Lebensdaten
1527 – 1591
Geburtsort
Chalons sur Saône
Sterbeort
Altdorf bei Nürnberg
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
calvinistisch
Normdaten
GND: 11888395X | OGND | VIAF: 2628329
Namensvarianten
  • Doneau, Hugo
  • D'Onneau, Hugo
  • Doneau, Hugues
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Zitierweise

Donellus, Hugo, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11888395X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus angesehener, wohl auch im jur. Beruf ausgezeichneter, franz. Fam. V wahrsch. Hugo;
    Schw bekehrte D. zum Calvinismus;
    1) Heidelberg 1573, Suzanne Mondekens (gen. Bouchette, vielleicht franz. Übersetzung v. Mondekens = Mündchen) aus Leiden, 2) Frankenthal 1575 Susanna Schoenpladtse; kinderlos.

  • Biographie

    D. studierte in Toulouse etwa seit 1544 und seit 1547 in Bourges, wo er Schüler und Freund des Duarenus wurde. In Bourges promovierte D. 1551 zum Dr. iur. und erhielt dort im selben Jahr eine Professur. Studentische Händel, akademische und religiöse Auseinandersetzungen, in die teils sein Lehrer Duarenus, teils D. selbst verwickelt waren, machten die Jahre in Bourges für D. zu Kampfjahren. Als bekenntnistreuer|Calvinist mußte er 1568 in das in den Händen der Hugenotten befindliche Sancerre fliehen. D. soll durch sein Verhalten wesentlich dazu beigetragen haben, daß Sancerre einer Belagerung standhielt. 1570 konnte D. noch einmal nach Bourges zurückkehren, mußte aber 1572 nach der Bartholomäusnacht in einer abenteuerlichen Flucht, bei der ihm deutsche Studenten behilflich waren, Frankreich für immer verlassen. Er begab sich zunächst nach Genf. Dort erreichte ihn gegen Ende 1572 eine Berufung nach Heidelberg, wo er bereits im Frühjahr 1573 sein Amt antrat. Als die Pfalz 1579 lutherisch wurde, war D. Rektor und sollte bei der Einführung der Konkordienformel an der Universität mitwirken. Das veranlaßte ihn zur Niederlegung seines Amtes und zur Übernahme einer Professur an der neugegründeten Universität Leiden. D. wurde auch hier in politisch-religiöse Kämpfe verwickelt. Sie führten 1587 zu seiner Amtsenthebung. Doch der viel umworbene Gelehrte erhielt unmittelbar darauf eine Berufung an die Akademie der Reichsstadt Nürnberg in Altdorf. Der philippistisch eingestellte tolerante Nürnberger Rat nahm am Calvinismus des D. nicht nur keinen Anstoß, sondern ehrte den berühmten Mann, der zum Aufblühen der neugegründeten Akademie wesentlich beitrug, bei jeder möglichen Gelegenheit und suchte, ihm das Leben in dem zum Nürnberger Territorium gehörigen Städtchen so angenehm wie möglich zu gestalten. Auch in Altdorf blieben D. Auseinandersetzungen mit seinem dortigen akademischen Gegner H. Giphanius nicht erspart. Der Streit der beiden Gelehrten spaltete die Studenten in „Donellisten“ und „Giphanisten“. Jedoch entschädigte D. für diese Widerwärtigkeiten die Freundschaft mit seinem Altdorfer Kollegen und früheren Schüler Scipio Gentilis sowie mit Philipp Camerarius. Giphanius mußte 1590 von Altdorf weichen. – D. hat im Gegensatz zu der an den Einzelheiten haftenbleibenden antiquarisch-historischen oder dialektisch-analytischen Methode seiner Zeitgenossen als erster das gesamte Privatrecht in ein organisch entwickeltes zusammenhängendes System gebracht (Hauptwerk: Commentarii iuris civilis, 3 Bände, Frankfurt/Main 1589 folgende). Stintzing bezeichnet ihn wegen dieser bahnbrechenden Leistung geradezu als „den Schöpfer der modernen Jurisprudenz“. Der große Jurist war zugleich ein lauterer Charakter, geprägt von einer tiefen Frömmigkeit. Er hat in seiner Zeit, in der viele Gelehrte zwischen den Konfessionen hin- und herschwankten, seiner calvinistischen Überzeugung in unbeugsamer Haltung große persönliche Opfer gebracht.

  • Werke

    Opera omnia, 12 Bde., Lucca 1762-70 (P); Opera omnia, ed. O. Hilliger, 12 Bde., Florenz 1840-47.

  • Literatur

    ADB V;
    C. S. Zeidler, Spicilegium observationum vitam Hugonis Donelli, Lucca 1766, S. VIII f. (W-Verz., P);
    ders., Vitae professorum iuris qui in academia Altdorffina … vixerunt, Nürnberg 1770, S. 63 ff. (W-Verz., Grabinschr. S. 94 f.);
    M. A. P. Th. Eysseli, Doneau, sa vie et ses ouvrages, Dijon 1860, S. 344 ff. (W-Verz., L);
    R. v. Stintzing, H. D. in Altdorf, 1869 (L);
    H. Buhl, H. D. in Heidelberg, in: Neue Heidelberger Jbb. 2, 1892, S. 280-313;
    Stintzing-Landsberg I, S. 377 ff.; die modernen Lehrbb. d. dt. Rechtsgesch. u. d. dt. Privatrechts erwähnen sämtlich D. als bedeutenden Systematiker, ausführlicher
    G. Wesenberg, Neuere dt. Privatrechtsgesch., 1954, S. 61 f., 115, 129.

  • Porträts

    Ölgem. (Jur. Fak. d. Univ. Erlangen);
    einige Stiche (Univ. Bibl. Erlangen);
    Denkmünze, 1590, Abb. b. Zeidler (s. L) u. b. Gg. A. Will, Nürnberg. Münz-Belustigungen III, Altdorf 1766, S. 401.

  • Autor/in

    Hans Liermann
  • Zitierweise

    Liermann, Hans, "Donellus, Hugo" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 70-71 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11888395X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Donellus: Hugo D. (Hugues Doneau), Jurist, geb. am 23. Decbr. 1527 zu Chalons sur Saone, zu Altdorf am 4. Mai 1591, aus angesehener Familie, ging, nachdem er in Toulouse studirt hatte, in seinem 20. Lebensjahre nach Bourges, wo Baro und Duaren als Vertreter einer veredelten Rechtswissenschaft wirkten, ward hier 1551 zum Doctor jur. promovirt und in demselben Jahre vom Canzler L'Hospital zum Professor ernannt. Mit Duaren durch wissenschaftliche Richtung und persönliche Neigung eng verbunden, stand er in scharfem, feindseligem Gegensatze zu seinen großen Collegen Franz Balduinus und Jakob Cujas. D. war strenger und eifriger Calvinist und vertrat mit dem ihm befreundeten Franz Hotomanus muthig die Sache der Hugenotten unter den Gefahren der Religionskriege, während Cujas sich neutral zu halten suchte und Balduin eine zweideutige Rolle spielte. Nach der Bartholomäusnacht (1572) mußten er und Hotomanus fliehen; er entkam seinen Verfolgern unter dem Schutze deutscher Studenten, die sich ihm während seines Wirkens in Bourges von jeher mit Vorliebe angeschlossen hatten, und gelangte nach Genf. Bourges, bisher der Sammelplatz der großen französischen Juristen, verlor seine bisherige Bedeutung; nur Cujas, der es schon 1566 verlassen hatte, kehrte 1575 zurück. D. hat sein Vaterland nicht wiedergesehen. Seiner bedrängten Lage in Genf entriß ihn eine Berufung nach Heidelberg, wo er am 17. Febr. 1573 sein Amt antrat und glückliche Jahre verlebte (er verheirathete sich hier mit Susanne Bouchette [Mondekens], die ihn überlebte), bis die Bedrückung der Calvinisten in der Pfalz durch Ludwig VI. ihn nöthigte, 1579, die unter glänzenden Bedingungen ihm angetragene Professur an der neu gegründeten Universität Leyden anzunehmen. Trotz mancher Reibungen, welche der Gegensatz seiner streng calvinistischen Richtung zu den in den Niederlanden herrschenden kirchenpolitischen Grundsätzen veranlaßte, ließ er sich bestimmen, Berufungen nach Altdorf (1582) und Heidelberg (1583), wo der Calvinismus wieder zur Herrschaft gelangt war, nicht Folge zu leisten. Indeß gerieth er, in die Streitigkeiten der Parteien verwickelt, in den Verdacht, sich an den Leicester’schen Umtrieben betheiligt zu haben, und ward am 25. Aug. 1587 ohne Gehör seiner Stelle entsetzt. Seine Beschwerden über das form- und grundlose Verfahren blieben erfolglos, da man sich eines durch persönliche Autorität mächtigen Gegners entledigen wollte. Gegen Ende des Jahres knüpfte der Rath von Nürnberg neue Verhandlungen|mit ihm an, um ihn für Altdorf zu gewinnen. Am 30. Mai 1588 traf er in Nürnberg ein und hielt am 8. Aug. seine Antrittsrede in Altdorf. Er verlebte hier seine letzten Jahre, als hochberühmte Notabilität empfangen und gefeiert, zu deren Ehre der Nürnberger Rath 1590 eine Denkmünze schlagen ließ, in vertrauter Freundschaft mit seinem ehemaligen Schüler Scipio Gentilis, entging aber nicht den Intriguen seines mißgünstigen Collegen Hubert Giphanius, der 1590 nach Ingolstadt abzog. — D. war eine groß angelegte Persönlichkeit, von männlicher Entschiedenheit und stolzer Haltung, der seine religiöse und wissenschaftliche Ueberzeugung in allen Lagen des Lebens muthig vertrat. In der Rechtswissenschaft ist er neben Cujas die bedeutendste Erscheinung des 16. Jahrhunderts, steht aber zu diesem im Gegensatze dadurch, daß er gegenüber der philologisch-antiquarischen Richtung die systematische Synthese (ars juris) als wissenschaftliches Ziel verfolgt, dem die gelehrte Exegese nur als Hülfsmittel zu dienen hat. Sein bedeutendstes Werk, die „Commentarii juris civilis“, ein ausführliches System des Privatrechts und Processes, hat er in Altdorf zur Hälfte vollendet. Die beiden ersten Bände erschienen 1589 und 1590, den dritten hinterließ er druckfertig, Gentilis edirte ihn 1595 und fügte die folgenden 2 Bände nach den, in früheren Jahren fast vollendeten Vorarbeiten Donellus hinzu. Der systematische Gedanke durchdringt das Ganze bis in seine einzelnen Theile, welche sich ihm mit classischer Sicherheit der Synthese als nothwendige Glieder ergeben. So baut er die einzelnen Rechtssätze, die er den Quellen unmittelbar entnimmt, vor uns auf und an dem systematischen Faden reiht er die Aussprüche der Quellen zur gegenseitigen Erläuterung und Ergänzung an einander. Mit dem Bemühen aber, die fortlaufenden logischen Fäden zu zeigen und die innere Verbindung im Bewußtsein des Lesers zu erhalten, hängt die Breite und Umständlichkeit zusammen, welche man nicht ohne Grund seiner Darstellung vorwirft. — Seine Methode ist das Vorbild der systematischen Civilistik unseres Jahrhunderts in Deutschland geworden, dagegen nicht von entscheidendem Einflusse auf die nächste Folgezeit gewesen. Die breite, rein dogmatische Deduction, welche sowol die Casuistik, als auch die Erörterung fremder Meinungen verschmäht, entsprach nicht dem in Deutschland überwiegenden Vedürfniß. O. Hilliger in Jena ( 1619) unternahm es in seinem „Donellus enucleatus“ (1610. 1613 2 Voll. 4°) einen mit Allegationen aus 523 Autoren ausgestatteten Auszug der Commentarii herzustellen, wodurch er dieselben zwar in gewissem Sinne brauchbarer machte, aber auch die wissenschaftliche Schönheit des Werkes zerstörte. — Außer der Leichenrede von Scipio Gentilis, sowie den Biographien von Buder, Vitae ICtorum und Zeidler, Vitae profess. juris Altdorfin., welche Donellus' Schriften angeben, ist vor Allen zu vgl. Eyssell, Doneau. Dijon 1860 und Stintzing, H. Donellus in Altdorf, 1869.

  • Autor/in

    Stintzing.
  • Zitierweise

    Stintzing, Roderich von, "Donellus, Hugo" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 331-332 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11888395X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA