Lebensdaten
erwähnt 1527, gestorben 1563
Geburtsort
Arlon (belgische Provinz Luxembourg)
Sterbeort
Köln
Beruf/Funktion
Reichsvizekanzler Karls V. ; Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 119703637 | OGND | VIAF: 15585409
Namensvarianten
  • Held, Matthias (bis 1536)
  • Held, Mathias
  • Held, Matthias von
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Held, Matthias von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119703637.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Eltern unbek.;
    1562 Magdalena Brandis, Dienstmagd;
    5 K.

  • Biographie

    H., über dessen Studiengang nichts bekannt ist, war seit 1527 auf brandenburgische Präsentation Assessor am Reichskammergericht. Er bewährte sich als überzeugter Anhänger des alten Glaubens und Hüter des Reichsrechts bei der formaljuristischen Bekämpfung der Reformation. Nach dem Tode Balthasar Merklins ( 1531) wurde ihm das Amt des Reichsvizekanzlers übertragen, in dem er sich zu einem der einflußreichsten Ratgeber des Kaisers hinaufarbeitete. Durch seine Hände gingen alle die Reformationsprozesse des Reichskammergerichts betreffenden Angelegenheiten. In Fragen der Auslegung des Nürnberger Anstands und in der Abwehr der Bemühungen der evangelischen Stände, die Kompetenzen-Kompetenz des Gerichts zu bestreiten, durfte er sich mit dem Kaiser einig wissen. H. hielt jede konziliante Haltung gegenüber den evangelischen Ständen für verfehlt, war von den aggressiven Absichten des Schmalkaldischen Bundes überzeugt und hielt deshalb im Gegensatz zu Granvella, dem Erzbischof von Lund (Johannes von Weese) und Johannes Naves eine gewaltsame Politik zur Unterdrückung der Neugläubigen für unvermeidbar. – Im November 1536 wurde er mit einer äußerst heiklen und in der Forschung umstrittenen Mission in Deutschland betraut: Einmal sollte er auf Grund einer deutschen Instruktion mit den einzelnen Reichsständen über die Türkenhilfe, deren eventuelle Verwendung gegen Frankreich, über den Besuch des vom Papst angesagten Konzils, die Auslegung des Nürnberger Anstands und die Handhabung der Religionsprozesse durch das Reichskammergericht verhandeln und dabei unter Wahrung des kaiserlichen Rechtsstandpunkts die Abgewichenen doch über des Kaisers Absichten beruhigen; zum anderen sollte er auf Grund einer französische Instruktion, die zunächst für König Ferdinand und den Kardinal von Trient (Kles) bestimmt war, sondieren, wie man verfahren könne, falls der Papst nicht ernstlich konzilswillig sein sollte. Angesichts der durch das Wachstum des Schmalkaldischen Bundes bestimmten Lage in Deutschland erwiesen sich die in der französischen Instruktion aufgezeigten weitgehenden Projekte als nicht praktikabel; trotzdem erwartete König Ferdinand von H., daß dieser den einen Auftrag im Rahmen des anderen behandeln und auf jeden Fall einen Bruch mit den Protestanten vermeiden würde. Beim Bundestag in Schmalkalden im Februar 1537 wies H. die Wünsche der Bundesverwandten in so schroffer Form zurück, daß diese sich noch fester zusammenschlossen und ihrerseits die Konzilseinladung ablehnten, wodurch sich wiederum H. in seiner Einschätzung ihrer Absichten bestätigt fühlte und die Gründung eines katholischen Bundes als einziges Mittel zur Friedenssicherung im Reich empfahl und betrieb; er konnte König|Ferdinand für diesen Plan gewinnen, und am 10.6.1538 wurde in Nürnberg die katholische Defensivliga bei geringer Beteiligung geschlossen. Für den Nürnberger Bund erreichte H. erst am 20.5.1539 in Toledo die Bestätigung des Kaisers, der das Auskunftsmittel, das der Bund bot, zunächst nicht ergriff, sondern die Tendenz des Ausgleichs verfolgte, die zum Frankfurter Anstand führte und zu den von H. widerratenen Religionsgesprächen überleitete. H. wurde von seinen politischen und persönlichen Gegnern allmählich aus dem Amt gedrängt. Im Juni 1541 war seine Ablösung durch Johann von Naves vollzogen. – H. zog sich als Privatmann nach Köln zurück und lebte von dem in seinen Amtsjahren erworbenen großen Vermögen, das es ihm beispielsweise erlaubte, 1549 die Herrschaft Zähringen bei Freiburg/Br. zu kaufen. Unter Verzicht auf die Bürgerschaft Kölns begnügte er sich mit einem Schutzbrief für sich, seine Kinder und deren Mutter, die er erst ein Jahr vor seinem Tode heiratete.

  • Literatur

    ADB XI;
    DW Nr. 10101-03;
    Schottenloher 8138-43;
    K. Lanz, Korr. d. Kaisers Karl V., Bd. 2, 1845, S. 268-72 (franz. Instruktion);
    W. Kampschulte, Das Adelsdiplom d. kaiserl. Vicekanzlers M. H. v. J. 1536, in: Forschungen z. dt. Gesch. 4, 1864, S. 604-08;
    L. Cardauns, Zur Gesch. Karls V. in d. J. 1536–38, in: Qu. u. Forschungen aus italien. Archiven u. Bibliotheken XII, 1909, S. 353-63;
    A. Hasenclever, Johann v. Naves aus Luxemburg, Reichsvizekanzler unter Kaiser Karl V., in: MIÖG 26, 1905, S. 280-328;
    P. Rassow, Die Kaiser-Idee Karls V., 1932, bes. S. 299-316 u. Exkurs III, S. 393-98 (abschließend).

  • Autor/in

    Irmgard Höß
  • Zitierweise

    Höß, Irmgard, "Held, Matthias von" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 465-466 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119703637.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Held: Mathias H., Staatsmann im Dienste Karls V., — stammte ans Arlon in den Ardennen (einem Städtchen im heutigen belgischen Luxemburg). Sein Geburtsjahr festzustellen ist nicht gelungen, es dürfte wohl in das Ende des 15. Jahrhunderts fallen. Es wird von ihm gerühmt, daß er früh den Studien sich zugewendet und durch seine juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Staatsdienst sich tauglich gemacht habe. Im J. 1527, am 23. August, wurde er auf brandenburgische Präsentation Assessor beim Reichskammergericht in Speyer; die nächsten Jahre blieb er in dieser Stellung. Seine Thätigkeit im Gerichte zog die Aufmerksamkeit der kaiserlichen Politiker auf ihn. Als Karl V. von der Kaiserkrönung in Bologna 1530 nach Deutschland kam und zu dem Augsburger Reichstag seine Vorbereitungen traf, berief er H. in seine Umgebung; es heißt, sehr bald schon habe er zu den intimeren Rathgebern Karls gehört: zu geheimeren Geschäften, bei denen Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit erforderlich, sei er von der kaiserlichen Staatskunst gebraucht worden. H. war klein und unansehnlich von Wuchs, aber er legte große Energie und Entschiedenheit an den Tag; er war ein eifriger Katholik und schien deshalb für alle Pläne und Absichten katholischer Tendenzpolitik im deutschen Reiche dem Kaiser das geeignete Werkzeug; sein juristischer Scharfsinn und seine Erfahrung in den sehr complicirten Rechtsverhältnissen Deutschlands schienen ihn gerade bei jener juristischen Besehdung der Protestanten, wie sie nach dem Augsburger Reichstag 1531 und 1532 von der kaiserlichen Politik beabsichtigt wurde, zu einer hervorragenden Rolle zu befördern. Nach dem Tode des Vicekanzlers Balthasar Märklin gelangte schon 1531 H. zu dem einflußreichen Amte des Vicekanzlers; als solcher bildete der gewesene Assessor des Kammergerichtes die natürliche Brücke zwischen den Reichsrichtern und dem kaiserlichen Wunsche; so begannen jene chikanösen Tendenzprocesse am Reichskammergericht wider die Protestanten, die im protestantischen Lager so viel Aufregung und Entrüstung hervorbrachten. Als dann 1532 die Nothwendigkeiten der allgemeinen Lage den Kaiser zu friedlicherer Haltung gegen die Protestanten zwangen, sträubte H. so lange als möglich sich gegen diese Wendung; er widerrieth den Religionsfrieden, er erhob bis zum letzten Augenblicke Einwürfe und Bedenken; er suchte unablässig die den Protestanten gemachten Concessionen zu verkleinern. Gegen seinen Wunsch kam im Juli 1532 der Religionsfriede zu Stande, durch den jene Processe stille gestellt werden sollten. Aber das Kammergericht nahm trotz der officiellen Mittheilung des Kaisers von dem Friedstande wenig Notiz; aufs neue entbrannten die rechtlichen Händel mit den Protestanten. Und die katholischen, in Parteieifer erglühenden Reichsrichter fanden in des Kaisers Umgebung gerade in H. den Mann, der ihre Anschauung an höchster Stelle vertrat und einer entschieden feindseligen, die Protestanten auf alle Weise bekämpfenden Politik das Wort redete. H. gewann sich persönliche Beziehungen zu den katholischen Eiferern unter den deutschen Fürsten, zu Herzog Georg von Sachsen, zu Kurfürst Joachim von Brandenburg und auch zu dem jüngeren Braunschweiger Herzoge Heinrich; mit ihnen verbündet that H. bei jedem gebotenen Anlaß alles was in seinen Kräften stand, zu einer antiprotestantischen Action den Kaiser zu treiben; die einzelnen Acte der Nachgiebigkeit und Friedensliebe, welche Karl vornahm, geschahen, — so weit wir sehen, — nicht im Einklang mit Held's Rathschlägen. H. begleitete seinen kaiserlichen Herrn als der Leiter der kaiserlichen Kanzlei für das deutsche Reich, während der nächsten Jahre in den ungarischen Krieg, nach Italien und Spanien. Auch den Zug gegen Tunis machte|er 1535 mit und kam 1536 im Gefolge Karls nach Italien. In Rom wurde ihm ein äußeres Zeichen kaiserlicher Huld und Gunst zu Theil: am 17. April 1536 wurde er in feierlicher Versammlung in Rom in den Ritterstand erhoben unter voller Anerkennung aller von ihm geleisteten Mühen, unter reichlicher Belobung aller seiner Verdienste. Das war in der Zeit, als Kaiser Karl und Papst Paul III. über die Berufung eines allgemeinen Conciles übereingekommen und mit gemeinsamer Bemühung die Heilung der kirchlichen Wirren zu erstreben einig geworden waren. Darauf wurde H. als Bevollmächtigter des Kaisers zugleich mit dem päpstlichen Nuntius van der Vorst ins Reich geschickt, um die einzelnen deutschen Fürsten über die kaiserliche und päpstliche Absicht des Conciles zu verständigen. H. erschien im Februar 1537 auf der Protestantischen Bundesversammlung in Schmalkalden. Dort kam der Gegensatz der Protestanten zu den Anschauungen und Absichten der kaiserlichen Politik zu vollstem Ausdruck: die Protestanten wiesen das Concil zurück und geriethen über Bedeutung und Tragweite des ihnen 1532 einstweilen bewilligten Friedens in die heftigsten Erörterungen mit H. Das war bald allen klar geworden, daß H. durch die ganze Art seines Auftretens und Redens zu einem Bruche zwischen Kaiser und Protestanten die Dinge hintreiben wollte; fraglich war dabei nur, wie weit sein Verfahren im Einklang stand mit dem Willen seines Kaisers; die hierüber damals von Protestantischer Seite erhobene Controverse ist selbst gegenwärtig noch nicht definitiv und actenmäßig ausgetragen. Man wird in der Beurtheilung dieser Verhältnisse sich gegenwärtig halten müssen, daß H. mit vollem Bewußtsein und kräftigem Nachdruck eine politische Richtung im Rathe des Kaisers vertrat, neben welcher auch andere Personen und andere Richtungen in andere Wege des Kaisers Action zu leiten bemüht waren; indem H. nach außen hin handelte, als ob seine Schritte vollständig vom Kaiser gebilligt wären, rechnete er darauf Karls Willen und Entschluß mit sich fortzuziehen; und schließlich entsprach in der That sein Eifer und seine Thätigkeit der innersten und eigensten Natur, den geheimsten und wahrsten Absichten und Zielen der kaiserlichen Staatskunst, mochten dieselben auch zeitweilig um augenblicklicher Erfolge willen verhüllt sein und nur sehr wenigen Personen zugänglich gemacht werden. Sicher nicht ohne Grund und Rückhalt im Willen des Kaisers hat H. die entscheidenden Handlungen der Jahre 1537, 1538, 1539 gewagt, die seinen Namen den Protestanten so verhaßt gemacht haben. Nach dem Bruche mit den Protestanten ließ H. es sich angelegen sein, alle einzelnen katholischen Fürsten und Stände von Deutschland zu einem Bunde zusammenzubringen, der ein gemeinsames Handeln der katholischen Elemente im Gegensatze zu den Schmalkaldener Bundesgenossen herbeiführen sollte. Den persönlichen Bemühungen und Umtrieben Held's gelang die Gründung des sog. Nürnberger Bundes im Sommer 1538. Es war die Absicht, durch diese katholische Liga der Ausdehnung des Protestantismus eine Grenze und Gegenwehr entgegenzusetzen, zugleich aber sollte die in Karls Plan von Anfang an gelegene „Reformation“ der katholischen Kirche nach den Principien und Ideen des Katholicismus durch diese Vereinigung gefördert und betrieben werden: die Bekämpfung des Protestantismus sollte Hand in Hand gehen mit dem Versuche einer „katholischen Reformation“. Auch dieser zweiten Absicht redete H., wo er konnte, lebhaft das Wort. Das katholische Bündniß scheint auch auf Seite der katholischen Politiker nicht unbedingte Billigung erfahren zu haben; wenigstens äußerten zu den Protestanten Granvelle und Naves sich ungünstig über dasselbe; man dementirte oder schwächte die Bedeutung desselben ab. Auch Karls Schwester, die Königin Marie und Heinrich von Nassau legten ihr Mißfallen über Held's Treiben an den Tag. H. ging 1539 nach Spanien zum Kaiser; er brachte Karls Ratification seiner Errungenschaft mit|sich nach Deutschland zurück. Und selbst als Karl zu weiterem Entgegenkommen an die Wünsche der Protestanten sich entschloß, behielt er die eventuelle Waffe des katholischen Bundes gerne in der Hand. Damals war H. noch keineswegs in Ungnade gefallen, ja er wurde auch 1539 zu den Präliminaren Verhandlungen mit den Protestanten neben dem friedlicher gesinnten Unterhändler, dem Erzbischof Weza Johann von Lund, vom Kaiser beauftragt. Erst als immer entschiedener unter Granvelle's Einfluß des Kaisers Politik augenblickliche Concessionen den Protestanten zu gewähren über sich gewann, da erst fühlte H. sich in der Führung der Geschäfte beengt und bedrängt. Während sein College den „Frankfurter Anstand“ abschloß, eilte er wiederum nach Spanien; aber noch einmal unternahm er es im März 1540 in Gent des Kaisers Sinn zu bestürmen und zu seiner Methode katholischer Offensive zu bekehren; er empfahl die Stärkung und Verwendung des katholischen Bündnisses und zugleich die energische Vornahme reformatorischer Maßregeln. Aber er unterlag jetzt dem Einflusse Granvelle's und der zwingenden Macht der Verhältnisse; er schied aus seinem Amte oder, richtiger gesagt, er wurde aus demselben verdrängt. Er zog sich in das Privatleben zurück und nahm seinen Wohnsitz in Köln. Dort traf er 1544 mit dem vertriebenen Herzoge Heinrich von Braunschweig zusammen; es hieß sein Rath sei es gewesen, welcher den Herzog zu dem Versuche einer Restauration in Braunschweig vermocht habe. Seitdem aber erfahren wir nichts mehr von einer politischen Thätigkeit des einst mächtigen und eifrigen Vicekanzlers a. D. Er verbrachte den Rest seiner Tage ruhig in Köln. Er hatte mit seiner Magd, Magdalena Brandis, fünf Kinder gezeugt; eine Tochter hatte er die Absicht gehabt an den jungen Viglius zu verheirathen, doch hatte derselbe diese Ehre abgelehnt. Auf Viglius Rath ehelichte er zuletzt die frühere Concubine, um so die Kinder zu legitimiren. Als wohlhabender, grundbesitzender und angesehener Mann starb er in Köln 1563.

    • Literatur

      Nachrichten über Held bei Sleidan, Seckendorf, Hoynck von Papendrecht (Analecta belgica I, 96 ff.), neuerdings bei Bucholtz und Ranke. Vgl. den Aufsatz von Ennen in den Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein, 1873 (25, 131—172) und Ennen. Geschichte der Stadt Köln, IV, 540—548 (1875). Kampschulte in Forschungen z. deutsch. Gesch. IV, 604—608.

  • Autor/in

    Maurenbrecher.
  • Zitierweise

    Maurenbrecher, "Held, Matthias von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 682-684 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119703637.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA