Lebensdaten
1841 – 1919
Geburtsort
Zittau
Sterbeort
Greifswald
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118938444 | OGND | VIAF: 98441659
Namensvarianten
  • Bierling, Ernst Rudolf
  • Bierling, Ernst
  • Bierling, Ernst R.
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Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Bierling, Ernst Rudolf, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118938444.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gustav ( 1868), Rechtsanwalt in Zittau, S des Karl Gottfried, Hofrichter in Lübbenau, und der Wilhelmine Catharina Johanna Hirt;
    M Wilhelmine, T des Karl Ernst Haupt, Kaufmann, und der Amalia Kunigunde Quirner;
    1875 Helene, T des Hermann von Biela und der Therese Arnold.

  • Biographie

    Nach Studien in Leipzig wurde B. 1868 Rechtsanwalt in Zittau, 1871 Privatdozent in Göttingen und war 1873-1901 ordentlicher Professor des Kirchen- und Strafrechts in Greifswald. 1878-99 war er Mitglied der Pommerschen Provinzialsynode, 1875 und 1884-1902 Mitglied der Generalsynode, 1881-85 konservatives Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses, seit 1889 Mitglied des Herrenhauses. - B. war einer der Hauptvertreter der allgemeinen Rechtslehre. In seinem umfassenden Werk „Juristische Prinzipienlehre“ (4 Bände, 1894–1911) suchte er mit weiterer Zielsetzung als in seiner unvollendet gebliebenen Untersuchung „Zur Kritik der juristischen Grundbegriffe“ (2 Bände, 1877–83) eine systematische Darstellung der juristischen Begriffe und Grundsätze zu geben, die im wesentlichen unabhängig sind von den individuellen Besonderheiten des Rechts, vor allem des Begriffs des Rechts selbst und dessen, was mit Notwendigkeit aus ihm folgt, sodann aber auch aller derjenigen Begriffe und Grundsätze, die sich sonst aus der wesentlich gleichartigen geistigen Organisation aller Menschen für die Theorie und Praxis des Rechts ergeben. Diese Begriffe faßte er als solche rein formaler Natur auf. Darin sah er den tiefgreifenden Unterschied sowohl vom Naturrecht als von der Rechtsphilosophie. - Von einzelnen Lehren B.s ist vor allem auf dem Gebiet der Rechtsgeltung seine Anerkennungstheorie bekannt geworden, nach welcher das Recht seine Geltung aus der Anerkennung seitens der Majorität der Rechtsgenossen im Sinne „eines dauernden habituellen Verhaltens in Beziehung auf die betreffenden Rechtsgrundsätze“ herleitet.

  • Werke

    Weitere W Gesetzgebungsrecht ev. Landeskirchen im Gebiet d. Kirchenlehre, 1869;
    Üb. Berufung v. Landtags- u. Synodalversammlungen b. d. Gesetzesauslegung, in: Zs. f. Kirchenrecht, 1871;
    Die moderne Doktrin u. d. unabänderl. Rechte d. luth. Kirchenlehre, ebenda, 1873;
    Das Wesen d. positiven Rechts u. d. Kirchenrecht, ebenda, 1876;
    Kleine Beitrr. z. Lehre üb. Eheschließung u. Trauung, 1881;
    Die konfessionelle Schule in Preußen u. ihr Recht, 1885;
    Mitarb. An F. v. Holtzendorffs Rechtsenz.

  • Literatur

    Kukula (W);
    DJZ, 1919, S. 1002;
    Tägl. Rdsch., 13.11.1919;
    H. Schulthess, Europ. Gesch.-Kal., NF 26, 1920 (Totenliste);
    Kirchl. Jb. f. d. ev. Landeskirchen Dtld.s 47, 1920, S. 577;
    DBJ II (Totenliste 1919, L).

  • Autor/in

    Dietrich Lang-Hinrichsen
  • Zitierweise

    Lang-Hinrichsen, Dietrich, "Bierling, Ernst Rudolf" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 232 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118938444.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA