Lebensdaten
1891 – 1945
Geburtsort
Crimmitschau (Sachsen)
Sterbeort
Jelabuga (Kama) (sowjetisches Kriegsgefangenenlager)
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 129234591 | OGND | VIAF: 110358462
Namensvarianten
  • Richter, Ludwig (eigentlich)
  • Richter, Lutz
  • Richter, Ludwig (eigentlich)
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Richter, Lutz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd129234591.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Leineweberfam. im Raum Chemnitz;
    V Maximilian (1860–1908), Dr. iur., Amtsrichter in C., 1893 Landger.rat, 1903 Oberlandesger.rat in Dresden, S d. Friedrich Hermann (1810–83), Pfarrer in Medewitzsch-Lippendorf, u. d. Marie Luise Bach;
    M Sophie (1865–1946), T d. Carl Ludwig Gebhardt (1832–1911), Kaufm. in Nürnberg, u. d. Sophia Maria Wilhelmine Zahn (1841–1910);
    Ur-Gvv Christian Friedrich (1765–1848), Konsistorialrat in Wittenberg, Pfarrer in Medewitzsch;
    Leipzig 1919 Charlotte-Marie (1891–1960), T d. Rudolf Bewer (1855–1930), Dr. iur., Oberlandesger.rat in Köln, 1910 Reichsger.rat, 1919 Mitgl. d. Beirats f. e. einheitl. Arbeitsrecht b. Reichsarbeitsmin., 1925 Hon.prof. f. Arbeits- u. Gewerberecht in Leipzig (s. Kürschner, Gel.-Kal. 1926), u. d. Helene Limpricht;
    1 S Gebhardt (1920–45 ⚔), 1 T Charlotte Schade (* 1922), in Nürnberg.

  • Biographie

    Nach dem Abitur 1910 am Dresdner Vitzthumschen Gymnasium studierte R. seit Sommer 1910 Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Leipzig und legte 1913 in Leipzig das Referendarexamen ab. Der jurist. Vorbereitungsdienst wurde 1913-19 durch Militärdienst und Einsatz als Frontoffizier im 1. Weltkrieg unterbrochen. Im Nov. 1919 in Leipzig mit einer strafrechtlichen Arbeit promoviert, wurde R. noch vor dem Assessorexamen 1921 Assistent an dem von Erwin Jacobi (1884–1965) begründeten „Institut für Arbeitsrecht“ der Univ. Leipzig, wo er, abgesehen von einem Gastsemester 1930 am Herderinstitut Riga, 20 Jahre blieb. 1923 habilitierte R. sich mit der Arbeit „Das subjektive öffentliche Recht“ für öffentliches Recht. Als Privatdozent war er zusätzlich Assistent am „Institut für Versicherungswissenschaft“ und hielt erste Vorlesungen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Mit seiner 1923 vorgelegten „systematologischen Studie“ „Arbeitsrecht als Rechtsbegriff“ wurde erstmals das zwischen Zivil- und öffentlichem Recht angesiedelte Arbeitsrecht dogmatisch abgegrenzt. 1926 wurde R. ao. Professor für Staats-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Um Praxisnähe bemüht, arbeitete er mit den Trägern von Sozialversicherungen und Fürsorge eng zusammen; im Nebenamt war er Verwaltungsrichter und häufig Schlichter in Arbeitskämpfen.

    Auf der Frankfurter Staatsrechtslehrertagung 1929 hielt R., neben Arnold Köttgen (1902–67), das grundlegende Referat zum „Verwaltungsrecht der öffentlichen Anstalt“. Mit dem 1931 erschienenen „Sozialversicherungsrecht“ verfaßte er das erste sozialrechtliche Lehrbuch in dt. Sprache. Da R. dem linken Flügel der DDP nahestand, galt er nach 1933 zunächst als politisch unzuverlässig und wurde durch den Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS überwacht; Genehmigungen für Auslandsreisen wurden nicht erteilt. Als international angesehener Experte des Sozialversicherungsrechts galt er gleichwohl als unverzichtbar. Von Jacobi übernahm er 1933 die Leitung des „Instituts für Arbeitsrecht“, distanzierte sich jedoch vom Nationalsozialismus. Zu einem neuen Schwerpunkt wurde die Rechtsvergleichung mit dem faschistischen Italien. Abgesehen von einer Tätigkeit als „Sondertreuhänder der Heimarbeit für die dt. Festartikelindustrie“ sowie seit 1943 als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Siedlungsrecht beim „Reichskommissar für die Festigung des dt. Volkstums“ übte R. keine staatlichen Ämter aus. Zu siedlungspolitischen und -rechtlichen Fragen nahm er nie Stellung. Seit 1941 versuchte der Sicherheitsdienst, R. durch Betreiben seiner Berufung an eine „kleine Altreichsuniversität“, aus Leipzig zu entfernen. Im Okt. 1942 erhielt R. seinen ersten Ruf als o. Professor für öffentliches Recht nach Königsberg. Kriegsbedingt konnte der Lehrbetrieb erst im März 1944 aufgenommen werden, mittlerweile ergänzt um eine Vertretung in Breslau. Im Nov. 1944 zum Volkssturm einberufen, geriet R. beim Einmarsch der Roten Armee in Ostpreußen Anfang 1945 in Sowjet. Gefangenschaft und starb im folgenden November an Diphterie.

    R. gehörte zu den produktivsten Juristen der Weimarer Republik. Sein Einfluß auf die|Dogmatik des Verwaltungsrechts (subjektives öff. Recht, öff. Anstalt) dauert bis heute an; das Arbeits- und Sozialrecht wurde durch seine Arbeiten zum festen Bestandteil des Hochschulstudiums. Eine abschließende Würdigung R.s blieb, auch aufgrund der Umstände seines Todes, lange Zeit aus; seine Werke waren „zu Unrecht weitgehend vergessen“ (Otto Bachof).|

  • Auszeichnungen

    E. K. II (1914);
    Sächs. Albrechtsorden (1916);
    Mitgl. d. Vereinigung Dt. Staatsrechtslehrer (1924–1933), d. Ak. f. Dt. Recht (Arbeitsrechtl. Abt.) u. d. Inst. z. Studium u. z. Erziehung d. Arbeiterschaft, Bukarest (1938).

  • Werke

    Weitere W Das echte Unterlassungsdelikt, Diss. 1919;
    Arb.recht als Rechtsbegriff, Eine systematolog. Studie, 1923;
    Das subjektive öff. Recht, 1925;
    Die kassenärztl. Rechtsverhältnisse (mit W. Sonnenberg), 1926 (²1930);
    Die Organsiationsgewalt, Verw.reform u. Rechtsstaat, 1926;
    Lássicurazione sociale degli aviatori, 1928;
    Il Nuovo progretto di legge sulle protezione del lavoro in Germania, 1928;
    Grundverhällnisse d. Arb.rechts, 1928;
    Der Arzt in Recht u. Ges., 1929;
    Arb.recht, 1930 (²1933);
    Umwandlungen v. Maßnahmen d. Reichspräs. in Dauerrecht, 1931;
    Rettung d. Soz.vers., 1931;
    Zur staatstheoret. Bedeutung d. soz.pol. Schlichtung, 1932;
    Das Kassenärzterecht v. 1931/32;
    Das Tarifrecht unter d. Diktatur, 1932;
    Die faschist. Arb.vfg., 1932;
    Das ital. Organisationswesen: Syndikate u. Korporationen, 1933;
    Treuhänder d. Arb., 1934;
    Arb.zeit, 1934;
    Heimarb., 1934;
    Grundriß d. Reichsvers., 1935;
    Soz.vers., in: Grundlagen, Aufbau u. Wirtsch.ordnung d. nat.- soz. Staates, 1939;
    Dt. Bauernrecht, 1942. – Zahlr. Rechtsgutachten f. d. Arb.nehmerverbände bis 1933;
    Übersetzungen aus d. Span. u. Ital.

  • Literatur

    O. Bachof, Über öff. Recht, in: Festgabe Bundesverw.ger., 1978, S. 1 ff. (insbes. S. 9, Anm. 38);
    H. Heiber, Univ. unterm Hakenkreuz, T. 1: Der Prof. im Dritten Reich, 1991, S. 283 f.;
    W. Gitter, Arb.- u. Soz.recht an d. Leipziger Jur.fak., 1994, S. 25 ff.;
    A. Schimang, L. R., 1998 (Seminararb. Univ. Leipzig, ungedr., P);
    M. Stolleis, Gesch. d. öff. Rechts in Dtld. III, 1999, S. 218, 256;
    B.-R. Kern, Die Gesch. d. Inst. f. Arbeits- u. Soz.recht, 1999;
    I. Mikesic, Sozialrecht als wiss. Disziplin, Die Anfänge 1918-1933, Diss. Frankfurt 2001 (W);
    Kürschner, Gel.kal. (1931, 1935, 1940/41);
    Wi. 101935. – Eigene Archivstud. (BA Berlin).

  • Porträts

    Foto v. U. Richter, um 1940 (Familienbes., Andrea Schade, München), Abb. b. B. Schimang (s. L).

  • Autor/in

    Martin Otto
  • Zitierweise

    Otto, Martin, "Richter, Lutz" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 537-538 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd129234591.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA