Lebensdaten
1781 – 1852
Beruf/Funktion
preußischer General ; Staatsmann
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 117341037 | OGND | VIAF: 20455129
Namensvarianten
  • Thile, Ludwig Gustav von
  • Thile, Ludwig G.
  • Thile, Ludwig Gustav

Orte

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Zitierweise

Thile, Ludwig Gustav von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117341037.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Thile: Ludwig Gustav v. Th., preußischer General und Staatsmann. Er wurde in Dresden am 11. November 1781 geboren als Sohn des 1812 als Generallieutenant a. D. verstorbenen Alexander Heinrich v. Thile. Seine Mutter, eine geborene v. Runkel, soll als eine entschieden fromme Frau nicht ohne Einfluß auf die spätere religiöse Entwicklung ihres Sohnes gewesen sein. Ein von Kant empfohlener Hauslehrer leitete den Unterricht des Knaben von 1791 bis 1795. Im Juni dieses Jahres trat Th. als Gefreiter-Korporal in das Preußische Heer in das Infanterieregiment seines Vaters (Nr. 46), das damals in Warschau stand, und avancirte hier 1797 zum Lieutenant. Seine regen geistigen Interessen führten ihn in eine litterarische Gesellschaft, zu der u. a. Zacharias Werner und der bekannte Criminalist Hitzig gehörten. 1804 wurde er nach Berlin als Adjoint in den Generalstab berufen, nahm 1806/7 an der Schlacht bei Jena, dem Rückzuge nach Lübeck und der Belagerung von Danzig theil, erwarb sich den Orden pour le mérite und wurde am 5. Juni 1807 Stabscapitän im Generalstabe und am 6. December 1809 wirklicher Capitän. Im October 1811 wurde er dem General v. Blücher in Pommern zur Dienstleistung zugetheilt und am 10. Februar 1812 Major.

    Der Abschluß der Allianz mit Frankreich 1812 führte zum Rücktritt|Boyen's von seiner Stellung als vortragender Adjutant beim Könige und als Director der Abtheilung für persönliche Angelegenheiten im allgemeinen Kriegsdepartement. An seine Stelle wurde am 12. März 1812 auf Scharnhorst's Empfehlung Th. berufen. Es war ein wichtiges und einflußreiches Amt. Da der König keineswegs gesonnen war, die ganze Leitung der Heeresverwaltung den centralen Militärbehörden zu überlassen und häufig namentlich in Details eingriff, so war, um Störungen zu verhüten, eine fortwährende Vermittelung zwischen König und Departementschefs nöthig, die über das eigentliche Ressort des Amtes, den Vortrag über die Personalien der Armee, weit hinausgriff. Th. brachte viel Takt und Versöhnlichkeit und vor allem eine peinliche Gewissenhaftigkeit in sein Amt mit. Ein ehrgeiziges Streben nach Erweiterung seines Einflusses lag ihm, der anfangs aus Bescheidenheit das Amt überhaupt nicht hatte annehmen wollen, durchaus fern. Es hat die Durchführung der Scharnhorst’schen Ideen in Preußen ungemein erleichtert, daß Th., ebenso wie sein Vorgänger Boyen, beim Könige ihren ständigen Anwalt machten. So besitzen wir aus dem Ende December 1812 eine Denkschrift Thile's (Lehmann, Scharnhorst 2, 476), die ganz im Geiste Scharnhorst's zum „heiligen Kriege“ gegen Frankreich, zur allgemeinen Rüstung auffordert, so wirkte er während des Feldzuges von 1813, als nach Scharnhorst's Tode durch die Trennung der in Berlin zurückgebliebenen Militärverwaltungsbehörden von dem Hauptquartier des Königs ein bedenklicher Riß in die Kriegsverwaltung kam, (zunächst erfolglos) für eine einheitlichere und straffere Organisation (Denkschrift vom 5. Juli 1813, Pertz, Gneisenau, 3, 40). In dem Gefecht von Fère Champenoise (25. März 1814) legte er unter den Augen seines Königs eine Probe hervorragender persönlicher Tapferkeit und Geistesgegenwart ab. Die Ernennung zum Oberstlieutenant und die Verleihung des eisernen Kreuzes I. Klasse erfolgte in denselben Wochen. Er begleitete den König dann auch auf den Wiener Congreß. Sehr scharfe Beobachtung zeigen seine Briefe von dort an Boyen (der inzwischen am 3. Juni 1814 zum Kriegsminister ernannt worden war) gerade nicht, und politisch scheint er kaum hier eingegriffen zu haben, aber für die Formation der preußischen Armee, deren Grundzüge in den ersten Monaten des Jahres 1815 festgestellt wurden, erwarb er sich ein nicht unerhebliches Verdienst. Der König drängte, sobald als die sächsische Frage entschieden war und der künftige Gebietsumfang der Monarchie einigermaßen feststand, darauf, die Formation zu beschleunigen, und zwar ohne genügende Verständigung mit den Ansichten und Entwürfen seines Kriegsministers, der in Berlin festgehalten wurde. Th. wirkte nach Möglichkeit retardirend und ausgleichend und daß nur eben das Allgemeinste festgesetzt würde. Auf seine Vorstellungen verminderte der König den geplanten Umfang der Gardetruppen und verzichtete darauf, die früheren Kantonbezirke für den Ersatz jedes einzelnen Regiments, die eine heilsame Mischung der verschiedenartigen Elemente im Heere hinderten, wiederherzustellen. Für Th., der in seiner Gewissenhaftigkeit sich eigentlich nicht für befugt hielt zum Eingreifen in diese Dinge, waren diese Wochen eine Zeit „qualvoller Existenz". Mit „Beschämung“ hatte er schon im März 1814 seine Ernennung zum Oberstlieutenant aufgenommen, weil er sie unverdient glaubte; als er im Juni 1815 zum Obersten befördert wurde, meinte er wieder zuerst es ablehnen zu müssen, um nicht Mißvergnügen in der Armee zu erwecken. Obgleich er mit größter Sorgfalt und sichtlicher Objectivität bei den Avancements und Besetzungen der höheren Stellen mitwirkte, zog er sich erklärlicherweise bei den Parteigegensätzen im Heere persönliche Feindschaft zu. Ein Duell mit dem Rittmeister v. Goschitzky, einem ganz rabiaten Querulanten, der sich durch ihn verfolgt geglaubt hatte (Ende 1816), bot den äußeren Anlaß, der zum Rücktritt von seiner Stellung führte. „Hof, Politik und Diplomatik“ waren|ihm damals gründlich zuwider. Mit Freuden trat er, nachdem er seine Festungsstrafe verbüßt, im October 1817 in sein neues Amt als Inspecteur der Landwehr im Regierungsbezirk Potsdam. Eine uns vorliegende Denkschrift aus seiner Feder vom 16. Mai 1819 über die Organisation der Landwehr weist, ohne ihre Grundlage zu verwerfen, sehr treffend auf die Hauptmängel des Boyen’schen Systems hin, daß ein übermäßiger Procentsatz der Landwehr aus ungedienten und oberflächlich ausgebildeten Rekruten bestehe, daß zu wenig Berufsofficiere ihr zugewiesen seien u. s. w. Vom 26. September 1818 datirt seine Ernennung zum Generalmajor; am 22. Februar 1820 wurde er, als nach Boyen's Entlassung 1819 durch die Neuordnung der Landwehr das Amt der Landwehrinspecteure einging, zum Commandeur der 6. Landwehrbrigade ernannt (mit dem Wohnorte Berlin). Am 3. October 1829 wurde er, mit Beibehaltung seines Brigadecommandos, Generaladjutant des Königs, 1830 (30. März) erhielt er das Commando der 6. Division und wurde zum interimistischen 1. Commandanten von Torgau ernannt, noch im selben Jahre (15. September) aber interimistisch mit den Geschäften des 1. Commandanten von Erfurt beauftragt, am 10. Februar 1832 (mit Patent vom 1. Januar) zum Generallieutenant ernannt und am 5. April 1832, als das Commando der 6. Division nach Torgau zurückverlegt wurde, als 1. Commandant dorthin (mit Beibehaltung des Divisionscommandos) zurückversetzt. Dazwischen wurde er zu verschiedenen kleinen Aufträgen verwandt, stand 1831 an der Spitze der zur Abwehr der Cholera eingesetzten Immediatcommission, vertrat auch vorübergehend den vortragenden Generaladjutanten des Königs. Am 19. März 1835 wurde er, der wegen zunehmender Kränklichkeit um seine Entlassung eingekommen war, zur Disposition gestellt. Er behielt noch den Vorsitz in der Commission für die Reform der Militärgesetze, wurde 1838 in den Staatsrath berufen und zum Präses der Generalordenscommission ernannt.

    Schon in der stillen Zeit des Jahres 1817, nach dem oben erwähnten Duelle, hatte er sich religiösen Fragen und dem Studium der Bibel zugewendet. Seine zarte Innerlichkeit hielt ihn fest dabei, und er wurde ein rechter Vertreter der nun sich entwickelnden positiv gläubigen Reaction gegen die rationalistische Anschauungsweise. An dem aufblühenden christlichen Vereinsleben der zwanziger und dreißiger Jahre nahm er lebhaften Antheil und übernahm u. a. das Präsidium der Hauptbibelgesellschaft. Sein theologischer Nachlaß, zum größten Theil Betrachtungen und Erläuterungen zur heiligen Schrift, zeigt den außerordentlichen Ernst feines religiösen Lebens. Mit Vorliebe betrieb er eine symbolische Auslegung der biblischen Erzählungen.

    Die beste und einzige Politik, die es für jeden Staat gibt, schrieb er 1831 dem rationalistisch gesinnten Boyen, ist die: „Trachtet zuerst nach dem Reiche Gottes“. Man begreift, wie er mit diesen Grundsätzen und seiner Persönlichkeit Friedrich Wilhelm's IV. Freundschaft sich erwerben mußte. Er übertrug ihm schon am 26. October 1840 an Stelle des Cabinetsministers Grafen Lottum den Vortrag in allgemeinen Landesangelegenheiten mit Sitz und Stimme im Staatsministerium und ernannte ihn am 9. März 1841 zum Geh. Staats- und Cabinetsminister und Minister des Schatzes. Auch die Verwaltung der Münze unterstand ihm. Am 23. September 1844 wurde er General der Infanterie, 1845 erhielt er den schwarzen Adlerorden.

    Hatte Th. früher den ferner Stehenden lediglich als Creatur Scharnhorst's gegolten, so jetzt schlechthin als unduldsamer, pietistischer Frömmler, der in dem Geiste der Zeit nur ein Werk des Teufels sah. Die Wahrheit ist, daß er jetzt mit derselben innigen Art, mit derselben peinlich abwägenden Gewissenhaftigkeit wie damals die patriotischen, liberal angehauchten Ideale Scharnhorst's und|Boyen's, so jetzt die der christlich-germanischen Richtung der Gerlach's und Stahl's ergriff, mit dem einen sehr wesentlichen Unterschiede allerdings, daß bei ihm das feudal-ständische oder legitimistische Motiv weit zurücktritt vor dem religiösen. Darum erklärte er sich schon 1832 entschieden gegen die von Haller ausgehende Doctrin, welche das Recht der Obrigkeit als einen materiellen Besitz auffaßte und meinte, daß jede, auch die durch Revolution emporgekommene Obrigkeit von Gott sei und der einmal vom Thron Herabgestürzte ein göttliches Recht auf diesen nicht mehr habe. Leopold v. Gerlach nannte Thile's Anschauung nicht unrichtig einen „christlichen Fatalismus“. Für einen schöpferischen Staatsmann paßte sie freilich in dieser doctrinären Form ebensowenig wie jene Haller’sche Lehre, die ja auch einen stark quietistischen Zug entwickeln konnte. Für Th. war das Treibende, wie er selbst sagt, das Gewissen. Er meinte, wenn man nur jede politische Frage mit rechter religiöser Treue prüfen wollte, „so wird das Resultat schnell die divergenten Bahnen der Parteien in eine einzige verbinden“, und so werde erkannt werden, was das wahre Zeitbedürfniß fordere. Seine eigene ministerielle Wirksamkeit unter Friedrich Wilhelm IV., die wir auf Grund seines politischen Nachlasses nun charakterisiren wollen, wird es lehren, wieweit es ihm möglich war, mit dieser Methode das Zeitbedürfniß zu erkennen und eine einheitliche und feste Bahn vorzuzeichnen. Es ist schon das bezeichnend, daß sich mehr von seinen Tendenzen als von dem, was er wirklich erreicht hat, sagen läßt. Mehr als Gewissensrath, denn als energisch betreibender Staatsmann faßte er seine Stellung beim Könige auf. Sehr hoch denkt er von dem Recht der Verwaltung, „in ihrer Verantwortlichkeit gegen Gott ihre Obrigkeitsgewalt auszuüben“ und will darum von einer unbeschränkten Preßfreiheit z. B. nichts wissen. Er verbindet den christlich-germanischen Gedanken, daß der Adel, die Stütze des Thrones, auf das Princip der Geburtslegitimität sich gründe, mit einer liberalen Reminiscenz aus der Scharnhorst’schen Zeit, mit der Meinung, daß eine schroffe Trennung der Stände vermieden werden müsse. Im Ackerbau und nicht in Gewerbe und Handel sah er die Quellen der Kraft des preußischen Staates und wirkte darum 1843, entsprechend den damaligen wirthschaftlichen Verhältnissen, für Beibehaltung eines möglichst mäßigen Zollsystems. Mit Vorliebe aber gab er dem Könige Rath in kirchlichen Dingen. In den Fragen der Kirchenverfassung stimmten sie nicht überein. Des Königs Ideal einer vom Staate unabhängigen Kirche war ihm sehr bedenklich, denn wo habe man da die Garantie für einen wahrhaft evangelischen Geist derselben. Der König, meinte er bezeichnend, veranschlage die Sünde nicht genug im Kalkul. Gegenüber der lichtfreundlichen Bewegung in der Landeskirche rieth er, um den Glauben gegen den Unglauben zu schützen, zu energischeren Schritten, als der König immer billigte. Vollständige Freiheit der Sectenbildung bei strenger Wahrung des Bekenntnißstandes der Landeskirche war zwar sein Grundsatz, und Gewissensdruck verabscheute er, aber von einer wirklich freien Anerkennung anders gearteter Weltanschauung hielt ihn sein religiöses, an das Dogma gebundene Pflichtgefühl ab. Nur dulden wollte er die Lichtfreunde, aber ihre Agitation in Volksversammlungen und Zeitungen und die Oeffentlichkeit ihres Gottesdienstes unterdrückt wissen. Dagegen gönnte er den Altlutheranern und dem positiver gerichteten Theile der Deutschkatholiken größere Bewegungsfreiheit. Ganz ging er aber in der pietistischen Ansicht der Dinge doch nicht auf. Er unterscheidet selbst in sich den „politischen natürlichen Menschen“ von dem geistlichen Menschen, dem Beter, und hat in der That aus seiner früheren Zeit sich manches von dem ersteren herübergerettet. Mit großem Freimuth widersprach er wiederholt phantastischen Plänen des Königs und rückte ihm vor, daß das preußische Volk nun einmal an einfache und prunklose Formen gewöhnt sei. Sehr bemerkenswerth ist, daß|er, der als einer der beiden Cabinetsminister eine Zwischeninstanz zwischen dem Könige und den Fachministern bilden sollte, fast in der Art wie Stein gegenüber Friedrich Wilhelm III. dem Könige die Uebelstänbe einer Cabinetsregierung vorstellt und ihm dringend räth, mit den Fachministern in persönlichere Berührung zu treten (1842). Nach altpreußischen Traditionen verwaltete er auch den Staatsschatz; er wehrte sich dagegen, daß er zu Friedensbedürfnissen benutzt würde, lediglich für die Kriegsbereitschaft sollte er dienen.

    In der Genesis des vereinigten Landtages tritt sein Einfluß wenig hervor. Daß er damals gegen den modernen Constitutionalismus war, versteht sich nach dem Gesagten von selbst. In der entscheidenden Sitzung der Verfassungscommission und des Staatsministeriums vom 11. März 1846 stimmte er für die Nothwendigkeit einer allgemeinen ständischen Verfassung, weil das Volk nun einmal von dieser Idee durchdrungen sei. 1847 war er aber entschieden gegen jede Concession, die den König zur Periodicität des Landtages zwingen könnte. Die ihm eigene Mischung von zarter Gewissenhaftigkeit mit jener fatalistischen Ergebung, die wir kennen lernten, und doch dabei mit einem Festhalten alter preußischer Ueberlieferungen zeigt sich dann sehr merkwürdig wieder in seinem Verhalten 1848. Am 9. März 1848 rieth er dem Könige, 25—30 000 Mann in Thüringen bereit zu halten, um die kleinen Fürsten zu unterstützen, dabei aber auch Preußens Einfluß zu begründen. „Der Retter kann auch der Ordner sein“. Am 18. März war er, wie Leopold v. Gerlach bezeugt (1, 701), einer von den wenigen, die den Kopf nicht verloren, sondern zu energischen Schritten mahnten. Noch am selben Tage nahm er seine Entlassung, am 31. März wurde er von seinem Dienst als Generaladjutant entbunden. Aber in der Revolution sah er nicht nur eine That der Sünde, die man bekämpfen müsse, sondern auch den Finger Gottes, der auch mit diesem Erdbeben nur sein Reich habe heraufführen wollen. Für Leopold v. Gerlach war es schwer begreiflich, daß Th. von jetzt an „vor dem elenden Constitutionalismus die Segel strich“, jedes Camarillaregiment in der Art des Gerlach’schen als Hochverrath verdammte und nur den verantwortlichen Ministern das Recht zusprach, dem Könige Rath zu ertheilen. Uns erscheint sein Verhalten psychologisch, aus dem sich gleich gebliebenen Kerne seiner Natur völlig verständlich. Th. zog sich nach seiner Verabschiedung nach Frankfurt a. O. zurück und durchlebte dann, vereint mit seinem Bruder, dem commandirenden General a. D. v. Thile und dessen Familie einen von allseitiger Liebe verschönten harmonischen Lebensabend. Er starb dort am 21. November 1852. Der König selbst folgte seinem Sarge bis zum Kirchhofe und setzte ihm ein herrliches, künstlerisches Grabmal mit der Inschrift: „Seinem theuren Freunde und bewährten Rathe König Friedrich Wilhelm IV. in treuer Dankbarkeit.“

    • Literatur

      Mittheilungen der Familie. — Acten des Geh. Staatsarchivs, der Archive des Kriegsministeriums, der Geh. Kriegskanzlei und des Generalstabs in Berlin. —
      Correspondenz mit Boyen (von dessen Nachkommen mir mitgetheilt). —
      Nekrolog in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung vom 5. April 1853. —
      Kleist, Die Generale der preußischen Armee 1840—1890 (z. Th. unrichtige Daten). —
      Pertz-Delbrück, Gneisenau. —
      Lehmann, Scharnhorst. —
      Varnhagen's Tagebücher. —
      Denkwürdigkeiten a. d. Leben Leop. v. Gerlachs. —
      Des Freiherrn K. E. W. v. Canitz u. Dallwitz Denkschriften (Bd. 2 S. 168 f., enthält e. Charakteristik Thile's). —
      Wagener, Erlebtes (S. 40) u. Politik Friedr. Wilhelm's IV. (S. 17). — Weitere Beiträge und Nachträge aus d. Papieren Theodor v. Schön's (enthält S. 266 ff. dessen Correspondenz mit Th. 1831 in Angelegenheiten der Choleracommission).

  • Autor/in

    Friedrich Meinecke.
  • Zitierweise

    Meinecke, Friedrich, "Thile, Ludwig Gustav von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 38 (1894), S. 28-32 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117341037.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA