Lebensdaten
1694 – 1772
Geburtsort
Urach (Württemberg)
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
württembergischer Staatsmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 100897045 | OGND | VIAF: 22493572
Namensvarianten
  • Georgii, Johann Eberhard
  • Georg, Johann Eberhard
  • Georg, Johannes Eberhard
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Georgii, Johann Eberhard, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100897045.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joh. Martin (1658–1738), pfalzgfl.-veldenz. Amtmann d. Gfsch. Lützelstein, Vogt v. Durlach Landvogt d. Mgfsch. Hochberg, zuletzt württ Vogt v. Lorch u. U., S d. Jac. Simon ( 1702). pfalzgfl.-veldenz. Rat, Assessor d. Gr. Rats in Straßburg, u. d. Eva Joh. v. Stänger;
    M Margaretha, T d. Erhard Kiefer, bad. Rat u. Vogt v. Durlach, u. d. Susanna Marg. Dagger;
    B Eberh. August (s. Gen. 4);
    Vt David Samson (1697–1756), Dekan in Backnang, Epiker u. geistl. Lyriker (s. Kosch, Lit.-Lex.);
    Augsburg 1722 Cath. Magdalena (1702–53), T d. Daniel Wolf (1668–1742), aus Leipzig, Handelsherr u. Bgm. z. Augsburg, u. d. Juditha Scheinemann (T d. Dav. Sch., 1662–1702, Prof. d. Rechte in Tübingen, u. d. Maria Magd. Bardili);
    2 S Chrstn. Eberh. (1724–96), württ. Gen.-Major u. Kommandant v. St., Eberh. Gottlob (1730–93), GR in Mömpelgard;
    E Eberh. Frdr. (1757–1830), württ. Obertribunalpräs., Gesandter z. Rastatter Kongreß (s. L);
    Groß-N August Eberh. v. G. (1768-1826), k. k. Gen.-Major.

  • Biographie

    Nach dem Rechtsstudium in Tübingen trat G. auf Vermittlung Herzog Carl Alexanders von Württemberg in österreichische Dienste und nahm als Auditor und Kriegssekretär 1717-20 an den spanisch-sizilianischen Kriegen teil. Nach Württemberg zurückgekehrt, wurde er 1722 Regierungsrat, 1731 Kammerprokurator, 1736 Kammerdirektor und bemühte sich um Gewerbe und Handel, namentlich aber um eine Besserung der Finanzlage des Landes. Wiederholt wurde er zu Verhandlungen mit Bayern, Würzburg und der Pfalz entsandt; die Besitzergreifung Mömpelgards nach dem Aussterben der dort regierenden württembergischen Nebenlinie gegen französische Ansprüche wurde ihm anvertraut. - Der Zusammenstoß mit Jud Süß, dessen fragwürdige Münzoperationen er vor dem Herzog bloßstellte, führte zu seiner Entlassung und zur Untersuchung seiner Amtsführung. Seine erwiesene Unschuld und der rasche Tod Carl Alexanders brachten die Rehabilitierung, 1738 die Ernennung zum Geheimen Rat und die Aufnahme in die vormundschaftliche Regierung. - 1741-44 weilte er als außerordentlicher Gesandter am Hof Friedrichs des Großen, wo die 3 württembergischen Prinzen erzogen wurden, um deren Betragen und Ausbildung zu beobachten, zugleich um die Belange Württembergs zu vertreten, das sich eng an Preußen anschloß. Vergebens suchte er im Auftrag seiner Regierung die frühe Mündigsprechung des Erbprinzen Carl Eugen, der den strengen Mann aufrichtig verehrte, zu verhindern (1744). An dessen Verbindung mit Elisabeth Friederike von Bayreuth war G. maßgeblich beteiligt. – In der Regierung des jungen Fürsten gehörte G. zu den einflußreichsten Beratern; 1755 wurde er wegen seiner Rechtlichkeit und seiner tief religiösen Gesinnung zum Präsidenten des Konsistoriums ernannt. Zum Konflikt mit dem immer mehr seiner autoritären Neigung die Zügel schießen lassenden Herzog kam es 1764, als sich G. im Geheimenrat einem rechtswidrigen Steuerplan des Günstlings Montmartin widersetzte: er wurde seiner Ämter enthoben. Als Carl Eugen sein Unrecht einsah, bot er ihm 1766 die Wiedereinsetzung an. G. lehnte ab. Er verbrachte den Rest seines Lebens mit wissenschaftlichen Studien und führte einen ausgedehnten Briefwechsel, schon von seinen Zeitgenossen wegen seiner streng rechtlichen, uneigennützigen und wohltätigen Haltung sowie wegen seiner staatsmännischen Fähigkeiten hoch geehrt und als „Freund des Vaterlandes“ gepriesen.

  • Literatur

    ADB VIII;
    K. Pfaff, Wirtemberg. Plutarch, 1830-32, II, 1-5;
    E. v. Georgii-Georgenau, Slg. … d. G.sche Fam. betr. a. d. J. 1655-1840, 1869, 1871, 1876;
    ders., Biogr.-genealog. Bll., 1879, S. 225-32. - Zu E Eberh. Frdr.: ADB VIII;
    E. Hölzle, Der „letzte Württemberger“, in: Mschr. Württemberg, 1931, S. 157-62.

  • Autor/in

    Robert Uhland
  • Zitierweise

    Uhland, Robert, "Georgii, Johann Eberhard" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 244-245 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100897045.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Georgii: Johann Eberhard G., hervorragender würtembergischer Staatsmann, geb. zu Urach am 21. Decbr. 1694, zu Stuttgart am 20. Juni 1772. In der Klosterschule zu Bebenhausen und auf der Universität Tübingen gebildet, trat er im J. 1716 als Auditeur und Secretär in das österreichische Regiment Prinz Lothringen, welches in Italien, besonders in Neapel, verwandt wurde. Im J. 1722 ging er von da in den würtembergischen Dienst über, zunächst als Regierungsrath, dann als Kammerprocurator und Kammerdirector. Er hatte insbesondere die Mömpelgarder Angelegenheiten zu besorgen, wurde aber auch vielfach zu Verhandlungen mit anderen Staaten, in Staats-, Finanz- und Handelsangelegenheiten verwandt. Als er dem Herzoge Karl Alexander von Würtemberg die Betrügereien des berüchtigten Juden Süß vorwies, verfiel er der Rache des letzteren, welcher Ende des J. 1736 seine Demission und eine Untersuchung seiner Amtsführung veranlaßte. Nach dem Tode des genannten Herzogs wurde er, zumal seine Unschuld sich klar erwies, wieder mit dem Kammerdirectorium betraut und zugleich Geheimerrath. In den J. 1741—44 war er außerordentlicher Gesandter am Hofe Friedrichs des Großen von Preußen, theils|um die Oberaufsicht über die Erziehung der drei nach Berlin gesandten würtembergischen Prinzen, darunter des Erbprinzen Karl Eugen, zu leiten, theils um die Angelegenheiten des Herzogthums, dessen Regierung sich damals näher an Preußen anschloß, allda zu besorgen. Im J. 1755 wurde er Consistorialpräsident. Als jedoch zur Zeit der gewaltthätigen verschwenderischen Regierung Herzog Karl Eugens der allmächtige Minister Montmartin einen neuen Steuerplan entworfen hatte und sich G. demselben als einer Rechtswidrigkeit im geheimen Rathe widersetzte, wurde er zum zweiten Male seines Amtes entlassen (1764), erhielt zwar von dem Herzoge, welcher sein Unrecht bald einsah, die Wiedereinsetzung angeboten, nahm sie aber nicht mehr an. Er war ein kenntnißreicher und gewandter Staatsmann von unwandelbarer Rechtlichkeit und tief religiösem Sinne.

    • Literatur

      Vgl. Pfaff, Wirtenberg. Plutarch II, 1—5. Sammlung a. a. O., S. 17—58.

  • Autor/in

    P. Stälin.
  • Zitierweise

    Stälin, P., "Georgii, Johann Eberhard" in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 714-715 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100897045.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA