Lebensdaten
erwähnt 1410, gestorben um 1435
Geburtsort
Denzig (Hinterpommern)
Sterbeort
Liegnitz
Beruf/Funktion
Dominikaner ; Polemiker
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118531867 | OGND | VIAF: 162028110
Namensvarianten
  • Falkenberg, Johann
  • Johannes Falkenberg
  • Johann Falkenberg
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Falkenberg, Johannes, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118531867.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    F. war einer der eifrigsten Vorkämpfer für die Machtstellung des Papsttums zur Zeit des großen Schismas. Der Papst Martin V. war es auch, der ihn in Schutz nahm und vor harten Zugriffen bewahrte. Als Heiden und Mohammedaner 1410 den Sieg der Polen gegen den Deutschen Orden mit erkämpft hatten, schrieb F. unter dem Eindruck der Tatarengreuel auf christlichem Boden eine Kampfschrift gegen die Polen und ihren König, in der er die Polen als Götzendiener und Ungläubige hinstellte, zum Kampf gegen sie aufrief und auch den Tyrannenmord verteidigte. Durch seine äußerst scharfe Polemik verletzte er sogar seine besten Freunde und isolierte sich dadurch. Im Jean-Petit-Prozeß (Johannes Parvus) beteiligte er sich als Verfasser mehrerer Invektiven gegen Gerson und d'Ailly, worin er den Bischöfen das Recht absprach, einzelne Lehrsätze als häretisch zu verdammen, da dies allein der Gesamtkirche oder dem Papst zustehe. Inzwischen war seine Kampfschrift gegen die Polen auf dem Konstanzer Konzil bekannt geworden, wo das Buch der Glaubenskommission vorgelegt und F. gefangen gesetzt wurde. Wohl dem Einfluß eines deutschen Mitgliedes dieser Kommission, des Nikolaus von Dinkelsbühl, ist es zu verdanken, daß die Thesen F.s wohl als ärgerniserregend, nicht aber als häretisch verurteilt wurden. Auf Veranlassung der Polen verurteilte ihn jedoch das Generalkapitel des Dominikanerordens in Straßburg 1417 zu lebenslänglicher Kerkerhaft. Martin V. wollte ihn aber, wahrscheinlich wegen seines Eintretens für das Papsttum, nicht in lebenslänglicher Ordenshaft belassen, nahm ihn mit nach Italien, wo er ihn bis 1425 in leichter Haft hielt. F. war später auch am Baseler Konzil beteiligt.

  • Werke

    De monarchia mundi (gegen Matthäus v. Krakau);
    Tres tractatuli dati iudicialiter in concilio Constantiensi circa novem assertiones Johannis Parvi magistri sacrae facultatis Parisiensis a Johanne Gersono cancellario Ecclesiae Parisiensis denuntiatas, Antwerpen 1706;
    Tractatus doctoris cuiusdam de Prutenis contra Polonos et paganos de potestate papae et imperatoris respectu infidelium (kurz „Satira“gen.).

  • Literatur

    ADB VI (L);
    J. Quétif-J. Echard, Scriptores Ordinis Praedicatorum I, Paris 1719, S. 760 f.;
    G. Sommerfeld, Das Vorwort zu J. F.s Schr. „De monarchia mundi“ u. s. Erwiderung in e. Klageverfahren v. J. 1406, in: HJb. 27, 1906, S. 606-17;
    ders., in: MIÖG 31, 1910, S. 421-37;
    J. Fijalek, in: Ksiega pamiatkowa kuczei O. Balzera, Lemberg 1925, S. 297-348;
    H. Finke, Acta Concilii Constant. IV, 1928, S. 249-54, 352-432;
    L. Ehrlich, Sprawa Falkenberga na Soborze w Konstancji, = Tätigkeits- u. SB d. Poln. Ak. d. Wiss. 53, Krakau 1952, S. 384-91;
    St. Bech, Magistri Pauli Vladimiri, Scriptum denunciatorium errorum Satyrae I. F. O. P., Concilio Constantiensi datum, in: Sacrum Poloniae Millenium II, ebd. 1955, S. 165-92;
    Altpreuß. Biogr. (L).

  • Autor/in

    Gundolf Gieraths OP
  • Zitierweise

    Gieraths OP, Paul-Gundolf, "Falkenberg, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 10 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118531867.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Falkenberg: Johannes F., Mönch eines Dominicanerklosters zu Kammin und Magister der Theologie. Als derselbe sich bei dem Constanzer Concil befand, wurde im J. 1417 eine früher, und zwar in Preußen von ihm verfaßte Schrift bekannt, in welcher die Polen und der polnische König als rückfällige Ketzer angeklagt und ihre Vertilgung als Christenpflicht bezeichnet wurde. König Wladislaw glaubte, die Schrift sei im Auftrage des Deutschordensmeisters verfaßt. Sein Vertreter am Concil, der Erzbischof von Gnesen, denuncirte den Verfasser, sobald er das Machwerk gesehen hatte, wegen ketzerischer Behauptungen. Wegen des Zusammenhangs der Sätze Falkenberg's mit denen des Jean Petit über Tyrannenmord, und weil F. für den letztern am Concil mit drei|scharfen Abhandlungen eingetreten war, erhielt die Angelegenheit ein allgemeineres Interesse. Obgleich indeß der Mönch in Haft genommen wurde und seine Schrift von der Glaubenscommission des Concils als verdammenswürdig bezeichnet ward, kam doch ein Urtheil des gesammten Concils darüber nicht zu Stande. Erst zu Anfang des J. 1425 erließ der Papst, der die Sache an sich gezogen hatte, ein Urtheil, in welchem Falkenberg's Behauptungen als irrig und aufrührerisch bezeichnet wurden. Durch einen Widerruf erlangte der Verurtheilte die Befreiung aus der Haft. In den folgenden Jahren soll er sich dann mit dem deutschen Orden überworfen und gegen ihn ein noch schlimmeres Libell verfaßt haben als früher gegen die Polen. Auf der Reise zum Baseler Concil, wo er dies neue Erzeugniß zu veröffentlichen gedachte, soll es ihm aber bei einem räuberischen Ueberfall genommen sein. Von der Baseler Versammlung zurückkehrend, starb er in Liegnitz.

    • Literatur

      Vgl. Voigt, Gesch. Preußens VII. S. 301 ff., 320 ff. Dlugos, Hist. Polonica II. p. 376 ss. Schwab, Joh. Gerson S. 665.

  • Autor/in

    Ritter.
  • Zitierweise

    Ritter, "Falkenberg, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 6 (1877), S. 554-555 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118531867.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA