Lebensdaten
1739 – 1805
Geburtsort
Bonn
Sterbeort
Sankt Blasien
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
katholisch?
Normdaten
GND: 120707977 | OGND | VIAF: 69766692
Namensvarianten
  • Lomberg, Josef Vitalian
  • Lomberg, Joseph Vitalian
  • J. V. L.
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Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Lomberg, Josef Vitalian, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd120707977.html [18.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Lomberg: Josef Vitalian L., geb. zu Bonn am 7. Juni 1739 als Sohn eines Arztes, am 21. Mai 1805 zu St. Blasien. Er wurde zu Bonn 1774 Professor an dem erweiterten Gymnasium, 1777 für öffentliches Recht an der Akademie und an der 1784 errichteten Universität, war zugleich Canonicus des Stifts in Bonn, daneben seit 1786 auch bei St. Aposteln in Köln, schied 1790 aus der Universität und lebte in Köln, bis er 1804 auf französische Empfehlung Professor des Staatsrechts in Aschaffenburg wurde. L. gehört zu den aufgeklärten Geistlichen aus der letzten Zeit des Kölner Erzstifts. Er spielt in den Vorgängen jener Zeit eine Rolle, indem er durch den Druck einer Dissertation im J. 1777 ohne Erlaubniß des Akademierathes die Einführung einer eigenen Censurbehörde veranlaßte und wegen seines Verhältnisses zu Hedderich, dann auf Grund von 1780 gedruckten Thesen, worin der Satz vorkam, daß die Bischöfe dem Papste gleichstehen (coimperantes) und von diesem deshalb als fratres, die Cardinäle als filii bezeichnet werden, in eine Untersuchung verwickelt wurde, aus der er sich geschickt herauszuziehen suchte. Schriften (außer Thesen u. vgl.): „Prospectus recentioris methodi academicae juris publici", 1774; „Prima exercitatio publica de anarchia, et civitate“, 1775; „Altera e. p. de monarchia, in genere et in specie cet. quam publicae disputationi exponent J. de Hopp et Mäurer“, 1775; „Tertia e. p. de suprema potestate judiciaria“ (def. C. J. Bachem), 1775; „Jus illustrium Germaniae familiarum, vulgo: Das deutsche Adelsrecht“, 1775; „De justa poenarum civilium mensura recentioribus humaniorum gentium moribus seu communi rerum publicarum fini attemperanda“, 1777; „Diss. pudlica prolegomenis jur. publici universalis et Romano-Gernianici cet.“ (def. P. J. Brewer), 1777; „D. de imperiali precum primariarum jure ultra justos limites non extendendos“, 1778 (mit den Gegenschriften in „Materialien zur Statistik des niederrheinischen und westphälischen Kreises“, 1. Jahrg., S. 306. Wurde mit Verbot des Kaisers belegt und dem Kurfürsten aufgetragen, die Exemplare zu sequestriren und ihn zu suspendiren); „De justiz advocatiae caesareae limitibus“, 1777; „De legitimo ad comitia recursu eiusque genuino fundamento“, 1779; „Historisch-politische Staatsrechtsabhandlung von Abstellung der Mißbräuche bei den Zünften und Handwerkern in den Ländern deutscher Reichsfürsten“, 1779; Hr. P. Simplicianus Haan, „Unparteiliches Rechtsgutachten“ etc. (bei Schlözer, Briefwechsel, Thl. 7 [1780] S. 337 ff., der es L. zuschreibt). Der Augustiner Haan hatte am Fronleichnamsfeste 1780 zu Mülheim am Rhein die hergebrachte Controverspredigt gehalten, gegen welche die Protestanten, weil sie dem westfälischen Frieden zuwiderlaufe, als die Protestanten beleidigend, beim Geheimen Rath in Düsseldorf Beschwerde geführt hatten. Als dieser die Confiscation der gedruckten Exemplare und deren Verbot von den Kanzeln herab angeordnet hatte, erschien dies Gutachten, welches ausführt, daß die Predigt nichts als die katholische Lehre enthalte, in den protestantischen Schriften, z. B. in dem zu Essen gedruckten Katechismus, viel ärgere Dinge gegen die Katholiken ständen und diese Controverspredigt nichts mit dem westfälischen Frieden zu thun habe. Dasselbe fordert die Aufhebung des Decrets als ungerecht. Diesem Verlangen wurde durch Rescript des Kurfürsten Karl Theodor (Düsseldorf 25. August 1780 bei Schlözer, Thl. 9,|S. 295 ff.) Folge gegeben und verordnet, die Controverspredigt solle fortan ruhig weiter gehalten und dies von den Kanzeln verkündigt werden; die Predigt selbst wurde aufs neue mit erzbischöflicher Approbation aufgelegt und verbreitet. „De origine ac statu hodierno jurium maxime insignium, queis pollent archi- et episcopi Germaniae status praesertim in alienis constatuum territoriis“ (def. die Brüder Ign. Friedr. und Carl Clemens v. Gruben), 1782; „D. jur. publ. de illimitato jure de non appellando archiprincipum S. R. I. eleotorum in genere et serenissimi Coloniensis in specie“, 1787; „Systematische Grundlehre des deutschen Staatsrechts zum Gebrauche der kurkölnischen Schule zu Bonn“, 1. Thl. 1787; „Gutachten der theologischen Facultät zu Coimbra über des Anton Pereira Lehre der Macht der Bischöfe. Von Neuem an das deutsche Licht gestellt und sammt einem absonderlichen Nachtrag dem Herrn Pacca, Erzbischof zu Damiat, gewidmet von Georg Wizel“, 1787. Alle Bonn in 4°. Neue Ausgabe von Pax religiosa Karg's, das. 1778.

    • Literatur

      Weidlich, Biogr. Nachr., I. 478; III. Nachtr. S. 172. Meusel, Gel. T. II. 466. 1. Nachtr. S. 389. 3. S. 225, 4. S. 406, V. 11. 495. Koppe, Lex., I. 391. C. Varrentrapp, Beitr. zur Gesch. der kurköln. Univ. Bonn, B. 1868 S. 47. Acten in Bonn.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Lomberg, Josef Vitalian" in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 149-150 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120707977.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA