Lebensdaten
1726 – 1803
Geburtsort
Maltsch (Niederschlesien)
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
österreichischer Staatsmann ; Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 133223736 | OGND | VIAF: 47945907
Namensvarianten
  • Heinke, Franz Josef (bis 1767)
  • Heinke, Franz Josef Ritter von (1767-1790)
  • Heineke, Franz Josef Freiherr von
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Zitierweise

Heinke, Franz Josef Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd133223736.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Franz Josef v. H. (Adel 1767, 1695-1771), Hauptmautoberkontrolleur in Prag, S d. Bgm. in Hirschberg/Schlesien;
    M N. N.;
    Prag Josefa (1734–1803), T d. Joh. Ramhofsky v. Ramhoffen (1700–60), Registratur d. böhm. Landtafel;
    2 S Jos. Prokop (1758–1838), k. k. Wirkl. Reg.rat, nd.österr. Lehenrat (s. Wurzbach VIII), Anton Wenzel (1760–1805), Dr. iur., Advokat u. Notar in W.

  • Biographie

    H. besuchte die Fürstenschule zu Liegnitz und studierte in Halle und in Prag, wo sein Vater, nachdem Schlesien preußisch geworden war, einen neuen Wirkungskreis als höherer Maut- und Zollbeamter gefunden hatte. Nachdem H. 1748 das Doktorat aus den Rechts- und Staatswissenschaften erworben und in den nächsten Jahren seiner Gerichtspraxis besonders durch seine glücklich durchgeführten Lehensprozesse die Aufmerksamkeit seiner Vorgesetzten auf sich gezogen hatte, wurde er 1761 mit dem damals sehr wichtigen Lehensreferat bei der Krone Böhmens betraut, 1764 zum Direktor und Präses der juridischen Fakultät in Prag ernannt und schließlich 1767 als Hofrat an die böhmisch-österreichische Hofkanzlei (das damalige Innenministerium) nach Wien berufen. Hier hatte er über speziellen Auftrag der Kaiserin Maria Theresia das von Kaunitz entworfene neue System des aufgeklärten Staatskirchentums (Josephinismus), das die katholische Kirche in weiten Bereichen der gesetzgebenden Gewalt des Staates unterstellte, ideologisch zu unterbauen, sodann die seit 1770 in rascher Folge erscheinenden Verordnungen „in publico-ecclesiasticis“ vorzubereiten und diese Gesetzgebung gegen die Vorstellungen der Bischöfe und insbesondere die des Wiener Kardinals Migazzi zu verteidigen. H. konnte sich später rühmen, daß die fromme und in vielem noch der Tradition verhaftete Monarchin diese Auseinandersetzungen mit den konservativen Verteidigern der Kirche fast|immer zugunsten H.s entschieden habe. Er behauptete seine amtliche Stellung, deren Bedeutung für die österreichische Kirche kaum überschätzt werden kann, auch unter der Regierung Josephs II. und Leopolds II., wobei beide Herrscher ihm des öfteren ihre Zufriedenheit bezeugten. Als H. 1792 Kaiser Franz II. um die Versetzung in den dauernden Ruhestand ersuchte, wurde ihm diese Bitte mit dem ehrenvollen Beisatz gewährt, daß er auch künftighin in allen wichtigen geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten um seine Meinung gefragt werden müsse.

  • Werke

    Was d. Exemptiones überhaupt, insbes. aber d. Ordensgeistlichen von der bischöfl. Gewalt sind;
    die daraus folgenden Übel u. d. hiebey d. Landesfürsten zustehenden Rechte, Wien 1782 (auf Befehl Josephs II. anonym).

  • Literatur

    ADB XI;
    Oesterreich's Pantheon III, 1813, S. 3-13;
    F. Maaß, Der Josephinismus III: Das Werk d. Hofrats H. 1768-90, = Fontes rerum Austriacarum II. Abt., Diplomataria et acta 73, 1956 (P);
    Wurzbach VIII.

  • Autor/in

    Ferdinand Maaß
  • Zitierweise

    Maaß, Ferdinand, "Heinke, Franz Josef Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 304-305 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133223736.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinke: Franz Jos. v. H. (Heineke), geb. am 19. März 1726 zu Maltsch in Niederschlesien, gest. zu Wien am 2. März 1803; einer der bedeutendsten praktischen Juristen der josephinischen und leopoldinischen Epoche, besonders auf kirchenrechtlichem Felde. Ein Sohn Niederschlesiens, kam H. auf die Liegnitzer Fürstenschule, bezog sodann die Prager Universität, promovirte allda (1748) und fand schon 1751 seinen Platz als Rath im Appellationsgerichte; außerdem bekeidete er die wichtige Stellung eines Directors und Präses der juridischen Facultät. Seine Begabung und Arbeitskraft fand seit 1767 den gebührenden Wirkungskreis. Er wurde nämlich Hofrath bei der politischen Hofstelle in Wien und arbeitete nun volle 14 Jahre an der Durchführung seines 1769 von der Regierung acceptirten Programms, betreffend die Rechte und Gerechtsame des Staates in Bezug auf die kirchlichen Angelegenheiten. Sein größter Einfluß fällt jedoch in die Zeit der Alleinherrschaft Josephs II., als H. s. 1782 der Hauptreferent der geistlichen Hofcommission und die rechte Hand des Präses Joh. v. Kreßel wurde. Aus diesem Jahre stammt auch seine Schrift: „Ueber die Exemtionen der geistlichen Orden und Gemeinden von der Gewalt der ordentlichen Bischöfe“. Schon als Fachreferent bei der böhmisch-österreichischen Hofcanzlei verfocht H. stets die Meinung, die Regierung solle jeden Bischof Verhalten, vor der Einsetzung in die Temporalien einen Eid des Gehorsams dem Landesfürsten zu schwören, welcher alle bedenklichen Consequenzen des Obedienzeides an den Papst oder des sogenannten Pontificaleides verhüten könne. Als Kaiser Joseph die Erhebung seines Lieblings, des Bischofs von Laibach zum Erzbischofe durchzusetzen entschlossen war (1787), beauftragte er H. mit der Abfassung einer Denkschrift über die „ursprüngliche Einsetzung katholischer Erzbischöfe“. Das Hauptverdienst bei der mühevollen und dornigen Arbeit der Diöcesenregulirung durfte H. in Anspruch nehmen. Als daher dies Werk vollendet war — das Egerland ausgenommen — beantragte der Staatsrath für H. als Hauptreferenten der geistlichen Commission den Ausdruck allerhöchster Zufriedenheit, ja Minister Hatzfeld wollte ihm den Stephansorden verschaffen. — Bald nach der Thronbesteigung Kaiser Franz II. schied H. aus der amtlichen Laufbahn, welche ihm so manche bittere Stunden, Verdruß und Anfeindungen bescheerte. Als Pensionist, mit kaiserlichem Diplom vom 12. Jänner 1799 in den Freiherrenstand erhoben, konnte H. nun seiner Lieblingsneigung, der Blumistik und Pomologie fröhnen; eine Frucht seiner diesfälligen Dilettantenpraxis waren die „Beiträge zur Behandlung, Pflege und Bewahrung der Fruchtbäume, für Liebhaber der Gärtnerei“ (1798). H. starb 77 Jahre alt, im besten Andenken der Fachgenossen, auch mit bedeutenden Rechtsgelehrten des Auslandes, wie z. B. Pütter, hatte er im engen Verkehre gestanden.

    • Literatur

      Oesterr. Biedermannschronik. (1785). Oesterr. Pantheon (Wien 1831), Oesterr. Nation.-Encyklop. III. Bd. Wurzbach, Biogr. Lex. 7. Bd. Hock-Biedermann: Der österr. Staatsrath. 4. Lief. (1878).

  • Autor/in

    Krones.
  • Zitierweise

    Krones, Franz von, "Heinke, Franz Josef Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 370 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133223736.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA