Lebensdaten
erwähnt 1548, gestorben 1592
Beruf/Funktion
siebenbürgischer Jurist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 135554322 | OGND | VIAF: 33217093
Namensvarianten
  • Bomel, Thomas

Orte

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Zitierweise

Bomel, Thomas, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd135554322.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Bomel: Thomas B., ein Kronstädter Sachse, 1548 zum Provinzialnotarius in Hermannstadt, nach politisch-juridischen Magistratsdiensten zum Pfarrer von Stolzenburg (bei Hermannstadt) erwählt, starb daselbst 1592. Sein um die Rechtsgeschichte der siebenbürger Sachsen verdientes in Handschrift (lateinisch und deutsch) bewahrtes Werk lautet: „Statuta jurium municipalium Civitatis Cibiniensium, reliquarumque civitatum et universorum Saxonum Transsilvanicorum, collecta per Thom. Bomelium“. A. 1560. — Während Honterus ein römisches Rechtscompendium verfaßt hatte 1544, war es B., welcher zuerst das einheimische (deutschrechtliche) Gewohnheitsrecht zur Darstellung brachte. Auf Grund dieser Vorarbeiten verfaßte dann Matthias Fronius jenen Gesetzentwurf der sächsischen Statuten, welcher von der Universität der Sachsen (ihrer Vertretung) berathen, vom Fürsten 1583 als eigenes Gesetzbuch bestätigt wurde und im Sachsenlande für Privat-, Proceß- und Strafrecht bis 1853 in Geltung gestanden ist.

    • Literatur

      Schuler-Lybloy, Siebenbürgische Rechtsgeschichte (zweite Aufl., Hermannstadt 1867 ff.) I. 131 u. im II. Band: Das Statutargesetzbuch der siebenb. Deutschen, Hermannstadt 1856. Schuler-Libloy, Statuta jurium municipalium Saxonum in Transsilvania, Hermannstadt 1853. Vorrede S. 3 und in Noten des Textes Varianten nach Bomel, S. 19 etc. Trausch, Schriftstellerlexikon der siebenbürger Deutschen. I. S. 159.

  • Autor/in

    Schuler-Lybloi.
  • Zitierweise

    Schuler-Lybloi, "Bomel, Thomas" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 118 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135554322.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA