Lebensdaten
vermutlich 1631 oder 1632 – 1703
Geburtsort
Tübingen
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 100011071 | OGND | VIAF: 54486212
Namensvarianten
  • Andlern, Franz Friedrich von (bis 1696)
  • Andlaw, Franz Friedrich Freiherr von
  • Andler, Franz Friedrich Freiherr von
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Zitierweise

Andlern, Franz Friedrich Freiherr von (seit 1696), Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100011071.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Ursprünglich schwäbisches Adelsgeschlecht, das sich u. a. auch in Sachsen ausbreitete;
    V Friedrich Franz Willibald von Andlern, Rat mehrerer westdeutscher geistlicher Herren;
    M Marie von Langen aus Westfalen;
    Ur-Gvv Friedrich Andler, 1535 geadelt, kursächsischer Geheimer Rat Wittenberg;
    5) 1686 Marie Philippine, T des Generalfeldmarschalls Ernst Freiherr von Reuschenberg-Setterich; 14 K;
    2 S aus 5) (seit 1736 Grafen von Andlern und Witten), u. a. Franz Rainald, Hofkommerzienratspräsident in Wien.

  • Biographie

    Nach Abschluß seiner mit großem Eifer betriebenen Studien trat A. zum Katholizismus über. Zunächst verwandte ihn der kaiserliche Gesandte Dr. Isaak Volmar als Sekretär bei den Verhandlungen zur Vollziehung des westfälischen Friedens in Nürnberg; dann wurde er 1654 oder 1655 fürstbischöflich würzburgischer Rat und außerdem 1656 Professor der Pandekten an der Würzburger Universität, deren bedeutendster Rechtsgelehrter er wohl in jener Zeit war. Seine Vorlesung gaben seine Hörer als „Medulla juris Justinianei“ heraus. Auf Empfehlung Volmars berief ihn Kaiser Leopold I., an dessen Hof er mehrmals geschickt worden war, am 23.11.1661 in den Reichshofrat nach Wien. Für die Dienste, die er auf dessen Gelehrtenbank bis zu seinem Tode durch 42 Jahre leistete, erhob ihn der Kaiser 1671 in den Reichsritter- und 1696 in den Reichsfreiherrnstand und ernannte ihn 1701 zum Geheimen Rat. – Daneben verfaßte A. „Jurisprudentia qua publica, qua privata“ (1670 und 1672, 1699 und, mit Vorwort Ch. von Senckenbergs, 1737); dieses z. T. deutsch geschriebene, umfangreiche Werk behandelt, allerdings wenig systematisch, das gesamte öffentliche und private Recht mit geschichtlichen und theologischen Exkursen. A.s Corpus Constitutionum Imperialium (1675, ²1700/1704 in 2 Bänden) ist eine Sammlung der Reichsgesetze mit staatsrechtlichen Artikeln: ferner verfaßte er verschiedene staatsrechtliche Deduktionen.

  • Literatur

    ADB I; F. X. v. Wegele, Gesch. d. Univ. Würzburg 1, 1882, S. 365 f.; O. v. Gschließer, Der Reichshofrat, 1942, S. 284 f.;
    Heyd IV, 1915;
    Kosch, Kath. Dtld. I, 1933;
    s. a. G. Wolff. Bücherkde. d. fränk. Gesch., H. 1.1937 (unter Andlaw).

  • Porträts

    Kupf. v. J. v. Sandrart (München, Graph. Slg).

  • Autor/in

    Oswald von Gschließer
  • Zitierweise

    Gschließer, Oswald von, "Andlern, Franz Friedrich Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 273 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100011071.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Andlern: Franz Friedrich, Freiherr v. A. (Andler, Andlerus, ab Andlera, ab Andler), Publicist, geb. 1617, nach Anderen um 1632, 19. Oct. 1703, aus altadeligem Geschlechte. Nachdem er als Secretär des kaiserl. Gesandten Dr. Isaak Volmar bei den Verhandlungen zur Vollziehung des westphälischen Friedens in Nürnberg und 1654 auf dem Reichstage zu Regensburg gewesen war, wurde er um 1654 oder 1655 bischöflich würzburgischer Rath und öffentlicher Rechtslehrer an der Universität Würzburg, wo er 1658 im Januar die juristische Doctorwürde annahm. Als Hofrath des Kurfürsten von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, an den kaiserl. Hof geschickt, wurde er 1661, 23. November (nach Adelung 23. December) zum Mitgliede des Reichshofraths in Wien berufen von Kaiser Leopold I. am 3. November 1671 in den Ritterstand und am 18. September 1696 in den Reichsfreiherrnstand erhoben (Nach Ausweis der betr. Urkunden. Andler.) und 28. Juli 1701 zum decretirten geheimen Rathe ernannt. Daß er noch 1714 gelebt haben soll, ist ein Irrthum Adelung's. Außer einem Commentar über die Institutionen ("Medulla juris Justinianei"), den ohne sein Wissen seine Zuhörer drucken ließen, und einzelnen staatsrechtlichen Deductionen, schrieb er: „Jurisprudentia, qua publica, qua privata etc.“ 1670; auch 1672; sehr vermehrt 1699, und mit einer Vorrede Senckenberg's 1737 Auch veranstaltete er eine Sammlung der Reichsgesetze: „Corpus Constitutionum Imperialium etc.“ 1675, in 2 Bdn. 1700 und 1704.

    • Literatur

      Jugler, Beiträge z. jurist. Biogr. 4. 48. — Pütter, Litt. d. Teutschen Staatsr. I. 247 ff., II. 361 ff.

    • Korrektur

      Korrektur: Andlern wurde am 1. März 1631 in Tübingen geboren, evangelisch, trat vor 1655 zur katholischen Kirche über.

  • Autor/in

    Steffenhagen.,
  • Zitierweise

    Steffenhagen; Andler, "Andlern, Franz Friedrich Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 432 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100011071.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA