Lebensdaten
1830 – 1900
Geburtsort
Oberthau bei Merseburg
Sterbeort
Berlin-Charlottenburg
Beruf/Funktion
preußischer Staatsmann ; Minister
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117520543 | OGND | VIAF: 77095696
Namensvarianten
  • Herrfurth, Ernst Ludwig
  • Herrfurth, Ludwig
  • Herrfurth, Ernst Ludwig

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Herrfurth, Ludwig, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117520543.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ernst Ludwig (1779–1850), Rittergutsbes.;
    M Wilhelmina Elisabeth (1783–1838), T d. Andreas Christoph Stephann, kursächs. Kammerkommissar u. Handelsherr in Torgau;
    ⚭ Molly Ida v. Ostrowska (* 1834); kinderlos.

  • Biographie

    H. studierte in Jena und Berlin Rechtswissenschaften. Er begann 1857 seine Beamtenlaufbahn bei der Regierung in Arnsberg (1867 Regierungsrat) und wurde 1873 nach Berlin in das Ministerium des Innern berufen. 1882 wurde er zum Unterstaatssekretär ernannt. Seine Spezialgebiete waren Statistik, Versicherungswesen und Gemeindefinanzen, zu denen er sich in zahlreichen Veröffentlichungen äußerte. Dieser „tüchtige und gewissenhafte, aber politisch farblose und persönlich zurückhaltende Beamte“ (Kitzel) wurde durch seine Ernennung zum preußischen Innenminister 1888 in den Mittelpunkt heftiger politischer Auseinandersetzungen gerückt. Er unternahm 1891 den Versuch, mit der Vorlage einer Landgemeindeordnung für die 6 östlichen Provinzen Preußens das unterschiedliche und ungenügende Kommunalrecht zu verbessern und zu vereinheitlichen sowie aus den rund 16 000 Gutsbezirken und 24 000 Landgemeinden aller Größenklassen leistungsfähige kommunale Einheiten zu bilden. Selbst diese bescheidenen Reformversuche riefen aber im preußischen Abgeordnetenhaus den massiven Widerstand der Deutsch-Konservativen Partei hervor, die im Parlament als Vorkämpferin ländlicher Selbstverwaltung auftrat, in Wahrheit aber als Vertreterin einer Klassenherrschaft von Rittergutsbesitzern, die sich durch Anpassung an moderne Verfassungsformen nur oberflächlich „demokratisiert“ hatten.

    Es gelang H. 1892, die Landgemeindeordnung, wenn auch mit wesentlichen Änderungen, durch die Beratungen des Landtages zu bringen. Infolge der konservativen Wendung der preußischen Politik und seines Gegensatzes zu Finanzminister Miquel mußte er aber noch im selben Jahr zurücktreten. Die Entschärfung der Vorlage, deren Erfolg überdies wesentlich von der Reformbereitschaft des Innenministers abhing, ließ die kommunalen Zustände in den östlichen Provinzen Preußens bis zur Revolution von 1918 und teilweise darüber hinaus nur wenig verändert weiterbestehen. 1888-93 gehörte H. dem preußischen Abgeordnetenhaus an. Bis zu seinem Tode lebte er dann zurückgezogen und mit wissenschaftlichen Publikationen beschäftigt in Charlottenburg.

  • Werke

    Btrr. z. Finanzstatistik d. Gemeinden in Preußen, 1878;
    Die Heranziehung d. Versicherungsgesellschaften zu d. Gemeindeabgaben in Preußen, 1880;
    Die Kommunalabgabepflicht d. Aktiengesellschaften,… in Preußen, nach d. Gesetz v. 27.7.1885, 1886.

  • Literatur

    H. Heffter, Die Dt. Selbstverwaltung im 19. Jh., 1950;
    K. Kitzel, Die H.sche Landgemeindeordnung, 1957;
    Arndt, in: BJ VII, S. 363-65.

  • Porträts

    in: Gartenlaube, 1900, Nr. 9, Beil. 2.

  • Autor/in

    Wolfgang Hofmann
  • Zitierweise

    Hofmann, Wolfgang, "Herrfurth, Ludwig" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 682-683 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117520543.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA