Dates of Life
1769 – 1834
Place of birth
Kleve
Place of death
Berlin
Occupation
preußischer Finanzpolitiker ; Finanzminister ; Staatsmann
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 116620277 | OGND | VIAF: 62304911
Alternate Names
  • Maaßen, Karl Georg
  • Maassen, Karl Georg
  • Maassen, Karl Gg.
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Citation

Maaßen, Karl Georg, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116620277.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Joh. Peter Gottfried, Steuerbeamter u. Gerichtsschreiber, S d. Simon, aus Maastricht;
    M Joh. Elisabeth, T d. Theodor Wilhelm van Oven (1707–91), Kriminalrat u. Fiskal d. Provinzen Kleve u. Mark, u. d. Clara Catharina v. Hekking;
    1797 Marie ( 1841), T d. Kaufm. Völcker in Neuwied;
    S (preuß. Adel 1837) Gottfried August v. M. (1802-76), Geh. Oberfinanzrat u. Provinzialsteuerdir., Christian v. M. (1804-78), Oberregierungsrat, Staatskommissar f. d. Nd.-schles.-Märk. Eisenbahn;
    E Helene ( Adolf v. Oechelhaeuser, 1852–1923, Prof. d. Kunstgesch. an d. TH Karlsruhe);
    Ur-E Carl Georg v. M. (s. 2).

  • Biographical Presentation

    Großen Einfluß auf die Entwicklung der Persönlichkeit M.s übte sein Großvater van Oven aus. Zeitlebens stand M. dem religiösantiken Aufklärungsideal Winckelmanns und Lessings näher als den Ideen Rousseaus, Herders oder der Romantiker. Nach Abschluß des Jurastudiums an der Univ. Duisburg wurde er zunächst Auskultator und dann Referendar bei der Regierung in Kleve und untersuchte im April 1793 eine Streitsache zwischen den Fürsten zu Wied-Runkel und Wied. Hier hatte er Gelegenheit, aus eigener Anschauung die Probleme der zunehmend als anachronistisch empfundenen Kleinstaaterei kennenzulernen. Stationen seines weiteren beruflichen Werdegangs waren die Ernennungen zum Regierungsarchivar, Kriminalrat und schließlich 1804 zum Kriegs- und Domänenrat an der Kammer in Hamm. Hier wurden die Weichen für seinen künftigen Lebensweg gestellt, der mit den Fragen der preuß. Finanzverwaltung verbunden war. Von großer Bedeutung war für M. die enge Freundschaft mit dem Kammerpräsidenten Ludwig Frhr. v. Vincke, der unter dem Einfluß der Ideen Adam Smiths die Meinung vertrat, daß die Freiheit mehr in der Verwaltung als in der Verfassung beruhe. Die preuß. Niederlage gegen Napoleon 1806/07 durchkreuzte M.s Absicht, in das Generaldirektorium zu Berlin einzutreten. Schweren Herzens mußte er im Mai 1808 eine Stellung als vortragender Rat im Ministerium des Innern und des Kultus des Großhzgt. Berg in Düsseldorf annehmen. Aus dieser Lage befreite ihn bald der Ruf des inzwischen zum Präsidenten der kurmärk. Regierung ernannten Vincke nach Potsdam, wo M. im März 1809 zum zweiten Regierungsdirektor ernannt wurde. Seine wenig später erfolgte Beförderung zum Vizepräsidenten wurde damit begründet, „daß er zu den wenigen gehöre, denen bei gründlichen Kenntnissen und kräftigem Willen in bewegter Zeit nicht die Mäßigung entschwunden sei, wodurch allein die Einheit der Regierung erhalten werden könne“. Gerade die Bereitschaft zur Mäßigung sollte in der folgenden Zeit M.s besonders hervortretendes Persönlichkeitsmerkmal sein.

    Nach 1815 war M. als Direktor der Generalverwaltung für Gewerbe und Handel und als Mitglied des Staatsrats maßgeblich an der Reform der preuß. Steuergesetzgebung beteiligt. Klar erkannte er, daß die Verschiedenheit der wirtschaftlichen Struktur im|West- und Ostteil des Hohenzollernstaates nur durch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Zollsystems überbrückt werden konnte. Das bedeutete, daß die bisherigen unzähligen Binnenzölle – allein in der Kurmark gab es 70 – abgeschafft und durch einen allgemeinen Grenzzolltarif ersetzt werden mußten. Das Gesetz vom 26.5.1818 „über den Zoll und die Verbrauchsteuer von ausländischen Waren und über den Verkehr zwischen den Provinzen des Staats“, als dessen Verfasser M. gilt, trug diesem Umstand Rechnung und setzte über Preußen hinaus Akzente für eine einheitliche deutsche Zoll- und Wirtschaftspolitik. Es brachte für Preußen drei große wesentliche Neuerungen: 1. die freie Wareneinfuhr zu mäßigen Zollsätzen, 2. den Übergang zum Grenzzollsystem und 3. gleiche Behandlung von Stadt und Land in Fragen der Verzollung. Maßstab für die Zollerhebung war nicht – wie in vielen anderen Staaten – der Wert der Ware, sondern regelmäßig Gewicht, Maß oder Stückzahl.

    In der folgenden Zeit zeigte sich, daß dem von M. geschaffenen liberalen preuß. Zollsystem die Zukunft gehörte. Mit Recht wird das Gesetz von 1818 als die Grundlage für die spätere Bildung des deutschen Zollvereins angesehen. Die als Gegengewicht gegen Preußen gebildeten Zollsysteme – wie der Bayerisch-Württembergische und der unter der Protektion Englands gebildete Mitteldeutsche Handelsverein – erwiesen sich als wirkungslos. Dem von der Wirtschaftskraft Preußens ausgehenden Sog gelang es, ein Stück nach dem anderen aus der gegnerischen Koalition herauszubrechen. Ein besonderes Verdienst M.s war 1831 der Anschluß Kurhessens an das preuß. Zollsystem, der die zollpolitische Verbindung zwischen den beiden getrennten Teilen des Hohenzollernstaats herstellte. Insgesamt gesehen war zum damaligen Zeitpunkt die Zollpolitik M.s realistischer als die umfassenderen Konzeptionen Friedrich Lists, die in der Errichtung eines allgemeinen Grenzzollsystems in Deutschland und darüber hinaus in einer europ. Kontinentalallianz unter Einbeziehung Englands gipfelten.

    Auch die Gesetze über die Besteuerung des inländischen Branntweins und die Grund- und Gewerbesteuer gingen auf die Initiative M.s zurück und entsprachen dem von ihm ausgearbeiteten neuen preuß. Steuersystem. 1830 trug Kg. Friedrich Wilhelm III. den großen Verdiensten M.s bei der Steuer- und Zollgesetzgebung durch dessen Ernennung zum Finanzminister Rechnung. In dieser Funktion kümmerte er sich vor allem um das Zustandekommen von weiteren Anschlüssen an das preuß. Zollsystem und um die Vorbereitung eines Gewerbegesetzes, das später eine wesentliche Grundlage für die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes bildete.

  • Literature

    ADB 20;
    F. Eylert, Nekr., in: Vossische Ztg. v. 6.11.1834;
    C. F. Dieterici, Zur Gesch. d. Steuerreform in Preußen 1810–20, 1875;
    A. Adler, Die Entwicklungsgesch. d. Dt. Zollver., 1879;
    K. Braun, Die Männer d. Zollver., 1881;
    R. Grätzer, Zur Gesch. d. preuß. Einkommensteuer, 1884;
    R. Glaser, Das preuß. Zollgesetz v. 26.5.1818 u. d. preuß.-hess. Zollver. v. 14.2.1828, 1910;
    C. Brinkmann, Die preuß. Handelspol. vor d. Zollver. u. d. Wiederaufbau vor 100 J., 1922;
    H. Oncken, Vorgesch. u. Begründung d. Dt. Zollver., Bd. 1-3, 1934;
    I. Kamlah, K. G. M. u. d. preuß. Finanzreform v. 1816–22, Diss. Halle 1934;
    Gedenkschr. z. 100. J.tag d. Errichtung d. Dt. Zollver., 1934;
    A. H. Price, The Evolution of the Zollver., 1949;
    W. O. Henderson, The Zollver., ³1968;
    T. Ohnishi, Zolltarifpol. Preußens b. z. Gründung d. dt. Zollver., 1973;
    V. Hentschel, Dt. Wirtsch.- u. Soz.pol. 1815-1945, 1980;
    H. W. Hahn, Wirtschaftl. Integration im 19. Jh., Die hess. Staaten u. d. Dt. Zollver., 1982;
    St. Hartmann, Als d. Schranken fielen, Der dt. Zollver. (Ausst.kat. Mainz), 1984.

  • Portraits

    Phot. nach Holzstich (Berlin, Bildarchiv Preuß. Kulturbes.);
    weitere Porträts in: F. Schmidt, Preußens Gesch. III, 1883, u. A. Pausch, Von d. Reichsschatzkammer z. Bundesfinanzmin., 1969.

  • Author

    Stefan Hartmann
  • Citation

    Hartmann, Stefan, "Maaßen, Karl Georg" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 601-602 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116620277.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Maaßen: Karl Georg M., preußischer Finanzminister, geb. am 23. Aug. 1769 in Cleve, am 2. November 1834 in Berlin. Das vierte von 13 Kindern eines Steuerempfängers und Gerichtsschreibers, erhielt er den ersten Unterricht im Kirchdorfe Gartrop, wohin der Vater 1772 versetzt war. Nach sechsjähriger weiterer Ausbildung beim Prediger im Kirchdorfe Hünxe besuchte er seit Ostern 1785 das Gymnasium in Wesel, studirte von Ostern 1788 bis dahin 1791 auf der nahe liegenden kleinen Universität in Duisburg die Rechte und wurde nach bestandener Prüfung am 9. Juni 1791 bei der Regierung in Cleve als Auscultator im Justizdienste vereidigt. Seinen Eintritt in die Geschäfte leitete sein Großvater, Criminalrath v. Oven, ein genauer Kenner des öffentlichen Rechts im Herzogthum Jülich. Cleve und Berg, bezüglich dessen noch eine gewisse Gemeinschaft zwischen Preußen und Kurpfalz bestand. Aber nur kurze Zeit konnte sich M. dieser Leitung erfreuen: durch v. Oven's Tod fühlte er sich früh geistig verwaist und wurde er genöthigt, sich eine Selbständigkeit der Ansichten und des Urtheils anzueignen, welche in Verbindung mit seiner großen Bescheidenheit in der Zukunft seine gerühmtesten Eigenschaften bildeten. Mit Rücksicht auf die Verbindung, in welcher er mit einem der angesehensten Männer im cleve’schen Lande gestanden, wurde ihm eine Beschäftigung im Regierungsarchive in Cleve übertragen, in welchem v. Oven thätig gewesen war. Nachdem er als Referendar zur cleve-märkischen Regierung übergegangen war, erhielt er den Auftrag, als Hilfsarbeiter die Bevollmächtigten zu begleiten, welche im April 1793 von Cleve nach Neuwied gesandt wurden, um die Beschwerden zu untersuchen und abzustellen, welche von den Fürsten zu Wied-Runkel und zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg gegen den Fürsten Friedrich Karl von Wird erhoben waren. Der Auftrag dauerte bis Juni 1794 und gab M. Gelegenheit zu reichlicher Vermehrung seiner Kenntnisse. Er begleitete die cleve-märkische Regierung auf ihren durch den Krieg mit Frankreich veranlaßten Zügen nach Wesel und Emmerich und wurde am|30. December 1795 zum Geh. Regierungsarchivar und Hoheitssecretär, daneben am 9. Januar 1799 auch zum Criminalrathe ernannt, nachdem er eine von der Juristenfacultät in Duisburg ihm angetragene Professur abgelehnt hatte. In Folge der 1802 eingetretenen preußischen Besitznahme eines Theiles des Bisthums Münster etc. ging M. mit dem übrigen Personal der am 16. September 1803 ausgelösten cleve-märkischen Regierung zu Emmerich an die für das Bisthum Münster, das Herzogthum Cleve östlich des Rheins etc. gebildete Regierung in Münster über und wurde am 18. November 1804 zum Kriegs- und Domänenrath bei der Kammer in Hamm bestellt. Hier zeichnete er sich in der Polizei- und Finanzverwaltung derart aus, daß er einen Ruf in den Dienst des Großherzogthums Berg erhielt. Diesen schlug er aus, dagegen zeigte er sich geneigt, einem Antrage wegen Eintritts in das Generaldirectorium zu Berlin zu folgen. Diese Verhandlungen wurden jedoch durch die Folgen der Schlacht bei Jena unterbrochen und in Folge der Abtretung der westfälischen Gebiete im Frieden von Tilsit erhielt er im August 1807 die Entlassung aus dem preußischen Dienste. Den Eintritt in den fremden Dienst verschmähte er; aus Rücksicht auf seine Familie nahm er aber im Mai 1808 einen erneuten Ruf des großherzoglich bergischen Ministers Grafen Nesselrode an und versah in Düsseldorf die Stelle eines vortragenden Rathes beim dortigen Ministerium in Sachen des Innern und des Cultus. Inzwischen wurden in Preußen durch Verordnung vom 26. December 1808 die acht noch vorhandenen Kriegs- und Domänenkammern mit großer Erweiterung ihres Geschäftskreises in Regierungen umgewandelt. Der zum ersten Präsidenten der kurmärkischen Regierung in Potsdam ernannte Freiherr v. Vincke wünschte sich in dieser Stellung mit erprobten Männern zu umgeben und berief daher M., welcher ihm als letztem Präsidenten der cleve-märkischen Kriegs- und Domänenkammer von Hamm her wohl bekannt war. So wurde er am 24. März 1809 als zweiter Regierungsdirector in Potsdam angestellt, wo er schon nach kurzer Zeit weiter aufrückte: seine Ernennung zum Vicepräsidenten war von einer ihn belobenden Cabinetsordre vom 31. October 1810 begleitet, in welcher hervorgehoben war, daß er zu den wenigen gehöre, welchen bei gründlichen Kenntnissen und kräftigem Willen in bewegter Zeit nicht die Mäßigung entschwunden sei, wodurch allein die Einheit der Regierung erhalten werden könne. Sein Geschäftskreis umfaßte die Sorge für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und der Gewerbsamkeit, für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen. Im J. 1816 wurde M. zu einer neuen Thätigkeit berufen. Die im J. 1808 dem Minister des Innern zugeordnete „Section der Gewerbepolizei“ wurde später in der Art getheilt, daß die Aufsicht über Fabrikation, Handel und Bauwesen an den Finanzminister überging. Dieselbe wurde 1815 als „Generalverwaltung für Gewerbe und Handel“ neu eingerichtet und M. am 7. Februar 1816 zum Director derselben mit dem Titel eines Wirklichen Geh. Oberfinanzraths ernannt. Daran schloß sich 1817 seine Berufung in den Staatsrath. Hier wurde er die Seele der Commission zur Entwerfung der neuen Steuergesetze. Mit Gewandtheit verstand er diesen in den Abtheilungen die Genehmigung zu verschaffen, worauf sie auch vom Staatsrathe gebilligt wurden. Im Vertrauen auf Maaßen's große Sachkenntniß wurde das Gesetz vom 26. Mai 1818 über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Maaren vollzogen und mit Rücksicht auf die vielen Besorgnisse, denen es begegnete, wurde M. zum General-Steuer-Director ernannt (3. Juni 1818). Auch das Gesetz vom 8. Februar 1819 wegen Besteuerung des inländischen Branntweins und Braumalzes verdankt hauptsächlich M. die Entstehung. Das Gesetz vom 30. Mai 1820 über die Grund- und die Gewerbesteuer vervollständigte das|nach Maaßen's Plane ausgearbeitete neue Steuersystem. Gegenüber mancherlei Schwierigkeiten, welchen die Ausführung dieser Gesetze begegnete, bewahrte er in Ruhe den guten Glauben an ihre Ersprießlichkeit, beachtete die Stimme der Bevölkerung über diese Neuerungen und war eifrig bestrebt, die durch dieselben entstandenen Härten zu mildern. Den 1825 an v. Klewitz's Stelle als Finanzminister getretenen v. Motz, mit welchem er in freundlichem Verhältnisse stand, pflegte M. in Verhinderungsfällen zu vertreten. Nach v. Motz's Tode wurde er von der öffentlichen Meinung einstimmig als dessen geeignetster Nachfolger bezeichnet und am 14. August 1830 dazu ernannt. Als solcher bewirkte er zunächst, daß der preußische Staat die während der Zeit der Umwälzungen in Frankreich, Belgien und Polen und durch größere Verkehrsstörungen an seine Kräfte gestellten Anforderungen glücklich überwand. Ferner war er mit Eifer für das Zustandekommen weiterer Anschlüsse an den Zollverein thätig. Die Anschlüsse von Enclaven mehrerer deutscher Kleinstaaten hatte er selbst schon 1819 bis 1823 als General-Steuer-Director vollzogen und, nachdem unter v. Motz einige kleine Staaten beigetreten waren, erfolgte unter Maaßen's Verwaltung 1831 der entscheidende Beitritt Kurhessens. Verhandlungen wegen Anschlusses der übrigen deutschen Staaten beschäftigten ihn aufs lebhafteste und waren von großem Erfolge. Vorzüglich war seine Aufmerksamkeit auf die Erhaltung eines verständigen, thätigen und redlichen Beamtenpersonals als der Grundlage einer tüchtigen Steuerverwaltung gerichtet. Reichliche Unterstützung ließ er der Commission zur Vorbereitung eines Gewerbegesetzes zu Theil werden. — M. erreichte ein Alter von 65 Jahren. Dem Leichenbegängniß (5. November 1834) wohnte der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm bei. M. war seit 1797 vermählt mit Johanna Maria, Tochter des Kaufmanns Völcker in Neuwied, und hinterließ drei Kinder. Er erhielt am 16. Januar 1816 das eiserne Kreuz am weißen Bande, 1819 den rothen Adlerorden 3. Klasse, 1823 2. Klasse, 1830 den Stern dazu und 1832 das Großkreuz 1. Klasse. Auch verliehen ihm die Regenten, deren Länder der Zollverein umfaßte, ihre Orden. v. Jordan sagt in seiner Denkschrift (s. u.): „M. war unermüdlich im Aufklären verwickelter Verhältnisse. Selten verbinden Geschäftsmänner so ganz entschiedenen Widerwillen gegen todte Formen und fruchtloses Schreibwerk mit so viel Sinn für strenge Ordnung und Durchsichtigkeit aller Angaben bis zu den tiefsten Einzelheiten hinab. Sein bescheidener Sinn hielt sich überreich belohnt durch die Würdigung, welche sein Thun überall erfuhr; ganz befriedigt, trübte kein Streben nach Unerreichtem den Frieden seiner Seele, das Stillleben, das von der Kindheit an bis ins Grab sein treuer Begleiter blieb.“

    • Literature

      Preuß. Staatszeitung v. 1834, Nr. 13, 14, 15; N. Nekrol. d. Deutschen, 12. Jahrg.; J. G. Hoffmann's Nachlaß kleiner Schriften staatswissenschaftlichen Inhalts (Berl. 1847); Gedenkblatt an d. 2. Jan. 1875 als der 50jähr. Jubelfeier der Prov.-Steuer-Direction in Magdeburg von L. A. v. Jordan (Magdeb. 1874, als Manuscr. gedr.).

  • Author

    Wippermann.
  • Citation

    Wippermann, Karl, "Maaßen, Karl Georg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 20 (1884), S. 2-4 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116620277.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA