Lebensdaten
1756 – 1808
Geburtsort
Helmstedt
Sterbeort
Helmstedt
Beruf/Funktion
Staatsrechtler ; braunschweigischer Diplomat ; Historiker
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 100153860 | OGND | VIAF: 22479608
Namensvarianten
  • Häberlin, Karl Friedrich
  • Häberlin, Karl Friedrich
  • C.F.H.
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Zitierweise

Häberlin, Karl Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100153860.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Franz Dominicus (1720–87), Prof. d. Gesch. u. d. Staatsrechts in H. (s. W, s. ADB X), S d. Pfarrers Joh. Jakob in Grimmelfingen b. Ulm u. d. Anna Elis. Dietrich;
    M Cath. Margarete (1729–63), T d. Kaufm. Joh. Fischer in H.; |B Joh. Frdr. (1753–90), Prof. d. Rechte in H. (s. ADB X);
    - Erlangen 1783 Carol. Wilhelmine (1760–1844), T d. Gottfr. Höfer ( 1796) braunschweig-lüneburg. Hofrat u. Dechant d. Stifts St. Cyriaci in Braunschweig;
    11 K (4 früh †), u. a. Carl Ludwig (1784–1858), Tribunalrichter in H., später Kreisamtmann in Hasselfelde/Harz, Schriftsteller (Deckname H. E. R. Belani) (s. ADB X);
    E Karl (1813–98), Prof. d. Rechte in Greifswald (s. ADB 49).

  • Biographie

    Nach dem Besuch der Gymnasien in Halle/Saale, Holzminden und Schöningen begann H. 1773 in Helmstedt das Jurastudium, das er 1777 als Auditor abschloß. Um das geltende Recht an Ort und Stelle kennenzulernen, ging er als Praktikant an das Reichskammergericht nach Wetzlar, wo er die Interessen des Braunschweiger Herzogs wahrnahm. Er übte heftige Kritik an der dortigen schwerfälligen Prozeßführung und trat mit Reformvorschlägen hervor. 1782 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Erlangen.|1786 wurde er auf den Lehrstuhl für Deutsches Staatsrecht in Helmstedt berufen. Während dieser Lehrtätigkeit, die H. bis zu seinem Tode ausübte, nahm er 1790 als diplomatischer Beobachter an der Kaiserwahl und 1797 als braunschweigischer Geschäftsträger an den Rastatter Friedensverhandlungen teil. – Der Einfluß des Vaters auf H.s wissenschaftliche Entwicklung ist anfänglich unverkennbar, doch wuchs seine Bedeutung bald über die des Vaters hinaus. Er war, wie es in dem Nachruf in der Allgemeinen Zeitung vom 17.9.1808 über ihn heißt: „der berühmtere Sohn eines berühmten Vaters“. H.s „Handbuch des Teutschen Staatsrechts“ (3 Bände, Berlin 1794–97) läßt ihn für seine Zeit als auffallend modernen Rechtsdenker erscheinen. Nach seiner Auffassung erfüllte die deutsche Staatsverfassung mit ihrer Wahlmonarchie, in der der Kaiser durch Reichsstände und Reichskammergericht in seiner Macht beschränkt war, am besten die Lehre Montesquieus vom Gegengewicht in der Gewaltenteilung. H.s Forderung an den Staat, die Schwachen vor Unterdrückung zu schützen, für staatsbürgerliche Aufklärung zu sorgen, Presse- und Glaubensfreiheit zu gewähren und dem gesamten Volk Anteil an der Regierung zuzubilligen, lassen den Einfluß der Französischen Revolution erkennen. Daß diese Forderungen für H. nicht nur Gegenstand akademischer Erörterungen waren, erhellt die Tatsache, daß er für sich den Adel ablehnte und daß er 1808 seine Wahl in den Reichsstand des Königreichs Westfalen und zwar in die Kriminaljustizkommission annahm.

  • Werke

    Weitere W Rep. d. Teutschen Staats u. Lehnrechts, ehemals v. e. Ges. ungenannter Gel. mit e. Vorrede d. Herrn Buders hrsg. mit Zusäzzen u. neuen Artikeln verm. u. durchaus verbessert L-O, P-R, 2 Bde., Leipzig 1793/95. - Hrsg.: Staats- Archiv, 62 Hh., Helmstedt u. Leipzig 1796-1808. - Zu V Franz Dominicus: Die Allg. Welthist., 12 Bde., Halle 1767;
    Neueste Teutsche Reichs-Gesch., 20 Bde., ebd. 1774-86.

  • Literatur

    ADB X (W);
    W. Havemann, Gesch. d. Lande Braunschweig u. Lüneburg III, 1857, S. 754;
    F. V. Haeberlin, Gesch. d. ehem. Hochschule Julia Carolina zu Helmstedt, 1876, S. 61 ff.;
    Ernst Fischer, C. F. H., Diss. Göttingen 1914;
    A. Behse, Die jur. Fak. d. Univ. Helmstedt im Za. d. Naturrechts, 1920, S. 158;
    Stintzing-Landsberg III, 1 (W, auch f. V)

  • Porträts

    Aquarellbild (im Bes. v. Frau Margarete Haelerlin, Stadtoldendorf);
    Kupf. (anscheinend Titekupfer aus e. Buch), v. Ruyter, 1795 (Helmstedt, Stadtarchiv).

  • Autor/in

    Marta Asche
  • Zitierweise

    Asche, Marta, "Häberlin, Karl Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 420-421 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100153860.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Häberlin: Karl Friedrich H., Staatsrechtslehrer, geb. am 5. August 1756 zu Helmstädt als zweiter Sohn des bekannten Geschichtsschreibers und Professors Franz Dominicus H. (s. d.), studirte in seiner Vaterstadt die Rechte, verweilte nach erlangtem juristischen Doctorgrade (10. April 1778) zur Erlernung des kammergerichtlichen Verfahrens einige Zeit in Wetzlar, und wurde 1779 zum Justizkanzleiassessor in Wolfenbüttel ernannt. Im Frühjahre 1782 folgte er dem Rufe als ordentlicher Professor nach Erlangen, wo er namentlich über deutsches Staatsrecht las, kehrte jedoch vier Jahre später in gleicher Eigenschaft mit dem Titel eines brandenburgischen Hofrathes nach Helmstädt zurück. 1798 wurde er als namhafter Publicist vom fürstlichen und gräflichen Gesammthause von Stolberg zu dem denkwürdigen Congresse nach Rastatt gesandt (bei dem sich über 70 Subdelegirte und Particularabgeordnete aus reichsunmittelbaren Territorien des westlichen Deutschlands einfanden), und überreichte am 2. August dem Directorium seine Specialvollmacht. Er scheint dort und zwar erfolgreich auch für den Herzog von Braunschweig gewirkt zu haben, und wurde nach seiner Rückkunft 1799 von dem ihm wohlgeneigten Fürsten mit dem Titel eines geheimen Justizrathes ausgezeichnet. Eine wichtige Aufgabe war dem tüchtigen Gelehrten, der 1806 auch Propst des Klosters Marienberg bei Helmstädt geworden, von der Regierung des 1807 neu gegründeten Königreiches Westfalen zugedacht, welche ihn zum Reichsstande und Mitgliede der in Kassel tagenden Gesetzgebungs-Commission ernannte. Er mußte sich jedoch wegen Krankheit alsbald von den Geschäften zurückziehen und starb am 16. August 1808 in Helmstädt, wohin er wenige Tage vorher gereist war. — H. verband als Mann Uneigennützigkeit mit festem Sinne, als Gelehrter einen freien Blick mit gründlicher Forschung. Seine Schriften, in denen er alte Mißstände des deutschen Staatswesens offen aufdeckte, behaupten in der geradezu massenhaften staatsrechtlichen Litteratur der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen hervorragenden Platz. Ein Denkmal seiner strengrechtlichen Denkungsweise hat er sich durch die Vertheidigungsschriften gesetzt, welche er 1799 in Sachen des widerrechtlich seines Amtes entsetzten hannoveranischen Hofrichters v. Berlepsch veröffentlichte und die eine Reihe von Gegenschriften hervorriefen, auf welche H. wieder antwortete. Er betheiligte sich als Mitarbeiter an mehreren Zeitschriften, so an der Helmstädter gelehrten Zeitung, an der Erlanger neuen juristischen Zeitschrift, an der deutschen Monatsschrift und lieferte zu dem von Professor Scheidemantel neubearbeiteten „Repertorium des deutschen Staats- und Lehen-Rechtes“ den dritten und vierten Band (1793 u. 1795), welche die Buchstaben L—R enthalten. Als Häberlin's Hauptwerke sind aufzuzählen: „Pragmatische Geschichte der neuesten kaiserl. Wahlcapitulationen und der von kaiserl. Majestät erlassenen churfürstl. Collegialschreiben“, 1792, und als Fortsetzung: „Pragmatische Geschichte der Wahlcapitulation Kaiser Franz II." etc., 1793. — „Handbuch des deutschen Staatsrechtes nach dem Systeme des geh. Rathes v. Pütter zum gemeinnützigen Gebrauch der gebildeten Stände", 1794—97, 3 Bde., 2. Aufl. 1797. Das nach des Autors eigenen Worten „mit Ueberzeugung, Wahrheits-, Freiheits- und Gerechtigkeitsliebe“ geschriebene Werk ist mit der ganzen Gelehrsamkeit der alten Pütter’schen Schule abgefaßt, zeigt aber zugleich ein feines richtiges Verständniß für die damals begonnene Neugestaltung des Staats- und Völkerlebens. — Das in Heften ausgegebene „Deutsche Staatsarchiv“, Helmstädt 1796—1807. Diese Sammlung in 16 Bänden enthält werthvolle Aufsätze und Abhandlungen über staatswissenschaftliche und statistische Materien; bei ihrem Erscheinen von der Kritik übereinstimmend sehr günstig aufgenommen, vermag ihr Inhalt jetzt nur noch rechtsgeschichtliches Interesse in Anspruch zu uehmen. — Sein älterer Bruder, Johann Friedrich H., geb. zu Helmstädt am 10. Januar 1753, gest. daselbst am 13. Juni 1790; promovirte 1774, wurde 1777 außerordentlicher Professor und hinterließ einige kleinere Schriften über reichs- und rechtsgeschichtliche Stoffe.

    • Literatur

      Das von Kalle 1795 gestochene Porträt von Karl Friedrich H., ist im 69. Thl. der ökon. Encyklopädie von Krüniz. Ein vollständiges Verzeichniß seiner Werke nebst Lebensabriß bei Fikenscher, Gel. Gesch. der Univ. Erlangen I. 251. — Frhr. v. Münch, Prot. der R. Friedens-Deput. zu Rastatt II. —
      Augsb. Allgemeine Zeitung 1808, Nr. 261. —
      (Johann Frd. H.) Weidlich, Biogr. Nachr. I. 257.

  • Autor/in

    Eisenhart.
  • Zitierweise

    Eisenhart, August Ritter von, "Häberlin, Karl Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 278-279 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100153860.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA