Dates of Life
1875 – 1955
Place of birth
Wien
Place of death
Wien
Occupation
Jurist ; Strafrechtler ; Völkerrechtler
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 116960159 | OGND | VIAF: 77081260
Alternate Names
  • Ferneck, Alexander Freiherr von
  • Hold von Ferneck, Alexander
  • Hold Freiherr von Ferneck, Alexander
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Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Hold-Ferneck, Alexander, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116960159.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Alexander H. Frhr. v. F. (österr. Adel 1878, Frhr. 1900, 1838-1901), k. u. k. GR, FZM u. Kommand. Gen.;
    M Emilie Wilhelm (1849–1912);
    |Attersee 1905 Emma Freiin v. Isbary (* 1881), T d. Viktor Isbary u. d. Emma Frfr. v. Isbary geb. Maurer v. Kronegg;
    1 T (jung †).

  • Biographical Presentation

    H. studierte an den Universitäten Wien und Innsbruck die Rechte (Dr. iur. Wien 1899). Er war zunächst als Beamter der Finanzprokuratur tätig und nahm als solcher einen 18monatigen Studienurlaub, in dem er sich an den Universitäten Berlin und Heidelberg vor allem mit der Rechtsphilosophie beschäftigte. Als Frucht dieser Studien ist seine groß angelegte Wiener Habilitationsschrift über „Die Rechtswidrigkeit“ (2 Bände, 1903/05) zu bezeichnen. Darin geht er in der für ihn charakteristischen kompromißlosen Konsequenz von einer reinen Imperativentheorie und einem absoluten Determinismus aus. Rechtswidrigkeit ist für ihn nichts anderes als Pflichtwidrigkeit. 1907 wurde auf Grund der im gleichen Jahr veröffentlichten Untersuchung über „Die Kriegskonterbande“ seine Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie auf Völkerrecht ausgedehnt. Das nächste Jahr brachte ihm die Berufung als Referent in das Ministerium des Hauses und des Äußeren, womit eine entscheidende Entwicklung angebahnt wurde, die ihm 1912 die Ernennung zum außerordentlichen Professor für Völkerrecht und 1922 zum Ordinarius für Völkerrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Wien brachte.

    Bis dahin galt H.s Hauptinteresse strafrechtlichen Problemen, wie vor allem das Buch „Die Idee der Schuld“ (1911) und die rechtsphilosophische Betrachtung „Der Versuch“ (1922), die zum deutschen Strafgesetzentwurf 1919 Stellung nimmt, zeigen. In konsequenter Entwicklung des schon in der Untersuchung über die Rechtswidrigkeit bezogenen Ausgangspunktes ist für ihn die Schuld nichts anderes als das Zuwiderhandeln gegen eine Rechtspflicht. Das Schuldurteil ist die bloße Feststellung der Verantwortlichkeit für die Tat. Dennoch verkennt H. nicht die praktische Bedeutung des Bewußtseins der moralischen Eigenverantwortlichkeit für das strafrechtliche Wohlverhalten. Er macht es dem Gesetzgeber zur Pflicht, das Strafrecht so zu gestalten, daß es auch den Indeterministen befriedigt. „Determinismus“ – so sagt er in diesem Streben nach einer möglichsten Harmonie von Recht und Moral – „ist eben nicht eine Erkenntnis, sondern nur ein Mittel der Forschung, bloß Vehikel, Methode, Erklärungsprinzip.“

    Als Strafrechtler konnte sich H. nicht durchsetzen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß er in einer durch Franz von Liszt nachhaltig geprägten Wissenschaft mit seiner streng objektiven Versuchstheorie und einer Überbetonung der Generalprävention als Strafzweck in Widerspruch zur Zeitströmung gelangt war. Dazu kommt, daß die Lektüre seines grundlegenden Werkes über die Rechtswidrigkeit durch den weitgesteckten Rahmen und die Überspitztheit mancher Postulate besondere Ausdauer erfordert. Seine rechtspolitischen Gegenspieler waren froh, in der Erweiterung seiner Lehrbefugnis für das Völkerrecht die Möglichkeit gefunden zu haben, ihn auf ein ungefährliches Geleise abzuschieben. Als die Unausweichlichkeit dieser Entwicklung für ihn nach einem kurzen Gastspiel an der deutschen Universität in Prag, wo er 1919/20 durch 2 Semester die Lehrkanzel für Strafrecht vertrat, 1922 Gewißheit wurde, widmete er sich mit dem für ihn charakteristischen Arbeitseifer ganz dem neuen Fach. Hiervon zeugt vor allem sein „Lehrbuch des Völkerrechts“ (2 Bände, 1930/32). H. war durch den klaren Aufbau seiner Vorlesungen und eine unverhohlene Freude an scharfer Polemik bei den Studenten ein gern gehörter Vortragender.|

  • Awards

    Korr. Mitgl. d. Ak. d. Wiss. Wien (1940).

  • Literature

    A. Verdroß-Droßberg, in: Alm. d. Österr. Ak. d. Wiss. 105, 1955.

  • Author

    Roland Graßberger
  • Citation

    Graßberger, Roland, "Hold-Ferneck, Alexander" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 523-524 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116960159.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA