte, 53 Jahre selbstständig. Er war der erste Sohn des Fürsten Ludwig Friedrich II. ( am 28. April 1807) und der Fürstin Karoline Louise, einer Prinzessin von Hessen-Homburg ( am 20. Juni 1854). Seine erste Erziehung erhielt er unter den Augen seiner fürstlichen Eltern. Da der treffliche, allgemein beliebte und kunstsinnige Fürst Ludwig Friedrich II. schon 1807 starb, übte die edle, für alles Schöne und Hohe begeisterte, sowie ihr engeres und weiteres Vaterland über alles liebende fürstliche Wittwe während der Obervormundschaft wol den meisten Einfluß auf des jungen Fürsten weitere Entwicklung, Wie auf sein gerades, gesundes Urtheil aus (vgl. Karoline Louise, Fürstin von Schwarzburg-Rudolstadt). Nur kurze Zeit studirte der Fürst in Genf, denn in jenen für Deutschland traurigen Jahren hielt es die Fürstin für besser, ihn bei sich zu behalten und mit den Regierungsangelegenheiten bekannt zu machen, welche die Fürstin-Mutter der fremden Macht, wie der dadurch im eigenen Lande hervorgerufenen Bedrängniß gegenüber mit wahrhaft männlichem Muthe und großer Opferfreudigkeit zu leiten wußte. Im October des J. 1813, bald nach der Schlacht bei Leipzig, trat der Fürst unter der speciellen Führung seines Oheims, des Feldmarschalllieutenants Prinz Philipp von Hessen-Homburg, in die Armee ein und stand im Januar des folgenden Jahres bei der gegen Augereau aufgestellten Südarmee, befehligt von einem zweiten Oheim, dem damaligen Erbprinzen Friedrich zu Hessen-Homburg, kaiserlich österreichischen General der Cavallerie. Mit diesem Armeecorps überschritt der Fürst den Rhein, kämpfte mit bei St. George und Limonest, zog in Lyon ein und nahm Theil an dem Gefechte bei Romans in der Dauphiné. Als nach dem Einmarsche der Verbündeten in Paris die Südarmee nach Lyon zurückgegangen war, begleitete er seine beiden Oheime auf kurze Zeit nach Paris, trat dann mit dem Armeecorps den Rückmarsch nach Deutschland an und kehrte nach Rudolstadt zurück. Hier übergab ihm seine Mutter am 6. November 1814 die Regierung, welche er von da ab 53 Jahre bis zu seinem Tode führte. Nur eine kurze Unterbrechung ist zu beachten aus dem J. 1815, in welchem er unter seinem Oheim Philipp von Hessen-Homburg wiederum nach Frankreich marschirte, alle Gefahren der Gefechte theilend, welche das Armeecorps des Kronprinzen von Würtemberg vom Rhein aus zu bestehen hatte. — 1815 trat unter des Fürsten Regierung Schwarzburg-Rudolstadt dem ins Leben gerufenen deutschen Bunde bei, in welchem das Fürstenthum als selbständiger Staat vertreten wurde. Schon 1816 gab der Fürst dem Lande eine selbständige Verfassung, welche aber erst 1821 ins Leben trat. Ein zwischen der Unterherrschaft des Landes und dem Kurfürstenthum, späteren Königreich Sachsen bestehendes gewisses Lehensverhältniß wurde nach erfolgter Abtretung des betreffenden sächsischen Landesantheils an Preußen durch den Staatsvertrag vom 16. Juni 1816, in welchem der Fürst seinen Ansprüchen auf die Aemter Heringen und Kelbra entsagte, beseitigt. Ebenso wurden durch Verträge mit Sachsen-Gotha und Sachsen-Meiningen 1823 und 1827, durch Abtretungen und Austauschungen die gegenseitigen Beziehungen der betreffenden Staaten geregelt, wie ähnliches schon früher mit Sachsen-Weimar geschehen war. 1822 erfolgte der Beitritt (mit der Unterherrschaft) zum preußischen Zollverein, 1828 zum mitteldeutschen Handelsverein, 1834 zum neuen großen deutschen Zollverein, wie später zu den unter den deutschen Staaten abgeschlossenen Münzconventionen. Das J. 1848 führte auch hier mehrfache, nicht unwesentliche Umgestaltungen der Verfassungsverhältnisse herbei, welche durch das Grundgesetz vom 21. Mai 1854 neu geordnet wurden. Auch der Organismus|der Staatsbehörden erlitt mehrfache Veränderungen. 1866 trat der Fürst am Abende seines Lebens dem norddeutschen Bunde bei. — Die Rechtspflege und die Gerichte waren stets Gegenstand der unausgesetzten Fürsorge des Fürsten, wie seine gesetzgeberische Thätigkeit sich über alle Gebiete des staatlichen Lebens je nach Bedürfnissen der Zeit und des Landes insbesondere erstreckte. Sorge, für Förderung des religiösen Lebens überhaupt, für Hebung des Schul- und Unterrichtswesens (Erweiterung des Gymnasiums und Gründung einer Realschule) bethätigte er seine ganze Regierungszeit hindurch. Da es nicht zweckdienlich sein würde, an diesem Orte die Segnungen seiner Regierung, in welcher ihm die um Schwarzburg-Rudolstadt höchst verdienstvollen Männer als oberste Regierungsbeamte zur Seite standen, einzeln aufzuzählen, sei nur constatirt, daß des Fürsten Liebe zu seinem Lande, ein Erbe seiner Ahnen, sein Gerechtigkeitsgefühl, wie seine Humanität, seine Geradheit, Biederkeit, sein schlichtes, einfaches Wesen, durch welches er den Hochgestellten, wie den Niedrigsten im Lande bekannt war und welches Jeden vertrauensvoll sich ihm nahen ließ, dazu 53 Jahre selbstständiger Regierung ihn zum Vater des gesegneten, schönen Landes erhoben. — Was sein Familienleben insbesondere anlangt, hat er neben der Freude auch des Leides in reichlichem Maße erfahren und mit der ihm eigenen Stärke würdig ertragen. Er war drei Mal vermählt. Seine erste Gemahlin war die Prinzessin Amalie Auguste von Anhalt-Dessau (vermählt 1816), von welcher ihm drei Prinzen geboren wurden, welche ihm aber alle drei (die beiden jüngeren frühzeitig, der Erbprinz im 25. Lebensjahre stehend) durch den Tod entrissen wurden. Auch die Fürstin starb 1854. Zum zweiten Male vermählte er sich.1855 mit der Gräfin Helene von Raina, Tochter des Prinzen Georg Bernhard von Anhalt-Dessau, durch Adoption vom Prinzen Wilhelm Woldemar zu Anhalt zu einer Prinzessin von Anhalt erhoben. Sie starb bereits 1860. Zum dritten Male vermählte er sich in morganatischer Ehe mit Marie Helene Lydia Anna Schultze aus Königsberg, welche zuvor von ihm zu einer Baronesse und an seinem 50jährigen Regierungsjubiläum zu einer Gräfin von Brockenburg erhoben worden war. — Ihm folgte nach seinem Tode 1867 in der Regierung sein Bruder Albert (geb. 1798) und nach dessen kurzer Regierung (er starb schon 1869) der jetzt (seit 1869) regierende Fürst Georg Albert (geb. 1838).

    • Literature

      Vgl. u. a. Voigt's deutscher Regentenalmanach, Ilmenau 1829; Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Hauskalender auf das Schaltjahr 1864, sowie die verschiedenen Jahrgänge des officiellen fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Wochenblattes.

  • Author

    Anemüller.
  • Citation

    Anemüller, Ernst, "Friedrich Günther" in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 36-37 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd129732915.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA