Lebensdaten
1557 – 1608
Geburtsort
Schloß Horburg (Elsaß)
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
Herzog von Württemberg
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118535862 | OGND | VIAF: 13098829
Namensvarianten
  • Friedrich I.
  • Frederick I., Württemberg, Duke
  • Frédéric I., Wurtemberg, duc
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Zitierweise

Friedrich I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118535862.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg (1498–1558, seit 1530 ev.), Gf. v. Mömpelgard seit 1526, S d. Heinr. (1448–1519), Gf. v. Mömpelgard 1473–90, u. d. Eva Gfn. v. Obersalm;
    M Barbara (1536-97. 2] 1568 Gf. Daniel v. Waldeck-Wildungen, T d. Landgf. Phil. d. Großmütigen v. Hessen ( 1567);
    Ov Hzg. Ulrich v. W. ( 1550);
    Vt Hzg. Christoph v. W. ( 1568, s. NDB III);
    22.5.1581 Sybilla (1564–1614), T d. Fürsten Joachim Ernst v. Anhalt (1536–86, s. ADB XIV);
    9 S, 6 T, u. a. Hzg. Joh. Frdr. v. W. (1582–1628, s. ADB XIV), Sibylle Elis. ( Kf. Joh. Georg v. Sachsen, 1656), Eva Christine ( Mgf. Joh. Georg v. Brandenburg, 1577–1624, s. ADB XIV), Barbara ( Mgf. Friedrich V. v. Baden, 1659, s. ADB VII);
    N Hzg. Ludwig v. W. ( 1593).

  • Biographie

    Mit F. bestieg die mömpelgardische Linie den württembergischen Herzogsthron. F., noch von Herzog Christoph 1568 nach Stuttgart geholt, studierte 1571-80 in Tübingen. Ausgedehnte Reisen, 1580 über Böhmen, Dänemark nach Wien, 1586 nach Paris als württembergischer Gesandter in Sachen der Hugenotten, 1592 nach England, woraus sich engere württembergisch-englische Beziehungen entwickelten, und 1599/1600 nach Rom dienten der Bildungserweiterung. Hochbegabt, persönlich mutig und weltoffen, nach Bildung – er beherrschte mehrere Sprachen und verfügte über ausgedehnte naturwissenschaftliche Kenntnisse – und Persönlichkeit an das Ideal des uomo universale anklingend, verkörperte er als erster württembergischer Herzog den neuen europäischen Fürstentyp.

    Der energiegeladene, von der Würde seines Fürstenamtes durchdrungene Herrscher, der seit 1581 in kraftvoller Selbständigkeit die Grafschaft Mömpelgard regiert hatte, überspielte leicht die testamentarisch verankerte Absicht seines kinderlosen Vorgängers, des Herzogs Ludwig, ihn auf die vor 1593 entwickelte Politik, die einer altständischen Idylle gleichkam, festzulegen. Binnen kurzem hatte F., dessen prägnante Marginalien von oftmals verletzender Ironie an die Friedrichs des Großen erinnern, alle Fäden in der Hand und begann mit dem Aufbau seines merkantilistisch-absolutistisch bestimmten Herrschaftssystems: dem planmäßigen Ausbau der Textilindustrie und des Bergwesens – noch jetzt sichtbar in dem 1599 gegründeten Freudenstadt –, der Errichtung staatlicher Monopole und Handelskompagnien und der Verbesserung im Heerwesen. Zunächst, bei der Landerweiterung durch den Kauf der Ämter Besigheim, Mundeisheim, Altensteig und Liebenzell – weitere Erwerbungen gingen wieder verloren – und bei der Abschüttelung der für Württemberg bedrohlichen österreichischen Afterlehnschaft durch den Prager Vertrag von 1599, arbeitete F., wenn auch bei wachsender Spannung, mit den Landständen zusammen. Gegenüber dem Kaiser nahm er, wie im Falle der Zahlung der Türkenhilfe, eine loyale, aber durchaus kritische Haltung ein, wobei er eigene Rechte, zum Beispiel im Poststreit 1596, energisch wahrte. Sein aktives, auf Machterweiterung bedachtes Wesen trieb ihn in kostspielige, im Falle des Straßburger Kapitelstreits zudem verlustreiche politische Unternehmungen. In der sich abzeichnenden deutschen Religionskrise förderte er maßgeblich, gewissermaßen das Bindeglied zwischen den lutherischen oberdeutschen Fürsten und der calvinischen Pfalz, den nach seinem Tod zustandegekommenen Zusammenschluß der Evangelischen Union. – Als die zurückgedrängten, durch Aufoktroyierung einer gouvernementalen „Fraktion“ noch weiter geschwächten Stände sich gegen weitere Reformen – unter anderem die Verminderung der Klosterschulen, die Beseitigung des Abzugsrechts, die Steuerreform und die Errichtung eines stehenden Heeres – zu wehren suchten, griff der Herzog zur „legalen“ Gewalt. Unterstützt von seinen versierten Helfern M. Enzlin und G. Eßlinger, setzte er im Frühjahr 1607 auf dem „zerschlagenen Landtag“ sowie auf dem „Zwangtag“ die „Erklärungen“ des Tübinger Vertrags, des Landesgrundgesetzes von 1514, durch. Von berechtigten Umänderungen abgesehen, bedeutete dies der Form nach Verfassungsbruch, der Konsequenz nach den Anfang vom Ende der dualistischen Staatsform des Herzogtums. F.s überraschender Tod setzte dem noch unvollendeten Staatsumbau ein jähes Ende. Die sofort einsetzende ständische Reaktion beseitigte das auf zu schmaler Basis, ohne Verankerung im Volk angelegte System und tilgte dabei auch alle zukunftsreichen Ansätze einer kräftigeren Entfaltung Württembergs nach außen. Die Regierung des klugen, tatkräftigen, aber auch selbstherrlich-ungeduldigen Autokraten blieb somit nur ein frühabsolutistisches Intermezzo.

  • Literatur

    ADB VIII;
    A. E. Adam, Württ. Landtagsakten unter Hzg. F. I. u. Hzg. Joh. Frdr., 3 Bde., 1910-19;
    Ch. F. Sattler, Gesch. d. Hzgt. Württemberg unter Regierung d. Herzoge V, Tübingen 1772;
    E. Schneider, Württ. Gesch., 1896, S. 200-13;
    G. Bossert, Die Hofkapelle unter Hzg. F. I. 1593-1608, in: Württ. Vjh. 19, 1910, S. 317-74;
    A. E. Adam, Hzg. F. I. v. W. u. d. Landschaft, ebd. 25, 1916, S. 210-29;
    F. Wintterlin, Wehrvfg. u. Landesvfg. im Hzgt. Württemberg, ebd. 34, 1928, S. 239-56;
    J. Bihl, Württemberg u. England im Za. d. Kgn. Elisabeth (1558–1603), ebd. 42, 1936, S. 107-58;
    R. Breitling, Der Streit um Donauwörth 1605–11, in: ZBLGZs. f. bayer. Landesgesch. 2, 1929, S. 275-98;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457–1957, 1957, S. 251-77.

  • Quellen

    Qu.: Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Pol. Kriminalprozesse, Kabinettsakten I).

  • Porträts

    Ölgem., im 18. Jh. etwas übermalt (Ludwigsburg, Schloßmus.);
    Radierung v. W. Dietterlin, 1597 (Stuttgart, Württ. Landesbibl., Bildnisslg.);
    Holzschn. im Hosenbandritterordensornat (ebd.); P
    -Medaillen v. Briot (Stuttgart, Württ. Landesmus., Münzkab.).

  • Autor/in

    Bernd Ottnad
  • Zitierweise

    Ottnad, Bernd, "Friedrich I." in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 593-594 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118535862.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Friedrich I., Herzog von Würtemberg, geboren am 19. August 1557 zu Horburg im Elsaß, gestorben am 29. Januar 1608 zu Stuttgart, Sohn des Grafen Georg von Würtemberg-Mömpelgard (gest. 17. Juli 1558, jüngeren Bruders des Herzogs Ulrich von Würtemberg) und der Barbara, Tochter des Landgrafen Philipp von Hessen. Von Herzog Christoph von Würtemberg, seinem Vormund, theilweise an dessen Hof erzogen, ergriff F. im Juni 1581 selbständig die Regierung der von diesem Herzog seinem Vater und dessen Erben zu eigener Regierung und als erbliches Eigenthum überlassenen Grafschaft Mömpelgard mit zugehörigen burgundischen und elsässischen Herrschaften. Durch Einmischung in die französischen Angelegenheiten Zog er sich den Haß der Guisen zu, welche am Ende des J. 1587 und Anfang des J. 1588 einen Einfall in Mömpelgard unternahmen und das Land durch ihr Kriegsvolk barbarisch verwüsten ließen, gerieth auch schon jetzt, zum Theil durch mißglückte Speculationen auf Besitzerwerb, zum Theil durch seine Baulust in Schulden. Als sein Netter, der gutmüthige, aber energielose Herzog Ludwig von Würtemberg, den 8. August 1593 starb, folgte er als der einzige männliche Sproß des würtembergischen Stammes in der Regierung des Herzogthums nach und wurde der Begründer der mömpelgarder Linie. Alsbald zeigte er, daß er die Regierung in anderem Sinne zu leiten entschlossen sei, als sein Vorgänger, indem er die unter letzterem zur Herrschaft gekommene Oligarchie aus ihren Sitzen entfernte und sich andere Männer zu seinen Rathgebern und Beamten in den höchsten Stellen wählte, so vor allem den Kanzler Enzlin, früheren Professor der Rechte in Heidelberg und Tübingen, einen geschmeidigen und klugen, aber in der Wahl seiner Mittel durchaus nicht verlegenen Mann, voll Ehrsucht und Geldgeiz. Im Verlaufe seiner vierzehnjährigen Regierung strebte er vor allem nach Vergrößerung seiner Herrschergewalt und seines Gebietes. In dieser Richtung gelang es ihm namentlich durch den sogen. Prager Vertrag vom 24. Januar 1599 den Kaiser Rudolf II. durch eine Abfindungssumme von 400000 fl. zu bewegen, daß er für sich und das ganze Haus Oesterreich aller aus Herzog Ulrichs Zeit stammender Afterlehensherrschaft über Würtemberg entsagte, dieses somit wieder als rechtes fürstliches Reichslehen anerkannte, wogegen er sich allerdings die Anwartschaft und Nachfolge in Würtemberg, wenn der Mannsstamm des Herzogs erlösche, vorbehielt. In dem genannten Streben betheiligte sich F. sodann auch lebhaft an den Verhandlungen über die zwischen Katholiken und Evangelischen streitige Straßburger Bischofswahl, da sich ihm Aussicht bot, für seinen zweiten Sohn Ludwig Friedrich, welcher unter die evangelischen Canoniker aufgenommen worden war, das Bisthum von Seiten des Markgrafen von Brandenburg abgetreten zu erlangen; doch erfüllte sich diese Hoffnung nicht und er schlug schließlich nur gegen Verzicht auf seine Ansprüche vorübergehend als Pfand für seine Unkosten das Amt Oberkirch heraus. Ebenso erhielt er im J. 1605 übrigens nur auf einige Jahre für eine würtembergische Schuldforderung an Frankreich das Herzogthum Alençon in der Normandie verpfändet. Von größerem und bleibendem Werthe für Würtemberg war es dagegen, daß er in den J. 1595 und 1603 durch Kauf, auch Abtretung einiger entlegener Ortschaften die Stadt Besigheim nebst einigen Dörfern, sowie die Aemter Altensteig und Liebenzell von Baden erwarb. An den freilich mit wenig Geschick und wenig Erfolg unternommenen Bestrebungen der protestantischen Fürsten seiner Zeit, welche im Hinblick auf die, ihrem Bekenntniß von Seiten des wieder erstarkenden Katholicismus drohenden Gefahren sich enger zu verbinden suchten, nahm auch F., für seine Person ohne Zweifel frei von confessioneller Befangenheit, Theil, obgleich er auch bei solcher Thätigkeit in der Regel anderweitige Vortheile für sich zu erreichen bestrebt war. So namentlich durch Verhandlungen mit dem Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz — gleichzeitig mit den Berathungen über die Straßburger Angelegenheit — in den J. 1593—96, insbesondere auf der Heilbronner Tagsatzung vom März 1594; Verhandlungen, von denen er jedoch unbefriedigt über seine geringen Erfolge in jener Sache und wegen sonstiger nachbarlicher Streitigkeiten sich wieder entfernte. Wiederholt ließ er sodann namentlich im März 1601 zu Heidelberg mit den Abgeordneten des Kurfürsten Friedrich über ein von ihm selbst vorgeschlagenes Schutzbündniß eingehende Verhandlungen Pflegen, doch wurden dieselben wieder ausgesetzt, da ihm die von der Kurpfalz gewünschte Verpflichtung, die calvinische Lehre unter jeder Bedingung zu vertheidigen, mit Rücksicht auf die Stimmung seines strenglutherischen Landes bedenklich erschien. Inzwischen trat er auch mit einigen Fürsten der strenglutherischen Richtung, dem Herzog Philipp von Pfalz-Neuburg und dem Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Hochberg in Beziehung und verband sich mit ihnen im Mai 1605 zu|Stuttgart durch ein Versprechen an Eidesstatt. Schon zuvor hatte er wieder mit Kurpfalz die alten Verhandlungen erneuert und kam im April 1607 zu Heidelberg über eine Unionsacte mit derselben überein. Ehe es ihm jedoch gelang, seine beiderseitigen Verbündeten zusammen zu bringen, starb er. — F. hatte es übrigens verstanden, im Auslande sich Ansehen zu verschaffen und wurde nicht selten als Vermittler in Streitigkeiten angezogen, so z. B. von dem Kurfürsten von Brandenburg in seinem Streite mit dem Könige von Polen über das Herzogthum Preußen. — Im Innern seines Landes wirkte der Herzog in mancher Hinsicht wohlthätig durch Einführung strengerer Ordnung in der Verwaltung, was freilich das Fortbestehen manchen Mißbrauchs nicht ausschloß, durch Beförderung von Handel und Gewerbe (z. B. Erbauung der Stadt Freudenstadt zur Hebung des Bergbaues), durch Begünstigung der Kunst und Wissenschaft (Baumeister Heinrich Schickard), namentlich freilich auch der Alchymie, wobei er von seinen Goldmachern öfters gewaltig betrogen wurde. Allein, als nicht von Herzog Ulrich abstammend, sah er sich durch die von demselben und seinen Nachfolgern abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Verfassung des Landes nicht gebunden und zögerte einige Jahre mit Bestätigung der Landesfreiheiten. Er fühlte sich bei allen seinen Unternehmungen durch die Stände beengt, sie erschwerten ihm jede Geldhilfe und sträubten sich hartnäckig gegen die Uebernahme seiner, freilich beträchtlichen Schulden, überhaupt jede fremde Verhandlung, waren stets mit ihren Beschwerden zur Hand, und so war es sein Hauptbestreben, dieselben aufzuheben oder wenigstens eine Abänderung dieses Instituts zu bewirken. Im Januar 1607 forderte er von den Ständen eine Erläuterung, d. h. Abänderung des von Herzog Ulrich abgeschlossenen sogen. Tübinger Vertrags vom 8. Juli 1514, der als das höchste Kleinod geschätzten Grundlage der altwürtembergischen Verfassung, vornehmlich hinsichtlich der sogen. Hauptkriege, stieß aber auf starken Widerstand, da die Stände den Vertrag auch nicht in einem Punkte fallen lassen wollten. Der Herzog, welcher in den gleichzeitig vorgetragenen Landesbeschwerden eine Verletzung des ihm schuldigen Respectes sah, löste den Landtag auf, setzte den ständischen Ausschuß mit einem scharfen Verweise, desgleichen den Landschaftsconsulenten ab, ließ das geheime Gewölbe im Landhaus erbrechen und schickte vor der Neuwahl Vertraute zur Bearbeitung der Städte und Aemter, wie er andererseits solche Stände nicht berief, von denen er Widerspruch befürchtete. Dies fruchtete: Mit großer Majorität wurde dem Herzog den 17. März 1607 eine Reihe von Abänderungen des Vertrags bewilligt, wornach namentlich die Landschaft bei solchen Kriegen, wo sie nach der Verfassung Hilfe zu leisten hatte, anstatt der bisherigen Leibdienste ¾ der Kriegskosten zu erstatten haben sollte, dieselbe hinsichtlich der Veräußerung von Landestheilen und hinsichtlich der Uebernahme von Schulden größere Geneigtheit versprach, die Erbhuldigung vor der Verfassungsversicherung geleistet werden sollte etc. Ja, dem Herzog wurde noch die Uebernahme von 1,100,000 st. Schulden bewilligt, wofür der Ausschuß mit einiger Aenderung wieder hergestellt wurde. Allein bald darauf starb F. am Schlagfluß; sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich stellte sogleich die alte Verfassung im Ganzen wieder her, und Enzlin wurde hingerichtet. — F., in dessen Charakter, wol im Zusammenhang mit seinem Stammland, eine Verwandtschaft mit französischem Wesen nicht zu verkennen sein dürfte, war ein begabter, energischer, rühriger und hochstrebender Herrscher, freilich auch sehr egoistisch, eigensinnig, launisch, hitzig und keineswegs zuverlässig. Auch wirkte weniger zum Wohl des Landes seine Prachtliebe und die daran sich anschließende Verschwendung, sowie seine Eitelkeit; nach langen Bemühungen durch mehrere Gesandtschaften gelang es ihm, den englischen Hosenbandorden, welchen ihm schon die Königin Elisabeth versprochen, vom König Jacob I. zu erhalten.|Vermählt war er in einer, zufolge seines leichtfertigen Lebens nicht glücklichen Ehe mit Sibilla, Tochter des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt.

    • Literatur

      Vgl. Ch. Fr. Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtemberg unter der Regierung der Herzogen, Th. 5 S. 153 ff. — Karl Pfaff, Geschichte des Fürstenhauses und Landes Wirtemberg, Th. 3 Abth. 1 S. 191 ff. — Moritz Ritter, Geschichte der deutschen Union, Bd. 1. 2, 1867—73.

  • Autor/in

    P. Stälin.
  • Zitierweise

    Stälin, P., "Friedrich I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 45-48 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118535862.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA