Wilhelm von Gennep

Lebensdaten
erwähnt 1349, gestorben 1362
Sterbeort
Köln
Beruf/Funktion
Erzbischof von Köln ; Erzbischof
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137324529 | OGND | VIAF: 56141699
Namensvarianten

  • Wilhelm von Gennep
  • Wilhelm, von Gennep, archbishop of Köln
  • Wilhelm, von Gennep
  • Wilhelm, Köln, Erzbischof
  • Wilhelm, von Gennep, archbishop of Cöln
  • Wilhelm, Köln, Erzbischoph

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Zitierweise

Wilhelm von Gennep, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137324529.html [27.12.2025].

CC0

  • Wilhelm von Gennep

    |Erzbischof von Köln, 15.4.1362 Köln.

  • Genealogie

    Aus niederem Dynastengeschl. im Maasgebiet;
    V Heinrich III., Edelherr v. G.;
    M Aleid v. Moers;
    B Otto v. G., 1352–67 Abt v. St. Maximin in Trier.

  • Biographie

    Nach dem Tod des Ebf. Walram von Jülich 1349 bemühte sich sein engster Ratgeber, der mit einer stattlichen Anzahl kirchlicher Pfründen ausgestattete Kölner Domthesaurar und Soester Propst W., um die Nachfolge, deren Regelung sich der Papst unter Übergehung des domkapitularischen Wahlrechts beizeiten vorbehalten hatte. W.s Bemühungen, die von dem franz. König und dem Herzog von|Brabant sowie durch den Einsatz erheblicher Geldmittel unterstützt wurden, hatten Erfolg, obwohl Teile des Domkapitels den Lütticher Bf. Engelbert von der Mark (1304–68) postuliert und Kg. Karl IV. (1316–78) sich an der Kurie für seinen späteren Kanzler Nikolaus von Olmütz ( 1397) verwendet hatten.

    Am 18. Dez. 1349 ernannt, konnte der außergewöhnlich geschäftstüchtige neue Amtsinhaber W. innerhalb kürzester Zeit die desaströse wirtschaftliche Lage des Erzstifts verbessern und damit auch dessen politisches Gewicht stärken. Er erreichte dies u. a. dadurch, daß er kostspielige kriegerische Auseinandersetzungen vermied und stattdessen seine politischen Ziele auf dem Verhandlungswege zu erreichen suchte. Eine größere Fehde hat er nur 1356–58 mit Gottfried IV. ( 1371), dem Grafen von Arnsberg, durchgefochten–Vorspiel vielleicht zum späteren Erwerb dieser Grafschaft 1370. Im Hinblick auf den westfäl. Teil des Erzstifts insgesamt war die mit königlicher Billigung vollzogene Neudefinition der Herzogsgewalt der Kölner Erzbischöfe in Westfalen als Oberherrschaft über die westfäl. Freigerichte zukunftsweisend; sie bezeugt W.s nüchternen Realitätssinn, den er schon zu Beginn seines Pontifikats bewiesen hatte, als er 1350 ein Bündnis mit der Stadt Köln auf der Basis faktischer Gleichberechtigung schloß.

    Das zunehmende politische Gewicht der Kölner Kirche setzte W. auch im Reichsinteresse ein, nachdem die anfängliche Distanz zu Kg. (später Ks.) Karl IV. sich seit 1353 in eine immer engere Kooperation gewandelt hatte. Mit den von ihm initiierten regionalen Landfrieden zwischen Maas und Rhein und in Westfalen, beide von 1351, fügte er sich der Reichslandfriedenspolitik Karls IV. ein und wurde zu einer Stütze des Kaisers im Westen des Reiches. Auf den Text der „Goldenen Bulle“ (1356) hat W. unverkennbar Einfluß ausgeübt, was vornehmlich für die städtefeindlichen Bestimmungen gilt. Dazu gaben allerdings weniger der Blick auf die Belange des Reiches als eigene landesherrliche Interessen den Anstoß. W.s erfolgreiche Territorialpolitik beruhte jedoch auf einem harten Regierungsstil – von seinem ihm kritisch gegenüberstehenden Biographen in der zeitgenössischen köln. Bischofschronik als „Gewaltherrschaft“ („potestativa dominatio“) charakterisiert–, der zunehmend auf den Widerstand der Stiftsuntersassen, vornehmlich der köln. Landstädte, allen voran Andernach, stieß. Seinen Versuch, 1359 Rolandswerth zu befestigen, „umme meirre zu krigen des Ryns ind des Rynstroimps“, mußte er wegen des geschlossenen Widerstands der Rheinstädte Köln, Bonn, Andernach und Koblenz aufgeben.

    W.s geistliches Wirken hielt sich im Rahmen der üblichen bischöflichen Amtsobliegenheiten. Nachdrückliche Akzente setzte er bei der Einschärfung der Standespflichten des Stiftsklerus. Ein großes Anliegen scheint ihm die Fortführung des nach 1322 ins Stocken geratenen Kölner Dombaus gewesen zu sein, während die geistliche Administration wohl vorwiegend Sache des differenziert ausgebauten diözesanen Verwaltungsapparats war. Lobend werden sein eindrucksvolles Auftreten und seine Sittenstrenge hervorgehoben. W. starb nach 12jähriger, von unermüdlichem Einsatz für die Belange seines Erzstifts geprägter Amtszeit, an einem todbringenden Fieber, das er sich seinem Chronisten zufolge durch einen auf einer Rheinreise nach Koblenz erlittenen Affenbiß zugezogen hatte. Auf dem Totenlager händigte er dem Dompropst Wilhelm von Schleiden, den er für seine Nachfolge ins Auge gefaßt hatte, 5000 fl. für die dazu notwendige, aber schließlich doch unterlassene Reise an die Kurie aus. Schon zu Lebzeiten hatte er sich und seinem Vorgänger Walram von Jülich im Dom zwei Hochgräber mit marmornen Liegefiguren errichten lassen.

  • Quellen

    Qu Chronica presulum et archiepiscoporum Coloniensis ecclesie (Die Kölner Bischofschronik), in: G. Eckertz (ed.), Fontes adhuc inediti rerum Rhenanarum, Niederrhein. Chroniken 1, 1864, S. 1–64; Die Regg. d. Erzbischöfe v. Köln im MA, Bd. VI (1349–1362), bearb. v. W. Janssen, 1977.

  • Literatur

    |ADB 43;
    W. Janssen, „Under dem Volk verhast“, Zum Episkopat d. Ebf. W. v. G. (1349–1362), in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 177, 1975, S. 41–61;
    Th. W. J. Driessen u. M. P. J. van Brand, 1000 jaar Gennep, 1975, S. 31;
    LexMA;
    Gatz IV.

  • Porträts

    |Grabfigur im Kölner Dom, Abb. in: W. Georgi, Die Grablegen d. Erzbischöfe v. Köln im MA, in: L. Honnefelder, N. Trippen u. A. Wolff (Hg.), Dombau u. Theol. im ma. Köln, FS Joachim Kard. Meisner, 1998, S. 263.

  • Autor/in

    Wilhelm Janssen †
  • Zitierweise

    Janssen, Wilhelm, "Wilhelm von Gennep" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 153-154 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137324529.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Wilhelm

  • Biographie

    Wilhelm, Erzbischof von Köln (1349—1362). Als Erzbischof Walram im August 1349 in Paris gestorben war, hinterließ er eine wenig beneidenswerthe Erbschaft. Die Verhältnisse des Erzstifts waren von Grund aus zerrüttet. Nichtsdestoweniger hatte König Karl IV. sein Augenmerk auf dasselbe gerichtet und gedachte durch die Erhebung seines Kanzlers, des Propstes Nikolaus von Prag auf den Kölner erzbischöflichen Stuhl seine Macht im Westen des Reiches zu festigen. Schon hatte der König sich hierüber mit dem Jülicher Markgrafen geeinigt, als ganz gegen seinen Willen Papst Clemens VI. auf Grund seiner Reservatrechte den Propst der Soester Stiftskirche Wilhelm von Gennep am 1. November zum Erzbischof ernannte, wofür er sich die Zahlung von 70 000 Goldgulden ausbedungen hatte. W. stand noch in mittleren Jahren und war ein weltgewandter, friedliebender Herr. Er verstand es recht bald, ein freundschaftliches Verhältniß zum Könige anzubahnen und erhielt bereits am 14. October 1350 die Regalien. Schon vorher hatte er seinen Einritt in die Stadt Köln gehalten und dieser alle früheren Rechte und Freiheiten bestätigt. Am 20. September schloß er mit der Stadt ein Bündniß zu Schutz und Trutz, behielt sich aber in einem wenig späteren Notariatsinstrumente die bisherigen Zölle ausdrücklich vor. Auch die Geistlichkeit seines Stiftes suchte er durch eine Privilegienbestätigung vom 2. Februar 1351 zu gewinnen.

    Für die Abhülfe der finanziellen Noth, in der W. das Erzstift vorgefunden hatte, kam ihm die Auseinandersetzung mit der Stadt Köln über die Hinterlassenschaft der daselbst 1349 erschlagenen Juden sehr zu statten. Wenn er sich auch mehrmals durch seine Lehnsmannen den gesammten Nachlaß hatte zusprechen lassen, so mußte er sich doch hinterher dem ursprünglichen Vergleiche entsprechend mit der Hälfte begnügen. Eine nicht unbeträchtliche Summe fiel beiden Theilen durch den Verkauf der Liegenschaften zu. Eine weitere Schuldenminderung erzielte W. gelegentlich der Befreiung des alten Markgrafen Wilhelm von Jülich aus der Haft, in welcher dieser durch seine Söhne gehalten wurde. Am 2. April 1351 wurde zu Engers die Befreiung durch den Jülicher Vertrauensmann Wilhelm voll Wied mit W. und mit Erzbischof Balduin von Trier verabredet und bald darauf durch friedliche Mittel durchgesetzt. Wenn W. auch nicht die Rückgabe der von Jülich besessenen Kölner Lehen erreichte, so wurden ihm doch die großen Summen erlassen, welche Walram und der Bisthumsprätendent Nikolaus dem Jülicher versprochen hatten. Die Wirren im Jülicher Lande|waren die Veranlassung, daß diese nicht am Abschlusse des Landfriedens zwischen Rhein und Maas betheiligt waren, der am 13. Mai 1351 zwischen Erzbischof W., dem Herzog Johann von Brabant, dessen Sohn Gotthard und den Städten Köln und Aachen auf zehn Jahre vereinbart wurde. Dieser Bund entsprach den friedlichen Gesinnungen Wilhelm's, der durch Vermeiden des Krieges die Besserung der Verhältnisse in seinem Stifte erhoffte. Mehrere andere Dynasten traten dem Bunde in den nächsten Jahren bei, 1355 auch Johann's Nachfolger Wenzel. Auch den Grafen Gerhard v. Berg bewog W. zum Beitritt, obwol er mit ihm sonst mehrfache Streitigkeiten hatte, weil dieser die Beschränkung der erzbischöflichen Jurisdiction in seiner Grafschaft beibehielt und die Kölner Lehen nicht empfangen wollte. Der König erwies sich den Landfriedensbestrebungen besonders geneigt; er gab die Erlaubniß, bei Kriegszügen zur Durchführung des Landfriedens das Reichsbanner zu entfalten. Mehrfach ging der Bund gegen die Raubritter an und zerstörte zunächst den Sitz einer ganzen Bande, die Burg Gripekoven. Im J. 1358 kam eine weitere Einigung über den Landfrieden hinaus zu Stande. Auch mit den Erzbischöfen von Trier und Mainz schloß W. am 24. September 1354 einen besonderen rheinischen Landfrieden, der am 30. Januar 1357 erweitert wurde. In den Rahmen dieser Bestrebungen fällt ferner der Münzverein vom August 1357, der zwischen W., dem Herzog von Jülich und den Städten Köln und Aachen auf 6 Jahre abgeschlossen wurde.

    Zu der Stadt Köln unterhielt der Erzbischof die besten Beziehungen. Gegenseitige Unterstützung durch Vermittelung und Beilegung von Streitigkeiten mit Dritten wurde häufig gewährt. So vermittelte W. 1351 den Streit zwischen der Stadt und den dortigen Dominikanern, 1353 verhütete er die der Stadt von den Erben eines in der Immunität ermordeten Domherrn drohende Fehde, und umgekehrt war die Stadt Schiedsrichterin in Wilhelm's Streit mit dem Herrn v. Veienau wegen des Schlosses Hardt. Den grundsätzlichen Standpunkt der Kölner Erzbischöfe gegenüber der Stadt gab W. darum aber durchaus nicht auf. Als Köln am 8. December 1355 von Karl IV. unter goldener Bulle eine Privilegienbestätigung erhielt, in welcher namentlich die städtische Unabhängigkeit vom Erzbischofe betont war, veranlaßte W. alsbald auf dem Reichstage zu Nürnberg eine Abänderung, wonach das Privileg, soweit es den erzbischöflichen Rechten zuwiderlaufe, außer Kraft gesetzt wurde. Daß aber trotz dieses Zwischenfalls auch in den späteren Regierungsjahren Wilhelm's das Verhältniß zwischen beiden Rivalen ein gutes war, bewies Köln gelegentlich des Zwistes zwischen Andernach und dem Erzbischof. Dieser hatte zu Anfang des Jahres 1359 auf der Insel Rolandswerth einen Festungsbau begonnen, der die benachbarten Rheinstädte mit Besorgnissen erfüllte. Köln, Koblenz, Andernach und Bonn setzten sich zur Wehr und bewogen auf dem Wege gütlicher Verhandlungen den Erzbischof zur Einstellung des Baues. Als am 7. September dieselben Städte, zu denen noch Oberwesel trat, ein Bündniß auf zehn Jahre schlossen, mußte Andernach Köln ausdrücklich von der Hülfeleistung gegen den Erzbischof entbinden. Hinwiederum verzichtete W. auf das ihm vom Kaiser verliehene Recht, die Münzstätte aus Köln zu verlegen und Sonderbündnisse und Edelbürgerverträge zu verbieten.

    Auch in Westfalen führte W. die Landfrieden ein. Er schloß einen solchen mit den Bischöfen von Münster und Paderborn, dem Grafen Engelbert von der Mark, mit dem er noch ein besonderes Bündniß vereinbart hatte, und der Stadt Soest. Nur mit dem Grafen Gottfried von Arnsberg hatte er wegen der geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit eine Fehde auszufechten, welche er mit Beihülfe Engelbert's siegreich beendigte. Des letzteren Bruder Adolf unterstützte er daher bei dessen Wahl zum Bischof von Münster.

    Den allgemeinen Angelegenheiten des Reiches stand W. ferner; seine Politik ging in den westdeutschen Verhältnissen auf. Jedoch ist seine Mitwirkung am Erlaß der Goldenen Bulle bezeugt. An den beiden Reichstagen, auf welchen diese zu Stande kam, nahm er persönlich theil. Wenn W. durch seine eifrigen Bemühungen eine Besserung der traurigen Lage des Erzstiftes angebahnt hatte, so war der Fortschritt doch nicht von Dauer. W. starb zu früh, um die Früchte seiner friedlichen Thätigkeit reifen zu sehen. Am 15. September 1362 wurde er vom Tode ereilt. In einem prächtigen Marmorsarkophage, den er selbst hatte anfertigen lassen, wurde sein Leichnam im Dome beigesetzt. Den Dompropst Wilhelm v. Schleiden hatte W. zum Nachfolger ausersehen. Doch hatte dieser keine Neigung und war selbst ohne Erfolg für die Wahl des Domdechanten Johann von Virneburg thätig, der aber vom Papste nicht anerkannt wurde; vielmehr ernannte dieser den oben erwähnten Bischof von Münster Adolf von der Mark zum Nachfolger Wilhelm's.

  • Literatur

    Ennen, Geschichte der Stadt Köln II, 334 ff. —
    v. Haeften, Ueberblick über die niederrheinisch-westfälische Territorialgeschichte (Zeitschr. d. Bergischen Geschichtsvereins III). —
    Wieth, Die Stellung des Markgrafen Wilhelm von Jülich zum Reich von 1345—1361.

  • Autor/in

    Keussen.
  • Zitierweise

    Keussen, Hermann, "Wilhelm" in: Allgemeine Deutsche Biographie 43 (1898), S. 113-115 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137324529.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA