Dates of Life
unbekannt
Occupation
Grafen von Henneberg
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 119228041 | OGND | VIAF: 57420094
Alternate Names
  • Henneberg-Schleusingen
  • Henneberg-Hartenberg
  • Henneberg-Aschach
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

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Citation

Henneberg, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119228041.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    a) Bis zur Bildung der „Neuen Herrschaft“ und zur Teilung von 1274

    Die erstmals 1049 mit Poppo I. ( 1078) auftretenden Grafen stehen vermutlich in enger verwandtschaftlicher Beziehung zu den älteren ostfränk. Babenbergern. Im Bereich des früheren babenberg. Eigenguts im nördlichen Grabfeld lassen sich um die Burg Henneberg (10 km südwestl. Meiningens) auch ihre ersten Grundherrschaften nachweisen. Als Parteigänger des Kaisers im Investiturstreit vermochten die Grafen ihre ursprünglich kleine, mit keinerlei alten Grafenrechten ausgestattete Allodialherrschaft durch Reichslehen, besonders durch den Forst am Thüringer Wald um Schleusingen, zu erweitern. Hier gründete Godebold II. ( 1144) 1131 mit Bamberger Hilfe die Prämonstratenserabtei Veßra, das Hauskloster der Grafen. Im 12. Jahrhundert bauten die H. durch umfangreiche Lehensnahme von Würzburg, Bamberg und Hersfeld, besonders aber durch Erwerb fuldaischen Streubesitzes zwischen Henneberg und dem Thüringer Wald sowie im Grabfeld die Grundlagen einer Territorialmacht aus. Diese wurde im 13. Jahrhundert im Kampf gegen das Hochstift Würzburg geschaffen. Der Gegensatz zu Würzburg bestimmte die henneberg. Politik auch in den folgenden Jahrhunderten. Das Ringen entzündete sich an den Gütern des Würzburger Burggrafenamtes, das die H. während des Investiturstreits vom Kaiser übertragen erhalten hatten. Poppo VII. (regiert seit 1190, 1245) vermochte sich von dem inhaltsleer gewordenen Amt zu lösen, ohne dabei die Masse der mit ihm verbundenen, in seinem Herrschaftsbereich gelegenen Reichslehen aufzugeben. Er öffnete gleichzeitig dem henneberg. Territorium den Weg in Richtung auf Coburg und auf die Fränk. Saale. Als Zeichen gewonnener Eigenständigkeit nahmen damals die Grafen an Stelle des Reichsadlers die Henne als Wappentier an. Zur selben Zeit ging allerdings der Besitz der von dem als Minnesänger hervorgetretenen Otto „von Botenlauben“ (bei Bad Kissingen) gegründeten Nebenlinie an Würzburg verloren (s. unten).

    Nach Poppos VII. Tod 1245 trat eine Teilung unter seinen Söhnen Heinrich III. und Hermann I. (regiert seit 1245, †1290) ein. Letzterer erhielt den neuerworbenen Herrschaftsbereich, den er vor allem durch bisherige Besitzungen der Herzöge von Meranien, der Dynasten von Wildberg und der Herren von Irmelshausen-Sternberg, einer henneberg. Seitenlinie, von Hildburghausen und Coburg bis nach Schweinfurt hin ausdehnte und zu einem ansehnlichen Territorium, der „Neuen Herrschaft“, vereinte. Hermann trat auch stärker in der Reichspolitik hervor, schwenkte|von der aus Familientradition vertretenen kaiserlichen Politik ins päpstliche Lager über und unterstützte 1246 das Gegenkönigtum seines Onkels Heinrich Raspe. Seine zweimalige Thronkandidatur 1247 und 1256 im päpstlichen Interesse scheiterte hauptsächlich am Würzburger Widerspruch. Auch seine holländischen Erbschaftsansprüche, die er als Schwager des Gegenkönigs Wilhelm von Holland ( 1256) erhob, konnte er nicht verwirklichen. Dagegen gewann er aus den thüringischen Erbschaftswirren 1247 die Herrschaft Schmalkalden, die er seiner „Neuen Herrschaft“ hinzufügte. Die „Neue Herschaft“ fiel als Allodium aber schon nach dem Tod seines Sohnes Poppo VIII. 1291 über die weibliche Erbfolge an die askan. Markgrafen von Brandenburg.

    Nach dem Tode Heinrichs III. ( 1262), der 1245 die althenneberg. Besitzungen erhalten hatte, trat in dessen Linie 1274 eine Teilung ein, durch die die Linien Schleusingen, Hartenberg und Aschach (später Römhild) entstanden.

    b) Henneberg-Schleusingen

    Die von Berthold V. (regiert 1274-84) gegründete Linie Schleusingen erhielt das henneberg. Kernland um Henneberg und Schleusingen. Berthold VII. (regiert seit 1284, 1340, s. NDB II) konnte durch eine geschickte Erwerbspolitik diese Herrschaft schnell ausdehnen. Er sicherte die henneberg. Stellung gegenüber der Abtei Fulda in der Vorderrhön und brachte den Besitz der Herren von Frankenstein, einer schon im 11. Jahrhundert abgespaltenen henneberg. Nebenlinie, im Gebiet um Bad Salzungen an sich. Vor allem aber gelang ihm durch die Vermählung seines Sohnes Heinrich VIII. mit Jutta, der Tochter des Markgraf Hermann von Brandenburg, und durch Kauf 1312-17 der Rückerwerb der „Neuen Herrschaft“ seines Großonkels Hermann I. Die neue Machtausdehnung im nördlichen Franken erfolgte abermals auf dem Hintergrund einer aktiven Reichspolitik. Berthold VII. war ein entschiedener Parteigänger Ludwigs des Bayern. Der Kaiser setzte ihn im Interesse seiner Hausmachtspolitik als Administrator in Böhmen und Statthalter in Brandenburg ein und erhob 1310 die Schleusinger Grafenlinie in den Reichsfürstenstand. Doch wurde der Fürstentitel von den H. nie geführt. Da Heinrich VIII. (regiert 1340-47) und Jutta ( 1353) ohne männliche Nachkommen starben, wurde die „Neue Herrschaft“ abermals über weibliche Linien vererbt, kam schließlich in ihrem Osten (Pflege Coburg) an die Wettiner und in ihrem Westen (Königshofen) an Würzburg. Die Machtstellung der H. in Nordfranken war damit für dauernd geschwächt. Nur die althenneberg. Lande der Schleusinger Grafen fielen an Heinrichs Bruder Johann I. (1347–59). Den Grafen verblieb damit nur ein kleineres, verhältnismäßig geschlossenes Territorium zwischen Thüringer Wald und Rhön mit den Ämtern Schleusingen, Maßfeld, Wasungen und Schmalkalden (seit 1360 zur Hälfte bei Hessen) als Mittelpunkte. Hinzu war 1343 jenseits des Rennsteigs Ilmenau gekommen, und erst 1542 wurde im Umtausch gegen das reiche Amt Mainberg bei Schweinfurt das bisher würzburg. Meiningen erworben. Die unbedeutenden Grafen des 15. Jahrhundert, Wilhelm I. (regiert seit 1405, 1426), Wilhelm II. (regiert seit 1426, 1444) und Wilhelm III. (regiert seit 1444, 1480), vermochten bei zunehmender Verschuldung diesen Besitz nur mühsam zu halten. Unter Wilhelm IV. (regiert 1480-1543, 1559) führte der Aufstand der Bauern, vor denen der Graf 1525 kapitulieren mußte, die zunehmende Ohnmacht vor Augen. Bei der drückenden Schuldenlast wandten sich die Grafen, nachdem 1544 Georg Ernst (regiert 1543-83, s. ADB VIII) den evangelischen Glauben angenommen hatte, hilfesuchend an die ernestinischen Wettiner. Im Kahlaer Vertrag von 1554 erhielten die Ernestiner gegen die Übernahme der gräflichen Schulden die Anwartschaft auf Henneberg-Schleusingen beim Aussterben des Hauses. Dieser Fall trat schon mit dem Tod Georg Ernsts 1583 ein. Mit Ausnahme einiger Randgebiete, die an Hessen-Kassel (Rest von Schmalkalden) und Würzburg fielen, wurde die Grafschaft Henneberg-Schleusingen zunächst von den Ernestinern und Albertinern, die sich in den Erbvertrag eingeschlichen hatten, gemeinsam verwaltet und 1660 unter die wettin. Speziallinien geteilt.

    c) Henneberg-Hartenberg

    Die von Heinrich IV. ( 1317) 1274 gegründete Linie Hartenberg (Burg bei Römhild) erhielt althenneberg. Besitzungen um Römhild und Themar und am Thüringer Wald (Hallenberg und Benshausen). Sie verschuldete schnell und mußte Teile ihrer Herrschaft veräußern. Der letzte Sproß, Berthold X. ( 1378), verkaufte den Rest 1371 an seinen Aschacher Vetter.

    d) Henneberg-Aschach (später Henneberg-Römhild)

    Der von Hermann II. (1274–94) ins Leben gerufenen Linie Aschach (bei Bad Kissingen) fiel der südliche althenneberg. Besitz an der Fränk. Saale zu. Er ging im 14. Jahrhundert allmählich an Würzburg verloren, während die Grafen beim Niedergang der Hartenberger Linie 1371 deren Besitzungen erwarben. Sie verlegten 1391 ihre Residenz auf die Burg Hartenberg und 1465 in die Stadt Römhild. Den Grafen Friedrich I. (regiert seit 1403, 1422) und Georg I. (regiert seit 1422, 1465) gelang bei einer vorübergehenden Schwäche des Hochstifts Würzburg noch einmal der Aufbau eines größeren, aber sehr zersplitterten Territoriums im Grabfeld mit Römhild als Mittelpunkt. Seine äußersten Vorposten bildeten im Norden Salzungen und im Süden Münnerstadt. Ein Sohn Georgs ist der bedeutende Mainzer Erzbischof Berthold ( 1504, s. NDB II). Hervorgerufen durch wachsende Verschuldung seit dem Ende des 15. Jahrhundert, die noch durch die Teilung in eine Römhilder und eine Münnerstädter Hälfte verschärft wurde, traten bald erhebliche Verluste ein. Über den beginnenden Niedergang konnte auch die Erhebung der Römhilder Grafen in den Reichsfürstenstand 1486 nicht hinwegtäuschen. Hermann VIII. (regiert seit 1488, 1535) war nicht in der Lage, den raschen Verfall aufzuhalten. Als unbedeutende und arg verschuldete Territorialherren starben die Römhilder Grafen mit den Brüdern Berthold XIV. und Albrecht, die 1535 zum Protestantismus übergetreten waren, 1549 aus. Der Besitz am Thüringer Wald (Hallenberg und Benshausen) fiel an die Schleusinger Linie, der verbliebene Rest im Grabfeld (Römhild und Lichtenberg) kam über die Grafen von Mansfeld 1555 an die Ernestiner.

  • Literature

    Henneberg. UB, hrsg. v. K. Schöppach, L. Beckstein u. G. Brückner, 7 T., 1842-77;
    C. Spangenberg, H.sche Chron., Straßburg 1599, neuhrsg. v. H. G. Scheidemantel, 1735;
    J. A. v. Schultes, Diplomat. Gesch. d. gfl. Hauses H., 2 T., Hildburghausen 1788-91;
    ders., Histor. Beschreibung d. Gefürst. Gfsch. Henneberg, I-II b, 1794-1815;
    ders., Coburger Landesgesch. d. MA, 1814;
    W. Füßlein, Hermann I., Gf. v. H., u. d. Aufschwung d. henneberg. Pol., in: Zs. d. Ver. f. thüring. Gesch. u. Altertumskde. NF 19, 1899;
    ders., Berthold VII., Gf. v. H., 1905;
    ders., Zwei Jahrzehnte Würzburger Stifts-, Stadt- u. Landesgesch. 1254–75, in: Neue Btrr. z. Gesch. dt. Altertums, 1926;
    ders., Die Erwerbung d. Herrschaft Coburg durch d. Haus H.-Schleusingen 1311–16, in: Schrr. d. Henneberg. Gesch.ver., 1928;
    ders., Der Übergang d. Herrschaft Coburg vom Haus H.-Schleusingen an d. Wettiner, in: Zs. d. Ver. f. thüring. Gesch. u. Alterrumskde. NF 28, 1929;
    E. Meinel, Henneberg u. d. Haus Wettin 1554-1660, 1913;
    E. Zickgraf, Die gefürst. Gfsch. Henneberg-Schleusingen, 1944;
    U. Heß, Die Verwaltung d. gefürst. Gfsch. Henneberg, Diss. Würzburg 1944 (ungedr.);
    Isenburg III, Tafel 75-77. |

  • Primary Sources

    Qu.: Gemeinschaftl. Henneberg. Archiv im Landesarchiv Meiningen; Finanzarchiv in Rep. A 33 d. Landeshauptarchivs Magdeburg.

  • Portraits

    Die Grabmäler d. älteren Grafen in Kloster Veßra sind z. T. verloren, z. T. in d. Stadtkirche v. Schleusingen überführt, dort auch d. Grabmäler d. letzten Grafen d. Schleusinger Linie: Grabmäler d. Römhilder Grafen in d. Stadtkirche zu Römhild (kunstgeschichtl. bedeutend die Ottos IV., 1502, u. Hermanns VII. aus d. Werkstatt Peter Vischers in Nürnberg).

  • Author

    Ulrich Heß
  • Citation

    Heß, Ulrich, "Henneberg" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 536-538 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119228041.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Wilhelm, Graf von Henneberg. Die Hennebergischen Chronisten Spangenberg und Juncker zählen acht Grafen dieses Namens und Stammes. Von diesen kann der erste, welcher unter Otto III. 996 das Hennebergische Kloster Georgenzell gegründet haben soll, was durchaus ungeschichtlich ist, als geschichtliche|Persönlichkeit nicht betrachtet werden. Die gesicherte Genealogie der Henneberger Grafen beginnt erst 1078. Der zweite Graf W. ist der einzige dieses Namens in der Aschaer Linie, welche sich später nach Römhild nannte. Er wird 1394, als die Steinrück vor Haina bei Römhild siegreich fochten, neben seinem Bruder Friedrich genannt mit dem Beisatz „der hintennach in der Heidenschaft blieb“ und begegnet dann noch urkundlich 1397. Von den übrigen sechs Grafen dieses Namens, welche alle der Schleusinger Linie angehören, kommen zwei (Wilhelm VI. und Wilhelm VIII.) als nachgeboren und früh verstorben nicht in Betracht und sollten ebenso wie die beiden erstgenannten gar nicht mitgezählt werden. Geschichtliche Bedeutung haben nur nachfolgende vier aufeinander folgende regierende gefürstete Grafen von Henneberg-Schleusingen.

    Wilhelm I., gef. Graf von Henneberg 1405—1426, überkam die Regierung mit 21 Jahren. Sein erstes Streben war die Herstellung geordneter Finanzen und Geltendmachung der Gerechtsame seines Hauses. Er wird unter den Schirmherren des Kostnitzer Concils genannt. Auf einer Pilgerfahrt nach Jerusalem starb er unterwegs auf der Insel Cypern am 17. Juli 1426, nach einigen in einem Treffen erschlagen. Seine als hoffärtig verschrieene Gemahlin Anna von Braunschweig, der eine gute Haushaltung nachgerühmt wird, folgte ihm im Tode am 27. October 1426.

    Wilhelm II., 1426—1444, stand zunächst mit seinem jüngeren Bruder Heinrich, da er bei des Vaters Tode erst 11 Jahr alt war, bis 1430 unter Vormundschaft Georg's von Henneberg-Römhild. Entgegen dem fehdelustigen Sinn seiner ersten Regierungsjahre suchte er durch Vergleiche und Verträge die innere Ruhe zu sichern und seine sparsame Verwaltung setzte ihn in den Stand pfandweise Stadt und Amt Meiningen vom Bischof von Würzburg zu erhalten, und blieb dieser Besitz erstmalig 60 Jahre bei seinem Hause. Eine seiner Thaten, die Erstürmung des Raubschlosses Haun und die Gefangennahme der Raubritter 1442, hat das Volkslied verherrlicht. Es war eine folgenschwere Handlung, daß er zur Verhütung einer Theilung des Landes seinen jüngeren Bruder den geistlichen Stand ergreifen und auf alle Rechte an das Land verzichten ließ, nur machte der unruhige Charakter dieses Bruders alle Vorsicht zu Schanden. Kaum war Graf W. an den Verletzungen, die ihm ein wilder Eber auf der Jagd am Neujahrstage 1444 beigebracht hatte, eine Woche darauf gestorben, als Graf „Heinrich der Unruhige“ der Witiwe seines Bruders, Katharina von Hanau und ihren unmündigen Söhnen Wilhelm, Johann und Berthold, die Erbschaft streitig machte, indem er seinen Verzicht als einen erzwungenen für ungültig erklärte.

    Wilhelm III., 1444—1480. Nachdem die gebieterischen Friedensvermittlungen der benachbarten mächtigern Fürsten und die Einräumung des Amtes Kaltennordheim den unruhigen Heinrich etwas fügsamer gemacht hatten, setzte die Vormundschaft es durch, daß der älteste Sohn W. des verunglückten Fürstgrafen schon im zehnten Lebensjahre für majorenn und lehnsfähig erklärt wurde. Den Ritterschlag erhielt der sechzehnjährige in Rom bei der Kaiserkrönung Friedrichs III; daß er sich damals auch vom Papste das Privileg eines tragbaren Altars erwirkte, beweist seine kirchlich fromme Lebensrichtung, die ihn später zum Begründer der Wolfgangscapelle im Hermannsfelder See und der Wallfahrt dorthin machte und 1465 zu Gunsten seines Klosters Veßra eine Christophgesellschaft stiften ließ, endlich 1476 als Pilger ins heilige Land führte. Diese Pilgerschaft ist mehrfach poetisch verherrlicht. Als Regent und Staatsmann trat er in die Fußtapfen seines berühmtesten Vorfahren Berthold's des Weisen, des ersten gefürsteten Grafen, des Rathes mehrerer Kaiser. Mit seiner Opferwilligkeit für kirchliche Stiftungen wußte er als guter Finanzmann, der ein|Verzeichniß seiner Einkünfte stets bei sich führte, und als friedliebender gesuchter Bundesgenosse die Fürsorge für seines Landes Wohlfahrt und für Gebietszuwachs wol zu vereinigen. Es glückte ihm unter anderem die Erwerbung des Amtes Fischberg von Fulda und Römhild und auch der zweiten Hälfte von Ilmenau. Er förderte den Ilmenauer Bergbau, die Entstehung eines Salzwerks in Schmalkalden, sorgte für die Aufnahme der Stadt Themar. Dem Kaiser leistete er viele Dienste und würde mit neuen Gnadenerweisungen belohnt. Auf der Rückfahrt von einer Kirchfahrt nach Rom, wohin Kurfürst Ernst von Sachsen 1479 seine Begleitung erbeten hatte, erlag Graf W. (der war gar ein weidlicher, starker und gerader Fürst mit Mannfachen, Ringen, Steinschießen und aller Behendigkeit, so ein Mann haben mag) im Dorf Saluren bei Botzen in der Pfingstwoche 1480. An der Kirche von Botzen, in welcher er beerdigt wurde, ist noch sein Grabdenkmal zu sehen, den Leichnam ließ die fürstliche Wittwe Margareta von Braunschweig, in das Erbbegräbniß zu Veßra 1482 überführen.

    Wilhelm IV., geboren am 10. Februar 1478, am 24. Januar 1559. Das Anfangsjahr der Regierungszeit dieses Grafen läßt sich nicht bestimmt angeben, da das Todesjahr seines älteren Bruders Wolfgang, des nach henneb. Hausverfassung regierenden Herrn, nicht genau bekannt ist — es fällt zwischen 1482 und 85. Bis 1495 währte die vormundschaftliche Regierung seiner trefflichen Mutter Margareta, deren kirchliche Richtung sich auf den Sohn übertrug, der im Sinne der Mutter die große Grimmenthaler Wallfahrt seit 1498 in Aufnahme brachte und 1502 ein Barfüßerkloster in seiner Residenz Schleusingen gründete, auch um die sittliche und wissenschaftliche Hebung anderer henneb. Klöster bemüht war. Seine überaus kinderreiche Ehe mit Anastasia von Brandenburg, Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles, deren Schwester Elisabeth seit 1482 mit Hermann von Henneberg-Römhild vermählt war, brachte ihn in nahe Beziehungen zu den Hohenzollern fränkischer Linie, namentlich zu Albrecht von Preußen, aber sie wurde auch Veranlassung einer den bescheidenen Landeseinkünften nicht entsprechenden Hofhaltung. Zunächst verschwand der Pfandschilling des von Würzburg 1494 und 1499 wieder eingelösten Amtes und Stadt Meiningen in der für Henneberg unglücklichen bairischen Fehde 1503 bis 1505 zwischen Ruprecht von der Pfalz und den Herzogen Albrecht und Wolfgang. Graf W., der am pfalzgräflichen Hof erzogen war, stand auf Ruprecht's Seite, zog sich dadurch die Reichsacht zu. Verwüstung der Grafschaft Henneberg durch Hessen, dem die Achtvollstreckung aufgetragen war, und längere, erst 1521 beigelegte Streitigkeiten und Fehden mit diesem Nachbar waren die Folge der unüberlegten Parteinahme. Der Bauernkrieg brachte den Grafen in persönliche Gefahr und in die Unmöglichkeit, dem Würzburger Bischof die vertragsmäßige Hülfe zu leisten. Der Verdacht des Verraths oder zweideutigen Verhaltens ist unbegründet. Die entsetzlichen Verheerungen des Landes, die Verwüstung seiner Schlösser Henneberg, Osterburg, Landsberg, Hutsberg, vieler Burgen und Klöster und die von da datirende Versiegung vieler Finanzquellen bezeugen die Nothlage. Nachdem der Aufstand mit kursächsischer und hessischer Hülfe blutig niedergeschlagen war, begann das innere Reorganisationswerk in Verwaltung und Justiz. Die hennebergische Landesordnung von 1539, ein Werk des Kanzlers Joh. Gemel, eines vorzüglichen Juristen, hat bis heute Ruf und Geltung. Durch seinen Gerechtigkeitssinn, seine Leutseligkeit und persönliche Anspruchslosigkeit erlangte der Graf eine seltene Beliebtheit, bei den Standesgenossen wuchs sein Ansehen von Jahr zu Jahr. Hatte er schon unter Maximilian nach Lösung von der Reichsacht so viel gegolten, daß ihm die Schutzherrschaft Schweinfurts übergeben war, so nicht weniger unter Karl V. wegen seiner weisen Mäßigung|und der Kriegsdienste seiner Söhne, deren einer, Wolfgang, in kaiserlichem Dienst als tapfrer Held gefallen war. Nachdem die finanziellen Bedrängnisse 1540 den Verkauf von Elgersburg an Sachsen und 1542 den folgenschweren Umtausch des reichen Amtes Mainberg bei Schweinfurt gegen Amt und Stadt Meiningen nöthig gemacht hatten, entsagte Graf W. zu Gunsten seines Sohnes Georg Ernst, um dessen Verehelichung mit der protestantischen Prinzessin Elisabeth von Braunschweig und die Einführung der Reformation zu ermöglichen. Wilhelm's Stellung zur Reformation, welcher er öffentlich erst 1548 nach der unglücklichen Schlacht bei Mühlfeld beitrat, um dann als einer der standhaftesten Bekenner in der interimistischen Zeit sich zu bewähren, unterliegt verschiedener Beurtheilung. Ein fanatischer Anhänger des alten Kirchenthums ist er jedenfalls nicht gewesen, obwol die geschickt ins Werk gesetzte Gefangennahme Luther's zunächst ihm als feindlicher Act zugerechnet wurde. Er trug aufs vorsichtigste den Verhältnissen Rechnung, so lange drei Söhne aus geistlichen Pfründen ihren Unterhalt ziehen mußten, wohnte deshalb auch nicht 1530 dem Reichstag zu Augsburg persönlich bei. Wenn er aber die Augsb. Confession brieflich seinem in Augsburg weilenden Sohn Wolfgang gegenüber am 15. August 1530 „etwas ganz costlich und die helle evangelische Schrift“ nennt; wenn er ferner seine Tochter Margarete, eine gewesene Nonne, 1534 verheirathet, nachdem er darüber mit Albrecht von Preußen eingehend und unverhüllt correspondirt hatte (Hernbreitingen in der heilgen Hirschbrunst am Sonntag des heil. Creutserhebungtag 1533), so ist über seine innere Stellung ein Zweifel nicht möglich. Auch der Rücktritt von der Regierung war ein vielfach bedingter, alle hohen und wichtigen Sachen, namentlich gegenüber dem Kaiser und den Reichsständen, hatten auch ferner in des alten Grafen Namen und mit seinem Rath zu geschehen, und erst 1555 entsagte er diesen Regalien und bat um die Belehnung für seinen Sohn Georg Ernst. Wenn also wie für den Anfang seiner Regierung, so auch für deren factisches Ende bestimmte Jahreszahlen nicht genannt werden können, so ist er doch den Fürsten mit längster Regierungszeit beizuzählen, und es begreift sich die Verehrung, welche ihm als Senior aus den fürstlichen Kreisen bis zu seinem Tode im 81. Lebensjahr entgegengebracht wurde.

    • Literature

      Hauptquelle ist Juncker's Ehre der gefürsteten Grafschaft Henneberg. — Diplomatische Geschichte des gräfl. Hauses Henneberg II (von Schuttes). — G. Brückner. Neue Beiträge z. Gesch. deutschen Alterthums. 3. Lfg., Meiningen 1867. — W. Germann, D. Joh. Forster, der Henneb. Reformator. Meiningen 1895.

  • Author

    W. Germann.
  • Citation

    Germann, Wilhelm, "Henneberg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 43 (1898), S. 24-27 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119228041.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA