Lebensdaten
700 oder 710 – 784
Beruf/Funktion
Abt von St. Denis ; Archipresbyter Franciae ; Kapellan der Königspfalz ; kirchenpolitischer Berater Pippins und Karls des Großen ; Heiliger
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11869426X | OGND | VIAF: 40172741
Namensvarianten
  • Folrad (richtiger)
  • Fulrad
  • Folrad (richtiger)
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Fulrad, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11869426X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Riculfus;
    M Ermengarda. F.s Patenkind war vermutl. d. öfters mit ihm verwechselte Abt Fulrad v. St. Quentin ( 826), der üb. s. V Hieronymus, Pippins unebenbürtigen Bruder, e. Karolingersprößling war.

  • Biographie

    F. gilt seit Mabillon als geborener Elsässer wegen seines großen dortigen Grundbesitzes, wegen seiner Verdienste um wirtschaftliche und kirchliche Kultivierung des Landes und wegen seiner Zugehörigkeit zum Hofe Karlmanns II. (768-71) als des elsässischen Landesherrn. Neuere Forschung glaubt als seine Ausgangsheimat die mittlere Mosel- und Saargegend erschließen zu können, der auch die Karolinger entstammen. Zeitgenössische Quellen erwähnen ihn erstmals im August 750 als Abt von Saint Denis, im Herbst 768 erstmals als Capellanus und Archipresbyter. Den Titel Erzkapellan hat er niemals geführt. Daß er die Mönchsgelübde abgelegt hat, ist trotz des gelegentlichen Beiwortes religiosus unwahrscheinlich, er selbst bezeichnet sich 777 nur als sacerdos und eigenhändig als capalanus. Damals bereits scheint er die praktische Leitung seines Klosters, für dessen Belange er sich zeitlebens rührig und erfolgreich eingesetzt hat, seinem persönlichen Schüler und Nachfolger Maginarius (784-92) übertragen zu haben, um sich ganz dem Staatsdienste und seinem Privatbesitze zu widmen. Seine Stellung am Hofe, die wesentlich auf der Kraft seiner Persönlichkeit und dem Vertrauen des Herrscherhauses beruht, gleicht der eines Ministers für die Reichskirche. Ausgestattet mit einem unermüdlichen Unternehmergeist, hat er seinen gewaltigen teils ererbten, teils erworbenen Großgrundbesitz lebenslang in eigener Nutznießung behalten, um ihn testamentarisch seinem Kloster zu schenken; er sollte noch in den Reunionen Ludwigs XIV. eine Rolle spielen. Der Angelsachse Alkuin, der ihm als dem „summus pater“ des Frankenreiches 782 ein Gedicht über seine fränkischen Freunde gewidmet hat, hat ihm auch eine Grabschrift geschrieben.

    F.s Bedeutung erkennt man aus den sichtbaren Momenten seiner politischen Tätigkeit: 750 geht er als Pippins Gesandter nach Rom, überreicht dem Papst eine fränkische Denkschrift, auf Grund deren dieser der Thronusurpation Pippins zu ihrer weltlichen Legitimierung die kirchliche Sanktion erteilt – eine Ideenverbindung, die nur von einem hierokratisch gesinnten Kleriker, wie es F. selbst war, erdacht sein kann. Als Pippins Repräsentant begrüßt er im November 753 Papst Stephan II. beim Betreten der Reichsgrenze im Rhonetale und geleitet ihn zum Hoflager. Monatelang hält sich der Papst 754 in F.s Kloster Saint Denis auf. Hier salbt er – nach Rankes Meinung vornehmlich auf F.s Veranlassung – Pippin und seine Söhne im Namen der Trinität – dies das Novum – zu Königen und beschwört den fränkischen Hochadel unter Androhung schärfster Kirchenstrafen, die gottgewollte Erblichkeit der pippinischen Dynastie für alle Zeiten anzuerkennen. Der einzigartige Bericht darüber, 767 unter F.s Augen in Saint Denis niedergeschrieben, mutet an wie sein politisches Vermächtnis an die Nachwelt. Nachdem Pippin im November 754 Pavia erobert hat, wird F. (und Hieronymus) der Sicherheits- und Ehrenschutz übertragen, der den Papst nach Rom zurückgeleitet. Umgekehrt überbringt F. im März 756 Pippin den Hilferuf des Papstes um Schutz gegen den Vertragsbrüchigen Langobardenkönig. Es macht|dann den Höhepunkt von F.s Wirken aus, daß er im Sommer 756 als bevollmächtigter Staatskommissar Pippins in Ausführung des 2. Vertrages von Pavia die Emilia und Pentapolis in fränkischen Besitz nimmt, um dieses Gebiet als Schenkung seines Königs dem heiligen Petrus dann feierlich in seiner Kirche zu übergeben und damit den Papst zum Landesherren dieses ersten Kirchenstaates unter Pippins Patriziat zu erheben. Als nach Aistulfs Tode (Dezember 756) ein Prätendentenmachtkampf um die langobardische Krone ausbricht, stellt sich F. als Pippins „mächtiger Arm“ an die Spitze eines fränkischen Heeres und erzwingt im März 757 die Inthronisation des Desiderius, der sich in seiner Gegenwart zur Erfüllung der päpstlichen Territorialwünsche verpflichten muß. Zugleich bewirkt er den Anschluß der Herzogtümer Spoleto und Benevent an den Papst unter fränkischer Oberhoheit. F. erlebt 758 in Italien noch die Schwenkung des Desiderius zu einer neuen Angriffspolitik gegen Rom, mit der päpstlichen Beschwerde darüber reist er ins Frankenreich zurück. – In der weiteren Italienpolitik erscheint sein Name nicht mehr. Ob die Italienreise, die er um 779 unternahm, mit einem politischen Auftrag Karls des Großen verbunden war, wissen wir nicht.

    Die Päpste wußten sehr wohl, was sie F. verdankten, und haben ihren „filius Deo amabilis“ mit außergewöhnlichen Vorrechten ausgestattet, wie sie keinem andern fränkischen Abte je zuteil geworden sind. Pippin aber rühmte auf dem Sterbebette F.s „unverbrüchliche Treue“ und „Unermüdlichkeit im Einsatz aller seiner Kräfte“ als Leuchten seiner eigenen Würde (honor).

    F. ist der erste nichtfürstliche Deutsche der Geschichte, der uns als Staatsmann wenigstens in Umrissen erkennbar ist. Zwar versagt uns der einseitige Herrscherstil der Geschichtschreibung seiner Zeit jeden Einblick in den inneren Charakter seiner Beziehungen zu Pippin im Bereiche der äußeren Politik, aber die Briefe Stephans II. und des Bonifatius (ep. 93) machen deutlich, daß er weit mehr war als ein bloßer Befehlsvollzieher. Anzeichen sprechen dafür, daß die Verbindung des Papsttumes mit dem fränkischen Königtum recht eigentlich sein Werk ist. Es dürfte das Vorbild des von Bonifatius vertretenen hierarchischen Romanismus gewesen sein, das F. auf den Gedanken seiner politischen Auswertung gebracht hat. F. muß, indem er auf die naivsinnliche Vorstellungswelt Pippins einging, diesen davon überzeugt haben, daß sein Vorteil und Seelenheil darin bestehe, sich unter den besonderen Schutz des heiligen Petrus zu stellen und im Vertrauen auf dessen Dank und Beistand die langobardische Freundschaft der Verbindung mit dem Nachfolger Petri zu opfern, zugleich aber auch auf Grund dieses Bündnisses die organisatorische Einheit der Kirche als Stütze des neuen Königtumes gegenüber dem consensus procerum dem Staatsbau einzufügen. Des weiteren hat die neuere Forschung glaubhaft gemacht, daß F.s grundherrliche Territorialpolitik in Elsaß und Schwaben der Stärkung des karolingischen Staatsgedankens gedient hat. Es macht, zusammenfassend gesagt, die geschichtliche Bedeutung F.s aus, daß er durch seine Tätigkeit ein Initiator der eigentümlichen Machtstellung des Papstes und der Kirche einerseits, des deutschen Kaisertums andererseits im Mittelalter geworden ist.

  • Literatur

    J. Haller, Die Qu. z. Gesch. d. Entstehung d. Kirchenstaates, 1907 (vortreffl. Zusammenstellung aller wichtigen Zeugnisse f.d. Italienpol. Pippins, L);
    MG DK I;
    AA SS OSB, s. III, p. II, S. 302-10;
    M. Dubruel SJ, F., abbé de St. Denis, Kolmar 1902 (L);
    M. Tangl, Das Testament F.s v. St. Denis, in: NA 32, 1907, S. 167-217 (mit Text u. Faks.);
    W. Lüders, Capella, in: Archiv f. Urkk.F 2, 1909, S. 27 ff.;
    O. Bertolini, Roma di fronte a Bisanzio e ai Longobardi, 1941 (L);
    J. Fleckenstein, F. v. St. Denis u. d. fränk. Ausgriff in d. süddt. Raum, in: Stud. u. Vorarbb. z. Gesch. d. großfränk. u. frühdt. Adels, 1957, S. 9-39;
    ders., Gesch. d. Hofkapelle I, 1959, S. 45 ff.

  • Autor/in

    Arno Duch
  • Zitierweise

    Duch, Arno, "Fulrad" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 728-729 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11869426X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA