Lebensdaten
um 1255 – 1326
Sterbeort
Montfort (Niederlande)
Beruf/Funktion
Graf von Geldern und Zütphen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 135629152 | OGND | VIAF: 77534639
Namensvarianten
  • Reynald I.
  • Reinald I.
  • Reynald I.
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Zitierweise

Reinald I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd135629152.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Reinald I. (Reynald), Graf von Geldern und Zutfen, aus dem Hause Nassau, Sohn Otto's „mit dem Pferdefuß“, gewöhnlich der Streitbare genannt, kam 1272 erst 17 Jahre alt zur Regierung, verheirathete sich mit der Tochter und Erbin des Herzogs von Limburg, Ermingard, die aber bald starb. Den Ansprüchen, welche R. aus dieser Ehe nach dem Tode seines Schwiegervaters auf Limburg machte, Ansprüche, welche von Kaiser Rudolf von Habsburg auch als rechtsgültig anerkannt wurden, trat der Bruder des verstorbenen Herzogs, Graf Adolf von Berg, entgegen, der übrigens seine Rechtstitel an den Herzog Johann I. von Brabant verkaufte (1280). Es kam zu einem längeren Krieg, in welchem R. vom Erzbischof von Köln, den Grafen von Luxemburg, Jülich und Salm unterstützt wurde und welcher mit der Schlacht von Woeringen (Juni 1288) endete, in welcher R. selbst gefangen wurde. Durch Vermittlung des Grafen Guido von Flandern, dessen Tochter R. indessen geheirathet hatte, kam der Friede zwischen diesem und Brabant zu Stande, und R. mußte einige geldrische Districte, sowie die Stadt Tiel an Brabant abtreten. Infolge des lange dauernden Krieges war R. tief verschuldet und der Hauptgläubiger, sein eigener Schwiegervater, Guido von Flandern, ließ sich für seine Forderungen alle von R. regierten Territorien auf fünf Jahre verpfänden, so daß also während dieser Zeit nicht R., sondern Guido über Geldern und Zutfen regierte. Nach dem Tode Rudolf's von Habsburg gehörte auch R. zu der Zahl derer, denen die deutsche Königskrone angeboten wurde; daß er aber mit den folgenden Kaisern auf sehr gutem Fuße stand, beweist die Thatsache, daß Kaiser Heinrich VII. ihm im Ertheilen und Confisciren von Privilegien an die Städte die weitgehendste, jede Willkür ermöglichende Vollmacht gab, nachdem Adolf von Nassau vorher Geldern als Kunkellehen anerkannt hatte. Die letzten Jahre seiner Regierung kennzeichnen sich durch den erst mit seinem Tode endenden Streit mit seinem Sohne. Es scheinen sich bei R. Spuren einer Geisteszerrüttung gezeigt zu haben und da die Städte über große Willkür und Eingriffe in die ihnen verliehenen Privilegien klagten, so fand sein Sohn auch einen bedeutenden Anhang und vom 4. November 1316 an wird im Eingang der Briefe und Urkunden nicht mehr R., sondern Reinaldus senior filius comitis Geldriensis als Regent genannt. Der Zwist zwischen Vater und Sohn war aber schon wiederholt in Thätlichkeiten ausgeartet, die Städte standen auf Seite des letzteren, während der Vater hauptsächlich von holländischen Edeln unterstützt wurde; der Graf Wilhelm von Holland wurde endlich zum Schiedsrichter berufen und dieser bestimmte, daß die Einkünfte des Landes zwischen Vater und Sohn getheilt und ersterem ein Theil an der Regierung zugestanden werden sollte (September 1318). Der alte Zwist brach aber bald mit erneuter Heftigkeit aus, da R., der sich in fortwährender Geldverlegenheit befand, zu häufigen Verpfändungen schritt, bis der Sohn seinen Vater endlich im Schloß von Montfoort einschließen ließ, wo derselbe am 9. October 1326 starb. R. stand stets auf sehr gutem Fuß mit Kirche und Papst, Nicolaus IV. erlaubte ihm, auch zur Zeit eines allgemeinen Interdicts hinter geschlossenen Thüren in seinem Hause Gottesdienst zu halten; sein Eifer für die Kirche zeigte sich auch dadurch, daß er verschiedenen Städten andere, religiös klingende Namen gab (Hattem = mons Dei; Zutfen|= insula Dei major; Wageningen = insula Dei supra Veluam; Roermond = insula Dei ad Mosam).

  • Autor/in

    Wenzelburger.
  • Zitierweise

    Wenzelburger, Theodor, "Reinald I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 27 (1888), S. 724-725 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135629152.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA