Lebensdaten
1813 – 1888
Beruf/Funktion
lutherischer Theologe ; Superintendent und Dompfarrer in Kammin ; Führer der lutherischer Orthodoxie
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 117560294 | OGND | VIAF: 20460909
Namensvarianten
  • Meinhold, Karl Heinrich Joachim
  • Meinhold, Karl
  • Meinhold, Karl Heinrich Joachim
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Zitierweise

Meinhold, Karl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117560294.html [26.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Meinhold: Karl Heinrich Joachim M., praktischer Theologe und Kirchenmann, geboren in Liepe auf Usedom den 21. August 1813, zu Kammin, Pommern, am 20. Juli 1888. Wie die Kindheit seines 16 Jahre älteren|Halbbruders Wilhelm (s. A. D. B. XXI, 235—237), so litt auch die seine unter den wunderlichen Lebensgewohnheiten und Wasserkuren des Vaters, der Pastor in Liepe war. Fast nur gegen Abend kam es zum Unterricht, der in den klassischen Sprachen nicht schlecht gewesen sein kann. Umgang mit Altersgenossen fehlte fast völlig, da das Dorf im Winkel lag und die nächsten Geschwister 6 Jahre älter oder 4 Jahre jünger waren. 14 jährig bezog M. das Marienstiftsgymnasium in Stettin, wo L. Giesebrecht anregend auf ihn wirkte. Das Abgangszeugniß, Ostern 1831, hebt seine „glücklichen Anlagen“ und den „Eifer, dieselben nach allen Seiten auszubilden“, rühmend hervor. Neides kennzeichnet auch seine weiteren Studien in Greifswald bis Ostern 1832, in Halle, wo er besonders Ullmann nahe trat, bis Michaeli 1833 und in Berlin, wo er Schleiermacher mit zu Grabe trug, bis Ostern 1834. Dem Alten Testament in der Ursprache war seine Liebe sein Leben lang zugewandt. In Halle nahm sein inneres Leben, das bisher dem väterlichen Rationalismus nicht fremd gegenüber stand, eine neue, bibelgläubige Richtung. Auch trat er damals aus der Burschenschaft aus. Trotzdem wurde er, nachdem er im Sommer 1834 seine erste Prüfung in Stettin „gut“ bestanden und Hauslehrer in Nemerow im Strelitzschen geworden war, in Untersuchung genommen und zu 6 Jahren Festung und dauernder Amtsunfähigkeit verurtheilt! Eine würdig und wahr gehaltene Immediateingabe bewirkte erneute Untersuchung und Herabsetzung der Strafe auf 6 Monate, die er auf dem Rathhause in Treptow a. T. Anfang 1837 verbüßte. Auch die Amtsfähigkeit wurde ihm später wieder zugesprochen. Zu Johanni 1837 wurde er Hauslehrer in Clempen in Vorpommern, bestand im December die zweite Prüfung „sehr gut“ und wurde am 20. Juli 1838 zum Pastor in Kolzow, dem nordöstlichsten Kirchspiel der Insel Wollin, das bei einer Kirche 17 Dörfer und eine ganze Anzahl Schulen umfaßte, ordinirt. Gleichzeitig schloß er seinen ersten Ehebund mit Mathilde Golle aus Stettin.

    Für Kolzow hatte die Behörde ihn ausgesucht, damit er, wenn möglich, der auch dort begonnenen Separation Einhalt gebiete. Vieler märkischer, schlesischer und pommerscher Gemeinden hatte sich der Argwohn bemächtigt, daß ihnen durch die Union ihr lutherisches Bekenntniß genommen werden solle oder gar schon genommen sei. Die kirchenrechtliche Unklarheit des Unionsbegriffs wurde von leidenschaftlichen Agitatoren benutzt, um zum Austritt aus der Landeskirche zu drängen. Auch M. vermochte die Bewegung in Kolzow nicht aufzuhalten. 1839 zogen 71 ausgetretene Glieder seiner Gemeinde nach Amerika fort, 1843 und 1844 noch einmal ebenso viele. Aber er wurde dadurch gezwungen, die ihm bisher fern liegende Bekenntnißfrage von Grund aus zu studiren, und er that es wie damals so viele mit dem Ergebniß, daß er in Luther's Lehre, Schriften und Bekenntnissen den Ausdruck seines eigenen Glaubens und desjenigen seiner Gemeinde erkannte. Er wurde seitdem ein entschiedener Kämpfer für das Recht der lutherischen Kirche innerhalb der Union, überwand die zeitweise auch an ihn herantretende Versuchung zur Separation und schloß sich sogleich dem unter Superintendent Otto in Naugard Anfang der 40 er Jahre gebildeten „Kommittee für die evangelisch-lutherischen Kirchenangelegenheiten in Pommern", dem „lutherischen Verein“, an. Doch hatte auch seine Bekenntnißtreue stets einen starken pietistischen Beisatz nach seinem oft wiederholten Wort: „Keine Confession ohne Pietismus, kein Pietismus ohne Confession“. Nachdem im Februar 1854 seine erste Frau gestorben und er im November 1851 die zweite Ehe mit Marie Schulz eingegangen war, wurde er am 15. August 1852 als Pastor am Dom zu Cammin in Pommern eingeführt und überkam die dortige Superintendentur. Hier|und von hier hat er seine Lebensarbeit gethan. In Verbindung mit seinem Amtsgenossen Wangemann (s. A. D. B. XLI, 145—148) und dem Cantor Rautenburg gab er den Gottesdiensten eine reiche liturgische Ausgestaltung nach lutherischen Grundsätzen. 1856, als Otto aus Pommern nach Glauchau gekommen war, übernahm er die Leitung des lutherischen Vereins. Die Camminer Herbstkonferenzen wurden seitdem die jährlichen Sammelpunkte der Gesinnungsgenossen, seine Persönlichkeit gab ihnen Anziehungskraft und Charakter. Diese seine lebendige Persönlichkeit — litterarisch ist er nur mit einer anonymen Broschüre „Union und lutherische Kirche in den alten östlichen Provinzen des preußischen Staates. Eine geschichtliche und rechtliche Erörterung von einem Lutheraner der preußischen Landeskirche 1867" und mit einem Band Evangelienpredigten „Eben Ezer" (Anklam 1885) hervorgetreten — begründete seinen weit reichenden Einfluß. Ruhig, klar, nüchtern, immer mit dem Willen auf den Willen und die That gerichtet, dabei in der Form humoristisch und derb bis an die Grenze des Möglichen (z. B. „Ein Pastor, der am Sonntag Abend nicht so müde ist wie ein Hund, ist so faul wie ein Hund"): so war er die geborene, nicht gemachte Autorität in seinen Kreisen. Selbst seine Parteigegner traten gelegentlich für ihn ein. Seine kräftige Vertheidigung des Bekenntnißrechtes gegenüber dem abschwächenden und ausgleichenden Streben des Kirchenregiments zog ihm 1868 die erste Disciplinaruntersuchung zu mit dem Urtheil auf Enthebung von der Superintendentur „wegen fortgesetzter Verletzung der vermöge seines Superintendenturamtes ihm obliegenden Pflicht des Gehorsams und der Ehrerbietung gegen seine kirchlichen Oberen“. Die Vollstreckung wurde ausgesetzt und 1874 durch königliche Entscheidung aufgehoben. Doch schon in demselben Jahre setzte (unter dem Ministerium Falk) die zweite sogleich mit Enthebung von der Superintendentur „wegen Verletzung der schuldigen Botmäßigkeit durch Mitunterzeichnung der Erklärung betr. Wiedertrauung Geschiedener“ ein. Inzwischen hatte die Durchführung der Synodalordnung, für die er trotz mancher Bedenken doch mit der Begründung eintrat: „Aus der autokratischen Knebelung müssen wir herauskommen. Darum frisch"! seine Stellung zu den Behörden gründlich zu ändern begonnen. Als Mitglied der Synoden und Führer einer bedeutenden Gruppe trat er über der praktischen Arbeit mit Gegnern und Vorgesetzten in vielfachen persönlichen Verkehr, wodurch bei veränderter Zeitlage die Anstöße erfreulich schnell weggeräumt wurden. 1880 wurde ihm die Superintendentur aufs neue übertragen, 1883, im Lutherjahr, verlieh ihm Greifswald den theologischen Doctor, 1888, noch am Abende des Tages, an dem man im Dom sein 50jähriges Jubiläum gefeiert hatte, während er selber wassersüchtig daheim saß, entschlief M. Sein Familienleben war reich an Freude und bei knappem Einkommen an mancherlei Sorge. Von 14 aus beiden Ehen geborenen Kindern überlebten ihn 10 Söhne und 1 Tochter.

    • Literatur

      Th. Meinhold, Lebensbild des D. Karl Meinhold. Ein Stück pommerscher Kirchengeschichte. Berlin, Wiegandt & Grieben 1899. — Ders., Bilder aus dem kirchlichen Leben in Pommern. Stettin 1895, S. 218 ff. — Evangel. Kirchenzeitung 1888, Nr. 49; 1889, Nr. 9 (G. Wetzel-Plathe).

  • Autor/in

    Hermann Petrich.
  • Zitierweise

    Petrich, Hermann, "Meinhold, Karl" in: Allgemeine Deutsche Biographie 52 (1906), S. 303-305 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117560294.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA