Lebensdaten
gestorben 1446
Geburtsort
Stolp
Sterbeort
Kamień Pomorski
Beruf/Funktion
Bischof von Kammin
Konfession
-
Normdaten
GND: 1021208191 | OGND | VIAF: 232891019
Namensvarianten
  • Siegfried von Buch
  • Siegfried
  • Siegfried von Buch
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Siegfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd1021208191.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus ursprüngl. altmärk., seit d. 14. Jh. in d. Uckermark u. in Pommern ansässiger Adelsfam. (auch Bock, Buche, Buk) (s. L); Eltern unbekannt.

  • Biographie

    S. war in jungen Jahren Kanzler des skandinav. Unionskg. Erich I. der Pommer. Auf dessen Betreiben wurde er unter Bf. Hzg. Magnus von Sachsen-Lauenburg (1390–1452, reg. 1410/18–24) 1417 Archidiakon von Pyritz und Kamminer Generalvikar, 1418 auch Generaloffizial, 1419 Administrator in temporalibus des Bistums, zugleich in diesen Jahren auch Dekan des Domkapitels; außerdem besaß er eine Pfründe am St. Marienstift Stettin. Nach längeren Verhandlungen wurde er am 10.5.1424 von Papst Martin V. zum neuen Bischof von Kammin ernannt (die fälligen Servitienzahlungen an Papst und Kardinäle waren 1431 noch nicht abgeschlossen).

    In den ersten Jahren seiner Amtszeit kümmerte sich S. besonders um das Wohl wichtiger geistlicher Einrichtungen seiner Diözese. Den Zisterzienserinnen in Köslin gewährte er Ablässe und bestätigte den Besitz ganzer Dörfer oder die Einnahmen aus bestimmten Rechten, ebenso urkundete er für die Franziskaner in Greifenberg, die Zisterzienser in Buckow sowie das Nonnenkloster und das Kollegiatstift in Kolberg. Von seinen Amtsvorgängern hatte S. – infolge der Auseinandersetzungen mit den Herzögen von Pommern und auch hoher Forderungen der Kurie bei Neubesetzungen – eine außerordentlich schlechte Haushaltslage übernommen; sie nötigte auch ihn immer wieder zu neuen Verpfändungen, selbst an politische Gegner wie die Stadt Kolberg. Noch als Domdekan hatte S. 1417 und 1422 erlebt, wie sein Stift als Reichslehen offiziell anerkannt wurde. Das führte jedoch zu feindlichen Maßnahmen von Hzg. Bogislaw IX., der wie die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen bemüht war, das reichsständische Hochstift in seiner Nachbarschaft auf die Ebene eines Landstandes herabzudrücken, wobei er wie jene auf Dauer Erfolg hatte. 1436 kam es durch auswärtige Vermittlung zu einem Vergleich. S. erhielt einige Schlösser zurück, dafür durften künftige Bischöfe nur aus dem Domkapitel gewählt und mußten vom Herzog genehmigt werden, ehe die päpstl. Kurie sie bestätigen konnte. Auch neue Domherren durften nur noch mit hzgl. Zustimmung aufgenommen werden. Ferner wurde die Zuständigkeit der geistlichen Gerichtsbarkeit eingeschränkt. Der Herzog stand auf der Seite des Bischofs, als dieser 1442 mit Kolberg, der größten und nach mehr Freiheit strebenden Stadt seines Stifts, besonders wegen der Salineneinkünfte in heftigen Streit geriet. Erst 1445 konnte dank auswärtiger Vermittlung ein vorläufiger Friedensschluß erreicht werden. Die Geldnot des Bischofs hatte der Stadt ohnehin den Besitz für sie wichtiger bfl. Schlösser eingebracht.|In kirchlicher Hinsicht waren S. und der Herzog dem Konzil zu Basel zugetan, während die Stadt Kolberg mit Hilfe von Papst Eugen IV. ihre Stellung stärkte. Zumindest 1440, vielleicht schon 1437, unmittelbar nach dem Vergleich mit dem Herzog, leitete S. Synoden seiner Diözese. Überliefert ist nur eine Paraphrase der damaligen Statuten aus dem 17. Jh.; diese greifen auf ältere Beschlüsse des 14. Jh. zurück und sind ihrerseits von jüngeren Statuten des 15. Jh. benutzt worden. Einzelne Bestimmungen lassen Einflüsse von Dekreten des Basler Konzils erkennen.

  • Literatur

    H. Riemann, Gesch. d. Stadt Kolberg, 1873, S. 182–85, 217–32;
    E. Bütow, Staat u. Kirche in Pommern im ausgehenden MA bis z. Einf. d. Ref. 1, in: Balt. Studien NF 14, 1910, S. 109–12;
    J. Petersohn, Vatikan. Btrr. z. Chronol. d. Kamminer Bischöfe in d. späten Schismazeit (1410–1418), ebd. 48, 1961, S. 25;
    ders., Bf., Konzil u. Stiftsstadt, in: Studien z. 15. Jh., FS f. Erich Meuthen, Bd. 1, 1994, S. 255–68;
    H. Hoogeweg, Die Stifter u. Klöster d. Prov. Pommern 1, 1924;
    Rudolf Schmidt, Gesch. d. Geschl. v. Buch 2, 1940, S. 176–79;
    H. Heyden, KGesch. Pommerns 1, 1957, S. 95, 103–05 u. 195 f.;
    J. Lisowski, Polonica ex Libris Obligationum et Solutionum Camerae Apostolicae, 1960;
    P. Wiegand, Diözesansynoden u. bfl. Statutengesetzgebung im Bm. Kammin, 1998;
    Gatz IV.

  • Autor/in

    Bernhart Jähnig
  • Zitierweise

    Jähnig, Bernhart, "Siegfried" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 343-344 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd1021208191.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA