Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Grafen von der Mark
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 141872225 | OGND | VIAF: 133281021
Namensvarianten
  • Mark

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Mark, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd141872225.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Den M. gelang im 13./14. Jh. südlich der Lippe, an Ruhr, Lenne und Volme die Errichtung der damals größten weltlichen Landesherrschaft in Westfalen. Alle Phasen dieser Territorienbildung wurden von den märk. Beziehungen zu den Erzbischöfen von Köln geprägt, die seit 1180 als Herzöge von Westfalen ihre (allerdings weder geographisch noch politisch präzise beschriebene) Hegemonie gegen die souveränen Ambitionen der westfäl. Dynasten zu behaupten versuchten. Darüber hinaus hing eine gegebenenfalls erforderliche reichspolitische Parteinahme der Grafen meist von der entsprechenden erzbischöflichen Option bzw. vom jeweiligen märk.-köln. Verhältnis ab.

    Die Ahnenreihe der M. wurzelte im Geschlecht der Grafen von Berg, von denen sich 1161 die Grafen von Altena abzweigten (s. NDB I u. II). Deren Familie spaltete sich 1175 in zwei Linien, von denen sich die zu Altena(-Mark) später „von der Mark“ und die zu (Altena-) Isenberg „von Limburg(-Styrum) “ nannte (s. NDB 14). Aus der Heiratsverbindung eines märk. Grafen entstand zu Beginn des 14. Jh. die Familie der späteren Herzöge von Arenberg (de la Marck-Arenberg). die ihren Besitz von der Eifel in die Niederlande ausdehnten (s. NDB I). In Sekundogenitur übernahmen die M. 1368 auch die Grafschaft Kleve (s. NDB XII). An diese jüngere, niederrhein. Linie fiel nach dem kinderlosen Tod des letzten Grafen 1391 das westfäl. Territorium. Seitdem blieben die Lande von Kleve-Mark bis zum Ende des Alten Reiches miteinander vereint – seit 1521 im Verband mit den Herzogtümern Jülich und Berg, seit 1609/66 als westlichster Teil des brandenburg.-preuß. Staates. Daher führten die Hohenzollern bis 1918 als letzte landesherrliche Nachfolger der M. deren Titel und Wappen.

    Etwa um 1077 erhielten die Grafen von Berg durch Erbgang die Gfsch. Hövel aus dem Besitz der Grafen von Werl und faßten damit Fuß auf westfäl. Boden, wo ihnen zuvor nur der Besitz der Vogteien Deutz und Werden einigen Einfluß verschafft hatte. In enger Anlehnung an das Erzstift Köln konnten sie im 12. Jh. ihre Positionen am Hellweg und im Süderland verstärken. Eine Schlüsselstellung nahm dabei die Burg Altena (an der Lenne) ein, die EB Rainald von Dassel samt ihren Besitzungen um 1160 (nach einer allerdings nicht zweifelsfreien Überlieferung) von den Grafen von Arnsberg gekauft und 1161 Everhard I. von (Berg-) Altena ( um 1174) als Lehen übertragen haben soll. Nach neueren Forschungsergebnissen könnte die Burg auch von jeher zu berg. Besitz gehört haben und erst von Everhards Söhnen dem köln. Lehensschutz unterstellt worden sein.

    Everhards Grafschaften Hövel, Bochum, Altena und Plettenberg wurden 1175 unter seinen Söhnen so geteilt, daß deren jeweilige Eigengüter, Lehen und (Frei-) Gerichtsrechte nicht geographisch getrennt, sondern möglichst beieinander lagen. Der Familienverband zerfiel jedoch rasch in zwei Hälften. Arnold ( 1209) gründete eine Linie mit Rückhalt an der Burg Isenberg (an der Ruhr bei Hattingen); sein Bruder Friedrich I. ( um|1198) führte die Linie zu Altena weiter. Nach dem Kauf der rüdenberg. Burg Mark (bei Hamm) 1198 wurde diese Hauptsitz der Altenaer Grafen, die sich bald – erstmals Adolf I. 1202 – „von der Mark“ nannten. Vielleicht sollte damit auch ein Stützpunkt für territoriale Erwerbungen nördlich der Lippe im Münsterland gewonnen werden; doch bot die aus berg. Besitz überkommene Cappenberger Vogtei den M. dafür in der Konkurrenz mit den Bischöfen von Münster auf die Dauer keine hinreichende Basis. Bei alledem betrieben die Grafen ihren Territorialaufbau um Altena und Mark weiterhin in enger Verbindung mit dem Kölner Erzstuhl (den mit EB Adolf, einem Bruder Arnolds und Friedrichs, 1193-1205 und 1212-16 überdies ein Sproß der märk. Familie innehatte).

    Dagegen geriet das Haupt der Isenberger Linie, Friedrich II. (1214–26), an die Spitze einer köln. Gegenpartei verschiedener rhein.-westfäl. Landesherren. Sie alle sahen ihre eigene Territorialpolitik durch die ausgreifende Macht des Kölners zunehmend gefährdet. In diesem Zusammenhang führte ein Streit um die Essener Vogteirechte zum Attentat bei Gevelsberg 1225. Friedrich ließ sich zum Mord an EB Engelbert von Köln hinreißen – und führte damit ebenso das eigene Verderben wie den Zusammenbruch der isenberg. Landesherrschaft herbei. Sein Vetter, Adolf I. von der Mark (um 1198–1249), verstand es, sich bei der Vollstreckung der Reichsacht gegen den Mörder den Löwenanteil von dessen Besitztiteln zu verschaffen. Allerdings mußte Adolf nach längerer Fehde seit 1230 einige Erwerbungen an seinen Neffen Dietrich I. von Isenberg (1243 - um 1299) wieder herausgeben. Im Teilungsvertrag von 1243 wurden die märk, und isenberg.-limburg. Güter, Lehen und Rechte diesmal auch geographisch soweit wie möglich getrennt. Adolf konnte dabei (mit stillschweigender Billigung des westfäl. Herzogs) seine Errungenschaften bei Bochum, Lünen, Unna und Hamm, zwischen Blankenstein, Hattingen und Schwerte, um Halver und Kierspe sowie die Burg Altena samt allen Pertinenzien behaupten.

    Die Territorialbildung der M. erhielt damit den entscheidenden Schub, der die Voraussetzung für den Aufstieg ihrer Grafschaft zur größten weltlichen Landesherrschaft in Westfalen schuf. Der Erfolg wurde sofort durch befestigte Stützpunkte, durch Städtegründungen und Burgenbauten, gegen benachbarte Konkurrenten wie z. B. die Grafen von Arnsberg gesichert. Von Hamm (gegr. 1226) aus konnten die M. um 1250/60 über Kamen, Unna und Iserlohn eine Verbindungslinie bis Altena und weiter nach Süden bis Lüdenscheid (um 1260/70) herstellen. Dabei änderte sich in der grundsätzlichen Auseinandersetzung um das Befestigungsrecht zwangsläufig eine Konstante der märk. Politik. Ihre bisherige Anlehnung an den Kölner Lehensherrn und Herzog wandelte sich nach 1250 allmählich zur Konfrontation, die z. B. in den vergeblichen Ansprüchen der M. auf die Essener Stiftsvogtei oder im köln. Zugriff auf die Bochumer Gerichtsrechte sichtbar wurde. Engelbert I. (1249–77) konnte sich gegen die Kölner Macht in einer Fehde 1263 keineswegs behaupten – obwohl er zu diesem Zeitpunkt wieder im Besitz der gesamten Grafschaft stand, die er 1249-61 mit seinem Bruder Otto von Altena hatte teilen müssen.

    Der Nachfolger Everhard II. (1277–1308) sah sich gezwungen, in einem Sühnevertrag 1278 empfindliche Beschränkungen seiner Souveränitätsbestrebungen hinzunehmen. Größeren Handlungsspielraum für eine ausgreifende Territorialpolitik gewann er erst wieder, als er in der Schlacht bei Worringen 1288 gegen EB Siegfried von Westerburg in der Koalition des Herzogs von Brabant und damit auf seiten der Sieger stand. Im Sühnevertrag 1289 erzwang sich Everhard II. schließlich die Emanzipation von der Kölner Lehensabhängigkeit; Siegfried mußte die Landeshoheit der Mark grundsätzlich anerkennen. Die ersten Früchte der neuen Souveränität fielen Everhard in den Schoß, als er von Kg. Rudolf 1290 die umfangreichen Dortmunder Reichshöfe (Brackel, Elmenhorst, Westhofen) und 1288 (endgültig 1291 bzw. 1295) die Vogtei über das Essener Stift verpfändet erhielt. Vereint mit der Werdener bildete jene Vogtei einen gewichtigen territorialpolitischen Zugewinn für den Grafen, der weniger zu seiner Besitzabrundung, als vielmehr zur Schwächung des Kölner Einflusses wesentlich beitrug. In größerem Zusammenhang bedeutete dies das Ende der den Erzbischöfen einst verbrieften herzoglichen Hegemonie, an deren Stelle auch in Westfalen Landfriedensbündnisse einander nicht unterstellter Dynasten, Kirchenfürsten und größerer Städte als politische Ordnungselemente traten.

    Gleichwohl fand der köln-märk. Gegensatz im südlichen Westfalen auch in der Folge immer neue Nahrung. Für die mit allen möglichen, friedlichen wie kriegerischen, Mitteln ins Werk gesetzten Expansionsbestrebungen Everhards II. und seiner Nachfolger Engelbert II. (1308–28) und Adolf II. (1328–47), die sich nach 1300 in (Plettenberg-) Schwarzenberg und (Berg-) Neustadt festsetzten bzw. 1324 den köln. Stützpunkt Volmarstein im Ruhrtal brachen, erschien der erzbischöfl. Herzog in Westfalen immer noch als übermächtiger Gegner. Die M. hielten sich daher weiter an ihre bei Worringen bewährte Politik und suchten schützende Anlehnung bei Kölns westlichen Konkurrenten, sei es in Form von Lehensannahmen (von Brabant), Heiratsbeziehungen (mit Jülich, Berg, Looz, Arenberg, Kleve, Sponheim) oder im Zugriff auf das Bistum Lüttich, das mit Engelberts Bruder Adolf 1313 erstmals einen Bischof aus dem Hause M. erhielt. Die Grafen wurden auf solche Weise natürlich oft in die Fehden und Ständekämpfe an Niederrhein und Maas verwickelt. Ihr dortiges Engagement bedeutete aber keine Schwerpunktverschiebung; es blieb stets politisches Mittel zum dynastischen Zweck, der märk. Territorienbildung in Westfalen. Unter diesen Vorzeichen stand auch die lange Regierung Engelberts III. (1347–91). Er vermochte eine Lehensrente sogar vom franz. König zu gewinnen, während die Bistümer Lüttich, Münster und zeitweilig auch Köln (1363/68) von zwei seiner engsten Verwandten besetzt werden konnten. Sie begünstigten Engelberts Ausgreifen im Süderland, über Waldenburg bis nach Bilstein und Fredeburg (1359/65) – doch wurden die sich damit abzeichnenden Perspektiven eines südwestfäl. Groß-Territoriums bereits 1368/72 wieder zerstört, als die Gfsch. Arnsberg durch symbolischen Kauf nicht an Mark, sondern an Köln überging (während Bilstein und Fredeburg erst in der Soester Fehde 1444 köln. wurden). Auch der märk. Zugriff auf die Reichsstadt Dortmund scheiterte in der Großen Fehde 1388/89. Dagegen gelang es dem Grafen, durch Kampf bzw. Pfändung das Gericht Bochum sowie die köln. Ämter Schwelm und Hagen an sich zu ziehen. Endgültig wurden diese Gebiete der Gfsch. Mark 1392 einverleibt, als das Territorium bereits an die Klever Sekundogenitur unter Engelberts Bruder Adolf III. v. d. Mark/I. von Kleve (1368–94) gefallen war.

    Konsequent suchten die märk. Grafen seit der Mitte des 13. Jh. ihr Territorium nicht nur zu vergrößern, sondern vor allem auch im Innern zu stabilisieren. Wo immer es ging, wurden im Bereich zwischen Hellweg und Süderland allodialer Besitz, Wald- und Markenrechte, Vogteien sowie Go- und Freigerichtsrechte (mit denen z. T. Herrschaftsrechte an umfangreichen Freigütern verknüpft waren) zu möglichst geschlossenen Bezirken zusammengelegt. Weiter spielten Burgenbau und -erwerb, Offenhaus-Vereinbarungen und die gezielte Gründung von Städten und Minderstädten (bzw. entsprechende Rechtsverleihungen) eine wichtige strategische, ökonomische und administrative Rolle. Sie alle strukturierten die Grafschaft in historisch gewachsene und unter märk. Landeshoheit vereinte Verwaltungs- und Gerichtssprengel, in sog. Ämter, die möglichst großflächig angelegt waren und Amtmännern unterstanden. Allerdings mußten die M. dabei respektieren, daß sich in ihrem Herrschaftsbereich kleinere Verwaltungseinheiten besonderer Rechtsqualität erhielten, wie sie vor allem den Eigengerichten am Nord- und Südrand des Amtes Bochum anhafteten (Mengede, Buddenburg, Horst, Stiepel, Herbede, Witten). Im Gericht Valbert konnte nur ein märk.-köln. Kondominat durchgesetzt werden; eine vergleichbare Samtherrschaft über das entfernt liegende Lippstadt wurde 1366/76 mit den lipp. Edelherren mittels Pfandnahme vorbereitet (bzw. 1445 errichtet). Dieser Ort war nicht zuletzt als Handelsplatz wichtig. Eine ähnliche, überregionalökonomische Bedeutung kam innerhalb der Grafschaft nur den Zentren der eisenverarbeitenden Gewerbe (Altena, Breckerfeld, Iserlohn, Lüdenscheid) zu; die anderen Städte und Freiheiten wurden von den Grafen zumindest durch die Verleihung von Marktprivilegien wirtschaftlich gefördert. Ihre Münzen ließen die Landesherren in Pfennigs-Werten hauptsächlich zu Hamm, Hattingen, Iserlohn, Schwerte und Unna prägen.

    In der märk. Territorienbildung hat nicht nur die Tatkraft der Grafen, sondern auch (wie bereits der Haus-Chronist Levold von Northof bemerkte) der Rückhalt eine Rolle gespielt, den sie in ihrer ebenso identifikations- wie investitionsbereiten Ministerialität besaßen. Aus deren Reihen traten gegen Ende des 13. Jh. Personen hervor, die auf den Burgen zu Mark und Altena ihres Amtes als dapifer walteten; die also nicht nur im Kompetenzbereich gewöhnlicher Amtmänner, sondern gegebenenfalls als Hofbeamte (Truchsesse) tätig waren. Die weitere personale bzw. funktionale Organisation der näheren gräflichen Umgebung und besonders die Bedeutung, die dort den Gräfinnen zukam, liegen noch im Dunkeln. Immerhin ist eine erste prächtige Inszenierung des märk. Hofstaates anläßlich einer Doppelhochzeit zu Hamm 1299 belegt; eine Kreuzfahrt unter den Vorzeichen fürstlicher Selbstdarstellung 1331. Konturenschärfer erhellen solche Aspekte der Grafengeschichte aber erst für Engelbert III. und seine zweite Frau Elisabeth |v. Sponheim ( 1381, 1417), die auf der Burg Wetter residierte und für den Gemahl bei Abwesenheit die Regentschaft führte. Als Zentralverwaltungsorgane des Grafen fungierten damals schon ritterbürtige Räte („Heimliche“) und Finanzbeamte geistlichen Standes. Ihre Schriftgutführung folgte noch einfachen Bahnen; ein erster Kanzleivermerk wurde einmal auf (dem Reinkonzept?) einer Urkunde Engelberts III. 1368 vorgenommen.

    Wie sein Vater, Groß- und Urgroßvater wurde dieser letzte selbständige märk. Graf in der Klosterkirche zu Fröndenberg beigesetzt, während der Familie zuvor Altenberg und Cappenberg als Grablegen gedient hatten. Dietrich bzw. Gerhard von Kleve-Mark, die unter ihrem Bruder Adolf IV./II. (1394-1448; seit 1417 Herzog) 1394-98 bzw. 1430/37-61 in der Gfsch. eine Regentschaft führten, ließen sich zu Clarenberg-Hörde bzw. Hamm beisetzen. Gerhard war wahrscheinlich Stammvater der Bastard-Linie von der Mark zu Villigst, die bis ins 18. Jh. blühte. Die zwei unehelichen Kinder Kg. Friedrich Wilhelms II. von Preußen und der Friederike Encke (spätere Gräfin Lichtenau), die ihrerseits als Graf bzw. Gräfin von der Mark betituliert wurden, hatten dagegen mit dem alten westfäl. Grafengeschlecht nur den Namens-Anklang gemeinsam.

  • Literatur

    ADB I (zu d. Grafen v. Altena, Adolf III./I., Adolf IV./II.), V (zu Everhard I., Everhard II.), VI (zu Engelbert I., Engelbert II., Engelbert III.). |

  • Quellen

    Qu.: R. Scholten (Hrsg.), Gert van der Schuren, Clev. Chronik, 1884; Westfäl. Urkk.buch, Bd. 7: 1200-1300, 1908; F. Schmidt (Bearb.), Die ältesten märk. Urkk.verz., in: Btrr. z. Gesch. Dortmunds u. d. Gfsch. Mark 38, 1930, S. 191-261; E. Dösseler (Bearb.), Geistl. Sachen aus d. Registern d. Gfsch. Mark, in: Jb. f. westfäl. KG 44, 1951, S. 11-82, u. 45/46, 1952/53, S. 11-96; H. Flebbe (Übers.), Levold v. Northof, Die Chronik d. Grafen v. d. M., 1955; M. Westerburg-Frisch (Hrsg.), Die ältesten Lehnbücher d. Grafen v. d. M. (1392 u. 1393), 1967; W.-R. Schleidgen (Bearb.), Kleve-Mark Urkk., Bd. 1, 1223-1368, Bd. 2, 1368-94, 1983-86; - Darst.: A. Kreisel, Adolf v. d. M., 1885; C. L. Weber, Gf. Engelbert III. v. d. M. (1347-91), in: Btrr. z. Gesch. Dortmunds u. d. Gfsch. Mark 18, 1910, S. 69-250, 20, 1914, S. 1-94; ders., Gf. Adolf I. v. d. M., in: Jb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. d. Gfsch. Mark 35, 1922, S. 1-68; O. Schnettler, Gf. Eberhard II. v. d. M. (1277-1308). in: Märker 9, 1960, S. 1-6; N. Reimann, Konrad v. d. M. ( 1353), in: Franziskan. Stud. 54, 1972, S. 168-83; J. Kloosterhuis, Fürsten, Räte, Untertanen, Die Gfsch. Mark, ihre lokale Verwaltungsorganisation u. d. Regierung zu Kleve, ebd., 35, 1986, S. 3-25, 76-87, 104-17, 147-64 (auch z. bibliogr. Nachweis d. grundlegenden Sekundärlit.); D. Scheler, Levold v. Northof, Fürstenerzieher u. Gesch.schreiber, in: H.-D. Heimann (Hrsg.), Von Soest – aus Westfalen, Wege u. Wirkungen abgewanderter Westfalen im späten MA u. in d. frühen Neuzeit, 1986, S. 181-96 (bes. auch z. Bistum Lüttich in s. „märk.“ Zeit); W. Janssen. „Quod deinceps liberi essent ab archiepiscopo Coloniensi“, Der Tag v. Worringen u. d. Grafen v. Berg u. v. d. M., in: ders. u. H. Stehkämper (Hrsg.), Der Tag v. Worringen, 5. Juni 1288, 1988, S. 407-53. – Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Jürgen Kloosterhuis
  • Zitierweise

    Kloosterhuis, Jürgen, "Mark" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 219-222 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd141872225.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA